Skip to main content
Menü
  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Bebauungsplan „Urbanes Quartier Spitzenberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung und Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 74 LBO

Der Gemeinderat von Kuchen hat am 02.06.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Urbanes Quartier Spitzenberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB sowie Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO für diesen Bereich aufzustellen. Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung den Entwurf dieses Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 02.06.2025, gefertigt von der VTG Straub Ing.-Gesellschaft mbH, Donzdorf, maßgebend.

Das Plangebiet befindet sich unmittelbar am westlichen Ortseingang von Kuchen und die Bundesstraße B 10 verläuft direkt nördlich entlang des Areals. Die Fläche grenzt an bereits bebaute Mischflächen mit überwiegender Wohnbebauung im Osten sowie Gewerbeflächen im Westen an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 1067, 1067/1, 1068/1 und 1064. Das Flurstück Nr. 1161/1 (Hauptstraße) befindet sich teilweise innerhalb, teilweise außerhalb des Geltungsbereichs.

Auf die nachfolgende Karte wird verwiesen.

Ziele und Zwecke der Planung
Der vorliegende Bebauungsplan soll im Plangebiet nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen, aber auch Flächen für wohnortnahe Versorgung mit Gesundheitsangeboten schaffen und das Gebiet somit im Sinne der Innenentwicklung wieder nutzbar machen.
Das Plangebiet gliedert sich in folgende Bereiche: Im Norden befindet sich das Gesundheitszentrum mit dem anschließenden, derzeitigen freien Bereich der abgebrochenen Lagerhalle, im Osten soll ein Bürogebäude errichtet werden, während im Süden ein Mehrfamilienwohnhaus mit 20 – 30 Wohneinheiten entstehen soll. Das gesamte Gebiet wird als Urbanes Gebiet festgesetzt. Die beiden am Rand gelegenen Grundstücke Hauptstr. 173 (Südwesten) und Hauptstr. 163 (Nordosten) werden in den Bebauungsplan einbezogen (Hauptstr. 163 nur teilweise). Den einzelnen künftigen Nutzungen entsprechend werden für die Teilbereiche unterschiedliche Schwerpunkte festgesetzt. So ist im nördlichen Teilbereich Einzelhandel im Erdgeschoss möglich, im übrigen Gebiet jedoch ausgeschlossen (Agglomerationsverbot der Regionalplanung). Im östlichen Teilbereich soll kein Wohnen stattfinden. Die Gebäudehöhen werden den jeweiligen Vorhaben und vorhandenen Gebäuden entsprechend gestaffelt und zwischen 9,0 m und 17,5 m festgesetzt.

Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung wird in der Zeit

vom 10. Juni 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025

im Internet veröffentlicht und liegt zusätzlich im genannten Zeitraum
im Rathaus Kuchen, vor Zimmer 14, Marktplatz 11, 73329 Kuchen
während der Öffnungszeiten aus.

Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Dienststunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Kuchen, den 03.06.2025
Bürgermeisteramt