Blutspenderehrung
Bürgermeisterin Schaible-Schmidt dankte den Kuchener Blutspenderinnen und Blutspendern herzlich für ihr Engagement und ihre freiwillige, uneigennützige Hilfe in Form der geleisteten Blutspenden. Alle Blutspendenden leisten einen sehr wertvollen Beitrag dazu, dass Menschen, die dringend auf Blutkonserven angewiesen sind, eine lebensrettende Versorgung erhalten können.
Für 10-maliges Blutspenden wurde Frau Sandra Deginder, Frau Gülsah Karabacak, Frau Michaela Rösch und Herr Kevin Goller geehrt. Für die 50. Blutspende wurden Frau Barbara Drexler und Herr Ulli Goll geehrt. Herr Helmut Müller wurde in der Sitzung für insgesamt 75 Blutspenden geehrt.
Die Blutspenderinnen und Blutspender erhielten vom Deutschen Roten Kreuz zum Dank anlässlich ihres „Blutspendejubiläums“ eine Ehrenurkunde und eine Anstecknadel. Die Gemeinde Kuchen bedankte sich mit einer Kuchener-Tasche und einem Glas Honig bei allen geehrten Blutspendenden für Ihren engagierten Einsatz. Die entschuldigten Blutspender erhalten im Nachgang noch Ihre Urkunden und ein ebenfalls kleines Dankeschön der Gemeinde.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus den vorausgegangenen nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats
In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.09.2025 fasste das Gremium folgende Beschlüsse:
- Der Einstellung einer neuen Schulsozialarbeiterin zum 01.01.2026 wurde zugestimmt.
- Auf Antrag der CDU-Fraktion wird am Freitag, 07.11.2025 eine halbtägige Klausurtagung mit Gemeinderat und Verwaltung stattfinden.
Umsetzung der verpflichtenden Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
- Antrag der SPD-Fraktion
In der Gemeinderatssitzung am 28.07.2025 stellte die SPD-Fraktion einen Antrag zum Thema „Umsetzung der verpflichtenden Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027“.
Der Bundestag hat im Oktober 2021 das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und damit den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz an Grundschulen verkündet. Der Rechtsanspruch soll stufenweise auf ganztätige Betreuung der Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt werden. In der Gemeinde Kuchen soll bereits ab dem Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch auf Ganztags- und Ferienbetreuung für alle Klassenstufen der Grundschule umgesetzt werden. Der Rechtsanspruch erstreckt sich auf 40 Stunden pro Woche (Mo.-Fr.) und gilt auch in den Schulferien. Davon ausgenommen sind jedoch insgesamt 4 Ferienwochen pro Schuljahr.
Die Kuchener Grundschule ist seit dem Schuljahr 2014 eine Ganztagsschule in Wahlform, mit dem Zeitmodell 4 Tage in der Woche á 8 Stunden (Mo.-Do. 7:30-15:30 Uhr). Parallel hierzu bietet die Gemeinde eine Kommunale Betreuung an, im Umfang einer Frühbetreuung (Mo.-Fr. 7:30-8:30 Uhr) und einer Mittagsbetreuung (Mo.-Do. 12:00-14:00 Uhr; Fr. 12:00-13:00 Uhr). Der Rechtsanspruch ist durch die aktuelle Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen á 8 Stunden bereits anspruchserfüllend. Daraus resultierend müsste die Gemeinde nur noch den Freitag mit 8 Stunden durch ein kommunales Angebot abdecken.
Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb im Rahmen des Besuchs der Ganztagsgrundschule ist kostenfrei, mit Ausnahme des Mittagessens. Die Inanspruchnahme der Kommunalen Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 hingegen wird kostenpflichtig werden. Eine genaue Kostenermittlung für die Kommunale Betreuung und die Ferienbetreuung ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur unzureichend darstellbar. Daher werden die Kostenerhebung und die Gebührenkalkulation erst im Frühjahr 2026 durch die Verwaltung vorgestellt. Auch eine Infoveranstaltung für die Eltern soll im Frühjahr 2026 stattfinden.
Der Gemeinderat nahm einstimmig von der Umsetzung der verpflichtenden Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 Kenntnis und stimmte dem weiteren Vorgehen der Verwaltung zu.
Örtliche Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Kuchen
Städte und Gemeinden sind nach § 3 KiTaG dazu verpflichtet, eine kontinuierliche, örtliche Bedarfsplanung zu erstellen, um ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren und Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt weiterzuentwickeln.
Die Verwaltung hat deshalb eine umfassende örtliche Bedarfsplanung erstellt, um den gesetzlichen Vorgaben Genüge zu tun. Der Bedarfsplan verdeutlicht die Bedeutung einer vorausschauenden Planung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Um den aktuellen wie auch den zukünftigen Bedarf decken zu können, ist es notwendig, die vorhandenen Strukturen regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dabei stehen sowohl die Sicherstellung ausreichender Betreuungsplätze als auch die qualitative Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit im Vordergrund. Der Bedarfsplan stellt damit eine wichtige Grundlage für die Sicherung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in der Gemeinde dar und dient zugleich als Orientierungsrahmen für Kommune, Träger und Einrichtungen, um gemeinsam tragfähige und nachhaltige Lösungen weiterzuentwickeln. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass alle Kinder gute Entwicklungs- und Bildungschancen erhalten und Familien in ihrer Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt werden. Die örtliche Bedarfsplanung wird zukünftig jährlich fortgeschrieben und dem Gemeinderat vorgelegt.
Hauptamtsleiterin Gotzmann erläuterte die ausgearbeitete Bedarfsplanung. Sie erklärte, dass ab dem Jahr 2026 die Anmeldung für einen Kindergartenplatz an einem zentralen Stichtag (zum 15.02. eines jeden Jahres) erfolgen soll, um die Planungssicherheit für Eltern, Kindertageseinrichtung und Verwaltung zu erhöhen. Es war festzustellen, dass im Betreuungsbereich der Kinder über 3 Jahre ausreichend Plätze zur Verfügung stehen und kein dringender Handlungsbedarf besteht. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren konnte in der Vergangenheit gedeckt werden, muss aber dennoch im Blick behalten werden.
Der Gemeinderat stimmte der Erstellung der örtlichen Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Kuchen zu.
Große Verkehrsschau vom 20.02.2025 und Kleine Verkehrsschau vom 25.03.2025
- Bestätigung der Ergebnisse
Am 20.02.2025 fand eine Große Verkehrsschau mit Vertretern des Landratsamts Göppingen, der Polizei, der Kreisverkehrswacht Göppingen, des Straßenbauamts, der Straßenmeisterei sowie der Verwaltung der Gemeinde Kuchen und Vertretern aus den Fraktionen des Gemeinderates statt. In der Großen Verkehrsschau wurden Verkehrsthemen besichtigt und besprochen, welche die Bundesstraße betreffen. Am 25.03.2025 fand eine Kleine Verkehrsschau mit Vertretern des Landratsamts Göppingen (Straßenverkehrsamt), der Polizei, des Straßenbauamts sowie der der Verwaltung der Gemeinde Kuchen und Vertretern aus den Fraktionen des Gemeinderates statt. Die vom Landratsamt angeordneten Maßnahmen werden nun Schritt für Schritt umgesetzt.
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Großen Verkehrsschau und der Kleinen Verkehrsschau zustimmend zur Kenntnis.
Bebauungsplan "Tinyhouses Freiheitstraße" und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 a BauGB
- Kenntnisnahme vom Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Veröffentlichung
- Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des geänderten Entwurfs
- Beschluss der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden einzelne Anregungen vorgebracht. Grundsätzliche Bedenken gegen die beabsichtigte Planung bestanden nicht. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Am Planentwurf waren kleine Änderungen vorzunehmen, im Wesentlichen waren dies: weitere Festsetzungen zum Hochwasserschutz (diese waren im bisherigen Entwurf nur als Hinweise enthalten), die Sicherung der Obstbaumreihe durch Pflanzbindung, die Festsetzung einer Abfallsammelstelle (für Mülleimer etc. da das Müllfahrzeug nicht die private Zufahrt nutzen kann), sowie eine geringe Änderung der maximal zulässigen Grundfläche baulicher Anlagen.
Nach Billigung des überarbeiteten Entwurfs sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit erneut am Verfahren zu beteiligen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Ergebnis der Veröffentlichung. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergingen nach Abwägung der Interessen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlüsse. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften wurde vom Gremium gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, zum Entwurf des Bebauungsplans „Tinyhouses Freiheitstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften - jeweils bestehend aus Lageplan und Textteil in der Fassung vom 27.10.2025, gefertigt von der Verwaltung Gemeinde Kuchen - einschließlich Begründung in der Fassung vom 27.10.2025 die Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut einzuholen, und den Entwurf erneut im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.
Bekanntgaben – Verschiedenes
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung die Farbe der Fassade des Gesundheitszentrums.
BMin Schaible-Schmidt gab außerdem Folgendes bekannt:
Aus dem Gremium wurden folgende Themen angesprochen:
Die Verwaltung führte die Auswirkungen wie folgt aus:
Bürgermeisteramt