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Hinweis zur Verschärfung des Nichtraucherschutzes seit 1. Juni 2026 mit Einrichtung einer Raucherzone im Kuchener Freibad
Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg das novellierte Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG). Ziel der Gesetzesänderung ist es, insbesondere Kinder, Jugendliche sowie andere schutzbedürftige Personen besser vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen.
Die Rauchverbote wurden hierbei auf weitere Bereiche ausgeweitet. Künftig ist das Rauchen unter anderem auf öffentlichen Kinderspielplätzen, an Bushaltestellen, auf Schulgeländen sowie in bestimmten Außenbereichen von Freibädern untersagt. In Freibädern können jedoch weiterhin besonders gekennzeichnete und räumlich abgegrenzte Raucherbereiche eingerichtet werden.
Von dieser Regelung haben wir im Kuchener Freibad Gebrauch gemacht, sodass wir auf der Liegewiese einen Bereich für die Raucherzone eingerichtet haben. Wir bitten alle Gäste, diese Bereiche zu nutzen und auf ein respektvolles Miteinander zu achten. Damit möchten wir insbesondere Rücksicht auf Kinder, Familien sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Badegäste nehmen.
Die Regelungen gelten nicht nur für klassische Tabakprodukte, sondern auch für E-Zigaretten, Vapes, E-Shishas und vergleichbare Produkte.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für ein sauberes und angenehmes Freibadumfeld.
Bürgermeisteramt
Die Sonne zeigt sich endlich öfter und die Temperaturen klettern nach oben – der Sommer klopft schon an die Tür! Auch wenn die Nächte aktuell noch etwas frisch sind und das Wasser im Becken noch ein paar zusätzliche Sonnenstunden braucht, wächst die Vorfreude auf die Freibadsaison von Tag zu Tag.
Unsere Freibadsaison startet am Donnerstag, 14.05.2026!
Dann heißt es wieder: Bahnen ziehen, Sonne tanken und einfach abschalten. Die Öffnungszeiten bleiben wie gewohnt von 8:00 – 19:00 Uhr (Mai und September) bzw. von 08:00-20:00 Uhr (Juni bis August).
Die Vorverkaufspreise der Eintrittskarten gelten nur noch bis einschließlich Mittwoch, 13.05.2026. Sichern Sie sich daher noch Ihre Freibadkarte zum vergünstigten Vorverkaufspreis (erhältlich am Kassenautomaten bzw. im Onlineshop).
Wichtig: Am Kassenautomat im Freibad wird auch in dieser Saison kein Bargeld akzeptiert. Die Zahlung mit EC- bzw. Kreditkarte ist möglich.
Gleichzeitig dürfen wir folgende Neuigkeit bekannt geben: Ab dieser Saison ist das Kuchener Freibad Partner des „wellpass“. Alle wellpass-Inhaber haben so kostenfreien Zutritt zu unserem Bad! Dies gilt jedoch nur für Einzel-Tagestickets – diese stehen im Vorverkauf noch nicht zur Verfügung. Wellpass-Inhaberinnen und Inhaber können am Ticketautomat ganz bequem den Einzeleintritt lösen und anschließend die Abrechnung per Online-Formular vornehmen. Der QR-Code zum Online-Formular wird am Eingang unseres Freibads ausgehängt. So erhalten Sie den bezahlten Eintrittspreis vom Anbieter wieder komplett erstattet.
Bürgermeisteramt
Hier finden Sie die Gebührenordnung der Gemeinde Kuchen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Bäder (Freibad und Lehrschwimmbecken) in der Fassung vom 18.11.2025 (pdf 143 KB).
Alle gelösten Eintrittskarten sind nur in der aktuellen Saison gültig
Bei Verlust erfolgt kein Ersatz
1. | Jahreskarten | für Erwachsene | 65,00 € |
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| für Erwachsene mit Grad d. Behinderung von mind. 50 % | 60,00 € |
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| für Kinder/Jugendliche von 6 bis 18 Jahre und Vollschüler an weiterführenden Schulen, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende | 36,00 € |
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| für Kinder/Jugendliche mit Grad d. Behinderung von mind. 50 % | kostenfrei |
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2. | Tageskarten | für Erwachsene | 5,00 € |
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| für Erwachsene mit Grad d. Behinderung von mind. 50 % | 4,00 € |
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| für Erwachsene im 10er Block | 42,00 € |
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| für Kinder/Jugendliche von 6 bis 18 Jahre und Vollschüler an weiterführenden Schulen, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende | 3,00 € |
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| für Kinder/Jugendliche von 6-18 Jahre sowie Vollschüler an weiterführenden Schulen, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende im 10er Block | 22,00 € |
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| für Kinder/Jugendliche mit Grad d. Behinderung von mind. 50 % | kostenfrei |
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3. | Familienkarten | für Familien mit 1 Kind (bis 18 Jahre) | 135,00 € |
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| für Familien mit 2 oder mehr Kindern (bis 18 Jahre) | 145,00 € |
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| für Alleinerziehende mit 1 Kind (bis 18 Jahre) | 80,00 € |
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| für Alleinerziehende mit 2 oder mehr Kindern (bis 18 Jahre) | 85,00 € |
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4. | Abendkarte | für Erwachsene | 3,00 € |
| ab 17:00 Uhr | für Jugendliche | 2,50 € |
Kinder bis zum schulpflichtigen Alter erhalten kostenfreien Eintritt!
Bestimmt haben es aufmerksame Besucher unseres Freibades schon bemerkt, dass neben dem neuen Kassenautomat nun auch die Ladestation für E-Bike-Akkus von den Mitarbeitern des Bauhof installiert und vom Albwerk in den letzten Tage in Betrieb genommen wurde. Hier können Besucher, die mit dem E-Bike ins Freibad geradelt sind, Ihren Akku sicher verstauen und gleichzeitig aufladen – kostenlos versteht sich. Probieren Sie es doch auch mal aus – zum Schutz der Umwelt aufs Radl umzusteigen.
Bürgermeisteramt
9. Verboten sind:
a) die missbräuchliche Benutzung der Rettungsgeräte
b) das Rauchen in den Kabinen und im Bereich des Schwimm- und Erlebnisbecken,
c) das Benutzen von Seife im Freibad,
d) das Wegwerfen von Papier auf den Rasen,
e) die Benutzung von Taucherbrillen mit Schnorcheln und Schwimmflossen,
f) die Benutzung von Luftmatratzen im Schwimmbecken,
g) das Mitbringen von Tieren.
10. Im Übrigen hat sich jeder Badegast so zu verhalten, dass das Baden im Freibad Kuchen der Erholung dient.
- Bürgermeisteramt Kuchen -
Freibad, Jahnstraße 15, 73329 Kuchen
Das Kuchener Freibad im Jahre 1932...
... und heute