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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Kreisseniorenrat

Sprechstunde des Kreisseniorenrates

Die nächsten Sprechstunden des Kreisseniorenrates finden am

Donnerstag, 5. Oktober 2023 von 14:00 – 16:00 Uhr 
Donnerstag, 2. November 2023 von 14:00 – 16:00 Uhr und
Donnerstag, 7. Dezember 2023 von 14:00 – 16:00 Uhr 

jeweils im Landratsamt Göppingen, Zimmer E 71 

statt. Dort erhalten Sie u.a. Informationen zur „Vorsorgevollmacht“ und zur „Patientenverfügung“ Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates mit den entsprechenden Vordrucken kann hier erworben werden.

Im Januar 2024, finden keine Sprechstunde statt.


Die Deutsche Rentenversicherung informiert:

Logo Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg


:

 

Die Außenstelle Göppingen
hält für den Bereich Geislingen, Böhmenkirch, Bad Überkingen, Kuchen, Gingen
Schwerpunktsprechtage ab:

                                                       am                                                 

11.10.2023, 08.11.2023, 13.12.2023.

 

In Geislingen, Schillerstr. 2, (beim Stadtarchiv in der „MAG“, Zimmer 1) immer am 
2. Mittwoch des Monats  von   8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

 

Terminvereinbarung unbedingt unter 
0711-848 30300

oder
im Internet unter
https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp

 Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit.


Deutsche Rentenversicherung Plan B: Erziehungsrente

Manchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glücklich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Unterhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.

Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dürfen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt.

Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des verstorbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente.

Weitere Informationen enthält die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg


Weitere Informationen für ältere Mitbürger erhalten Sie auch unter: