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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2026

Filba-Areal/ Gesundheitszentrum – Auftragsvergabe für Blitzschutz und Schreinerarbeiten (Türen)
Weiterhin planmäßig verlaufen die Umbauarbeiten im Inneren des zukünftigen Gesundheitszentrums. Die Installationsarbeiten der Gewerke HLS und Elektro im 1.-3. OG sind bis auf die Endmontagearbeiten abgeschlossen. Die Trockenbauarbeiten sind bis auf die Decken in den vorgenannten Stockwerken ebenfalls fertig. Der Maler hat seine Arbeit im 3. OG bereits aufgenommen. In den nächsten Wochen konzentrieren sich die Arbeiten auf das EG und UG. Bereits im September ist der Einbau erster Geräte und Ausstattungsgegenstände in den künftigen Mieteinheiten eingeplant. 

Etwas schleppend geht es bei den Fassadenarbeiten voran. Nach zwischenzeitlichen Problemen bei der Befestigung der Unterkonstruktion laufen die Arbeiten mittlerweile zügiger und es sind täglich Fortschritte zu erkennen. Dennoch wird sich die Fertigstellung auf Ende August verschieben. Man befindet sich diesbezüglich im Austausch mit dem Büro Vespertilio hinsichtlich der Fledermausthematik.

Nun standen die für die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Vergaben der Gewerke Blitzschutz und Schreinerarbeiten (Türen) an.

Für den Blitzschutz wurden 3 Firmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, wovon alle ein Angebot abgaben. Die geprüfte Preisspanne reicht dabei von 29.239,29 – 34.371,96 Euro (brutto). Die ursprüngliche Kostenberechnung liegt bei 12.000 Euro und damit um 17.000 Euro unter der Vergabesumme. Das liegt daran, dass ein konventioneller Blitzschutz (wie ursprünglich geplant) nicht umgesetzt werden kann. Die zahlreichen Ableitungen müssten auf Grund des Metalls der Fassadenkonstruktion und Fenster einen Abstand von 36 cm zur Fassade haben und würden damit in den Gehweg hineinragen. Daher muss man auf eine aufwendigere Lösung mit Fangstangen auf dem Dach zurückgreifen, welche zur Kostensteigerung führt.

Für die Schreinerarbeiten (Türen) wurden 7 Firmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, davon gaben 5 Firmen ein Angebot ab. Die geprüfte Preisspanne reicht dabei von 103.100,89 – 139.409,69 Euro (brutto). Die Kostenberechnung liegt bei 180.000 Euro und damit um 77.000 Euro über der Vergabesumme.
Die Vergabe der Blitzschutzarbeiten erfolgte an die günstigste Bieterin, die Fa. Hofmann aus Göppingen, zum Angebotspreis von 29.239,29 Euro.
Die Vergabe der Schreinerarbeiten (Türen) erfolgte an die günstigste Bieterin, die Fa. Ebner aus Geislingen zum Angebotspreis von 103.100,89 Euro. 

Bebauungsplan „Urbanes Quartier Spitzenberg“ und Örtliche Bauvorschriften
- Abwägung der Stellungnahmen (erneute Beteiligung)
- Satzungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans "Urbanes Quartier Spitzenberg" und der Örtlichen Bauvorschriften wurde nach Überarbeitung erneut veröffentlicht. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden erneut beteiligt. Im Bereich Artenschutz und Abwasser sowie bei den Örtlichen Bauvorschriften sind nun ergänzende Regelungen bzw. Klarstellungen aufzunehmen. Da diese sind nur geringfügig sind, ist keine erneute Beteiligung erforderlich.
Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden nach Abwägung der Interessen aus den Stellungnahmen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst.
Der Bebauungsplan „Urbanes Quartier Spitzenberg“ und die Örtlichen Bauvorschriften in diesem Bereich, jeweils in der Fassung vom 29.06.2026, wurden nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO als Satzungen beschlossen. 

Bebauungsplan “Wasserstall – Änderung Parkplätze“ und Örtliche Bauvorschriften
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplans "Wasserstall – Änderung Parkplätze" und der Örtlichen Bauvorschriften wurde vom 02.03.2026 bis 02.04.2026 veröffentlicht. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden parallel dazu am Verfahren beteiligt. 
Aus der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen oder Bedenken ein. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Das Landratsamt forderte jedoch eine Habitatpotentialanalyse im Hinblick auf mögliche Eidechsenvorkommen. Eine solche wurde im Mai 2026 durch das Fachbüro Lissak erstellt. Demnach ist im Plangebiet kein Habitatpotenzial für Fledermäuse und die Zauneidechse vorhanden. Es sind Regelungen zum Schutz der bestehenden Bäume und zu zeitlichen Einschränkungen bei notwendigen Fällungen zu treffen.
Des Weiteren wird die Fläche nun entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung von private in öffentliche Parkplätze geändert. Der Geltungsbereich musste geringfügig angepasst werden, insbesondere im Bereich der Trafostationen und E-Ladeplätze. Die Änderungen sind nur geringfügig und erfordern keine erneute Beteiligung.
Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ergehen nach Abwägung der Interessen die erforderlichen Beschlüsse.
Der Bebauungsplan „Wasserstall – Änderung Parkplätze“ und die Örtlichen Bauvorschriften in diesem Bereich, jeweils in der Fassung vom 29.06.2026, werden nach § 10 BauGB bzw. § 74 LBO als Satzungen beschlossen.

Herstellung von Parkplätzen Am Spitzenberg und im Gebiet Wasserstall – Ausschreibung 
In der Sitzung vom 29.09.2025 wurde der grundsätzliche Beschluss gefasst, Parkplätze neben dem Gesundheitszentrum, an der neuen Straße „Am Spitzenberg“ sowie entlang der Hauptstr. im Gewerbegebiet Wasserstall zu bauen. 
Für die Parkplätze entlang der Hauptstr. war der Bebauungsplan „Wasserstall“ von 1975 zu ändern, weshalb das Bebauungsplanverfahren „Wasserstall – Änderung Parkplätze“ am 23.03.2026 eingeleitet wurde.
Zwischenzeitlich wurde die bautechnische Planung der Maßnahme durch das Büro VTG Straub vorangebracht. Ziel ist es, die Maßnahme nun zügig beschränkt auszuschreiben und im Gemeinderat im Juli zu vergeben, damit ab September mit dem Bau begonnen werden kann. 

Die Baumaßnahme gliedert sich in drei Bereiche:

1. Hauptstr. 175 – 189 
Entlang der Hauptstraße sollen insgesamt ca. 45 Parkplätze geschaffen werden, davon 4 E-Ladeparkplätze. Des Weiteren werden dort ein Fußweg sowie zwei Trafostationen gebaut. Eine Trafostation dient der öffentlichen Stromversorgung des Ortsnetzes, die andere versorgt das Gesundheitszentrum sowie die E-Ladeinfrastruktur. 
Die Flächen sollen mit Pflasterbelag versehen werden. 

2. Am Spitzenberg/ Hauptstr. 

An der neuen Straße Am Spitzenberg und an der Hauptstr. am Wendehammer vor Hauptstr. 173 werden weitere Stellplätze hergestellt. 
Diese sollen ebenfalls mit Pflasterbelag versehen werden.

3. Parkplatz Gesundheitszentrum 
Hinter dem Gesundheitszentrum wird ein Parkplatz mit Splittbelag gebaut.  

Die Flächen unmittelbar vor dem Haupteingang des Gesundheitszentrums sowie der Gehweg am Gebäude entlang werden sickerfähig gepflastert und nach Abbau des Gerüsts am Gesundheitszentrum ausgeführt. Diese Arbeiten sind zum größten Teil schon im Auftrag Straßenbau (Fa. Astra) enthalten und sind nicht Gegenstand der jetzigen Ausschreibung. 
Die Kostenberechnung für die Parkplätze beläuft sich auf insgesamt 405.000 EUR brutto.
Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung für die Herstellung der Parkplätze am Spitzenberg und im Gebiet Wasserstall.

Wasserversorgung Kuchen - Wasserfassung Brunnen Espan- Auftragsvergaben
(Erd- und Stahlbetonarbeiten, Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten, Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR), Metallbauarbeiten, Hydraulische Installation, Brunnenreinigung und Brunnenausrüstung, Malerarbeiten)

Bereits im März 2025 wurde die Vorplanung für die umfassende Sanierung der Wasserfassung Espan durch das beauftragte Büro Fritz Planung vorgestellt und das Büro vom Gemeinderat beauftragt, die Ausschreibungen auf dieser Grundlage durchzuführen. Aufgrund aufwendiger notwendiger Voruntersuchungen im Rahmen der Baugenehmigung (u.a. Baugrunduntersuchungen mit wasserschutzrechtlicher Erlaubnis) verzögerte sich die Planung und Genehmigung erheblich. Im März dieses Jahres wurde die Baugenehmigung durch das zuständige Landratsamt Göppingen erteilt.
Mit den Sanierungsmaßahmen soll in Abstimmung mit den ausführenden Firmen nun möglichst noch im Juli 2026 begonnen werden. Das Büro rechnet mit einer Bauzeit von ca. 5 Monaten. Für die Umsetzung muss der Brunnen komplett außer Betrieb genommen werden. Die Wasserversorgung wird während der Bauphase durch erhöhte Bezüge von der Landeswasserversorgung (LW) sichergestellt.
Für die Umsetzung der Maßnahme wurden durch das Büro Fritz Planung folgende Gewerke jeweils beschränkt ausgeschrieben:

Erd- und Stahlbetonarbeiten
14 Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, keine Firma gab ein Angebot ab. Die beschränkte Ausschreibung ist daher formal aufzuheben.
Gründe hierfür aus Sicht der Verwaltung und des Planungsbüros könnten sein, dass besondere Auflagen im Wasserschutzgebiet die Arbeiten erschweren. Zudem wurden die Abbrucharbeiten zusammen mit den Erd- und Stahlbetonarbeiten ausgeschrieben.
Aufgrund des beabsichtigten Bauzeitenplans (Beginn im Juli) und im Hinblick auf den vorgegebenen Beginn der weiteren Gewerke wurde das ursprüngliche Leistungsverzeichnis in die Gewerke „Abbruch“ und „Erd- und Stahlbetonarbeiten“ aufgeteilt und jeweils im Rahmen der freihändigen Vergabe neu ausgeschrieben. Die ursprünglich aufgeforderten Firmen wurden nochmals durch das beauftrage Büro Fritz Planung kontaktiert. Zudem wurden zusätzliche Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 

Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten
6 Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, 
3 Firmen gaben ein Angebot ab. Die geprüfte Preisspanne reicht dabei von 60.746,79 – 74.152,74 Euro. Die Kostenberechnung liegt bei rd. 108.000 Euro und damit um rd. 47.000 Euro über der Vergabesumme.

Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR)
4 Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, 
3 Firmen gaben ein Angebot ab. Die geprüfte Preisspanne reicht dabei von 220.141,42 – 229.639,27 Euro. Die Kostenberechnung liegt bei rd. 253.000 Euro und damit um rd. 33.000 Euro über der Vergabesumme.

Metallbauarbeiten
8 Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, 
2 Firmen gaben ein Angebot ab. Die geprüfte Preisspanne reicht dabei von 64.089,83 – 68.226.27 Euro. Die Kostenberechnung liegt bei rd. 66.500 Euro und damit um rd. 2.500 Euro über der Vergabesumme.

Hydraulische Installation
6 Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, 
3 Firmen gaben ein Angebot ab. Die geprüfte Preisspanne reicht dabei von 50.777,30 – 101.483,20 Euro. Die Kostenberechnung liegt bei rd. 40.000 Euro und damit um rd. 11.000 Euro unter der Vergabesumme.

Brunnenreinigung und Brunnenausrüstung
5 Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, 
4 Firmen gaben ein Angebot ab. Die geprüfte Preisspanne reicht dabei von 90.284,50 – 132.499,55 Euro. Die Kostenberechnung liegt bei rd. 101.000 Euro und damit um rd. 11.000 Euro über der Vergabesumme.

Malerarbeiten
4 Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, 
1 Firma gab ein Angebot in Höhe von 7.673,95 Euro ab. Die Kostenberechnung liegt bei rd. 5.800 Euro und damit um rd. 1.900 Euro unter der Vergabesumme.

Die beschränkte Ausschreibung über die Vergabe der Erd- und Stahlbetonarbeiten wurde aufgehoben. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die nun im Rahmen der freihändigen Vergabe ausgeschriebenen Gewerke Abbruch und Erd-/Stahlbetonarbeiten, nach Prüfung der Angebote durch das Planungsbüro, an die jeweils günstigste Bieterin zu vergeben.
Die Vergabe der Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten erfolgte an die günstigste Bieterin, die Fa. Holzbau Buchsteiner aus Kuchen zum Angebotspreis von 60.746,79 Euro.
Die Vergabe der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) erfolgte an die günstigste Bieterin, die Fa. SAB Steuerungs- und Anlagenbau GmbH aus Nufringen zum Angebotspreis von 220.141,42 Euro.
Die Vergabe der Metallbauarbeiten erfolgte an die günstigste Bieterin, die Fa. Habdank Metallbau GmbH & Co.KG aus Göppingen zum Angebotspreis von 64.089,83 Euro.
Die Vergabe der Hydraulischen Installationsarbeiten erfolgte an die günstigste Bieterin, die Fa. Stetter GmbH aus Nagold-Hochdorf zum Angebotspreis von 50.777,30 Euro.
Die Vergabe der Brunnenreinigung und Brunnenausrüstung erfolgte an die günstigste Bieterin, die Fa. Burkhardt GmbH aus Neuweiler zum Angebotspreis von 90.284,50 Euro.
Die Vergabe der Malerarbeiten erfolgte an die günstigste Bieterin, die Fa. Heinrich Schmid GmbH & Co.KG aus Göppingen zum Angebotspreis von 7.673,95 Euro. 

Zu folgenden Baugesuchen wurde das Einvernehmen erteilt:

  • Kirschwiesen 14: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Flst 1624/1
  • Silcherstr. 21: Erweiterung eines Balkons
  • Schallstr. 10: Errichtung eines überdachten Freisitzes
  • Schallstr. 10/1: Errichtung eines überdachten Freisitzes
  • Seetalbachstr. 21: Nutzungsänderung (Einbau einer Wohnung in ehemalige Apotheke) und Umbau

Bauvoranfrage auf Umbau des Wohnhauses mit Wirtschafts- und Geschäftsräumen, Einbau von vier Wohnungen, Errichtung eines Doppelhauses, Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes (Scheuer), Bahnhofstraße 37, Kuchen
Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Bahnhofstraße 37 folgende Baumaßnahmen vorzunehmen: Das bestehende Wohnhaus soll modernisiert werden; die angebauten landwirtschaftlichen Gebäude und der Ladenanbau sollen zurückgebaut, mit einer Aufstockung neu aufgebaut und in Wohnraum umgenutzt werden und in der bisherigen Gartenfläche soll ein zusätzliches Doppelhaus errichtet werden. Zu diesem Zweck wird die bestehende Scheuer im Garten abgebrochen.
Die Zustimmung nach § 36 a BauGB zur Bauvoranfrage auf Umbau des Wohnhauses mit Wirtschafts- und Geschäftsräumen, Teilaufstockung, Einbau von vier Wohnungen, Errichtung eines Doppelhauses, Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes (Scheuer), Bahnhofstraße 37, Kuchen, mit Übertretung der hinteren Baugrenze, Überschreitung der GRZ, und Abweichung von der offenen Bauweise, wurde erteilt. 

Kommunale Wärmeplanung – aktueller Stand & Durchführung einer Eignungsprüfung
Am 6. August 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) in Kraft getreten. In diesem Zuge werden u.a. auch die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) landesrechtlich umgesetzt, wonach alle Länder der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sind sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe des WPG erstellt werden. Für Gemeinden mit 100.000 Einwohnern oder weniger ist ein kommunale Wärmeplanung (KWP) spätestens bis zum Ablauf des 30.08.2028 zu erstellen. Der Wärmeplan ist in der Regel alle 5 Jahre fortzuschreiben.
Die KWP ist eine informelle strategische Planung zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Mit dem Wärmeplan an sich sind weder eine unmittelbare Außenwirkung noch eine direkte rechtliche Bindewirkung verbunden. Der Hauptzweck der KWP besteht darin, einen strategischen Fahrplan für zukünftige Entscheidungen der Gemeinde, der Energieversorger, sowie für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kuchen zu entwickeln.

Folgender Ablauf ist für die kommunale Wärmeplanung vorgesehen:
1. Eignungsprüfung → 2. Bestandsanalyse → 3. Potenzialanalyse → 4. Zielszenario → 5. Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen → 6. Dokumentation der Ergebnisse
Das WPG bietet Vereinfachungsoptionen in Form eines vereinfachten Verfahrens (§ 22 WPG) für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner und einer verkürzten Wärmeplanung (§ 14 WPG) für alle Kommunen an, um den Aufwand und Kosten vor allem für kleinere Kommunen zu minimieren. Darüber hinaus werden aktuell weitere Vereinfachungen für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern in Aussicht gestellt, bei dem sich der Aufwand für die Gemeinde um bis zu 80 % reduzieren könnte. Die entsprechende Regelung befindet sich aktuell in der gesetzlichen Abstimmung.
Beim vereinfachten Verfahren kann u.a. der Beteiligtenkreis reduziert werden sowie einzelne Vereinfachungen in der Darstellung im Wärmeplan angewendet werden. 
Bei der verkürzten Wärmeplanung wird eine vorangestellte Eignungsprüfung (§ 14 WPG) ermöglicht, durch welche unter Umständen der Umfang für weitergehende Untersuchungen und dementsprechend der mit der Wärmeplanung insgesamt verbundene Aufwand erheblich reduziert werden kann. Soweit eine vorangestellte Eignungsprüfung ergibt, dass sich ein Teilgebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eigenen wird, kann sich der Umfang der Wärmeplanung für entsprechende Teilgebiete auf eine verkürzte Wärmeplanung reduzieren.
Um den tatsächlichen Umfang der kommunalen Wärmeplanung im Vorfeld einer konkreten Ausschreibung ermitteln zu können, empfiehlt sich vorab die Durchführung einer Eignungsprüfung, auf deren Ergebnisse der konkrete Auftragsumfang definiert und vergeben werden kann. Je nach Verlauf der Eignungsprüfung kann sich der Auftragsumfang zur Erstellung eines Wärmeplans dahingehend reduzieren, dass nur noch bestimmte Teilgebiete einer vollumfänglichen Wärmeplanung und entsprechenden Untersuchungen zu unterziehen sind. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird das beplante Gebiet auf Teilgebiete untersucht, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eigenen. 
Da die Eignungsprüfung unabhängig von den beschriebenen Vereinfachungsoptionen die Grundlage für den eigentlichen Umfang der KWP bildet, wurde die Fa. Rationelle Energie Süd GmbH, Geislingen (RES) mit der Eignungsprüfung für rd. 2.700,00 € beauftragt. Die RES hat bereits zahlreiche Wärmeplanungen durchgeführt bzw. ist mit der Durchführung beauftragt und verfügt hier bereits über zahlreiche Erfahrungen und Erkenntnisse. Die ausgearbeitete Eignungsprüfung soll dem Gemeinderat in der Sitzung im September 2026 vorgestellt werden. Auf dieser Grundlage kann dann die weitere Vorgehensweise bzgl. Ausschreibungsvolumen und Vereinfachungsverfahren der eigentlichen kommunalen Wärmeplanung festgelegt und entschieden werden. 
Über den Verlauf der Wärmeplanung sowie über die Ergebnisse werden die Bürgerinnen und Bürger transparent informiert und zudem im Rahmen einer Informationsveranstaltung beteiligt.
Gemeinderat Pleier ergänzt hierzu, dass sich die kommunale Wärmeplanung nicht nur mit dem Themenbereich der Wärmenetze auseinandersetzt, sondern auch grundsätzlich technologieoffen die möglichen Heizarten in den verschiedenen Teilgebieten untersucht werden. 
Der Gemeinderat nahm vom aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung zustimmend Kenntnis.
Die Ergebnisse der Eignungsprüfung (§ 14 WPG) werden dem Gemeinderat als Grundlage für die Festlegung der weiteren Vorgehensweise bzw. konkreten Ausschreibung der Wärmeplanung vorgestellt. 

Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Geislingen /Bad Überkingen /Kuchen für das Gebiet "Viehweg III" Bad Überkingen-Hausen
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Entwurf und Beteiligung der Öffentlichkeit und TöB
Nachdem am 22.05.2025 in öffentlicher Sitzung der Gemeinde Bad Überkingen der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und damit zur Entwicklung des Gebietes „Viehweg III“ gefasst wurde, hat das Regierungspräsidium Stuttgart im Rahmen der anschließend durchgeführten frühzeitigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass im geltenden Flächennutzungsplan keine Baufläche im Bereich des Gebietes „Viehweg III“ dargestellt ist. 
Es wurde ein Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet, der zudem die Berichtigung des bereits umgesetzten Baugebietes „Am Viehweg II“ enthält.
Die Öffentlichkeit hatte im Zeitraum vom 23.03.2026 bis zum 24.04.2026 Gelegenheit sich über die Planungsabsichten zu informieren. Stellungnahmen gingen hierbei keine ein.
Wesentliche Hinweise in den Stellungnahmen betreffen die Präzisierung der Wohnbauflächenbedarfsberechnung und die Einordnung in eine spätere Gesamtfortschreibung. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung ist in den Gremien der weiteren Mitgliedskommunen Geislingen an der Steige und Kuchen ebenfalls zu beraten und anschließend im Gemeinsamen Ausschuss zu behandeln. 
Die Verwaltung empfiehlt dem Beschlussantrag zu folgen und die Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses zu beauftragen, den Entwurf der vorliegenden FNP-Änderung „Viehweg III“ zu billigen und die Freigabe für die förmliche Beteiligung zu erteilen.
Im Anschluss an die Beratung im Gemeinsamen Ausschuss, die am 09.07.2026 stattfinden wird, erfolgt die vorgenannte Beteiligung. Die dabei eingehenden Stellungnahmen werden dem Gremium im weiteren Verfahren vorgelegt.

Die Mitglieder des Ausschusses für Kuchen sind: 
Gabriele Heer (CDU), Dr. Michael Stegmaier (Fraktion der Freien Wählervereinigung) und Rainer Kruschina (SPD).

Der Gemeinderat nahm die während der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem beigefügten Vorschlag.
Die Mitglieder des Gemeinderats im gemeinsamen Ausschuss der Planungsgemeinschaft Geislingen-Kuchen-Bad Überkingen werden beauftragt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zum Gebiet „Viehweg III“ zuzustimmen.
Die Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses werden außerdem beauftragt der Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlichen Belange gem. §§ 3(2), 4(2) BauGB zuzustimmen. 

Bekanntgaben – Verschiedenes
Bürgermeisterin Schaible-Schmidt lud das Gremium zum Kuchener Hock am Wochenende ein. Sie freute sich auch dank der guten Wetterprognose auf ein geselliges Miteinander erstmalig im SBI-Park. 
Weiter teilte sie mit, dass die Sitzungstermine für das zweite Halbjahr sowie für die gemeinsame Gemeinderatsklausur bekannt gegeben und im Ratsinformationssystem eingepflegt wurden.
Bürgermeisterin Schaible-Schmidt gab außerdem bekannt, dass nun laut Aussagen der Telekom der Baustart für die Verlegung der Glasfaser-Kabel ab Mitte / Ende Juli 2026 erfolgen soll. Noch ist nicht bekannt, in welchen Straßenzügen gestartet wird, dies wird rechtzeitig mit einer insgesamt aktuellen Information zu diesem Thema im Amtsblatt veröffentlicht. 

Aus dem Gemeinderat wurden folgende Themen angesprochen:

  • GRin Frieß teilte mit, dass die Kinder der Ganztagsschule trotz der Hitze im vorderen Bereich des Schulhofs spielen müssen. Die Verwaltung gibt den Hinweis der Schule weiter mit der Bitte, witterungsbedingt auch den hinteren Teil des Schulhofs zu nutzen.
  • GR Appenzeller wies auf das positive Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft über das Thema Daseinsvorsorge hin, in der die Gemeinde Kuchen sehr gut abschnitt.  

Bürgermeisteramt