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Am vergangenen Dienstag nahmen sich die Kinder und Erzieherinnen aus dem Kindergarten in der Kirchgasse wieder einmal die Zeit und machten einen Besuch im Haus Spitzenberg. Passend zu ihrem jetzigen Thema „Du bist Löwenstark“ tanzten, hüpften, sangen und lachten sie um die Wette. Was für eine Freude, den Kindern zuzuschauen, denn man sah ihnen an, wieviel Spaß sie dabei hatten.
Ellen Vossler von der Seniorenarbeit der Gemeinde packte dann noch gemeinsam mit den Kindern eine Tüte mit „löwenstarken“ Süßigkeiten aus. Nicht nehmen ließen es sich die Kids und überreichtem jedem der Gäste einen selbstgebastelten Glasuntersetzer als kleine Erinnerung an diesen netten Nachmittag. Nochmals herzlichen Dank an die Kinder, Eltern und Erzieherinnen für den tollen Auftritt.
Ihre Ellen Vossler
für das Team der Seniorenarbeit
Die nächsten Sprechstunden des Kreisseniorenrates finden am
Donnerstag, 10. Oktober 2024 von 14:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag, 7. November 2024 von 14:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag, 5. Dezember 2024 von 14:00 – 16:00 Uhr jeweils im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71
statt. Dort erhalten Sie u.a. Informationen zur „Vorsorgevollmacht“ und zur „Patientenverfügung“ Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates mit den entsprechenden Vordrucken kann hier erworben werden.
Kreisseniorenrat Göppingen
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Derzeit sind uns keine Termine bekannt.
Manchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glücklich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Unterhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.
Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dürfen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt.
Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des verstorbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente.
Weitere Informationen enthält die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Weitere Informationen für ältere Mitbürger erhalten Sie auch unter: