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Hinterbliebenenrente - Die wichtigsten Schritte zur Witwen- oder Witwerrente

Beginn und Sterbevierteljahr
Wenn Menschen ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner verlieren, müssen sich die Trauernden in der neuen Situation zurechtfinden. Damit zum seelischen Leid nicht finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es die Hinterbliebenenrente. Die Witwen- oder Witwerrente kommt nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) beantwortet die wichtigsten Fragen, die für die ersten Schritte helfen.

Bekomme ich die Witwen-/Witwerrente automatisch ausgezahlt?
Eine Witwen- oder Witwerrente müssen Sie beantragen. Erhielt Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits eine Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat selbst verbleibt Ihnen die bislang gezahlte Rente. Wurde noch keine Rente gezahlt, beginnt die Witwen- oder Witwerrente bereits mit dem Todestag. 

Wann muss ich spätestens den Antrag auf Witwen-/Witwerrente stellen?
Einen Hinterbliebenenrentenantrag müssen Sie nicht sofort stellen. Hiermit können Sie sich bis zu zwölf Kalendermonate nach dem Tod Zeit lassen. So lange werden Hinterbliebenenrenten rückwirkend gezahlt. Den elektronischen Antrag auf Hinterbliebenenrente (R 0500) können Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500 stellen. 

Was ist ein Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in gleicher Höhe wie die Versichertenrente gezahlt. Einkommen wird im Sterbevierteljahr nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. 

Bekomme ich eine Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?
Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits Rente bezogen, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie beim Renten Service der Deutschen Post AG.Wichtig zu wissen: Die Vorschusszahlung wird oftmals gleich durch das Bestattungsinstitut beantragt. 

Weitere Informationen enthält die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-hinterbliebenenrente herunterladen werden. 

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg


Renten-Tipp, Vorsicht bei kostenpflichtigen Services und täuschend echt aussehenden Internetseiten

Die Deutsche Rentenversicherung warnt Kundinnen und Kunden vor Internetseiten, die in Sprache und Gestaltung dem offiziellen Internetauftritt der Rentenversicherung ähneln. Teilweise wird auf den Seiten auch das Logo der Deutschen Rentenversicherung imitiert. Auf den ersten Blick ist daher oft nicht erkennbar, dass es sich nicht um die offizielle Seite der Rentenversicherung, sondern um die Seite eines gewerblichen Dienstleisters handelt, der Leistungen der Rentenversicherung gegen Gebühr anbietet. Meist handelt es sich um Rentenauskünfte und Renteninformationen, Versicherungsnummernachweise und Bescheinigungen über die Höhe der gezahlten Rente. 
 
Diese Leistungen sind bei der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich kostenlos. Versicherte, Rentnerinnen und Rentner können entsprechende Dokumente und Services direkt über die offiziellen Online-Services der Rentenversicherung anfordern – ohne zusätzliche Gebühren. 
 
Zwar ist es grundsätzlich erlaubt, Leistungen gegen eine Gebühr anzubieten. Die gewerblichen Dienstleister müssen jedoch klar darauf hinweisen, dass sie nicht im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung handeln. Ein Blick ins Impressum kann helfen: Häufig finden sich dort Hinweise auf private Unternehmen, teils mit Sitz im Ausland. 
 
Vorsicht bei persönlichen Daten  
Wer Rentenunterlagen beantragt, übermittelt sensible persönliche Informationen. Kundinnen und Kunden sollten daher besonders sorgfältig prüfen, auf welcher Internetseite sie sich befinden. Insbesondere bei der Nutzung von Suchmaschinen heißt es wachsam zu sein: Angebote gewerblicher Dienstleister werden hier oft sehr prominent angezeigt. Direkt zu erreichen ist die offizielle Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de. 
 
Empfehlung für Kundinnen und Kunden 
 
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) rät, alle Anliegen rund um Rente, Reha und Prävention ausschließlich direkt über die offiziellen Online-Services der Rentenversicherung zu erledigen. So lassen sich unnötige Kosten vermeiden und persönliche Daten besser schützen. Wer unsicher ist, kann sich auch telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 1000 480 24 an die Rentenversicherung wenden oder auf anderen Wegen Kontakt mit der DRV BW aufnehmen. 
 
Gut zu wissen
 
Kostenpflichtige Serviceportale sind kein Einzelfall: Immer wieder tauchen im Internet Seiten auf, die offizielle Angebote von Behörden oder öffentlichen Stellen nachahmen. Sie verlangen Gebühren für Leistungen, die direkt bei den zuständigen Institutionen in der Regel kostenlos erhältlich sind. 
 
Ganz aktuell warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. (VZBW) vor Internetseiten, die Leistungen der Rentenversicherung und anderen offiziellen Dokumenten gegen Gebühr anbieten. 
Weitere Informationen und Beratung auf der VZBW-Webseite unter www.verbraucherzentrale-bawue.de/ im Artikel „Rentenauskunft, Nachsendeauftrag, Dokumente online: Vorsicht, Fallen!“  

Deutsche Rentenversicherung 


Kreisseniorenrat

Die nächsten Sprechstunden des Kreisseniorenrates finden am 

Donnerstag, 1. Oktober 2026 von 14:00 – 15:30 Uhr,
Donnerstag, 5. November 2026 von 14:00 – 15:30 Uhr, 
Donnerstag, 3. Dezember 2026 von 14:00 – 15:30 Uhr , jeweils im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71 statt.

Dort erhalten Sie u. a. Informationen zur „Vorsorgevollmacht“ und zur „Patientenverfügung“. Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates mit den entsprechenden Vordrucken können hier erworben werden.

Kreisseniorenrat Göppingen

Im September 2025 finden keine Sprechstunden statt.


Digitale Rentenübersicht

Die Deutsche Rentenversicherung bietet erstmals eine Digitale Rentenübersicht (www.rentenuebersicht.de) unter Anwendung des elektronischen Personalausweises. Hier haben Sie die Möglichkeit, Altersvorsorgeansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge in einer Übersicht einzusehen. Mit der Übersicht aus der Digitalen Rentenübersicht bekommen Bürgerinnen und Bürger verlässliche und verständliche Informationen mit bestmöglich untereinander vergleichbaren Angaben, um sich auf dieser Grundlage ein Gesamtbild der eigenen Ansprüche im Ruhestand zu verschaffen.

Die unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund betriebene Online-Plattform wurde in den Jahren 2021 bis 2023 auf Grundlage des Rentenübersichtsgesetzes entwickelt wurde, um den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweilige Altersvorsorgesituation zu verbessern.

Deutsche Rentenversicherung Bund

Die Deutsche Rentenversicherung

Logo Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg


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Deutsche Rentenversicherung Plan B: Erziehungsrente

Manchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glücklich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Unterhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.

Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dürfen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt.

Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des verstorbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente.

Weitere Informationen enthält die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg


Weitere Informationen für ältere Mitbürger erhalten Sie auch unter: