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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Bauplätze für Minihäuser an der Jahnstraße

Die Gemeinde Kuchen veräußert zwei Wohnbauplätze für Minihäuser an der Jahnstraße. Bewerbungen können formlos bei der Gemeinde per Post oder e-mail abgegeben werden. Postanschrift: Gemeinde Kuchen, Bauamt, Marktplatz 11, 73329 Kuchen e-mail: hpotschkay@kuchen.de

Beschreibung der Bauplätze

Jahnstraße J1 und J2 

- Bezeichnung im amtlichen Liegenschaftskataster Flurstück Nr. 1541/1

- Größe:  
- Bauplatz J1 ca. 190 qm, davon ca. 26 qm Stellplatzfläche
- Bauplatz J2 ca. 156 qm, davon ca. 26 qm Stellplatzfläche
- Die Flächenangaben dienen der Orientierung und sind unverbindlich.
- Die Vermessung ist noch nicht erfolgt. Geringe Änderungen an den Flächengrößen und  davon abhängig auch am Kaufpreis sind noch
  möglich

- Kaufpreis: Bauplatz J1 ca. 37.600 EUR, Bauplatz J2 ca. 30.400 EUR

- Erschließungszustand: nach Kommunal- und Abgabengesetz voll erschlossen. Im Preis enthalten ein Anschluss für Wasserversorgung und
  Entwässerung. Die Anschlüsse werden bei  Bebauung hergestellt. Ebenso noch herzustellen sind die Anschlüsse für Strom,  
  Telekommunikation und ggf. Gasversorgung.

- Fragen zu den Anschlüssen Wasser und Entwässerung sind an die Gemeindeverwaltung zu  richten, zu allen anderen Anschlüssen an die
   jeweiligen Netzbetreiber.

Diese sind:
 - Strom: AlbWerk Geislingen
 - Telekommunikation: Vodafone, Telekom
 - Gas: Energieversorgung Filstal Göppingen

- Bebauung: Es gilt der Bebauungsplan „Minihäuser Anken I“. Die Unterlagen können unter
   https://www.kuchen.de/rechtskraeftige-bebauungsplaene.html heruntergeladen werden 

- Das Grundstück wird mit einer Bau-, Halte- und Nutzungsverpflichtung versehen, verbunden  mit einem Rückkaufsrecht für die Gemeinde
  bzw. einer finanziellen Abgabe bei Verstoß an  die Gemeinde.
  Die Verpflichtungen werden in den Kaufvertrag zu folgenden Bedingungen  aufgenommen und dinglich durch Grundbucheintrag abgesichert:  

1. Baubeginn innerhalb 24 Monate - nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der  Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz 

2. Baufertigstellung nach 4 Jahren- nach Ablauf der Frist besteht ein Rückkaufsrecht der  Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz 

3. die Wohnfläche pro Bauplatz darf maximal 60 qm betragen, bei Überschreitung besteht  ein Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem
   erworbenen Bauplatz. Die Wohnfläche ist nach  der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV) in
   der aktuell geltenden Fassung zu ermitteln. Geprüft wird die Wohnfläche an Hand der  Bauvorlagen des Baugesuchs.  

4. eine Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb von 5 Jahren ist  genehmigungspflichtig durch die Gemeinde

5. der Erwerber bewohnt die Immobile selbst für mindestens 5 Jahre nach Baufertigstellung  – bei Fremdbezug ist eine finanzielle Abgabe an0
   die Gemeinde von jährlich 15% des  Kaufpreises zu leisten

6. falls Eigentum an einem anderen Bauplatz besteht: die vorhandenen Bauplätze sind  innerhalb von sechs Monaten zu veräußern, nach 
   Ablauf der Frist besteht ein  Rückkaufsrecht der Gemeinde an dem erworbenen Bauplatz 

Für den Beginn der Frist ist bei den Nummern 1, 2, 4 und 6 das Datum des Kaufvertrags über  den Bauplatz zwischen Gemeinde und Käufer 
maßgeblich.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Potschkay unter 07331/9882-15 oder hpotschkay@kuchen.de zur Verfügung.

Bürgermeisteramt