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Die Streuobstwiesen zwischen Alb und Neckar sind mit über 1,5 Millionen Obstbäumen eine der größten zusammenhhängenden Streuobstlandschaften Europas. Auch die Streuobstwiesen der Gemeinde Kuchen gehören zu diesem Gebiet.
Diese einmalige Kulturlandschaft ist Lebensraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen, Ursprung hochwertiger Streuobstprodukte und Freizeit-und Erholungsraum für den Menschen.
Fast zweihundert Akteure aus den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis haben sich im Verein "Schwäbisches Streuobstparadies" zusammengeschlossen, um das Streuobstparadies zu erhalten und besser vermarkten zu können.
Beschreibung: | Nach der vom Landschaftsarchitekturbüro Ziebandt, Böhmenkirch, ausgearbeiteten "Biotopverbundplanung Gemarkung Kuchen" stellen die im Markungsbereich vorhandenen Streuobstwiesen einen wertvollen Biotoptyp dar, der u.a. folgende Funktionen hat.
Auf der Grundlage dieser Aussage hat der Gemeinderat auf Empfehlung des Arbeitskreises Biotopverbund zur Erhaltung und Ergänzung des Streuobstbaues folgende Richtlinien beschlossen:
Bitte beachten Sie, dass die De-minimis-Verordnung des EU-Rechts gilt. Eine gleichzeitige Förderung des Streuobstanbaus aus anderen staatlichen Programmen kann zu einer Kürzung/ Ablehnung der Förderung der Gemeinde führen. Die Höchstbeträge für so genannte De-minimis-Beihilfen sind zu beachten. |
Kosten: | keine |
Hinweise: | Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Bauamt, Rücksprache zu nehmen. |
Folgende Unterlagen sind vorzulegen: | Rechnungen über gepflanzte Bäume . |
Zuständiges Amt: | Baurechtsamt, Heiko Potschkay, Rathaus, Zimmer 14, Tel. 07331/9882-15, E-Mail |