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  • Streuobstwiese - Ast von einem Obstbaum in der Blüte

Willkommen im Schwäbischen Streuobstparadies

Die Streuobstwiesen zwischen Alb und Neckar sind mit über 1,5 Millionen Obstbäumen eine der größten zusammenhhängenden Streuobstlandschaften Europas. Auch die Streuobstwiesen der Gemeinde Kuchen gehören zu diesem Gebiet.
Diese einmalige Kulturlandschaft ist Lebensraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen, Ursprung hochwertiger Streuobstprodukte und Freizeit-und Erholungsraum für den Menschen.
Fast zweihundert Akteure aus den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis haben sich im Verein "Schwäbisches Streuobstparadies" zusammengeschlossen, um das Streuobstparadies zu erhalten und besser vermarkten zu können.

 


Baumschnittförderung des Landes wird fortgeführt

Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen. 

Die neue Förderperiode ist eröffnet und Sammelanträge können wie gewohnt bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschrift (VwV) Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 und deren EU-rechtlichen Notifizierung ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden.  

Mit einem Sammelantrag kann ab sofort die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt werden. 

Der Antrag und weitere Infos hierzu sind online verfügbar unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/ 

Die Gemeinde bezuschusst die Sammelförderungen des Landes mit 10 EUR pro Baum als Ergänzungsförderung. Der Antrag auf die kommunale Ergänzungsförderung und weitere Infos hierzu sind online verfügbar unter  
https://www.kuchen.de/foerderung-von-baumschnitt-durch-das-land.html

Sammelantragstellung der Gemeinde
Die Gemeinde Kuchen beabsichtigt, selbst einen Sammelantrag auf Förderung des Baumschnitts beim Land zu stellen.
Voraussetzung ist eine ausreichende Anzahl an Interessenten. Falls Sie als Eigentümer einer Streuobstwiese Interesse an der Teilnahme and er Baumschnittförderung haben, bitte bis spätestens 29. Mai 2026 den Antrag – Formular Einzelteilnehmer – ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen senden. 

Der Antrag und weitere Infos hierzu sind online verfügbar unter
https://www.kuchen.de/foerderung-von-baumschnitt-durch-das-land-sammelantragstellung-durch-die-gemeinde.html

Bürgermeisteramt