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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Ehe- und Altersjubilare

Nach § 34 Abs. 2 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg (MG) darf das Bürgermeisteramt Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen. Im Gemeindeblatt der Gemeinde Kuchen und in der lokalen Tageszeitung werden diese Jubiläen veröffentlicht.

Altersjubilare:
Die Altersjubilare lassen sich bei der Gemeinde Kuchen aus dem Melderegister ermitteln. Eine besondere Mitteilung an die Gemeindeverwaltung ist deshalb nicht erforderlich. Die Daten dürfen allerdings nicht veröffentlicht und an die Presse weitergegeben werden, wenn der Betroffene dies verlangt oder wenn eine Auskunftssperre nach den Voraussetzungen des § 33 MG ins Melderegister aufgenommen wurde. Die Bürger, die keine Veröffentlichung ihres Altersjubiläums im Gemeindeblatt wünschen, werden gebeten, dies mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläum auf dem Rathaus – Zimmer 13 - mitzuteilen.

Ehejubilare:
Aus technischen Gründen ist es dagegen nicht in allen Fällen möglich, die Ehejubilare ohne deren Mitwirkung zu ermitteln. Die Gemeinde Kuchen bittet daher die in Kuchen wohnhaften Ehepaare, dem Bürgermeisteramt, mindestens 6 Wochen vor dem Festtag das Ehejubiläum mitzuteilen.

Nur die auf diese Weise gemeldeten Ehejubiläen können im Gemeindeblatt der Gemeinde veröffentlicht werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an das Sekretariat, Zimmer 13,  Frau Benz, Tel. 9882-12 bzw. Frau Vossler, Telefon 9882-11.