Filba-Areal/ Gesundheitszentrum: Photovoltaikanlage
-Vorstellung der Varianten
-Einleitung weiterer Schritte
Im Rahmen der Umbauarbeiten des ehemaligen Filba-Bürogebäudes zum neuen Gesundheitszentrum werden u.a. die gesamten Dachflächen erneuert bzw. neu hergestellt. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) schreibt bei grundlegenden Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) vor. Die Pflicht gilt in der Regel für 60 Prozent der geeigneten Dachfläche. Demnach wird die PV-Anlage auf dem Dach über dem 3. OG mit der maximal möglichen Belegung des Daches entstehen. Hierfür werden Module mit einer Leistung von 440 Wp eingesetzt.
Der Gemeinderat stimmte der Umsetzung der Anlage mit Modulen mit 440Wp und einer Leistung von bis zu 25 kWp zu. Auf dieser Grundlage soll die Ausschreibung durchgeführt werden. Für eine schnelle Umsetzung wurde die Verwaltung ermächtigt, an die günstigste Bieterin zu vergeben.
Herstellung von Parkplätzen Am Spitzenberg und im Gebiet Wasserstall
-Vergabe der Bauleistungen
Der Bau von Parkplätzen im Umfeld des Gesundheitszentrums wurde vom Ingenieurbüro VTG Straub gemeinsam mit der Verwaltung vorbereitet und ausgeschrieben.
Die Baumaßnahme gliedert sich dabei in drei Bereiche – es entstehen Parkplätze entlang der Hauptstraße, an der neuen Straße am Spitzenberg / Wendehammer vor Hauptstr. 173 sowie auf der Fläche hinter dem Gesundheitszentrum. Die Bauarbeiten sollen im September beginnen.
Die Kostenberechnung für die Maßnahme insgesamt beläuft sich auf insgesamt 405.000 EUR brutto.
Es wurden fünf Firmen im Rahmen der beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert, zwei Firmen haben sich an der Ausschreibung beteiligt. Die Submission fand am 15.07.2026 statt. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an die günstigste Bieterin Firma Astra Straßen- und Tiefbau GmbH aus Schwäbisch Gmünd zum angebotenen Preis von 411.854,22 EUR.
Abschluss eines Stromkonzessionsvertrags mit der Albwerk GmbH & Co.KG
Der bestehende Konzessionsvertrag mit der Albwerk GmbH & Co.KG endet nach einer Laufzeit von zwanzig Jahren am 03.11.2027. Nach § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss spätestens zwei Jahre vor Vertragsende im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden, dass der Konzessionsvertrag neu vergeben wird. Innerhalb der Frist zur Interessensbekundung ist eine Interessensbekundung beziehungsweise ein Angebot der Albwerk GmbH & Co.KG eingegangen. Dadurch sind die rechtlichen Grundlagen für einen Vertragsschluss erfüllt.
Der Beschluss über den Abschluss eines Konzessionsvertrags ist gemäß § 108 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorzulegen. Nach Bestätigung der Rechtmäßigkeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Dem Abschluss des Stromkonzessionsvertrags mit der Albwerk GmbH & Co.KG wurde zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Gemeinderatsbeschluss unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Überprüfung vorzulegen.Die Verwaltung wurde ermächtigt, nach Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde, den Vertrag auszufertigen und zu unterzeichnen.
Aus dem Gremium wird vor dem Hintergrund der Leitungsinfrastruktur der Gemeinde angeregt, bei Aufgrabungs- und Leitungsarbeiten (u.a. die anstehenden Glasfaserarbeiten) im Gehweg die Pflasterung der Gehwege zu bedenken. Die Verwaltung geht hierzu nochmals auf die Firmen Leonhard Weiss und Deutsche Telekom zu, weist jedoch auf die immensen Kosten für die Gemeinde und die entstehende zeitliche Verzögerung hin. Daher ist fraglich, ob die Pflasterung der Gehwege innerhalb dieser Maßnahmen machbar ist.
Bekanntgaben – Verschiedenes
Für die in der Sitzungspause des Gremiums eingehenden Baugesuche während der Sommerferien wurde Bürgermeisterin Schaible-Schmidt ermächtigt, über das Einvernehmen zu entscheiden.
Bürgermeisterin Schaible-Schmidt informierte das Gremium, dass seitens der UGG (Unsere Grüne Glasfaser) auf erneute Anfrage hinsichtlich der Entwicklungen zum Glasfaserausbau in der Gemeinde weiterhin keine offizielle Stellungnahme eingegangen ist.
Zudem teilte sie mit, dass die Sanierungsarbeiten am Brunnen im Espan mit dem Ausbau der Technik und Türen planmäßig begonnen haben. Sie bedankt sich in diesem Zusammenhang beim FTSV Kuchen für das Verständnis bzgl. der Platzsperrung und die vereinsinterne Koordination der Trainingsbetriebe.
Aus dem Gemeinderat wurden folgende Themen angesprochen:
Bürgermeisteramt