Menü
  • Landschaftsbild: Kuchen von oben


Weitere Informationstafeln im SBI-Park aufgestellt

Stele im SBI-Park An zwei Standorten stehen Besuchern im SBI-Park nun weitere Informationen zur Verfügung.

Von der einstmals die Geschichte der Gemeinde Kuchen stark prägenden „Süddeutsche Baumwolle-Industrie AG“ ist leider nicht mehr allzu viel übriggeblieben. Die aufwändig sanierte historische Arbeitersiedlung, der SBI-Park mit Transmissionsturm und die Kuchener Seniorenresidenz erinnern u. a. noch an die einstmals glorreiche Geschichte der „Fabrik“. daran. Um die ehemalige Baumwollspinnerei und -weberei, die ab Mitte des 19. Jahrhunderts der bedeutendste Betrieb dieser Art in Württemberg war, neben anderen Medien und den Führungen in Erinnerung zu halten, wurden nun weitere Informationstafeln im SBI-Park installiert. Auf vier Hinweistafeln gibt es hier seit letzter Woche nun kurze und prägnante Erläuterungen zu Firmengründer Arnold Staub, der Unternehmensgeschichte, dem SBI-Park und dem jetzt für Trauungen genutzten ehemaligen Gartenhaus. Die Texte hatten der ehemalige Gästeführer Helmut Junginger und Bauamtsleiter Heiko Potschkay bereits vor einiger Zeit verfasst. Das gute Wetter nutzend, wurden nun die beiden Info-Stelen vom Bauhof montiert.

Mit dem nun beginnenden Frühjahr steigt auch wieder die Zahl der Führungen. Wer Interesse an einer Führung durch die historische Arbeitersiedlung und den SBI-Park hat, kann sich gerne an Herrn Manfred Haarer unter der Telefonnummer 0163 88 36 424 wenden.

Bürgermeisteramt


Jede Blutspende zählt: Blut spenden – Leben schenken!

Drei Prozent der Bevölkerung spendet Blut. Dabei wird Blut täglich zur Behandlung von Patient:innen in Krankenhäusern benötigt. 

Täglich werden in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Es gibt keine künstliche Alternative für Blut. Patientinnen und Patienten aller Altersklassen sind im Rahmen von Therapien auf die kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Rund ein Fünftel (19 %) der Blutspenden hilft zum Beispiel Patientinnen und Patienten die infolge einer Krebserkrankung therapiert werden.  

Ihr Einsatz zählt! Jetzt Blut spenden und Leben schenken! 

Nächster Blutspendetermin:
Dienstag, dem 04.04.2023 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr,
Jahnhalle, Eberhardstraße 16, 73312 GEISLINGEN

Jetzt Blutspendertermin einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine

Hätte, könnte, sollte – einfach machen! Benötigt wird für eine Blutspende nur ca. eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme bloß knapp 10 Minuten.

So läuft‘s: Ablauf einer Blutspende
1. Im Vorfeld Wunschtermin online sichern
2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalausweises
3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens zur Abfrage der Spendevoraussetzungen
4. Mit einem kleinen Piks in den Finger wird der Hämoglobinwert bestimmt
5. Ärztliches Gespräch zur Feststellung der Spendefähigkeit
6. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut
7. Ruhepause und Verpflegung im Anschluss an die Spende

Alle Termine sowie kurzfristige Änderungen, aktuelle Maßnahmen und Informationen rund um das Thema Blutspende erhalten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Die Teilnahme an der Blutspende ist nur mit Terminreservierung möglich. 


Wasserzählerwechsel 2023

Nach den Bestimmungen des Eichgesetzes müssen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen ausgewechselt und nachgeeicht werden. In der Regel ist ein Austausch nach Ablauf der Eichdauer von 6 Jahren notwendig. Dazu hat der Gesetzgeber die Versorgungsunternehmen zum Schutze des Verbrauchers verpflichtet.

Der Wasserzählerwechsel geht im Regelfall problemlos vonstatten. Am Zählerbügel werden die Armaturen geschlossen, das Wasser bleibt in den Leitungen und die Verschraubungen können gelöst werden. Der Austausch geht mitunter so schnell vor sich, dass der Kunde eine Unterbrechung der Wasserzufuhr nicht bemerkt. 

Dies setzt allerdings voraus, dass in allen bestehenden Trinkwasseranlagen ein Wassermessbügel und unmittelbar hinter dem Wasserzähler ein Rückflussverhinderer eingebaut sein muss. 


Nach den „Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen – TRWI DIN 1988“ müssen Trinkwasseranlagen angepasst werden, sofern diese nicht den DIN-Normen entsprechen und sich aus ihrem weiteren Betrieb Missstände ergeben können, die eine Gefährdung für Benutzer oder Dritte darstellen. Diese Vorschriften dienen - auch im Interesse des Wasserabnehmers - der Wasserhygiene und einer genauen Erfassung des Wasserverbrauchs.

Wird beim Zählerwechsel festgestellt, dass die Trinkwasserinstallation nicht den vorgenannten Bestimmungen entspricht, wird der Hauseigentümer hiervon schriftlich informiert, die notwendigen Arbeiten umgehend von einem autorisierten Fachunternehmen durchführen zu lassen.

Der Zählertausch im Gemeindegebiet wird ab Dienstag, 11.04.2023 im Auftrag der Gemeinde Kuchen von der Firma Michael Schmidt Installation durchgeführt und erfolgt für den Kunden kostenlos. Der beauftragte Installateur meldet sich rechtzeitig bei den Kunden an, bei denen ein Zählertausch vorgesehen ist. Um Unannehmlichkeiten durch ungebetenen Besuch von vorneherein auszuschließen, sollten sich die Kunden vom beauftragten Monteur die Bescheinigung der Gemeindeverwaltung Kuchen vorzeigen lassen.

Ist ein Kunde nicht zu Hause anzutreffen, wird vom Monteur eine schriftliche Nachricht hinterlassen, mit der Bitte, einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren. Nach telefonischer Terminabsprache steht einem reibungslosen Wasserzählertausch und der gewohnt zuverlässigen Wasserversorgung nichts mehr im Wege. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Frau Eck, Tel. 07331/9882-35) gerne zur Verfügung.

Bürgermeisteramt 


Personelle Veränderungen im Rathaus

Angela Langner, Helga Krupka und Corinna Funk Angela Langner, Helga Krupka und Corinna Funk

Zum 13.03.2023 durften wir eine neue Mitarbeiterin in unserer Gemeinde begrüßen. Angela Langner wird ab sofort das Team des Kuchener Rathauses als Ordnungsamtsleiterin verstärken.

Sie war zuletzt bei der Stadtverwaltung Geislingen tätig und konnte dort bereits 10 Jahre Erfahrungen im vielseitigen Bereich des Ordnungsamts sammeln.

Frau Langner löst Frau Funk als Ordnungsamtsleiterin ab, da diese künftig die Stelle der Hauptamtsleitung inne hat. 

Frau Krupka ist seit 01.03.2023 Standesbeamtin und unterstützt in diesem Bereich künftig zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben im Bürgerbüro.

Bürgermeisteramt


Reparaturstationen und E-Ladesäule für Fahrräder jetzt auch in Kuchen

die neue Fahrrad-Reparaturstation an der Bahnhofturnhalle De neue Fahrrad-Reparaturstation an der Bahnhofturnhalle

die E-Ladestation im SBI-Park steht schon, jetzt fehlt nur noch der Stromanschluss Die E-Ladestation im SBI-Park steht schon, jetzt fehlt nur noch der Stromanschluss

Die Gemeinde Kuchen ist die jüngste Patin für gleich drei neue ADFC-Rad-Reparaturstationen. Der ADFC Kreisverband Göppingen hat sich zum Ziel gesetzt, ein Netz von kreisweit einheitlichen Stationen im gesamten Landkreis zu errichten. Der Verein sieht darin einen weiteren Mosaikstein in seinem Bemühen, den Menschen „Lust auf Radfahren“ zu machen. Um die finanziellen Anforderungen zu stemmen, setzt der Verein auf örtliche Sponsoren – in dem Fall gleich dreifach auf die Gemeinde Kuchen. Mit der Aufstellung der SB-Reparaturstationen zeigt Kuchen, dass zu einer zukunftsfähigen Mobilität auch das Fahrrad gehört. In der letzten Woche wurden vom kommunalen Bauhofteam die Fundamente betoniert, am Montag dann die SB-Reparaturstationen montiert. Es handelt sich um große Metallsäulen, die mit Luftpumpe, diversen Werkzeugen und Aufhängevorrichtung für Fahrräder ausgestattet ist. Radfahrer können damit bei Unterwegspannen kleine Reparaturen rund um die Uhr selbst ausführen. Ein Standort liegt an zentraler Stelle des Ankenparkplatzes, wo erfahrungsgemäß viele Badegäste und Sportler mit dem Fahrrad kommen. Der zweite Standort an der Bahnhofturnhalle liegt direkt an der vielbefahrenen „Filstalroute“. 

Auch der SBI-Park wird regelmäßig von Radfahrern, oftmals über den von und nach Gingen führenden „Schwarzen Weg“, angefahren. Insbesondere Tourenradler machen hier gerne Station im Park. Neben einer Reparaturstation wurde hier deshalb auch gleich eine Docking Station für E-Bikes installiert, um den Akku zumindest wieder ein bisschen aufladen zu können, je nach Verweildauer. Der Stromanschluss soll in den nächsten Tagen fertig gestellt werden.

Bürgermeisteramt


Haben Sie Ihr Ostergeschenk schon? Vorverkauf der Freibadkarten beginnt

Ab Montag, 27.03.2023 können Sie im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten wieder die im Vorverkauf etwas günstigeren Eintrittskarten für unser Kuchener Freibad erstehen. Bis zur Eröffnung des Freibads im Mai (Termin wird wetterbedingt kurzfristig bekannt gegeben) gilt dieser vergünstigte Tarif für Erwachsene, Jugendliche und Familien.

Also sichern Sie sich schnell IHRE Karte oder überraschen Sie Freunde und Bekannte mit einem originellen Ostergeschenk!

Folgende Vorverkaufspreise gelten für 2023:

Jahreskarte Erwachsene     
  54,00  €
Jahreskarte Jugendliche          
  28,50 €
Familienkarte mit 1 Kind (bis 18 J.) 
120,00 €
Familienkarte mit 2 und mehr Kindern 
130,00 €
Alleinerziehende mit 1 Kind (bis 18 J.)
  68,00 €
Alleinerziehende mit 2 u. mehr Kinder (bis 18 J.)  
  72,00 €

Mit Saisoneröffnung gelten dann die regulären Preise. Wegen der Umstellung auf ein neues, automatisches Zugangssystem können zunächst nur Gutscheine ausgegeben werden. Ab 11.04.23 können dann die tatsächlich gültigen Eintrittskarten erworben werden. Die bis dahin ausgegebenen Gutscheine können dann im Bürgerbüro in reguläre Karten umgetauscht werden. 

Bürgermeisteramt


Vorgezogener Redaktionsschluss für das Kuchener Mitteilungsblatt in KW 14

Wegen der kommenden Osterfeiertage ändert sich der Redaktionsschluss für das Kuchener Mitteilungsblatt wie folgt:

Für KW 14:
am Montag, 3. April 2023, 11.00 Uhr

Wir bitten um Beachtung.

Bürgermeisteramt


DRK-Blutspendetermin, Dienstag, 04.04.2023, 14.30 - 19.30 Uhr, Jahnhalle, Geislingen

Jede Blutspende zählt: Blut spenden – Leben schenken! 

Drei Prozent der Bevölkerung spendet Blut. Dabei wird Blut täglich zur Behandlung von Patient:innen in Krankenhäusern benötigt. 

Täglich werden in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Es gibt keine künstliche Alternative für Blut. Patientinnen und Patienten aller Altersklassen sind im Rahmen von Therapien auf die kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Rund ein Fünftel (19 %) der Blutspenden hilft zum Beispiel Patientinnen und Patienten die infolge einer Krebserkrankung therapiert werden.  

Ihr Einsatz zählt! Jetzt Blut spenden und Leben schenken!  

Nächster Blutspendetermin:
Dienstag, dem 04.04.2023, von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr  
Jahnhalle, Eberhardstraße 16,73312 GEISLINGEN

Jetzt Blutspendertermin einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine

Hätte, könnte, sollte – einfach machen! Benötigt wird für eine Blutspende nur ca. eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme bloß knapp 10 Minuten.

So läuft‘s: Ablauf einer Blutspende
1. Im Vorfeld Wunschtermin online sichern
2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalausweises
3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens zur Abfrage der Spendevoraussetzungen
4. Mit einem kleinen Piks in den Finger wird der Hämoglobinwert bestimmt
5. Ärztliches Gespräch zur Feststellung der Spendefähigkeit
6. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut
7. Ruhepause und Verpflegung im Anschluss an die Spende

Alle Termine sowie kurzfristige Änderungen, aktuelle Maßnahmen und Informationen rund um das Thema Blutspende erhalten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Die Teilnahme an der Blutspende ist nur mit Terminreservierung möglich. 

DRK-Blutspendedienst


Abschlag für Wasserzins- und Abwassergebühren

Zum 31.03.2023 ist der Abschlag für Wasserzins- und Abwassergebühren für das 

I. Quartal 2023

zur Zahlung fällig. Wir bitten Sie, die Gebühren fristgerecht an die Gemeindekasse zu überweisen oder am bequemen Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Abbuchungsermächtigungen erhalten Sie auch auf dem Rathaus. 

Bürgermeisteramt


Grundsteuerfrist beendet - Kulanzzeit schließt sich an

Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital. Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen.

Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal. Solange haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es deshalb nicht. Die Regelung betrifft private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sogenannte „Großkunden“ gleichermaßen. Großkunden besitzen tausende Grundstücke und können die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben.

Bei der Grundsteuer A ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März 2023. Die Informationsschreiben hierfür sind erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folgt ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A sind bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden.

Diejenigen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwertund Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt dann ab dem Jahr 2025.

Weitere Infos und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gibt es auf www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden - wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle. Die jeweils zuständigen Finanzämter sind bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen. 

Ministerium für Finanzen, Baden-Württemberg


Das Finanzamt Göppingen informiert:

Bei der Einreichung von Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts über das ELSTER Portal erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung. 

Ebenso wird der unter “Mein ELSTER“ übermittelte Einspruch mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Auch ist eine Versand-Bestätigung möglich, wenn die Einsprüche über das Kontaktformular der Finanzverwaltung eingereicht werden. 

Darüber hinaus können Anfragen zu Erklärungseingängen und zur Einspruchsbestätigung aus Kapazitätsgründen vom Finanzamt nicht beantwortet werden.

Es wird auch gebeten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

- Ihr Finanzamt -


Schöffen gesucht! Schöffenwahl 2023

Die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit stehen wieder einmal an. In diesem Verfahren haben die Städte und Gemeinden die wichtige Aufgabe, eine Vorschlagsliste mit Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Schöffen aufzustellen.

Die Tätigkeit als Schöffe ist sehr verantwortungsvoll und bedeutsam in unserer Gesellschaft. Sie haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz.

Wer sich für die Tätigkeit als Schöffe interessiert, kann sich durch Ausfüllen des Formulars „Bewerbungsformular für Schöffen in allgemeinen Strafsachen“ (Download unter https://www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/) beim Bürgermeisteramt Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen oder per Mail an bma@kuchen.de bewerben. Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz. Ebenfalls muss zum Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mindestens das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet worden sein.

Weitere umfassende Informationen zur Schöffenwahl 2023 finden Sie unter https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023 

Bürgermeisteramt


Grundsteuerreform Feststellungserklärung zum 01.01.2025

Alle Grundstückseigentümer/innen sind seit dem letzten Jahr verpflichtet eine Feststellungserklärung zu ihren Grundstücken dem Finanzamt abzugeben. Sobald diese beim Finanzamt eingegangen ist, erhält jeder Eigentümer einen Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025. Dieser ist die Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer ab 2025. Die Höhe der Grundsteuer ermittelt sich durch das Multiplizieren des Grundsteuermessbetrages mit dem von der Gemeinde Kuchen festgesetzten Hebesatz. Der derzeit gültige Hebesatz kann aus dem aktuellen Grundsteuerbescheid entnommen werden.

Bitte prüfen Sie den Grundsteuermessbescheid auf seine Richtigkeit. Mögliche Fehler sollten bitte dem Finanzamt in Göppingen gemeldet werden.

Gemeindeverwaltung


Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung

In die kommunalen Maßnahmen zur Energieeinsparung wurde vor einigen Wochen auch die Straßenbeleuchtung einbezogen. Die bisherige Dimmung der Leistung der LED-Lampen von 23.00 – 06.00 Uhr wurde auf den gesamten Betriebszeitraum vom Ein- bis zum Abschalten ausgedehnt. Bei den konventionellen Lampen die teilweise noch verbaut sind ist eine Dimmung allerdings nicht möglich, sondern nur eine Abschaltung jeder zweiten Laterne (sogenannte „Halbnachtschaltung“). Dies führte zu zahlreichen Meldungen der Bürger von vermeintlichen Defekten. Die Gemeinde hat daher nun in den Bereichen wo es besonders dunkel oder eine Beleuchtung besonders wichtig ist die betroffenen Lampen auf nächtlich durchgängigen Betrieb umstellen lassen. Dies ist z.B. an Fußwegen oder Kreuzungsbereichen der Fall. In geraden und übersichtlichen Straßenabschnitten wurde die Halbnachtschaltung jedoch belassen um den Einspareffekt nicht so stark zu reduzieren.

Außerdem wurden die Ein- und Abschaltzeiten optimiert indem die Zeitschaltuhren und Lichtsensoren der einzelnen Schaltstellen überprüft und ggf. instandgesetzt wurden. Es kann z.B. vorkommen dass der  Lichtsensor einer Schaltstelle von Laub verdeckt wird und dann nicht mehr richtig reagiert.

Bürgermeisteramt 


Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung (Grundsteuer B) nun bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt abgeben. In Baden-Württemberg sind bislang rund 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind 30 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023. 

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Ministerium für Finanzen, Baden-Württemberg


Minihäuser in Kuchen

Aktuell ist die Nachfrage nach Wohnbauplätzen auch in Kuchen enorm hoch. Die Gemeinde ist daher bestrebt Bauplätze anzubieten, kann jedoch auf Grund mangelnder zur Verfügung stehender Flächen derzeit kein Baugebiet entwickeln. Neben der Nachfrage an Bauplätzen für „gewöhnliche“ Einfamilienhäuser zeigt sich auch ein gewisser Bedarf an (sehr) kleinen Wohnhäusern mit relativ wenig Wohnfläche, kostengünstiger Bauweise und geringer Grundstücksgröße – so genannter Minihäuser oder Tinyhouses.  

Der Ursprung der Tinyhouses wird den USA zugeschrieben wo Ende der 1990er-Jahre eine Bewegung entstand, die auf kostengünstige und flächensparende Bauweisen setzte. Diese stellte eine Art Gegenbewegung zur steigenden Nachfrage nach immer größeren und komfortableren Wohnhäusern dar. Die Tinyhouses bestanden dort häufig aus umgebauten Bau- oder Zirkuswagen. In anderen Ländern wurde diese Wohnform aufgegriffen und erfreut sich auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Dabei entstehen oftmals architektonisch hochwertige Lösungen, die vom ursprünglich eher provisorischen und mobilen Charakter der Tinyhouses weit entfernt sind. Daher wird hier auch vom Minihaus gesprochen, das ein größeres Spektrum an minimalistischen Eigenheimen umfasst.

Der Trend ist auch den aktuell sehr hohen Grundstückspreisen und Baukosten geschuldet. Der Nutzerkreis besteht aus Personen die nur einen kleinen, jedoch eigenen Wohnraum für sich in Anspruch nehmen möchten. Die Gründe hierfür sind verschieden. Manche möchten als Ein- oder Zweipersonenhaushalt nur einen geringen Aufwand für die Bewirtschaftung des Wohnraums und Grundstücks betreiben oder benötigen nur vorübergehend an einem anderen Standort Wohnraum, z.B. aus beruflichen Gründen. 

Tatsächlich ist es nicht so einfach eine geeignete Fläche für ein Minihaus zu finden, da Bauplätze rar und vor allem teuer sind – das trifft auf Minihäuser besonders zu. Der gewöhnliche Einfamilienhaus-Bauplatz ist hier im Verhältnis zur relativ geringen Ausnutzung schnell zu groß und zu teuer. Da hin und wieder Anfragen nach Grundstücken für Tiny- oder Minihäuser an die Verwaltung gestellt werden, ist die Gemeinde dabei „Restflächen“ zu ermitteln die sich für eine Bebauung mit Minihäusern eignen würden. Gedacht ist dabei mehr an das oben beschriebene kleine Wohnhaus und nicht an den umgebauten Bauwagen!  

Es gilt zu bedenken dass auch Minihäuser (im übrigen auch „echte“ Tinyhouses) die für Wohnbauten geltenden Bauvorschriften einhalten müssen. Dies betrifft neben bauordnungsrechtlichen Bestimmungen wie Grundstücksgrenzabstand, Brandschutz, Energieeinsparvorschriften usw. auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Das heißt es muss unter Umständen erst ein Bebauungsplan geändert oder aufgestellt werden, um Wohnbebauung im Allgemeinen (und damit auch Minihäuser) zu ermöglichen. 

Bevor die Gemeinde weitere Schritte unternimmt möchten wir auf diesem Weg das Interesse an Minihäusern in Kuchen in Erfahrung bringen. 

Wenn Sie grundsätzliches Interesse an der Errichtung eines Minihauses in Kuchen haben nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Gern auch wenn Sie eine entsprechende Fläche zur Verfügung stellen möchten die als „gewöhnlicher“ Bauplatz nicht in Frage kommt. Vielleicht  können wir gemeinsam den idealen Ort für Ihr kleines Eigenheim finden oder entwickeln! Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung unter hpotschkay@kuchen.de

Bürgermeisteramt 

Minihäuser


Die Standesbeamten stellen sich vor

Die Statistiken belegen es - immer mehr Paare trauen sich wieder. Ob im Grünen in unserem inzwischen bewährten „Trauhäusle“ im SBI-Park oder ganz traditionell, im Standesamt des Rathauses – unsere vier Standesbeamten (Herr Bürgermeister Rößner, Herr Sapper, Frau Hofmann sowie Frau Krupka) geleiten Sie gerne in Ihren neuen Familienstand.

Bürgermeisteramt


Homepage der Gemeinde Kuchen

Hier erfahren Sie immer das Neueste aus der Gemeinde Kuchen.
In unserer Homepage wurde für die Gemeinde ein Ratsinformationssystem (RIS) eingeführt. Mit Hilfe dieses Redaktionssystems können die Gemeinderäte nun Ihre Sitzungsunterlagen digital erhalten und auch bearbeiten. Für die Bevölkerung bietet das RIS ebenfalls die Möglichkeit Sitzungsunterlagen aus dem öffentlichen Bereich einzusehen und bei Bedarf auch herunterzuladen und auszudrucken. So ist es nicht mehr notwendig falls man sich für bestimmte Themen interessiert extra das Rathaus aufzusuchen und die Unterlagen abzuholen- aber selbstverständlich immer noch möglich.
Sie finden unser RIS auf der Homepage unter der Rubrik „Gemeinderat“. Das Handling ist ganz einfach.

Viel Spaß beim Stöbern und Surfen!

Bürgermeisteramt


Übersicht über die Standorte der Defibrillatoren

Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.

Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:

Gebäude

Adresse

Standort-Defi im Gebäude

Ankenhalle

Jahnstraße 30

Technikraum

Aussegnungshalle

Friedhof

Eingangstür zum Feierraum

Bahnhofturnhalle

Bahnhofstr. 76

Sporthalle 

Bürgerhaus

Hafengasse 20

EG rechts

Freibad

Jahnstr. 25

Schwimmeisterraum

Grund- und Hauptschule

Staubstr. 14

Lehrerzimmer und Hausmeister

Rathaus

Marktplatz 11

EG vor Zimmer 3

Schwimmbad-Turnhalle  Jahnstr. 23  Sporthalle

Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.

Bürgermeisteramt


Imagefilm der Gemeinde