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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Bauplatz für ein Minihaus an der Herrenwiesenstraße

Die Gemeinde Kuchen veräußert einen Wohnbauplatz für ein Minihaus an der Herrenwiesenstraße.
Bewerbungen können formlos bei der Gemeinde per Post oder e-mail abgegeben werden.
Postanschrift: Gemeinde Kuchen, Bauamt, Marktplatz 11, 73329 Kuchen
e-mail: hpotschkay@kuchen.de

Beschreibung Bauplatz

Herrenwiesenstraße H1

  • Bezeichnung im amtlichen Liegenschaftskataster Flurstück Nr. 1548/24, 1548/22, 1548/21
  • Größe: 179 qm, zuzüglich 104 qm anteilige Stellplatz- und Zufahrtfläche (insg. 283 qm)
  • Kaufpreis: 50.700 EUR
  • Die Stellplatzfläche wird aktuell vermessen. Die anteiligen Kosten (ca. 700 EUR) sind vom Käufer zu tragen
  • Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und Grundbucheintragungen trägt der Käufer
  • Erschließungszustand: nach Kommunal- und Abgabengesetz voll erschlossen. Im Preis enthalten ein Anschluss für Wasserversorgung und Entwässerung.
  • Fragen zu den Anschlüssen Wasser und Entwässerung sind an die Gemeindeverwaltung zu richten, zu allen anderen Anschlüssen an die jeweiligen Netzbetreiber. Diese sind:
    - Strom: AlbWerk Geislingen
    - Telekommunikation: Vodafone, Telekom
  • Bebauung: Es gilt der Bebauungsplan „Minihäuser Anken II“. Die Unterlagen können dort heruntergeladen werden.
  • Das Grundstück wird mit einer Bau-, Halte- und Nutzungsverpflichtung versehen, verbunden mit einem Rückkaufsrecht für die Gemeinde bzw. einer finanziellen Abgabe bei Verstoß an die Gemeinde. Die Verpflichtungen werden in den Kaufvertrag zu folgenden Bedingungen aufgenommen und dinglich durch Grundbucheintrag abgesichert:
  1. Baubeginn innerhalb 24 Monate - nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz
  2. Baufertigstellung nach 4 Jahren- nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz
  3. die Wohnfläche pro Bauplatz darf maximal 60 qm betragen, bei Überschreitung besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz. Die Wohnfläche ist nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) in der aktuell geltenden Fassung zu ermitteln. Geprüft wird die Wohnfläche an Hand der Bauvorlagen des Baugesuchs.
  4. eine Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb von 5 Jahren ist genehmigungspflichtig durch die Gemeinde
  5. der Erwerber bewohnt die Immobile selbst für mindestens 5 Jahre nach Baufertigstellung – bei Fremdbezug ist eine finanzielle Abgabe an die Gemeinde von jährlich 15% des Kaufpreises zu leisten
  6. falls Eigentum an einem anderen Bauplatz besteht: die vorhandenen Bauplätze sind innerhalb von sechs Monaten zu veräußern, nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz

Für den Beginn der Frist ist bei den Nummern 1, 2, 4 und 6 das Datum des Kaufvertrags über den Bauplatz zwischen Gemeinde und Käufer maßgeblich.

Liegenschaftskarte Bauplätze für Minihäuser an der Herrenwiesenstraße