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Kommendes Wochenende findet – dieses Jahr zum 1. Mal auf dem SBI-Festplatz - der im vorweihnachtlichen Glanz gestaltete Adventsmarkt statt, zu dem ich Sie ganz herzlich einladen möchte. Auch dieses Jahr wird der Markt an zwei Tagen stattfinden.
An beiden Tagen bewirten Sie ausschließlich Kuchener Vereine und einige Marktbeschickter mit weihnachtlichem Angebot. Die Vereine bieten leckere herzhafte, süße und vegetarische Speisen und eine tolle Auswahl an verschiedenen Glühweinen, alkoholfreiem Punsch und anderen Getränken, so dass für alle Marktbesucher etwas dabei sein müsste.
Los geht`s am Samstag von 17 Uhr - 22 Uhr zum gemütlichen „Stell-Dich-Ein“ und bestimmt schaut auch der Nikolaus für die kleinsten Gäste vorbei.
Am Sonntag von 11 Uhr bis 18 Uhr erwartet dann die Marktbesucher nicht nur kulinarische Schmankerl, sondern auch ein Streichelzoo, um 15 Uhr tritt der Chor des Gesangvereins Frohsinn „New Age“ auf und um 16 Uhr erfreuen dann die Kinder des SBI-Kindergartens die Besucher mit einem Auftritt. Am Abend, mit Einbruch der Dämmerung, erscheint nochmals der Nikolaus, um vor allem den kleinen Besuchern eine große Freude zu bereiten. Auch dieses Mal gibt es wieder eine Tombola sowie den Hüttenzauber im Ku(c)hstall.
Ich freue mich auf Ihr Kommen am neuen Standort auf dem SBI-Festplatz!
Ihr Bürgermeister
Bernd Rößner
Anlässlich des Kuchener Adventsmarktes am Samstag, 02.12.2023 und Sonntag 03.12.2023 sind folgende Verkehrsbeschränkungen notwendig:
Der SBI-Platz ist ab Freitag, 01.12.2023, 08:00 Uhr bis einschließlich Montag, 04.12.2023, 12:00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Zusätzlich wird ein Teil des Parkplatzes am SBI-Platz bereits ab Mittwoch, 29.11.2023,08:00 Uhr gesperrt.
In der Weberallee ist an den Markttagen die Durchfahrt nur für Anliegen gestattet. Zur Verdeutlichung wird an der Einmündung eine Halbschranke mit Durchfahrtsverbot aufgestellt.
Für die Besucher des Adventsmarktes stehen ausreichend Parkmöglichkeiten im Gewerbegebiet zur Verfügung. Es wird daher gebeten, im unmittelbaren Bereich des Marktes (Weberallee, Bleicherstraße) nicht zu parken.
Weiter weisen wir darauf hin, dass verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Bürgermeisteramt
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 04.12.2023 findet um ca. 18:10 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal DG, Marktplatz 11 eine Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich die Einwohnerschaft hiermit freundlichst einlade.
TAGESORDNUNG:
Öffentlich:
1. | Bebauungsplan "Östlicher Gewerbepark" und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB |
2. | Neukalkulation der Abwassergebühren |
3. | Neukalkulation des Wasserzinses |
4. | Kommunales Straßeninstandsetzungsprogramm 2024 |
5. | Sanierung des Abwasserkanalnetzes |
6. | Energetische Pumpensanierung im Freibad |
7. | Spenden 2023 |
8. | Bekanntgaben - Verschiedenes |
9. | Ehrung von Gemeinderat Andreas Kiene für 20jährige Tätigkeit im Gemeinderat |
10. | Jahresrückblick des Bürgermeisters |
11. | Jahresabschlussworte des 1. stv. Bürgermeisters Hans Maier |
Sitzungsunterlagen unter der Rubrik „Gemeinderat-Ratsinformationssystem“ eingesehen werden.
Kuchen, 24.11.2023
gez. Rößner
Bürgermeister
Meldebescheinigungen können Kuchener Bürger künftig online beantragen!
Voraussetzung ist dabei, dass man sich über www.service-bw.de ( = Serviceportal Baden-Württemberg) ein Servicekonto anlegt und die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert hat. Besonders hervorzuheben ist auch, dass die Online-Beantragung im Gegensatz zur Beantragung im Bürgerbüro kostenlos ist.
Eine Meldebescheinigung wird u.a. zur Anmeldung einer Eheschließung, zur Beantragung von Kindergeld, die Einbürgerung oder das Umschreiben ausländischer Führerscheine benötigt.
Wir freuen uns, wenn dieses Angebot künftig rege genutzt wird.
Ihr Bürgermeisteramt
Winterdienst-Wer macht was?
Bei Eis und Schnee sind der Bauhof und die Anlieger gefordert. Schnee muss geräumt und bei Eis muss gestreut werden. Nachfolgend weisen wir nochmals in Kürze auf die wichtigsten Dinge hin, die beim Winterdienst zu beachten sind und wer was tun muss.
Was haben die Anlieger zu tun?
Die Straßenanlieger haben die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Dies muss so geschehen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Falls nicht der gesamte Gehweg geräumt werden kann, ist er auf einer Breite von mindestens 1,00 m zu räumen. Wenn keine Gehwege vorhanden sind, gelten als solche die Flächen am Rande der Fahrbahn auf eine Breite von 2,00 m. Falls an einer Fahrbahn nur auf einer Seite ein Gehweg vorhanden ist, besteht nur für diese Seite die Räum- und Streupflicht.
Als Straßenanlieger in diesem Sinne gelten auch Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, welche nicht direkt an der Straße liegen, sondern von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen der Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 m beträgt.
Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil des Gehwegs oder, wenn dieser Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Straßenrinnen und Straßeneinläufe sind freizumachen.
Auf keinen Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geworfen werden. Dies kann zu Unfällen führen und ist verboten. Außerdem drückt das Räumfahrzeug des Fuhrparks den Schnee auf den Gehweg oder in Ihre Einfahrt zurück.
Auch ist natürlich zu beachten, dass der Schnee nicht bei sich selbst geräumt und dafür auf das Grundstück des Nachbarn geschoben wird.
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Grundsätzlich sollte Schnee und Eis zunächst mechanisch geräumt und danach mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt und Asche gestreut werden.
Was macht der Fuhrpark des Bauhofs?
Die Aufgabe des Bauhofs ist das Räumen und Streuen von Fahrbahnen und öffentlichen Flächen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist das Straßenbauamt zuständig. Das Räumen und Streuen durch den Bauhof geschieht aufgrund eines genau festgelegten Räum- und Streuplanes. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Dringlichkeit, wie geräumt und gestreut werden muss festgelegt.
Wir bitten hierbei um Verständnis, wenn der Räumwagen bei Schneefall nicht an allen Stellen gleichzeitig sein kann. Der Bauhof wird natürlich versuchen, so schnell wie möglich alle wichtigen Straßen freizumachen. Überall gleichzeitig kann er jedoch nicht sein. Stichstraße und kleinere Straßen werden nicht bzw. nur nachrangig geräumt. Auch kann kein Räumdienst „rund um die Uhr“ vorgenommen werden. In den Nachtstunden kann grundsätzlich deshalb nicht geräumt werden.
Oft ist es dem Bauhof auch nicht möglich, in Wohnstraßen ausreichend zu räumen, da diese durch parkende Fahrzeuge zugestellt sind. Wir bitten deshalb darauf zu achten, dass die Fahrzeuge auf der Straße so abgestellt werden, dass die Räum- und Streufahrzeuge gefahrlos passieren können.
Auch bitten wir um Verständnis, wenn durch das Räumfahrzeug eventuell von Ihnen bereits freigemachte Parkplatzzufahrten, Zugänge oder Ähnliches wieder zu geräumt werden sollten. Dies ist oft leider nicht anders möglich. Die Mitarbeiter des Bauhofs bemühen sich jedoch, soweit als möglich rücksichtsvoll zu räumen.
Bürgermeisteramt
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Dies wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I, Nr. 271 vom 08.10.2023) veröffentlicht. Im Umlauf befindliche Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen ab 01.01.2024 Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass. Diese haben jeweils eine Gültigkeit von 6 Jahren, ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit der Ausweisdokumente 10 Jahre.
Bitte beachten sie, dass von der Beantragung bis zur Auslieferung der Dokumente ca. 3 Wochen Bearbeitungsdauer seitens der Bundesdruckerei liegen. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig vor Anreise ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.
Personalausweis ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) | 37,00 € |
Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) | 22,80 € |
Reisepass unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) -32-seitig | 37,50 € |
Reisepass ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) - 32-seitig | 60,00 € (ab 01.01.2024 70,00 €) |
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro wenden. Diese sind zu den Öffnungszeiten unter 07331 9882 0 oder per Mail unter bma@kuchen.de erreichbar.
Bürgermeisteramt
am Dienstag, 19.12.2023 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Jahnhalle, Eberhardstraße 16, 73312 GEISLINGEN
Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine
Blut spenden? So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blutspende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Menschen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spenderfragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt.
Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11.
DRK Blutspendedienst
Vom 20.11. bis 11.12.2023 informiert der Verband Region Stuttgart in den Landkreisen und digital über das Vorgehen bei der Flächenauswahl. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, Fragen zu klären.
STUTTGART: Der Verband Region Stuttgart möchte möglichst breit über potenzielle Flächen für Windkraft informieren. Daher veranstaltet er vom 20.11.23 bis 11.12.23 insgesamt sieben Veranstaltungen, bei denen über das Vorgehen bei der Auswahl der Flächen sowie der berücksichtigten Aspekte und Vorgaben informiert. Bürgerinnen und Bürger haben zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19 Uhr und finden an folgenden Terminen statt:
Für den Onlinetermin ist eine Anmeldung unter https://www.region-stuttgart.org/info-wind erforderlich.
Am 25.10.2023 wurde in der Regionalversammlung das Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans eröffnet. In diesem werden Flächen von insgesamt 1,8% der Region Stuttgart als Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie festgelegt. Seit dem 02.11.2023 haben die Öffentlichkeit, Städte, Gemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange drei Monate Zeit, zum Planentwurf Stellung zu nehmen.
Verband Region Stuttgart
Wie uns das Unternehmen am 03.11.23 mitteilte war die Nachfragebündelung erfolgreich: Mehr als 33 Prozent der Haushalte unterzeichnen Verträge / Deutsche Glasfaser geht in die Ausbauplanung
Gute Nachrichten für Kuchen: Deutsche Glasfaser, der führende Glasfaserversorger für den ländlichen Raum in Deutschland, baut das Glasfasernetz aus. Mehr als 33 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben sich für einen Glasfaseranschluss entschieden und während der Nachfragebündelung Verträge mit Deutsche Glasfaser abgeschlossen. Damit hat Kuchen die erforderliche Quote für den Glasfaserausbau erreicht.
„Wir freuen uns sehr über das Ergebnis und danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Interesse“, sagt Marina Wilberger, Projektmanagerin von Deutsche Glasfaser. „Als Digital-Versorger der Regionen treiben wir die Digitalisierung im ländlichen Raum voran. Wir freuen uns, nun auch Kuchen mit schnellem Internet zu versorgen. Dabei setzen wir auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten vor Ort.“
Mit der erfolgreichen Nachfragebündelung kann der Ausbau des Glasfasernetzes in Kuchen starten. Deutsche Glasfaser beginnt zunächst mit der Planung der Bauarbeiten – angefangen mit der Festlegung des Standortes für den Glasfaserhauptverteiler bis hin zur Vorbereitung des Tiefbaus. Der Hauptverteiler bildet das Zentrum des Glasfasernetzes im Ort und ist eines der ersten sichtbaren Zeichen des Ausbaus. Anschließend beginnt der Baupartner von Deutsche Glasfaser mit den Tiefbauarbeiten und verlegt vom Hauptverteiler aus die FTTH-Glasfaserleitungen („Fiber To The Home“ – Glasfaser bis ins Haus).
Deutsche Glasfaser informiert alle Haushalte, die einen Vertrag unterzeichnet haben, vorab über die einzelnen Schritte und klärt mit ihnen die Details zu ihren Hausanschlüssen.
FTTH hat als einzige Breitbandtechnik die nötige Leistungsstärke, um die rasant wachsenden Datenvolumen auch künftig zuverlässig und schnell zu übertragen. „Beim digitalen Umbau in Deutschland kommen wir an einer flächendeckenden Breitbandversorgung nicht vorbei. Im ländlichen Raum ist sie wesentlich, damit dieser all seine Vorzüge in der Lebensqualität erhalten und entfalten kann. Als verlässlicher Partner der Kommunen und mit unserer jahrelangen Erfahrung gestalten wir den Ausbau mit zukunftssicherer Glasfaser wirtschaftlich, schnell und unbürokratisch“, so Marina Wilberger, Projektmanagerin von Deutsche Glasfaser.
Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.
Deutsche Glasfaser, Marketing und Kommunikation
Wie bereits berichtet, hat die Gemeinde Kuchen das an der B10 gelegene Areal der ehemaligen Filba-Baustoffhandlung erworben. Das Anwesen ist ca. 7.300 m² groß, worauf sich aktuell noch ein altes Wohn- und Bürogebäude, sowie ein Lagerhallenanbau und ein größerer Außenbereich befinden. Wenn schon keine B10-neu und eine daran anschließende Neugestaltung entlang der Ortsdurchfahrt in unmittelbarer Sichtweite ist, dann wollen wir diesen Bereich wenigstens vorab aufwerten und als „urbanes Gebiet“ entwickeln… so die gemeinsame Sichtweise von Gemeinderat und Verwaltung. Künftig sind hier beispielsweise denkbar: Wohnen (Schwerpunkt) , Gesundheitsvorsorge, Begegnungsstätten/Treffpunkte, Nahversorgung „light“, Infrastruktureinrichtungen, Kita….so die ersten Ideen der neu gegründeten Projektgruppe „Filba-Areal“. Sicherlich gibt es aber auch noch etliche andere Ideen und Möglichkeiten. Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Verwaltung u. a. bereits Kontakt mit anderen Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Hochschule / Uni und anderen aufgenommen. Außerdem erreichen die Verwaltung immer wieder Nachfragen und Ideen von Interessenten und Dritten, die gerne entgegengenommen werden. Dies gilt natürlich auch weiterhin, zumal sich Gemeinderat und Verwaltung darin einig sind an dieser ortsbildprägenden Stelle mit Ruhe und Bedacht eine zukunftsfähige Entwicklung einleiten und umsetzen wollen. Wer hier Interesse oder/und Ideen hat, kann sich gerne melden. Ansprechpartner im Rathaus sind Bürgermeister Bernd Rößner (9882-10 / broessner@kuchen.de) und Bauamtsleiter Heiko Potschkay (9882-15 / hpotschkay@kuchen.de).
Teile des Anwesens werden von der Gemeinde schon jetzt genutzt, Anfang nächsten Jahres erfolgt dann vertragsgemäß die komplette Übergabe der restlichen Bereiche. Zumindest für einige Monate wird es dann möglich sein, die Flächen im Außenbereich sowie des Gebäudes und der Lagerhallen zu verpachten. Etliche Anfrage hierzu liegen schon vor. Wer Interesse an der temporären Nutzung von Flächen hat – z. B. zum Abstellen von Wohnmobilen/ Wohnwagen / nur zugelassenen Fahrzeugen (keine Schrottwagen!), Lagern von Materialien oder anderem mehr hat, wendet sich bitte mit Angabe von Platzbedarf, Nutzungsart, Zeitraum und einem Gebot für die monatliche Pacht an die Gemeinde (broessner@kuchen.de / Tel. 9882-10). Die Verwaltung wird dies dann entsprechend aus- und bewerten und dann entscheiden, ob ein Platz angeboten werden kann.
Bürgermeisteramt
Aufgrund personeller Engpässe müssen die Öffnungszeiten des Rathauses vorübergehend angepasst werden.
Ab 01.10.2023 gelten folgende Öffnungszeiten:
Mo. 8.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00
Di. 8.30 – 12.00
Mi. 14.30 – 18.00
Do. 8.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00
Fr. 8.30 – 12.00 ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
Für einen Termin am Termintag melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei Ihrem entsprechenden Ansprechpartner. Die Zuständigkeiten und Kontaktdaten finden Sie hier.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Bürgermeisteramt
Allgemeinverfügung
des Landratsamtes Göppingen zur Verschiebung von Beginn und Ende des Verbotszeitraums für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland im Landkreis Göppingen vom 21.10.2023
Als zuständige Behörde nach § 29 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 4 und Absatz 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) erlässt das Landratsamt Göppingen - Landwirtschaftsamt - auf der Grundlage von § 6 Absatz 10 der Düngeverordnung (DüV) vom 26. Mai 2017 folgende
I. Allgemeinverfügung
Der Verbotszeitraum für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland gemäß § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 DüV wird für den gesamten Landkreis Göppingen um zwei Wochen auf den 15. November 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024 verschoben.
Von dieser Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flächen innerhalb von Problemgebieten in Wasserschutzgebieten. Dies betrifft folgende Gebiete im Landkreis Göppingen:
Name Wasserschutzgebiet: | Kreis-Nr.: | WSG-Nr. | Nitratklasse | Bezeichnung |
WSG Sickergalerie Eislingen ZV Eislingen WV | 117 | 008 | II | Problemgebiet |
Gingen „Obere Schorteile“ | 117 | 010 | II | Problemgebiet |
WSG Sickergalerie Eybach ZW WV Ostalb | 117 | 022 | II | Problemgebiet |
Magental ZV Ostalb | 117 | 029 | II | Problemgebiet |
Krähensteigquelle Bad Ditzenbach-Gosbach | 117 | 114 | II | Problemgebiet |
Geislingen-Eybach Felsen- und Helenenquelle | 117 | 117 | II | Problemgebiet |
Die Sperrzeitverschiebung gilt nicht für Festmiste von Huf- und Klauentieren oder Komposte, die jeweils in der Zeit vom 01. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar nicht ausgebracht werden dürfen.
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung von Ziffer I. wird angeordnet.
III. Nebenbestimmungen und Hinweise
IV. Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes Göppingen https://www.landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/Landwirtschaftsamt.html
veröffentlicht und kann einschließlich ihrer Begründung beim Landratsamt Göppingen, Landwirtschaftsamt, Pappelallee 10, 73037 Göppingen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt Göppingen Widerspruch erhoben werden.
gez. Jochen Heinz,
Erster Landesbeamter
Göppingen, 17.10.2023 - Nach dem Pflanzenschutzgesetz und der am 6. Juli 2013 in Kraft getretenen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung benötigen Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder über den Pflanzenschutz beraten einen Sachkundenachweis.
Das Landratsamt Göppingen, Landwirtschaftsamt, bietet ab dem 09.01.2024 um 18.00 Uhr einen Sachkundelehrgang mit Prüfung für die Anwendung / Beratung (ohne Abgabe) von Pflanzenschutzmitteln im Ackerbau/Obstbau an. Der Lehrgang umfasst mehrere Termine bis 02.02.2024. Die Prüfungsgebühr beträgt laut der Gebührenverordnung des Landratsamtes Göppingen vom 26.04.2022 50,- Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr für den Lehrgang beträgt ebenfalls 50,- Euro pro Teilnehmer, so dass in Summe eine Gebühr in Höhe von 100,- Euro pro Teilnehmer zu entrichten ist. Anmeldeschluss ist der 08. Dezember 2023.
Landwirtschaftsamt Anspechpartner: Thomas Kielmann
Telefon 07161 202-2522 Telefax 07161 202-2590
E-Mail t.kielmann@lkgp.de www.landkreis-goeppingen.de
Für land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen. Im Rahmen dieser Sonderaktion können auch Anhänger ohne Bremse vorgeführt werden.
Termin: 02. Dezember 2023 von 8:00 – 11:00 Uhr
Prüfplatz: Gasthof Deutscher Kaiser Hafenplatz Kuchen
Die aktuell gültigen Gebühren für die Hauptuntersuchung (incl. MwSt.):
bei Land- u. forstwirtschaftl. Zugmaschinen bis 40 km/h: | 55,00 € |
bei Anhängern ohne Bremse: | 29,50 € |
Ist die Fälligkeit Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate überzogen, erhöht sich die Gebühr um 20%.
Wichtig: - ein gereinigtes Fahrzeug erlaubt eine schnellere Überprüfung
- eine evtl. fällige Instandsetzung vorher durchführen
- Zulassungsschein Teil I bzw. Fz.-Schein mitbringen
TÜV SÜD Auto Service GmbH Geislingen
Der Bundestag hat am 08. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das neue GEG tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Für Neubauten (in Neubaugebieten) besteht ab 2024 die Pflicht mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu heizen. Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen. Spätestens ab 01.07.2028 wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien jedoch auch hier verbindlich.
Doch welche Heizung passt zu meinem Haus? Nicht jede Heizung ist für jedes Haus und für jedes vorhandene Verteilsystem geeignet. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich unabhängig von der gesetzlichen Neuerung frühzeitig auf den Wechsel der Heiztechnik vorbereiten. Um die Entscheidung eines Heizungstauschs leichter treffen zu können, hilft die neutrale Energieberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen. Die qualifizierten Energieberater beraten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen individuell und unabhängig über die am besten geeignete Heiztechnik, zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten.
Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung.
Energieagentur Landkreis Göppingen
Aufgrund personeller Engpässe können Rentenanträge vorerst nicht mehr im Rathaus gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht dies schnellstmöglich wieder zu ermöglichen.
Selbstverständlich können Sie trotzdem Ihren Rentenantrag stellen. Dies erledigen Sie bitte wie folgt:
Alle Grundstückseigentümer/innen sind seit dem letzten Jahr verpflichtet eine Feststellungserklärung zu ihren Grundstücken dem Finanzamt abzugeben. Sobald diese beim Finanzamt eingegangen ist, erhält jeder Eigentümer einen Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025. Dieser ist die Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer ab 2025. Die Höhe der Grundsteuer ermittelt sich durch das Multiplizieren des Grundsteuermessbetrages mit dem von der Gemeinde Kuchen festgesetzten Hebesatz. Der derzeit gültige Hebesatz kann aus dem aktuellen Grundsteuerbescheid entnommen werden.
Bitte prüfen Sie den Grundsteuermessbescheid auf seine Richtigkeit. Mögliche Fehler sollten bitte dem Finanzamt in Göppingen gemeldet werden.
Gemeindeverwaltung
Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.
Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:
Gebäude | Adresse | Standort-Defi im Gebäude |
Ankenhalle | Jahnstraße 30 | Technikraum |
Aussegnungshalle | Friedhof | Eingangstür zum Feierraum |
Bahnhofturnhalle | Bahnhofstr. 76 | Sporthalle |
Bürgerhaus | Hafengasse 20 | EG rechts |
Freibad | Jahnstr. 25 | Schwimmeisterraum |
Grund- und Hauptschule | Staubstr. 14 | Lehrerzimmer und Hausmeister |
Rathaus | Marktplatz 11 | EG vor Zimmer 3 |
Schwimmbad-Turnhalle | Jahnstr. 23 | Sporthalle |
Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.
Bürgermeisteramt