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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Sitzgymnastik im Haus Spitzenberg

Am kommenden Montag, 11.03.2024 findet um 15.00 Uhr eine Sitzgymnastik mit Tanztherapeutin Michaela Mößmer statt. Kommen auch Sie und bringen Sie Ihre Freunde mit. Mit guter Laune bei flotter Musik kommen Sie hier ganz leicht in Schwung. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenfrei.

Ihre Ellen Vossler
Seniorenarbeit


Kreisseniorenrat

Sprechstunde des Kreisseniorenrates im 1. Halbjahr 2024

Die nächsten Sprechstunden des Kreisseniorenrates finden am

Donnerstag, 7. März 2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag, 4. April 2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag, 2. Mai  2024 von 14:00 – 16:00 Uhr 
Donnerstag, 6. Juni 2024 von 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag, 4. Juli 2024 von 14:00 – 16:00 Uhr 
 jeweis im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71 

statt. Dort erhalten Sie u.a. Informationen zur „Vorsorgevollmacht“ und zur „Patientenverfügung“ Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates mit den entsprechenden Vordrucken kann hier erworben werden.

​Kreisseniorenrat Göppingen


Die Deutsche Rentenversicherung informiert:

Logo Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg


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Derzeit sind uns keine Termine bekannt.


Deutsche Rentenversicherung Plan B: Erziehungsrente

Manchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glücklich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Unterhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.

Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dürfen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt.

Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des verstorbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente.

Weitere Informationen enthält die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg


Weitere Informationen für ältere Mitbürger erhalten Sie auch unter: