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Am vergangenen Montag nahm sich Tanztherapeutin Michaela Mößmer wieder mal die Zeit, um sich bei schöner Musik gemeinsam mit den Teilnehmern ganz locker auf dem Stuhl zu bewegen. Natürlich kam dabei auch der Spaß nicht zu kurz. Herzlichen Dank von dieser Stelle aus nochmals an Frau Mößmer.
Ihnen allen einen schönen Sommer – bleiben Sie gesund!
Voranzeige: Di., 23.09.2025, 14.30 Uhr, Buchvorstellung mit Lesung „Wer ist Lucy“.
Ihre Ellen Vossler
Sprechstundentermine
Die nächsten Sprechstunden des Kreisseniorenrates finden am:
Donnerstag, 02.10.2025
Donnerstag, 06.11.2025
Donnerstag, 04.12.2025 jeweils von 14.00 bis 15.30 Uhr im Landratsamt Göppingen, Zimmer E71
statt. Dort erhalten Sie u.a. Informationen zur „Vorsorgevollmacht“ und zur „Patientenverfügung“ Die Vorsorgemappe des Kreisseniorenrates mit den entsprechenden Vordrucken kann hier erworben werden.
Im August und September 2025 finden keine Sprechstunden statt.
Kreisseniorenrat Göppingen
Die Deutsche Rentenversicherung bietet erstmals eine Digitale Rentenübersicht (www.rentenuebersicht.de) unter Anwendung des elektronischen Personalausweises. Hier haben Sie die Möglichkeit, Altersvorsorgeansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge in einer Übersicht einzusehen. Mit der Übersicht aus der Digitalen Rentenübersicht bekommen Bürgerinnen und Bürger verlässliche und verständliche Informationen mit bestmöglich untereinander vergleichbaren Angaben, um sich auf dieser Grundlage ein Gesamtbild der eigenen Ansprüche im Ruhestand zu verschaffen.
Die unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund betriebene Online-Plattform wurde in den Jahren 2021 bis 2023 auf Grundlage des Rentenübersichtsgesetzes entwickelt wurde, um den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweilige Altersvorsorgesituation zu verbessern.
Deutsche Rentenversicherung BundManchmal verläuft das Leben nicht nach Plan. Erst glücklich in Familie und Beruf, dann geschieden und mit den Kindern allein zu Hause. Wenn dann auch noch der oder die Unterhaltszahlende stirbt, kann die Erziehungsrente der Rettungsanker sein. Denn diese Rente dient als Unterhaltsersatz und ermöglicht es damit, Kindererziehung weiterhin in den Vordergrund zu stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit.
Um diese Rente zu erhalten, müssen Erziehende vor dem Tod ihres geschiedenen Ehepartners mindestens fünf Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein. Auch dürfen sie nicht erneut verheiratet sein. Dann wird die Rente gezahlt - und zwar in Höhe der eigenen Erwerbsminderungsrente. Denn für die Rentenhöhe der Erziehungsrente werden wie bei einer Erwerbsminderungsrente zusätzliche fiktive Zeiten berücksichtigt.
Längstens wird die Erziehungsrente gezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Aus dem Rentenkonto des verstorbenen Elternteils besteht gegebenenfalls zusätzlich noch Anspruch auf Waisenrente.
Weitere Informationen enthält die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Weitere Informationen für ältere Mitbürger erhalten Sie auch unter: