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Michaela Mößmer, Tanz- und Bewegungstherapeutin aus Kuchen, ist keine Unbekannte bei den Bewohnern und Gästen im Haus Spitzenberg. Daher war die Freude bei allen Anwesenden groß sich gemeinsam mit ihr zu flotter Musik ganz bequem vom Stuhl aus zu bewegen. Herzlichen Dank an Frau Mößmer, dass sie sich mal wieder die Zeit genommen hat. Ellen Vossler freute sich, sie und die Gäste zur Stuhlgymnastik ganz herzlich begrüßen zu dürfen und lud die Anwesenden schon mal zum Seniorennachmittag der Gemeinde, am Samstag, 29.04.2023 in die Bahnhofturnhalle ein.
Ellen Vossler
für das Team der Seniorenarbeit
Die nächsten Sprechstunden des Kreisseniorenrates finden am
Donnerstag, 6. April 2023 von 14:00 – 16:00 Uhr im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71
Donnerstag, 4. Mai 2023 von 14:00 – 16:00 Uhr im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71
Donnerstag, 1. Juni 2023 von 14:00 – 16:00 Uhr im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71
Donnerstag, 6. Juli 2023 von 14:00 – 16:00 Uhr im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71
statt. Dort erhalten Sie u.a. Informationen zur „Vorsorgevollmacht“ und zur „Patientenverfügung“ Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates mit den entsprechenden Vordrucken kann hier erworben werden.
Im Januar 2023 , August 2023 und September 2023 finden keine Sprechstunden statt.
Kreisseniorenrat Göppingen
:
Die Außenstelle Göppingen
hält für den Bereich Geislingen, Böhmenkirch, Bad Überkingen, Kuchen, Gingen
Schwerpunktsprechtage ab:
am
12.04.2023, 10.05.2023, 14.06.2023,
12.07.2023, 09.08.2023, 13.09.2023,
11.10.2023, 08.11.2023, 13.12.2023.
In Geislingen, Schillerstr. 2, (beim Stadtarchiv in der „MAG“, Zimmer 1) immer am
2. Mittwoch des Monats von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Terminvereinbarung unbedingt unter
0711-848 30300
oder
im Internet unter
https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp
Bitte bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit.
Manchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glücklich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Unterhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.
Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dürfen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt.
Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des verstorbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente.
Weitere Informationen enthält die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Weitere Informationen für ältere Mitbürger erhalten Sie auch unter: