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Der Gemeinderat von Kuchen hat am 02.06.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Tinyhouses Freiheitstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB sowie Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO für diesen Bereich aufzustellen. Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung den Entwurf dieses Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 02.06.2025, gefertigt von der Gemeindeverwaltung Kuchen, maßgebend.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Freiheitstraße und hat eine Fläche von ca. 1.100 qm. Das Plangebiet umfasst Teile des Flurstücks Nr. 1549/1 sowie Flurstück Nr. 1549/15. Im Norden wird das Plangebiet durch eine Lärmschutzwand und den dahinter liegenden Parkplatz des Ankenzentrums abgegrenzt. Östlich und südlich schließen sich bisher noch unbebaute Bauplätze an der Freiheitstraße sowie Wohnbebauung an der Herrenwiesenstraße an. Westlich grenzen Wohnbebauung an der Freiheitstraße sowie eine Kirche an.
Auf die nachfolgende Karte wird verwiesen.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Bebauung eines Teilbereichs der heutigen Freifläche mit drei kleinen Wohnhäusern ermöglicht. Für das Grundstück gilt bisher zwar der Bebauungsplan „Sport- und Freizeitzentrum Anken 1. Änderung“, jedoch ist in dem Bereich des Vorhabens eine private Grünfläche festgesetzt.
Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans werden so getroffen dass nur Tinyhäuser möglich sind. Insbesondere durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen und einer maximalen Grundfläche der baulichen Anlagen werden nur kleine Wohngebäude ermöglicht.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung wird in der Zeit
vom 10. Juni 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025
im Internet veröffentlicht
und liegt zusätzlich im genannten Zeitraum
im Rathaus Kuchen, vor Zimmer 14, Marktplatz 11, 73329 Kuchen
während der Öffnungszeiten aus.
Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Dienststunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kuchen, den 03.06.2025
Bürgermeisteramt
Folgende Unterlagen können Sie herunterladen:
Bebauungsplan Tinyhouses Freiheitstraße, zweichnerischer Teil, Entwurf 02.06.2025 (pdf, 2 MB)
Bebauungsplan Tinyhouses Freiheitstraße, Textteil Entwurf 02.06.2025 (pdf, 431KB)
Bebauungsplan Tinyhouses Freiheitstraße, Begründung Entwurf 02.06.2025 (pdf, 519 KB)