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Bei herrlichem Frühlings- ja nachmittags fast schon Sommerwetter fand der diesjährige Pfingstmarkt rund um das Rathaus statt. Aus Nah und Fern waren die gut 40 Marktbeschicker angereist - sogar mehr als zuvor angemeldet. Ein vielfältiges Angebot, von Textilien über Früchte und Gewürze aus allen Ländern, Leder- und Haushaltwaren wurde angeboten und so hatten die Kunden eine tolle Auswahl. Für die kleinsten Besucher war ein Karussell aufgebaut und von Weitem hörte man bereits das fröhliche Lachen der Kinder.
Viele Kuchener spazierten über den Markt, nutzen das zahlreichen Speisenangebot, kehrten in den Kuchener Gaststätten zum traditionellen Kuttelessen ein, setzen sich zum TSV beim Hock vor die Bahnhofturnhalle, ließen sich den Braten bei der Feuerwehr munden oder genossen Kaffee &Kuchen im Kirchencafe der Evangelischen Jakobuskirche. Ja sogar leckeres Eis gab es frisch serviert vor Ort aus dem Eismobil. Es war wirklich für alle etwas geboten.
Einfach mal wieder ein Schwätzle halten, miteinander lachen, das bunte Treiben beobachten und das Wetter genießen, oder die Besucher schauten vielleicht sogar danach noch im Freibad vorbei – ein wirklich rundum gelungenes Markterlebnis. Vielen Dank an die zahlreichen Kuchener und auswärtigen Gäste, die unseren Markt besuchten und so erst den Markt mit Leben erfüllten.
Bürgermeisteramt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen beschlossen.
Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 12.06. bis 19.06.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Zimmer 4, EG des Rathauses während der Öffnungszeiten aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist (19.06.2023 -26.06.2023), schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Kuchen mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten §37 GVG.
Bürgermeisteramt
Einladung zur Mitgliederversammlung
Am Donnerstag, 22.06.2023 findet um 19.00 Uhr im „Küferstüble" in Kuchen (Nebenzimmer) die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft statt, zu der ich freundlich einlade.
Tagesordnung:
Anträge sind bis spätestens 17.06.23 schriftlich beim stv. Vorsitzenden, Wolfgang Stegmaier, Seetalbachstr. 46, 73329 Kuchen, einzureichen.
Die Mitglieder werden gebeten, Flächenveränderungen schriftlich bei der Hauptversammlung mitzuteilen.
gez. Stegmaier, stv. Vorsitzender
Das AlbWerk verlegt ab 30. Mai Stromkabel in der Hohle Gasse sowie im Gehweg der Seetalbachstraße. Die Arbeiten werden von der Firma Leonhard Weiss, Göppingen, ausgeführt. Das Leitungsnetz der Stromversorgung ist Kapazitätsgrenzen unterworfen so dass hier mittlerweile (bedingt durch hinzukommende Bebauung, Einspeisung von Photovoltaikanlagen, zunehmender Strombedarf z.B. durch E-Autos usw.) eine Aufrüstung erforderlich ist.
Betroffen von den Arbeiten ist der Gehweg Seetalbachstr. ab Hohle Gasse bis Ailensweg (zwischen Haus Seetalbachstr. 46 und 48), Ailensweg ab Seetalbachstraße bis Spielplatz, Hohle Gasse ab Kreuzung Seetalbachstraße bis Alter Friedhof, Fußweg Hohle Gasse bis Alter Friedhof (Seelhofweg).
In der Hohle Gasse ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen, da zeitweise eine Vollsperrung erforderlich sein wird. Die Arbeiten sollen Ende Juli abgeschlossen sein. Es wird um Verständnis für die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen gebeten.
In diesem Zusammenhang wurde auch eine neue Trafostation am alten Friedhof errichtet. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Bereich um die Station neu angelegt und die vorübergehend abgebaute Parkbank wieder aufgestellt.
Bürgermeisteramt
Im Bereich Richard-Wagner-Straße/ Seewiesenstraße wurden bereits vor einem halben Jahr mehrere Autos zerkratzt. Leider kam es in er letzten Woche wieder zu Sachbeschädigungen an der gleichen Örtlichkeit. Der Polizeiposten bittet die Anwohner die Augen offen zu halten um künftigen Sachbeschädigungen vorzubeugen/Infos geben zu können.
Sachdienliche Hinweise bitte an den Polizeiposten Kuchen Tel. 81264.
Bürgermeisteramt
Aufgrund einiger Nachfragen und noch freier Kapazitäten bieten wir in unserem Naturkindergarten ab sofort auch (begrenzt) Plätze an, welche von Nicht-Kuchener-Kindern ab 3 Jahren belegt werden können. Sollten Sie also Bekannte haben, welche sich für einen Naturkindergartenplatz interessieren, geben Sie diese Information gerne weiter. Es kann auch ganz unverbindlich eine Anfrage im Rathaus gestellt werden – unter 07331 9882 0 oder bma@kuchen.de beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Bürgermeisteramt
Die Ankenhalle bleibt in den Pfingstferien von Pfingstmontag, 29.05.2023 bis einschließlich Sonntag, 11.06.2023 für den gesamten Übungsbetrieb geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
Bürgermeisteramt
Unter dem Motto: „Jede auch in Kuchen regenerativ selbsterzeugte Kilowattstunde Strom ist eine gute Kilowattstunde und hilft weiter auf dem weiten Weg zur Klimaneutralität“ stimmte der Gemeinderat einer Initiative der Verwaltung zu und verabschiedete am vergangenen Montag ein kommunales Förderprogramm „Steckerfertige Photovoltaikanlagen /Balkonkraftwerke“. Kuchen ist damit die erste Gemeinde im Kreis, die Balkonkraftwerke fördert.
Aktuell ist die maximale Leistung des Wechselrichters in Deutschland für diese kleinen PV-Anlagen auf max. 600 Watt beschränkt, wobei sich hier eine Erhöhung auf 800 Watt abzeichnet. Der genaue Zeitpunkt ist aber noch offen. Es gelten daher die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
Rahmendaten des Förderprogramms:
Anträge können ab sofort gestellt werden. Es werden nur vollständig ausgefüllte und mit den notwendigen Anlagen (Foto der installierten Anlage, Kopie der Originalrechnung, Zahlungsnachweis) versehene Anträge berücksichtigt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeister Bernd Rößner. Hier (pdf 146 KB) kann ein Antragsformular heruntergeladen werden.
Bürgermeisteramt
Vor dem Hintergrund, den teilweise maroden und unattraktiven Außenbereich des Sportzentrums Anken zu sanieren und wieder für möglichst viele verschiedene Spotarten attraktiv zu gestalten, wurden erstmal im Herbst 2020 „Runde-Tisch-Gespräche“ mit TSV, FTSV, Schule, Gemeinderäten und Verwaltung geführt. Später wurden dann unter Einbeziehung des mittlerweile beauftragten Planungsbüros Fischer + Partner die Überlegungen vorangetrieben und verfeinert. Im Ergebnis werden nun u. a. die Tartanflächen im Stadion saniert, ein neues Multifunktions-Kleinspielfeld angelegt, die Leichtathletikanlagen erneuert, Entwässerungsrinnen neu angelegt, die Beregnungsanlage saniert. Zudem wird eine neue Beschallungsanlage für A- und erstmals auch für den B-Platz angeschafft. Im letzten Schritt soll dann eine öffentliche Calisthenics-Anlage auf dem bisherigen (verlegten) Spielplatz aufgebaut werden. Alles in allem werden am Ende wohl rund 600.000 Euro in die Sportanlagen reinvestiert. Seitens des Landes wurde ein Zuschuss in Höhe von 128.000 Euro bewilligt, den Rest finanziert die Gemeinde aus Eigenmitteln. Die Arbeiten wurden am 27.02.23 vom Gemeinderat vergeben. Nach gewissen Vorarbeiten des Bauhofes und einer weiteren umfangreichen Vorbesprechung in der letzten Woche begannen am Montag dieser Woche nun die eigentlichen Sanierungsarbeiten, mit dem Entfernen des mittlerweile sehr maroden Tartanbelages. In den nächsten Wochen werden zunächst Boden- und Rinnenarbeiten im Vordergrund stehen, ehe dann Ende Juni die Asphaltschicht bearbeitet wird. Voraussichtlich ab dem 10. Juli erfolgt dann der eigentliche Einbau der Kunststoffflächen durch die Fa. Polythan. Bis spätestens 30.08.2023 sollen die Arbeiten beendet sein. Solange bleibt der komplette Stadionbereich gesperrt.
Beim Entfernen des Tartanbelages.
Wie bereits berichtet, hatte die Gemeinde für das aktuelle Jahr die Umstellung der Beleuchtung des Ankenparkplatzes bzw. im Zugangsbereich zum Stadion geplant. Obwohl die bisherigen Lampen zwar schon energiesparende Leuchtmittel enthielten, hatte man sich im Rathaus aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zur Umstellung auf LED entschlossen und dabei auch gleich den Austausch der komplette Leuchte ins Auge gefasst. Der Gemeinderat hatte dem zugestimmt und die Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt. Vor kurzem ging es mit den Bauarbeiten los. Nachdem der Bauhof den Kabelgraben hergestellt und nach Verlegung der neuen Kabel wieder verfüllt hatte, haben die Mitarbeiter des Geislinger Albwerks den Austausch der Leuchten und die Elektroinstallationsarbeiten in der letzten Woche bereits zum Abschluss gebracht. Im nächsten Schritt wird noch eine neue, elektrisch gesteuerte, Schranke zwischen Parkplatz und hinterem Zugang zur Ankenhalle installiert.
Was gerüchteweise schon durch Kuchen ging, kann nun auch offiziell bestätigt werden: in der letzten Woche konnte die Gemeinde den Erwerb des am westlichen Ortseingang gelegenen, ehemaligen Filba-Areals zum Abschluss bringen. Am vergangenen Dienstag wurde der notwenige Kaufvertrag von den Beteiligten unterschrieben und notariell beurkundet. Die Gemeinde nutzte damit eine sich ergebende Chance, hier selbst „einzusteigen“. Ende letzten Jahres hatte die Verwaltung erstmals den Gedanken gehegt, eine Aufwertung und Neustrukturierung des ca. 7.240 m² großen Areals selbst in die Hand zu nehmen. So könnte hier durch eine Bebauungsplanänderung beispielsweise statt des bisherigen Gewerbegebietes künftig eine „urbane Bebauung“ ermöglicht werden - ein Gebiet, dass dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Diese Festsetzung würde relativ breiten Spielraum für städtebauliche Ideen geben, ohne dass man sich vorab zu sehr festlegen und einschränken müsste. Aber auch andere Nutzungsformen sind denkbar. Die zunächst verwaltungsinternen Vorüberlegungen wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 05.12.2022 bekanntgegeben. Gemeinderat und Verwaltung waren sich schnell einig, dass das Areal städtebaulich bedeutend ist und ein Erwerb durch die Gemeinde jedenfalls geprüft werden sollte. Nach einer Besichtigung mit dem gemeindlichen Bauausschuss im Januar 2023 kam auch von dieser Seite die einstimmige Empfehlung zum Kauf des Anwesens. Der Gemeinderat schloss sich dem am 30.01.23 einstimmig an und sorgte dann auch gleich dafür, dass die notwendigen Finanzmittel in den Haushaltsplan 2023 eingestellt wurden. Wie schon oben erwähnt, konnte der Erwerb des Anwesens nun zum Abschluss gebracht werden. Der bisherige Eigentümer kann vertragsgemäß Teile des Anwesens noch bis zum Jahreswechsel nutzen, etliche Bereiche belegt die Gemeinde schon bald selbst für eigene Zwecke. Was und wie die künftige Nutzung letztlich aussieht, wird man sehen. Ob man selbst entwickelt, oder/und mit Investoren, Projektentwicklern agiert…. oder andere Ansätze findet – all das ist noch offen. Das Jahr 2023 soll zunächst im Zeichen der Ideensammlung, des Entwickelns und Planens stehen. Wichtig war zunächst der Erwerb des Anwesens um die sich bietende einmalige Chance einer städtebaulichen Entwicklung an dieser exponierten Stelle zu ergreifen, so die Haltung von Gemeinderat und Verwaltung.
Das vergangene Wochenende stand ganz im Zeichen der Feuerwehr. Wie schon der Maibaumhock, war auch jetzt das Interesse wieder sehr groß. Nachdem das neue HLF 10 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug bereits am Samstag Abend vor der Katholischen Kirche gesegnet wurde und der Abend dann gemeinsam mit den befreundeten Feuerwehrkameraden aus Kuchen und Großklein (Österreich) und anderen Gästen seinen Ausklang in der neuen Fahrzeughalle fand, folgte am Sonntag dann die große Feierlichkeit mit der Öffentlichkeit. Beginnend mit einem gut besuchten ökomenischen Gottesdienst im Freien, folgten dann Mittagessen und die offizielle Übergabe von HLF 10 und der umgebauten Fahrzeughalle. In einem kleinen offiziellen Teil mit Ansprachen von Kommandant Timo Martinez, Kommandant Franz Petritsch (Großklein), Kreisbrandmeister Dr. Michael Reick und Bürgermeister Bernd Rößner erfolgte dann unter großem Applaus die offizielle Übergabe von Fahrzeug und Halle an die Feuerwehr.
Unter den Klängen des Kuchener Musikvereins und bestens verköstigt von der Feuerwehr, nutzten viele Besucher aus Kuchen und Umgebung sowie etliche Feuerwehrangehörige anderer Kommunen die Gelegenheit für nette Gespräche, gesellige Stunden und die Besichtigung von Fahrzeug und Halle. Bleibt von dieser Stelle nur der Wunsch, dass das Fahrzeug möglichst wenig zum Einsatz kommt - aber wenn es gebraucht wird, gute und zuverlässige Dienste leistet, um die sehr engagierten und kompetent agierenden Feuerwehrangehörigen im Ernstfall technisch bei ihrer oftmals gefährlichen Aufgabe zu unterstützen, so BM Rößner’s Wunsch bei der Fahrzeugübergabe.
Bürgermeisteramt
In der Gemeinde Kuchen werden ab April bis Ende November 2023 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.
LUBW Abteilung Nachhaltigkeit und Naturschutz
Das Polizeipräsidium Ulm gibt bekannt, dass aufgrund geänderter Rahmenbedingungen eine Neubewertung der Situation bezüglich des Polizeiposten Kuchen durchgeführt wurde. Im Ergebnis führt dies dazu, dass der gemeinsame Polizeiposten von Gingen und Kuchen entgegen der Ankündigung nun doch über den 30.06. hinaus bestehen bleibt. Die Gemeinde wird den Mietvertrag selbstverständlich verlängern. Es ist wirklich sehr erfreulich, dass die Kuchener Bevölkerung auch weiterhin in der Hauptstraße hier einen Ansprechpartner finden wird.
Bürgermeisteramt
Die untere Forstbehörde Göppingen weist darauf hin, dass Waldbesitzer nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nrn. 4, 5 LWaldG) verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Schadinsekten an Nadelbäumen (Fichten), folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Beurteilung, ob im eigenen Wald ein Befall durch Schadinsekten stattgefunden hat / ein Befallsrisiko besteht
- befallenes Schadholz einschlagen und aus dem Wald entfernen (500 Meter Mindestabstand zum nächsten Nadelwald)
- Aufarbeitung von umgeworfenen / umgebrochenen Bäumen und Gipfeln
- Kronenmaterial hacken oder aus dem Wald befördern (500 Meter Mindestabstand zum nächsten Nadelwald)
Zu erkennen ist Borkenkäferbefall am feinen, braunen Bohrmehl, welches sich beim Einbohren am Stammfuß oder auf der Bodenvegetation sammelt. Die Einbohrlöcher selbst sind nur schwer auszumachen. Leichter hingegen ist es das Harz zu erkennen, welches aus dem Bohrloch austritt. Im späteren Verlauf des Befalls färben sich die Nadeln der Fichten braun und fallen ab. Zu spät erkannt ist ein Baum dann, wenn bereits die Rinde abblättert. In diesem Stadium sind die Käfer bereits ausgeflogen und haben vermutlich die umliegenden Bäume befallen.
Besonderes Augenmerk muss auf Bestände gelegt werden in denen in der Vergangenheit Käferbefall aufgetreten ist sowie auf vorgeschädigte Bestände mit z.B. angeschobenen Bäumen, Schneebruch, Trockenschäden, angerissenen Waldrändern sowie bei liegendem bruttauglichem Stämmen und Kronen. Sowohl die aus dem letzten Jahr befallenen Käferbäume als auch die Bäume mit frischem Borkenkäferbefall müssen sofort aufgearbeitet und in ausreichenden Abstand (min. 500 Meter) zu Nadelwald gebracht werden.
Zur Durchführung dieser Maßnahmen setzt die untere Forstbehörde Göppingen gem.§ 68 Abs. 1 LWaldG eine Frist bis zum 21.05.2023.
Die örtlich zuständigen Forstrevierleiter stehen beratend zur Verfügung. Sofern Sie zur Durchführung der Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, kann die untere Forstbehörde diese gegen Kostenersatz selbst ausführen oder fachkundige Unternehmer vermitteln.
Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs. 1 S. 2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung erzwungen werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Göppingen (www.landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/Forstamt).
Untere Forstbehörde Göppingen
Die Deutsche Post kooperiert seit vielen Jahren mit dem örtlichen Einzelhandel und anderen Gewerbetreibenden - so auch in Kuchen. Ab dem 26.04.2023 finden Sie daher in der „Futterwelt Kuchen“, Hauptstr. 119 die neue Partner-Filiale der Deutschen Post, die zu folgenden Zeiten geöffnet hat:Montag und Freitag von 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Bürgermeisteramt
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Beim Bürgermeisteramt eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste sowie zu breit und zu hoch wachsenden Hecken bestehen.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern (z.B. Straßenbezeichnungen, Omnibushaltestellen usw.) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
Nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg dürfen Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit einem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Sind solche Anpflanzungen bzw. Hindernisse bereits vorhanden, haben die Eigentümer und Besitzer deren Beseitigung zu veranlassen.
Bei Gefahr im Verzug kann die zuständige Straßenbaubehörde (bei Gemeindestraßen, Wegen, Gehwegen und Parkplätzen ist dies die Gemeindeverwaltung) die Anpflanzungen bzw. Hindernisse sofort beseitigen oder zurückschneiden. Die Kosten für das Ausführen dieser Maßnahmen werden den Verpflichteten in Rechnung gestellt.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen den Grundstückseigentümern erhebliche Schadensersatzforderungen.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o.ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.
Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:
1. Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken schon nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen oder halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze. Parkbäume, so schön sie auch sein mögen, haben in Hausgärten nichts zu suchen.
2. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können. Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4 Metern nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,5 Metern frei bleiben.
3. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. Achten Sie darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
4. Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.
5. Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das Sichtdreieck frei gehalten wird.
Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.
Bürgermeisteramt
Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital. Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen.
Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal. Solange haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es deshalb nicht. Die Regelung betrifft private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sogenannte „Großkunden“ gleichermaßen. Großkunden besitzen tausende Grundstücke und können die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben.
Bei der Grundsteuer A ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März 2023. Die Informationsschreiben hierfür sind erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folgt ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A sind bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden.
Diejenigen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwertund Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt dann ab dem Jahr 2025.
Weitere Infos und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gibt es auf www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden - wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle. Die jeweils zuständigen Finanzämter sind bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen.
Ministerium für Finanzen, Baden-Württemberg
Bei der Einreichung von Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts über das ELSTER Portal erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung.
Ebenso wird der unter “Mein ELSTER“ übermittelte Einspruch mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Auch ist eine Versand-Bestätigung möglich, wenn die Einsprüche über das Kontaktformular der Finanzverwaltung eingereicht werden.
Darüber hinaus können Anfragen zu Erklärungseingängen und zur Einspruchsbestätigung aus Kapazitätsgründen vom Finanzamt nicht beantwortet werden.
Es wird auch gebeten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
- Ihr Finanzamt -
Alle Grundstückseigentümer/innen sind seit dem letzten Jahr verpflichtet eine Feststellungserklärung zu ihren Grundstücken dem Finanzamt abzugeben. Sobald diese beim Finanzamt eingegangen ist, erhält jeder Eigentümer einen Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025. Dieser ist die Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer ab 2025. Die Höhe der Grundsteuer ermittelt sich durch das Multiplizieren des Grundsteuermessbetrages mit dem von der Gemeinde Kuchen festgesetzten Hebesatz. Der derzeit gültige Hebesatz kann aus dem aktuellen Grundsteuerbescheid entnommen werden.
Bitte prüfen Sie den Grundsteuermessbescheid auf seine Richtigkeit. Mögliche Fehler sollten bitte dem Finanzamt in Göppingen gemeldet werden.
Gemeindeverwaltung
Aktuell ist die Nachfrage nach Wohnbauplätzen auch in Kuchen enorm hoch. Die Gemeinde ist daher bestrebt Bauplätze anzubieten, kann jedoch auf Grund mangelnder zur Verfügung stehender Flächen derzeit kein Baugebiet entwickeln. Neben der Nachfrage an Bauplätzen für „gewöhnliche“ Einfamilienhäuser zeigt sich auch ein gewisser Bedarf an (sehr) kleinen Wohnhäusern mit relativ wenig Wohnfläche, kostengünstiger Bauweise und geringer Grundstücksgröße – so genannter Minihäuser oder Tinyhouses.
Der Ursprung der Tinyhouses wird den USA zugeschrieben wo Ende der 1990er-Jahre eine Bewegung entstand, die auf kostengünstige und flächensparende Bauweisen setzte. Diese stellte eine Art Gegenbewegung zur steigenden Nachfrage nach immer größeren und komfortableren Wohnhäusern dar. Die Tinyhouses bestanden dort häufig aus umgebauten Bau- oder Zirkuswagen. In anderen Ländern wurde diese Wohnform aufgegriffen und erfreut sich auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Dabei entstehen oftmals architektonisch hochwertige Lösungen, die vom ursprünglich eher provisorischen und mobilen Charakter der Tinyhouses weit entfernt sind. Daher wird hier auch vom Minihaus gesprochen, das ein größeres Spektrum an minimalistischen Eigenheimen umfasst.
Der Trend ist auch den aktuell sehr hohen Grundstückspreisen und Baukosten geschuldet. Der Nutzerkreis besteht aus Personen die nur einen kleinen, jedoch eigenen Wohnraum für sich in Anspruch nehmen möchten. Die Gründe hierfür sind verschieden. Manche möchten als Ein- oder Zweipersonenhaushalt nur einen geringen Aufwand für die Bewirtschaftung des Wohnraums und Grundstücks betreiben oder benötigen nur vorübergehend an einem anderen Standort Wohnraum, z.B. aus beruflichen Gründen.
Tatsächlich ist es nicht so einfach eine geeignete Fläche für ein Minihaus zu finden, da Bauplätze rar und vor allem teuer sind – das trifft auf Minihäuser besonders zu. Der gewöhnliche Einfamilienhaus-Bauplatz ist hier im Verhältnis zur relativ geringen Ausnutzung schnell zu groß und zu teuer. Da hin und wieder Anfragen nach Grundstücken für Tiny- oder Minihäuser an die Verwaltung gestellt werden, ist die Gemeinde dabei „Restflächen“ zu ermitteln die sich für eine Bebauung mit Minihäusern eignen würden. Gedacht ist dabei mehr an das oben beschriebene kleine Wohnhaus und nicht an den umgebauten Bauwagen!
Es gilt zu bedenken dass auch Minihäuser (im übrigen auch „echte“ Tinyhouses) die für Wohnbauten geltenden Bauvorschriften einhalten müssen. Dies betrifft neben bauordnungsrechtlichen Bestimmungen wie Grundstücksgrenzabstand, Brandschutz, Energieeinsparvorschriften usw. auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Das heißt es muss unter Umständen erst ein Bebauungsplan geändert oder aufgestellt werden, um Wohnbebauung im Allgemeinen (und damit auch Minihäuser) zu ermöglichen.
Bevor die Gemeinde weitere Schritte unternimmt möchten wir auf diesem Weg das Interesse an Minihäusern in Kuchen in Erfahrung bringen.
Wenn Sie grundsätzliches Interesse an der Errichtung eines Minihauses in Kuchen haben nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Gern auch wenn Sie eine entsprechende Fläche zur Verfügung stellen möchten die als „gewöhnlicher“ Bauplatz nicht in Frage kommt. Vielleicht können wir gemeinsam den idealen Ort für Ihr kleines Eigenheim finden oder entwickeln! Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung unter hpotschkay@kuchen.de.
Bürgermeisteramt
Die Statistiken belegen es - immer mehr Paare trauen sich wieder. Ob im Grünen in unserem inzwischen bewährten „Trauhäusle“ im SBI-Park oder ganz traditionell, im Standesamt des Rathauses – unsere vier Standesbeamten (Herr Bürgermeister Rößner, Herr Sapper, Frau Hofmann sowie Frau Krupka) geleiten Sie gerne in Ihren neuen Familienstand.
Bürgermeisteramt
Hier erfahren Sie immer das Neueste aus der Gemeinde Kuchen.
In unserer Homepage wurde für die Gemeinde ein Ratsinformationssystem (RIS) eingeführt. Mit Hilfe dieses Redaktionssystems können die Gemeinderäte nun Ihre Sitzungsunterlagen digital erhalten und auch bearbeiten. Für die Bevölkerung bietet das RIS ebenfalls die Möglichkeit Sitzungsunterlagen aus dem öffentlichen Bereich einzusehen und bei Bedarf auch herunterzuladen und auszudrucken. So ist es nicht mehr notwendig falls man sich für bestimmte Themen interessiert extra das Rathaus aufzusuchen und die Unterlagen abzuholen- aber selbstverständlich immer noch möglich.
Sie finden unser RIS auf der Homepage unter der Rubrik „Gemeinderat“. Das Handling ist ganz einfach.
Viel Spaß beim Stöbern und Surfen!
Bürgermeisteramt
Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.
Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:
Gebäude | Adresse | Standort-Defi im Gebäude |
Ankenhalle | Jahnstraße 30 | Technikraum |
Aussegnungshalle | Friedhof | Eingangstür zum Feierraum |
Bahnhofturnhalle | Bahnhofstr. 76 | Sporthalle |
Bürgerhaus | Hafengasse 20 | EG rechts |
Freibad | Jahnstr. 25 | Schwimmeisterraum |
Grund- und Hauptschule | Staubstr. 14 | Lehrerzimmer und Hausmeister |
Rathaus | Marktplatz 11 | EG vor Zimmer 3 |
Schwimmbad-Turnhalle | Jahnstr. 23 | Sporthalle |
Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.
Bürgermeisteramt