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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Anpassung der Öffnungszeiten im Rathaus ab 01.10.2023

Aufgrund personeller Engpässe müssen die Öffnungszeiten des Rathauses vorübergehend angepasst werden. 

Ab 01.10.2023 gelten folgende Öffnungszeiten:

Mo.     8.30 – 12.00      und    14.00 – 16.00

Di.       8.30 – 12.00 

Mi.     14.30 – 18.00

Do.      8.30 – 12.00      und    14.00 – 16.00

Fr.       8.30 – 12.00       ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung

Für einen Termin am Termintag melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei Ihrem entsprechenden Ansprechpartner. Die Zuständigkeiten und Kontaktdaten finden Sie hier.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Bürgermeisteramt


Einsetzung Stadtjäger

Die Herren Ulrich Pfeffer und Jürgen Frey wurden offiziell als Stadtjäger für die Gemeinde Kuchen eingesetzt. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit Wildtieren auf Ihrem Grundstück oder im Haus haben, können Sie sich an die Herren wenden.

Der Stadtjäger wird nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger.

Kontakt:
Telefon : 07162 94 13 16 9 oder unter
E-Mail : kontakt@stadtjagd-gp.de 

Bürgermeisteramt

 


Ein Fest für Ratten und andere Tiere

Immer öfter wird gemeldet, dass der Biomüll und die Gelbe Säcke viel zu früh an den Straßenrand gestellt werden.
Das Herausstellen ist immer am Tag vor der Abholung ab 18:00 Uhr zulässig. Wir bitten alle Bürger und Besucher der Gemeinde um die fachgerechte Entsorgung ihres Mülls. Der Sperrmüll wird nach Beantragung vom AWB Göppingen abgeholt. Für Restmüll, Gelbe Säcke und den Biobeutel sind Abfuhrtage festgelegt. Diese finden Sie unter: https://www.awb-gp.de/termine/abfuhrtermine/

Wird der Müll wild abgelagert oder früher auf öffentliche Fläche gestellt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche geahndet wird. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! 

Bürgermeisteramt 


Wanderausstellung "Gemeinsam für den Klimaschutz" im Rathaus zu Gast

Plakate davor BM Rößner und Bauhofleiter Heuschneider BM Rößner und Bauhofleiter Heuschneider beim Rundgang durch die Ausstellung. 

Unter dem Motto „Klimaschutz ist Aufgabe von uns allen“ hatte Bürgermeister Rößner bereits im April mit der Energieagentur Kontakt aufgenommen und Interesse an einer Wanderausstellung bekundet. Dies auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der kommunalen Klimawerkstatt im Herbst 2022 im Bürgerhaus.

Mit dem Titel „Gemeinsam für den Klimaschutz“ zeigt die Wanderausstellung der Energieagentur Landkreis Göppingen auf verschiedenen Tafeln wie das klimaschädliche Treibhausgas CO2 im Alltag aktiv eingespart werden kann. Neben nützlichen Tipps rund um das Thema Heizen und Wohnen informiert die Energieagentur dabei auch über die unabhängigen Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen rund um die Themen Heizung, Gebäude und Solar. Die Ausstellung kann seit Donnerstag, 14.09.2023 bis Mittwoch 18.10.23 im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses besucht werden. Passend dazu fand in der letzten Woche auch ein sehr interessanter Vortrag im Bürgerhaus, durchgeführt von der Energieagentur Göppingen, statt.Für sämtliche Energiefragen steht Ihnen die Energieagentur des Landkreises Göppingen zur Verfügung (Tel. 07161/65165-0 oder energieagentur@lkgp.de).  

Bürgermeisteramt


Einladung zur 3. Bildungskonferenz – für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Göppingen

Am 18. Oktober 2023 um 18:00 Uhr findet die dritte Bildungskonferenz der Bildungsregion Landkreis Göppingen statt. Die Veranstaltung richet sich auch explizit an Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Göppingen. Über die Bildungskonferenz soll ein breiter, öffentlichkeitswirksamer Dialog über aktuelle und innovative Bildungsthemen ermöglicht werden. Die Konferenz wird als Mitmach-Event konzipiert, um den Bürgerinnen und Bürger des Landkreises eine Plattform für Rückmeldungen zu ermöglichen.

Die dritte Bildungskonferenz am 18. Oktober 2023 ist an das Jahresthema der Bildungsregion Landkreis Göppingen angelehnt: “Bildung in der digitalen Welt”. Zu Beginn wird es eine Einführung in die Thematik geben. Mitarbeitende des Kreismedienzentrums Göppingen geben einen Einblick in ihre praktische Arbeit mit Tablets, Robotik, Virtuell Reality und vieles mehr. Welchen Einfluss die Digitalisierung auf verschiedene Lebensphasen hat und welche Bildungsbedarfe sich daraus ergeben, soll in der anschließenden Podiumsdiskussion diskutiert werden. Über ein Live-Interaktions-Tool haben Bürgerinnen und Bürger hierbei die Möglichkeit, eine Frage zu stellen oder eine Rückmeldung zu geben.  

Die Bildungskonferenz findet als Hybrid-Veranstaltung (Präsenz und digital) statt. Im Internet kann die Bildungskonferenz über die Seite der Filstalwelle live verfolgt werden. Um eine Anmeldung online unter www.bildungsregion-goeppingen.de wird gebeten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.  

Hintergrundinformation

Die Bildungsregion ist ein aktives Netzwerk aus Politik, Verwaltung und Praxis, das in einer staatlichkommunalen Verantwortungsgemeinschaft durch gemeinsame Ziele getragen wird. Die Bildungsregion verfolgt das Ziel, durch Vernetzung und Kooperation bestmögliche Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu schaffen und die regionale Bildungslandschaft im Landkreis Göppingen auszubauen, zu vernetzen und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.

Unterstützt wird dies durch das Kuratorium der Bildungsregion, welches als fachlicher Beirat fungiert. An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen Vertreter*innen aller relevanten Akteure im Bildungsbereich (von Frühkindlicher Bildung bis Erwachsenenbildung) teil, um Bildungsthemen zu diskutieren und die Weiterentwicklung der Bildungsregion voran zu bringen.

Landratsamt Göppingen, Amt für Schulen und Bildung - Bildungsbüro


Neue Heizung gesucht?

Der Bundestag hat am 08. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das neue GEG tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Für Neubauten (in Neubaugebieten) besteht ab 2024 die Pflicht mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu heizen. Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen. Spätestens ab 01.07.2028 wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien jedoch auch hier verbindlich.

Doch welche Heizung passt zu meinem Haus? Nicht jede Heizung ist für jedes Haus und für jedes vorhandene Verteilsystem geeignet. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich unabhängig von der gesetzlichen Neuerung frühzeitig auf den Wechsel der Heiztechnik vorbereiten. Um die Entscheidung eines Heizungstauschs leichter treffen zu können, hilft die neutrale Energieberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen. Die qualifizierten Energieberater beraten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen individuell und unabhängig über die am besten geeignete Heiztechnik, zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten. 

Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung

Energieagentur Landkreis Göppingen 


Abschlag für Wasserzins- und Abwassergebühren

Zum 30.09.2023 ist der Abschlag für Wasserzins- und Abwassergebühren für das 

III. Quartal 2023

zur Zahlung fällig. Wir bitten Sie, die Gebühren fristgerecht an die Gemeindekasse zu überweisen oder am bequemen Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Bürgermeisteramt


Rentenantragstellung im Rathaus vorerst nicht mehr möglich

Aufgrund personeller Engpässe können Rentenanträge vorerst nicht mehr im Rathaus gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht dies schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. 

Selbstverständlich können Sie trotzdem Ihren Rentenantrag stellen. Dies erledigen Sie bitte wie folgt: 

  • Die Antragstellung soll vorrangig online getätigt werden. Hierzu nutzen Sie bitte die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de). Welche Unterlagen Sie benötigen sowie weitere Hilfestellungen und Informationen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Homepage. 

  • Sollten Sie keinen Online-Zugang haben, wenden Sie sich bitte an die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen für eine kostenlose persönliche Beratung zur Verfügung stehen.  

    Im Umkreis von ca. 20 km gibt es einige dieser Berater, u. a.:
    Herr Bilgeri in Salach, Tel: 07162 460191 (privat)
    Herr Savelsberg in Eislingen/Fils, Tel: 07161 6549233 (privat)
    Herr Till in Heiningen, Tel: 07161 42281 (privat).
    Weitere Berater gibt es in Göppingen, Rechberghausen, ...
    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
     
  • Sie können sich außerdem an die Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung in Göppingen wenden. Bitte rechnen Sie mit etwas Wartezeit, die Termine sind oft schon für einige Wochen vergeben.  Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter Tel.: 0711 84830300.  

    Bürgermeisteramt

Verlegung des Adventsmarktes auf den SBI-Festplatz

SBI-Festplatz vor dem SBI-Kindergarten. Auf dem Festplatz vor dem SBI-Kindergarten wird im Advent der Markt stattfinden.

Verlegung des Adventsmarktes auf den SBI-Festplatz

Am ersten Adventswochenende wird wieder der traditionelle Adventsmarkt stattfinden. 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 die Verlegung der Örtlichkeit auf den SBI-Festplatz beschlossen. 

Aktuell laufen die Vorbereitungen bereits auf Hochtouren.

Haben Sie Interesse an einem Stand auf unserem Adventsmarkt? Dann melden Sie sich gerne zeitnah bei uns. (Frau Langner – Tel. 9882-21, alangner@kuchen.de)

Bürgermeisteramt

 


Nachfragebündelung geht in die Verlängerung: Chance auf Netzausbau in Kuchen bleibt zunächst bestehen

Neuer Stichtag der Nachfragebündelung 15.10.2023 / 33 Prozent der Haushalte zum kostenlosen Ausbau erforderlich /
Noch 8 % der Vertragsabschlüsse fehlen

Die Gemeinde Kuchen hat weiterhin die Chance auf den kostenlosen Glasfaserausbau und eine schnelle Internetanbindung. Bürgerinnen und Bürger im Ausbaugebiet, die sich noch nicht für einen kostenlosen Glasfaseranschluss entschieden haben, können noch bis 15. Oktober 2023 einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser schließen. Voraussetzung für den Ausbau ist nach wie vor die erforderliche Vertragsquote von mindestens 33 Prozent. Aktuell liegt die Quote bei 25 Prozent.

„Wir verlängern die Nachfragebündelung, da uns lediglich noch 8 Prozent bis zum Ziel fehlen und Kuchen ein wichtiges Ausbaugebiet für Deutsche Glasfaser ist“, sagt Projektmanagerin Marina Wilberger. Deutsche Glasfaser hat in Absprache mit der Gemeinde die Verlängerung der Nachfragebündelung bis zum 15. Oktober 2023 beschlossen. Bislang unentschlossene Bürgerinnen und Bürger können sich im Servicepunkt Im Rathaus, Marktplatz 11, 73329 Kuchen von Deutsche Glasfaser beraten lassen und Verträge abschließen.

„Viele Bürgerinnen und Bürger in Kuchen haben bereits Verträge abgeschlossen, weil sie im Glasfaserausbau eine echte Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitssituation sehen. Jetzt wollen wir gemeinsam noch einmal alles geben, um die für den Ausbau erforderliche Quote zu erreichen“, sagt Marina Wilberger, Projektmanagerin.

Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.

 

Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser
Die Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser ist der führende Glasfaserversorger für den ländlichen und suburbanen Raum in Deutschland. Als Pionier und Schrittmacher der Branche plant, baut und betreibt Deutsche Glasfaser anbieteroffene Glasfaseranschlüsse für Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Sie strebt als Digital-Versorger der Regionen den flächendeckenden Glasfaserausbau an und trägt damit maßgeblich zum digitalen Fortschritt Deutschlands bei. Mit innovativen Planungs- und Bauverfahren ist Deutsche Glasfaser der Technologieführer für einen schnellen und kosteneffizienten FTTH-Ausbau. Die Unternehmensgruppe zählt zu den finanzstärksten Anbietern im deutschen Markt und verfügt mit den erfahrenen Glasfaserinvestoren EQT und OMERS über ein privatwirtschaftliches Investitionsvolumen von sieben Milliarden Euro.


Das Forstamt informiert: Brennzholzbestellung

Wenn Sie in der kommenden Wintersaison Brennholz benötigen, können Sie dies ab dem 1. September über Ihren zuständigen Revierleiter bestellen. Für Ihre Bestellung benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes Brennholz-Bestellformular. Das Bestellformular finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Göppingen unter „Ämter – Holzverkaufsstelle“ (https://www.landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/brennholz.html). Dort finden Sie auch die Geschäftsbedingungen für den Brennholzverkauf und die Kontaktdaten Ihres Revierleiters. 

Eingegangene Brennholzbestellungen werden von uns chronologisch nach Bestelleingang abgearbeitet. Bestellungen nehmen wir ab 1. September bis 31.10.2023 entgegen. Der Brennholzpreis beläuft sich diese Saison auf 85 € pro Festmeter. Für Fichte und Weichholz beträgt der Preis 60 € pro Festmeter.

Forstamt – Holzverkaufsstelle Landkreis Göppingen


Allgemeinverfügung - Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Niederschläge für eine nachhaltige Veränderung der Niedrigwassersituation zu gering!

Göppingen, [22.08.2023]─ Aufgrund ausbleibender bzw. zu geringer Niederschläge und konstant hoher Temperaturen, vor allem in den letzten Tagen, führen die meisten Gewässer im Landkreis Göppingen nur noch wenig Wasser. Die Niederschläge Anfang August waren für eine nachhaltige Veränderung der Niedrigwassersituation zu gering. Da auch mittelfristig keine grundlegende Wetteränderung und insbesondere keine Phase mit umfangreichen, flächendeckenden Niederschlägen zu erwarten ist, erlässt das Landratsamt Göppingen eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs, um das Ökosystem Oberflächengewässer zu schützen. Damit wird der Gebrauch der oberirdischen Gewässer zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Tränken, Schwemmen sowie die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau (sogenannter Gemeingebrauch) untersagt. 

Nach dem Wassergesetz kann Wasser bei normalen Wasserständen im Rahmen des Gemeingebrauchs erlaubnisfrei aus einem oberirdischen Gewässer entnommen werden. Dies gilt jedoch nur, solange noch genügend Restwassermenge im Gewässer verbleibt. Dies ist in der derzeitigen Situation und auch mit Ausblick auf die kommenden Wochen nicht der Fall.

Es besteht die Gefahr, dass bei Niedrigwasser die Gewässergüte und die Gewässerqualität erheblich beeinträchtigt werden. In der Folge kann es sogar zu Fischsterben kommen, da die Wassertemperatur zu stark ansteigt und im Wasser daher nicht mehr genügend Sauerstoff zur Atmung der Fische und Kleinlebewesen gebunden werden kann. 

Es gilt im Übrigen zu beachten, dass die Abläufe aus den Kläranlagen, die auch in solchen Trockenphasen konstante Mengen gereinigtes Abwasser in die Gewässer einleiten, durch das geringe natürliche Wasserdargebot häufig nicht mehr ausreichend verdünnt werden. Der Abwasseranteil in den Gewässern und damit die Belastungen z.B. durch coliforme Keime können damit stark ansteigen, so dass dieses Wasser nicht mehr zum Gießen von Gemüse oder Früchten geeignet ist, die zum Verzehr vorgesehen sind. Auch wenn es an heißen Tagen verlockend erscheint, sollte aufgrund der Keimbelastung aus Abwassereinleitungen grundsätzlich nicht in Flüssen gebadet werden. 

Grundsätzlich muss für alle Entnahmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern , die nicht unter den Gemeingebrauch fallen, bei der unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Zulassung beantragt werden. Vorhandene wasserrechtliche Zulassungen für die Entnahme bleiben von der Allgemeinverfügung unberührt. In den allermeisten Fällen sind dort bereits Einschränkungen für den Niedrigwasserfall festgelegt, die es zu beachten gilt. Unabhängig hiervon sind die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer aufgrund der gegenwärtigen Situation dazu aufgerufen, die Entnahme eigenverantwortlich auf das Allernotwendigste zu beschränken. 

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung und bis zum 30.09.2023.

Landratsamt Göppingen, Umweltschutzamt


Glasfaser für Kuchen - mach mit! Jetzt auch "mobile" Infos in Kuchen an wechselnden Standorten

​Das Servicemobil der Deutschen Glasfaser

Über 17% der  Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits für einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser entschieden und leisten so einen Beitrag für die  digitale Zukunft in Kuchen. Doch noch ist das Ziel – der Ausbau eines  zukunftssicheren Glasfasernetzes – nicht erreicht. Die  Nachfragebündelung in Kuchen befindet sich praktisch in der Halbzeit:  Noch bis zum 03.09.2023 können sich die Bürgerinnen und Bürger für einen schnellen Glasfaseranschluss entscheiden und einen Vertrag bei Deutsche Glasfaser abschließen. Erreicht die Nachfragequote zum Stichtag  mindestens 33 Prozent, steht dem kostenlosen Netzausbau nichts mehr im  Wege.

Interessierte können sich im Servicepunkt sowie über die Servicehotline 02861 8133 212 beraten lassen und einen Vertrag  abschließen. Die Servicezeiten im Rathaus wurden erweitert.

Öffnungszeiten Servicepunkt im Rathaus:

Mittwoch 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Bürgermeisteramt


Aktion "Gelbes Band" - hier darf geerntet werden


Jährlich fallen in Deutschland entlang der gesamten Lebensmittel-versorgungskette ca. elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an. Deutschland hat sich verpflichtet, zusammen mit den Vereinten Nationen, diese enorme Zahl bis zum Jahr 2030 zu halbieren. 

Dafür hat das Bundesministerium für  Ernährung und Landwirtschaft u.a. die Aktion „Zu gut für die Tonne“ ins  Leben gerufen. Viele Personen, Unternehmen, Vereine und Verbände nehmen  schon mit kreativen Projekten daran teil.

 Auch die  Gemeinde Kuchen möchte hier einen Beitrag leisten. Mit der Aktion  „Gelbes Band- hier darf geerntet werden“ kann dies ganz einfach  geschehen. Wer Obstbäume besitzt, aber - aus welchem Grund auch immer-,  während der Obstsaison mit der Ernte der Früchte nicht hinterherkommt  oder keine Verwendung dafür hat, markiert die Bäume und Sträucher mit  einem gelben Band. Dies signalisiert: hier dürfen die Früchte ohne  Rücksprache und für den eigenen Bedarf gepflückt und bereits von diesem  Baum gefallenes Obst kostenlos aufgelesen werden. 

Selbstverständlich für die „Erntehelfer“ ist es natürlich, rücksichtsvoll mit den zu  erntenden Bäumen, Wiesen und Sträucher umzugehen.

Haben Sie Interesse an dieser Aktion mitzumachen und einen Baum oder Sträucher mit einem Band für die Ernte freizugeben, so können Sie gerne auf dem Rathaus, Zimmer 13, vorbeikommen und entsprechende Bänder kostenlos abholen. 

Bürgermeisteramt


Grundsteuerreform Feststellungserklärung zum 01.01.2025

Alle Grundstückseigentümer/innen sind seit dem letzten Jahr verpflichtet eine Feststellungserklärung zu ihren Grundstücken dem Finanzamt abzugeben. Sobald diese beim Finanzamt eingegangen ist, erhält jeder Eigentümer einen Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025. Dieser ist die Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer ab 2025. Die Höhe der Grundsteuer ermittelt sich durch das Multiplizieren des Grundsteuermessbetrages mit dem von der Gemeinde Kuchen festgesetzten Hebesatz. Der derzeit gültige Hebesatz kann aus dem aktuellen Grundsteuerbescheid entnommen werden.

Bitte prüfen Sie den Grundsteuermessbescheid auf seine Richtigkeit. Mögliche Fehler sollten bitte dem Finanzamt in Göppingen gemeldet werden.

Gemeindeverwaltung


Übersicht über die Standorte der Defibrillatoren

Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.

Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:

Gebäude

Adresse

Standort-Defi im Gebäude

Ankenhalle

Jahnstraße 30

Technikraum

Aussegnungshalle

Friedhof

Eingangstür zum Feierraum

Bahnhofturnhalle

Bahnhofstr. 76

Sporthalle 

Bürgerhaus

Hafengasse 20

EG rechts

Freibad

Jahnstr. 25

Schwimmeisterraum

Grund- und Hauptschule

Staubstr. 14

Lehrerzimmer und Hausmeister

Rathaus

Marktplatz 11

EG vor Zimmer 3

Schwimmbad-Turnhalle  Jahnstr. 23  Sporthalle

Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.

Bürgermeisteramt


Imagefilm der Gemeinde