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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Schulwegeplan

Empfehlungen für Schulanfänger 

Liebe Eltern der einzuschulenden Kinder,

mit dieser Information möchten wir Ihnen Hinweise geben für ein aktives Verkehrstraining mit Ihrem Kind. Verkehrserziehung ist in allererster Linie Aufgabe der Eltern. Ergänzend hierzu ist Verkehrserziehung auch Aufgabe von Kindergarten und Schule. Aber niemand kennt ein Kind und seine Umwelt besser als die Eltern und von niemand wird das Kind Hinweise besser annehmen, als von den Eltern, die mit ihm den Schulweg in Form eines Verkehrstrainings begehen. Dieses Verkehrstraining ist absolut notwendig, damit auch in Zukunft die Zahl der Schulwegunfälle in Kuchen so gering wie möglich bleibt. Kinder wollen und sollen ihren Schulweg alleine meistern, denn dies ist ein ganz wichtiger Schritt. Er hilft den Kindern selbständig zu werden und Verantwortung zu übernehmen aber dazu brauchen Sie auch Vorbilder im Straßenverkehr – die Eltern!!!

Die auffälligsten Unfallursachen lassen sich nach 3 Gesichtspunkten zusammenfassen:
- Falsches Verhalten beim Überqueren bzw. unachtsames Betreten der Fahrbahn.
- Plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
- Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten.                         

Verhaltensweisen von Kindern im Verkehr sind oft nur auf den ersten Blick unverständlich. Nähere Betrachtungen zeigen jedoch, dies haben Untersuchungen ergeben, Kinder sehen, hören und bewegen sich anders als Erwachsene.
Dies müssen vor allem Eltern wissen und darauf ihr Verkehrstraining abstellen.

Die 10 wichtigsten Merkmale, die die Verkehrssicherheit der Kinder beeinträchtigen sind:

  1. Kinder haben ungünstige Sichtbedingungen wegen ihrer geringen Größe,
  2. Kinder haben einen kleineren Sichtwinkel als Erwachsene,
  3. Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen sehr schlecht abschätzen,
  4. Kinder rechnen beim Anhalten des Autos nicht mit dessen Bremsweg,
  5. Kinder unterbrechen ihren Bewegungsablauf nicht,
  6. Kinder können sich nicht auf mehrere Dinge gleichzeitig konzentrieren,
  7. Kinder bis zu 8 Jahren haben noch kaum ein Gefahrenbewusstsein,
  8. Kinder hören gut, aber noch nicht richtungsbezogen,
  9. Kinder reagieren spontan,
10. Kinder werden durch Dinge abgelenkt, die für den Erwachsenen nicht wichtig sind und die er deswegen häufig übersieht. 

In Arbeitsgruppen von Eltern, Lehrern, Gemeindeverwaltung und Gemeinderäten wurden Empfehlungen erarbeitet, die Ihnen eine Hilfeleistung sein können.
Aus beiliegendem Plan entnehmen Sie, dass jeweils ein Ausgangspunkt in jedem Ortsteil für einen Schulweg gekennzeichnet wurde.

Es wird Ihnen im Plan für Ihr Verkehrstraining mit dem Kind ein Schulweg empfohlen, der nach unserer Meinung aus diesem Gebiet der vermutlich günstigste sein kann. Bis zum Ausgangspunkt sollten Sie als Eltern mit Ihrem Kind den aus Ihrer Sicht besten Weg wählen. Ab dem Ausgangspunkt sollte im Verkehrstraining gezielt dem Kind gesagt werden, auf welcher Seite es entlang der Straße gehen soll und wo es die Straße überqueren sollte. 

Erläuterungen zu den einzelnen Schulwegen: 

Zu Ausgangspunkt 1 (Herrenwiesen):
Für Schüler, die im Gebiet Herrenwiesen wohnen, wird ein Schulweg über die Freiheitstraße und Adlerstraße empfohlen. Danach wird durch Überqueren des Zebrastreifens entlang der Bahnhofstraße in Richtung Staubstraße der Schulweg fortgesetzt. Alternativ wird der Schulweg über die Jahnstraße, Filssteg, Schillerstraße, Bahnhofstraße empfohlen. Die Querung der Bahnhofstraße erfolgt beim Fußgängerüberweg an der Kreuzung Bahnhofstraße/Friedrichstraße. 

Zu Ausgangspunkt 2 (Lange Straße):
Für Kinder aus dem Gebiet der östlichen Lange Straße wird ein Schulweg über die Bismarckstraße und die signalgesteuerte Fußgängerfurt über die B 10 (bei Netto) empfohlen. Weiter führt der Schulweg über die Silcherstraße und den Fuß- und Radweg zur Adlerstraße.
Üben Sie bitte mit Ihren Kindern das Bedienen der Signalanlage. 

Zu Ausgangspunkt 3 (Seetal/ Marktplatz):
Aus den Gebieten Seetal/Marktplatz sollten die im Plan eingezeichneten Gehwege benutzt werden; sie führen zur Signalanlage im Kreuzungsbereich Bundesstraße 10/Bahnhofstraße/Pfarrgasse. Das Überqueren der Bundesstraße 10 erfolgt über eine Fußgängerfurt, die durch eine druckknopfgesteuerte Ampel gesichert ist. Üben Sie bitte mit Ihren Kindern das Bedienen dieser Signalanlage. 

Zu Ausgangspunkt 4 (Eulengasse):
Für Kinder, die in der Eulengasse und westlich davon wohnen, bietet sich ein Schulweg über die Fußgängerampel im Kreuzungsbereich Bundesstraße 10/Richard-Wagner-Straße an. Auch hier ist unbedingt das Bedienen dieser Signalanlage zu üben. 

Zu Ausgangspunkt 5 (Krapfenbach):
Für Schüler, die in der Straße Am Krapfenbach, Beethovenstraße, Brahmsstraße und Bachstraße wohnen, wird grundsätzlich der Schulweg über die Robert-Koch-Straße und Hohenstaufenstraße empfohlen.
Alternativ besteht die Möglichkeit des Schulweges über die Richard-Wagner-Straße. Hierbei sollte die Beethovenstraße benutzt werden, da von dieser Straße aus ein Überqueren der Richard-Wagner-Straße gefahrloser erfolgen kann als im Bereich der Johann-Strauß-Straße. 

Zu Ausgangspunkt 6 (Seewiesen südlich der Filsstraße):
Aus dem Gebiet "Seewiesen" südl. der Filsstraße kommende Schüler sollten angewiesen werden, die Filsstraße erst im Bereich des Fußgängerüberweges (Zebrastreifen zwischen Neckarstraße und Kath. Gemeindezentrum) zu überqueren. 

Zu Ausgangspunkt 7 (Seewiesen nördlich der Filsstraße und Auf der Fabrik):
Hier wird den Schülern empfohlen, den nördlichen Gehweg der Neckarstraße und den Steg über die Fils zur Staubstraße - Schulhaus - zu begehen. 

Zu Ausgangspunkt 8 (Sommerberg):
Der kritische Bereich dieses Schulweges stellt die Benutzung der Bahnunterführung im Zuge der Bahnhofstraße dar. Die Fahrbahn sollte erst im Bereich zwischen der Bahnunterführung und der Bahnhofturnhalle überquert werden. Danach ist der Zugang über den nördlichen Gehweg der Schallstraße zu wählen. 

Sie sollten sich als Eltern auch nach diesen Erläuterungen bewusst sein, dass solche Empfehlungen noch nicht zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Mehr Sicherheit wird nur durch bewusstes Verkehrsverhalten und durch bewusstes Wählen des Schulweges erreicht.
Verzichten Sie auf das Auto, gehen Sie mit Ihren Erstklässlern am Anfang des Schuljahres wiederholt, zu Fuß zur Schule und zurück! Nehmen Sie dabei alleingehende Kinder mit!

Bedenken Sie nochmals, dass diese Verkehrstrainingshinweise den Eltern die Verantwortung für das Kind nicht abnehmen können.
Tragen Sie Ihre Aufgabe der Verkehrserziehung für und mit Ihren Kindern engagiert mit und werben Sie für ein besseres Verkehrsverhalten von Kindern und Erwachsenen auch bei Freunden und Nachbarn. 

Bedenken Sie bitte auch, dass viel zu viele Kinder auch als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen verletzt oder gar getötet werden. Der Grund ist leider oft, mangelnde Beachtung der Gurtpflicht und mangelhafte oder falsche Kinderrückhaltesysteme. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen sind ein Drittel aller mitfahrenden Kinder nicht altersgerecht gesichert. Wir weisen darauf hin, dass die Polizei alljährlich zu Schuljahresbeginn hier besondere Schwerpunktkontrollen durchführt. 

Bürgermeisteramt


Achtung Schule beginnt wieder – runter vom Gaspedal!

Die Ferien waren mal wieder viel zu kurz. Ab Montag heißt es wieder, früher aufstehen und sich auf den Weg zur Schule (oder in den Kindergarten) machen.

Für Autofahrer und Radfahrer bedeutet dies erhöhte Aufmerksamkeit: Nicht nur, dass die Kids bei der großen Freude, ihre Freunde wieder zu sehen, manchmal die Verkehrsregeln kurzzeitig vergessen und ohne nachzudenken auf die Straße rennen. Unter den Kleinen befinden sich auch viele Abc-Schützen, die die komplexen Situationen im Verkehrsgeschehen nicht immer richtig begreifen oder einzuschätzen wissen.

Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sollte daher die Sprösslinge (aber natürlich auch alle anderen Verkehrsteilnehmer) genau im Auge behalten und insbesondere in der Nähe von Schule und Kindergärten langsam, sowie jederzeit bremsbereit fahren. Man weiß ja nie, auf welche Ideen die Kinder so kommen...

Gut wäre auch, wenn die Eltern der Schulanfänger gemeinsam mit den Kindern den empfohlenen, sicheren Schulweg einüben.

Allen Schülerinnen und Schülern wünsche ich einen erfolgreichen Start in das neue Schuljahr; allen Urlaubern ebenfalls ein gutes „Eintauchen“ in den Alltag und uns allen noch ein paar schöne Spätsommertage. 

Ihr Bürgermeister
Bernd Rößner


Einladung zur Gemeinderatsitzung am 09.09.2024

        

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am 09.09.2024 findet um 18:30 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal DG, Marktplatz 11 eine Sitzung des Gemeinderates statt, zu der ich die Einwohnerschaft hiermit freundlichst einlade. 

TAGESORDNUNG:

Öffentlich: 

1.

Finanzzwischenbericht für das Jahr 2024

2.

Änderung der Satzung über die Entschädigung von Feuerwehrangehörigen

3.

Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kuchen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS)

4.

Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen - Bestätigung der Ergebnisse aus der Besichtigung

5.

Bekanntgaben - Verschiedenes

Sitzungsunterlagen unter der Rubrik „Gemeinderat-Ratsinformationssystem“ eingesehen werden.

Kuchen, 30.08.2024

gez. 
Rößner
Bürgermeister


PV-Anlage auf dem Bürgerhaus

Bürgerhaus mit neuer Photovoltaikanlage Installation der PV-Anlage auf dem Bürgerhaus

Im Rahmen der 2022 durchgeführten „Klimawerkstatt“ des Gemeinderats wurden Ziele zum   Klimaschutz in Kuchen definiert, darunter auch die Installation weiterer Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden. 2023 wurde dann zunächst das Rathaus mit einer PV-Anlage versehen,   wobei Ankenhalle, Freibad, Bahnhofturnhalle, Bauhof und Schule bereits mit PV-Anlagen ausgerüstet waren. Nun wurde auch auf dem Bürgerhaus eine PV-Anlage installiert. Die Arbeiten wurden in den letzten vier Wochen von der Firma Erb Elektro Gmbh (Geislingen) ausgeführt. Die mit einem Batteriespeicher ausgestattete PV-Anlage umfasst insgesamt 48 Module welche sich auf beide Dachhälften verteilen. Sie hat eine Gesamtleistung von 21,12 kWp. Die Kosten für die gesamte Anlage einschl. Montage, Gerüstbau etc. belaufen sich auf rund 45.000 EUR.

Installation der PV-Anlage auf dem Bürgerhaus

Bürgermeisteramt


Einladung zum Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 15.09.2024

Bundesweit finden immer im Herbst viele interessante Events von Denkmalpflegern statt, die interessierte Bürger zu historischen Bauten und Stätten führen, die sonst nicht oder nur teilweise zugänglich sind. 

Wie schon in den Vorjahren besteht am Sonntag, 15.09.2024 auch in Kuchen die Gelegenheit, die historische Arbeitersiedlung im Rahmen einer von Gästeführer Manfred Haarer vorgenommenen Führung näher kennenzulernen. Die im Jahr 2016 neue „Route der Industriekultur“, die über 80 km lang an vielen historischen Gebäuden vorbeiführt und mit dem neu gestalteten SBI-Park in Kuchen ihr „i-Tüpfelchen“ erhalten hat, laden ebenfalls zum Besichtigen und Verweilen ein. 

Der Rundgang mit Erklärung der einzelnen Gebäude, zu dem die Gemeindeverwaltung herzlich einlädt, findet um 13.00 Uhr und 15.00 Uhr statt. Treffpunkt ist auf dem SBI-Festplatz. Sie erfahren im Vortrag viel Interessantes von der Geschichte der Fabrik und Gründer Arnold Staub. Im Anschluss an die Führung werden der Park mit Transmissionspfeiler und die sanierten Fachwerkgebäude besichtigt.

Bürgermeisteramt


Bürgerdialog im Landratsamt Göppingen am Mittwoch, 18.09.2024 von 17 - 21 Uhr

“Ein wichtiger Baustein, um das Kreisbewusstsein zu stärken und mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Austausch zu treten, sind Bürgerdialoge. Ich freue mich, dass der nächste Bürgerdialog nun im Landratsamt stattfindet.”, so Landrat Edgar Wolff.  

2011 wurde ein deutschlandweites „BürgerForum“ durchgeführt, das durch den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff initiiert und durch die Bertelsmann-Stiftung gefördert wurde. Der Landkreis Göppingen war damals eine von 25 Regionen in der gesamten Bundesrepublik, die am 14. Mai 2011 den regionalen Teil des Projekts in einer zentralen Veranstaltung, einem BürgerDialog zwischen Bürgerschaft, Kreispolitik und -verwaltung, abgeschlossen hatten.

Das Format dieses BürgerDialogs, damals in Hattenhofen, wurde 2022 in der Autalhalle in Bad Überkingen aufgegriffen, um über verschiedene aktuelle Themen in den Austausch mit der Bürgerschaft zu kommen. Nun wird der nächste Bürgerdialog im Landratsamt stattfinden.Dieser findet am Mittwoch, 18. September 2024 von 17 Uhr – 21 Uhr im Erdgeschoss des Landratsamts Göppingen statt. 

Die Bürger*innen werden die Möglichkeit bekommen, mit Fachexpert*innen aus der Verwaltung und Kreistagsmitgliedern zu den jeweiligen Themen ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen und auch eigene Ideen einbringen und diskutieren zu können.
Es sind zwei Gesprächsblöcke (jeweils für 45 min) geplant, so dass sich die teilnehmenden Bürger*innen an zwei Themeninseln beteiligen können. 

Die geplanten Themen sind:

- Die finanzielle Leistungskraft des Landkreises
- Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
- Stationäre und ambulante Gesundheitsangebote inklusive Klinikneubau und Gesundheitszentrum Helfenstein
- Gesundheitsversorgung (haus- und fachärztliche)
- Rettungsdienst
- Umweltgerechte Mobilitätsangebote, ÖPNV
- Abfallwirtschaft

Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. 
Für eine reibungslose Organisation bitten wir um Anmeldung über den untenstehenden Link oder QR-Code, bis spätestens zum 10.09.2024. Hierbei wird auch eine Angabe der zwei Themenbereiche abgefragt, die Sie besonders interessieren und an denen Sie gerne teilnehmen möchten. Da aufgrund der Raumkapazitäten und den geltenden Rahmenbedingungen max. 30 Personen pro Themeninsel möglich sind, wird es ab der 211. Anmeldung eine Warteliste geben.
Anmeldelink: https://formulare.virtuelles-rathaus.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6668aab43e1a5d65377277d9         

Ansprechpartnerinnen
Landratsamt
Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung
Monica Roy-Greve
Telefon 07161/202-4020
E-Mail: m.roygreve@lkgp.de
Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation
Andrea Moll-Hascher, 
Telefon 07161 202-1015
E-Mail: a.moll-hascher@lkgp.de
www.landkreis-goeppingen.de


Aktion "Gelbes Band" - hier darf geerntet werden

Jährlich fallen in Deutschland entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette ca. elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an. Deutschland hat sich verpflichtet, zusammen mit den Vereinten Nationen, diese enorme Zahl bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Dafür hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft u.a. die Aktion „Zu gut für die Tonne“ ins Leben gerufen. Viele Personen, Unternehmen, Vereine und Verbände nahmen die letzten Jahre schon mit kreativen Projekten daran teil.Auch die Gemeinde Kuchen möchte hier einen Beitrag leisten. Mit der Aktion „Gelbes Band- hier darf geerntet werden“ kann dies ganz einfach geschehen. Wer Obstbäume besitzt, aber - aus welchem Grund auch immer-, während der Obstsaison mit der Ernte der Früchte nicht hinterherkommt oder keine Verwendung dafür hat, markiert die Bäume und Sträucher mit einem gelben Band. Dies signalisiert: hier dürfen die Früchte ohne Rücksprache und für den eigenen Bedarf gepflückt und bereits von diesem Baum gefallenes Obst kostenlos aufgelesen werden. Selbstverständlich für die „Erntehelfer“ ist es natürlich, rücksichtsvoll mit den zu erntenden Bäumen, Wiesen und Sträucher umzugehen.

Haben Sie Interesse an dieser Aktion mitzumachen und einen Baum oder Sträucher mit einem Band für die Ernte freizugeben, so können Sie gerne auf dem Rathaus, Zimmer 13, vorbeikommen und entsprechende Bänder kostenlos abholen.

Bürgermeisteramt


Es tut sich was auf dem Filba-Areal / Wer dabei sein will, hat jetzt die Chance!

Wie bereits mehrfach berichtet, konnte die Gemeinde Kuchen im letzten Jahr das rund 7.240 m² große Areal der ehemaligen Filba-Baustoffhandlung erwerben. Rein äußerlich hat sich noch nichts verändert. Wer nur vorbeifährt, ahnt nicht, dass hier schon bald ein neues „urbanes“ Quartier entstehen wird. Jetzt gibt es erfreuliche und vor allem auch schon konkrete Ergebnisse zu vermelden. Damit ist die Zeit gekommen, nun auch an die Öffentlichkeit zu gehen, um weiteren potentiellen Nutzern und Interessenten die Chance zu geben, hier „einzusteigen“. Neben dem Verkauf eines gewerblichen Bauplatzes und dem Abschluss erster Vorverträge – z. B. mit der Kuchener Cosmas-Apotheke - wurde u. a. ein städtebauliches Konzept entwickelt. Noch in diesem Jahr soll das Baugesuch für die erfolgende Sanierung des im kommunalen Eigentum verbleibenden ehemaligen Bürogebäudes auf den Weg gebracht werden. Bei der Entwicklung des neu entstehenden „urbanen“ Gebietes geht es damit erfreulicherweise deutlich schneller und besser voran, als man dies eigentlich erwarten konnte. Doch der Reihe nach.

Noch sieht alles aus wie bisher… aber nicht mehr lang! Es tut sich was…

Erwerb in 2023

Obwohl man noch keine konkrete Nutzung im Auge hatte, teilte der Kuchener Gemeinderat Anfang 2023 die Einschätzung der Verwaltung, dass mit dem Erwerb des Anwesens die einmalige Chance besteht, an dieser ortsbildprägenden Stelle eine städtebauliche und mit einem nutzungsmäßigen Mehrwert für Kuchen verbundene Aufwertung verwirklichen zu können. Man war sich zudem darin einig, dass die Entwicklung des Areals ohne zeitlichen Druck erfolgen soll. Anfang diesen Jahres erfolgte die vertragsgemäße Besitzübergabe des Areals an die Gemeinde. Zug um Zug wurden zunächst alle Lagerhallen, ein Teil des Hauptgebäudes sowie der komplette Außenbereich übergangsweise verpachtet und damit Einnahmen generiert. 

Urbanes Gebiet geplant

Im Mai letzten Jahres wurde die aus Vertretern des Gemeinderats und der Verwaltung zusammen gesetzte „Projektgruppe Filba-Areal“ ins Leben gerufen; sie traf sich seither vier Mal. Dabei legte man unter anderem fest, dass ein städtebauliches Konzept als Grundlage für weitere Überlegungen unabdingbar wäre. Zielvorgabe für das in der Folge beauftragte Göppinger Büro fai architekten welz + partner war ein „urbanes Gebiet“ u. a. mit folgenden Schwerpunkten:

- Bezahlbares Wohnen (mindestens 20 + x Wohnungen)
- Gesundheitsvorsorge / Nahversorgung „light“
- Nichtstörendes Gewerbe/Arbeitsplätze

Nicht überfrachtet

Im Mai und Juli diesen Jahres präsentierte Architekt Peter Welz zunächst in der Projektgruppe seine städtebaulichen Entwürfe mit mehreren Lösungsansätzen. Diese berücksichtigen die vorgenannten Punkte und die ein oder andere sich nach der ersten Beratung ergebende zusätzliche Anregung aus der Projektgruppe. Das Areal ist großzügig beplant, mit viel Grün und nicht den letzten Quadratmeter zur Bebauung ausnutzend. Gemeinderat und Verwaltung, aber auch der Städteplaner, legten hier großen Wert darauf. Zur alten B10 hin soll eine - die dort platzierten Gebäude verbindende - transparente Lärmschutzwand Blickkontakt ins Quartier ermöglichen und zugleich Schutzfunktion übernehmen. In der Oktobersitzung wird Planer Peter Welz seine Ideen in öffentlicher Sitzung dem Gemeinderat persönlich erläutern. 

 

 Im Modell ist anschaulich dargestellt, wie das Filba-Areal künftig aussehen könnte

In einer ersten Vorabpräsentation durch die Verwaltung zeigte sich das Gremium noch vor der Sommerpause sehr angetan. Damit ist nun die Grundlage für die weitere Entwicklung des Areals gegeben. 

Erste Verträge unterzeichnet

Das Konzept berücksichtigt bereits den Mitte Juli 2024 notariell beurkundeten Verkauf einer Teilfläche an eine renommierte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft aus der Raumschaft. Hier soll schon in Kürze das Baugesuch zur Erstellung eines 3-geschossigen Bürogebäudes für über 50 Arbeitsplätze zur Genehmigung eingereicht werden. Zudem wurden erste Gespräche zur Erstellung eines größeren Mehrfamiliengebäudes an südlicher Stelle des Areals geführt. Die Gemeinde ist zuversichtlich, dass ein Mehrfamiliengebäude – angedacht ist hier eine „L-Form“ mit 20 + x Wohnungen für Wohnungsbaugesellschaften oder auch Investoren trotz gerade in diesem Bereich nicht leichten Zeiten dennoch interessant sein dürfte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es nach wie vor auch im Raum Geislingen größeren Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gibt. Schon konkreter wird es beim ehemaligen Filba-Bürogebäude. Im Gegensatz zu den angebauten Lagerhallen soll es stehen bleiben. Das Hauptgebäude wird generalsaniert und vermutlich um ein Stockwerk aufgestockt. Hier wird der Schwerpunkt auf dem Bereich „Gesundheit“ liegen. Seitens der Verwaltung wurde hierzu u.a. Kontakt zu diversen Ärzten aufgenommen. Mit Erfolg. Erste Vorverträge für diese wichtige Form der Nutzung sind bereits unterzeichnet. Im Rathaus ist die Freude zudem groß, dass mit Frau Nadine Mollenkopf und ihrer Cosmas-Apotheke ein wichtiger Ankermieter gewonnen werden konnte. Es gäbe durchaus noch Platz für weitere Ärzte bzw. Mieter aus der Gesundheitsbranche, die an diesem attraktiven Standort zu weiteren Synergieeffekten führen könnten. Zudem gibt es auch erste Anfragen für andere Nutzungen in den verbleibenden Gebäudeflächen. Auch hierfür ist die Gemeinde selbstverständlich offen und an Anfragen interessiert. Noch ist hier nicht alles bis in letzte Detail festgelegt, es wird jetzt aber immer konkreter und soll schon bald in baugesuchsreife Pläne – mit denen sich auch der gemeindliche Bauausschuss und der neue Gemeinderat beschäftigen wird – münden. 

 Auch an Flächen Interessiert?

Wer Interesse an den Wohn – oder Gewerbeflächen, den Räumlichkeiten im Filbagebäude usw. hat, kann sich gerne – selbstverständlich vertraulich - mit Bürgermeister Bernd Rößner, der hier die Federführung und auch die Vermarktung übernommen hat, in Verbindung setzen: per Anruf (07331-9882-10) oder E-Mail (broessner@kuchen.de). Auskünfte erteilt gerne auch Bauamtsleiter Heiko Potschkay (07331-9882-15 / hpotschkay@kuchen.de) Wer dabei sein will, sollte sich möglichst bald melden, die Weichen werden jetzt gestellt!

Bürgermeisteramt


Das Forstamt informiert - Brennholzbestellung

Ab sofort kann beim Forstamt wieder Brennholz für die kommende Holzerntesaison bestellt werden. Bitte benutzen Sie hierfür unser online Bestellformular, das Sie auf der Homepage vom Landratsamt unter www.lkgp.de/Brennholz finden. Falls Sie keine Möglichkeit haben, über das Internet zu bestellen, senden wir Ihnen gerne ein Bestellformular zu.

Bestellungen nehmen wir ab sofort bis 31.10.2024 entgegen. Der Brennholzpreis beläuft sich diese Saison für Buche, Esche und Eiche auf 85 € pro Festmeter. Für sonstiges hartes Laubholz wie z.B. Ahorn oder Kirsche 77 € pro Festmeter, für Fichte und Weichholz beträgt der Preis 60 € pro Festmeter.

Forstamt – Holzverkaufsstelle Landkreis Göppingen
Telefon 07161 / 202-2441



Rücksichtnahme bei Haus- und Gartenarbeiten

In den Sommermonaten kommt es verstärkt dazu, dass Gartenarbeiten innerhalb der Ruhezeiten verrichtet werden. Daher möchten wir gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Kuchen darauf hinweisen, dass Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblicher Belästigung anderer führen können, in der Zeit von 12 Uhr bis 14 Uhr und von 20 Uhr bis 8 Uhr nicht ausgeführt werden dürfen.

Wir bitten Sie, sich auch im Sinne einer guten Nachbarschaft an die Vorschriften zu halten. 

Bürgermeisteramt


Einsetzung von Stadtjäger

Die Herren Ulrich Pfeffer und Jürgen Frey wurden offiziell als Stadtjäger für die Gemeinde Kuchen eingesetzt. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit Wildtieren auf Ihrem Grundstück oder im Haus haben, können Sie sich an die Herren wenden.

Der Stadtjäger wird nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger.

Kontakt:
Telefon : 07162 94 13 16 9 oder unter
E-Mail : kontakt@stadtjagd-gp.de

Bürgermeisteramt


Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens  „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.

Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 

1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.

Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. 

Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.

2.Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.

Die Eintragungsliste für die Gemeinde Kuchen wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus, Bürgerbüro, Marktplatz 11 in 73329 Kuchen zu folgenden Öffnungszeiten Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr, Mittwoch 14.30 - 18.00 Uhr, Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag nach Terminvereinbarung 08.30 - 12.00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. 

Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich. 

Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

 

3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.

5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.

6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:

 

„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes
Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:

 

Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes
Artikel 1
Änderung des Landtagswahlgesetzes

Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 

1.         § 1 wird wie folgt geändert:

           a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt.

           b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt.

2.         In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt.

3.         In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt.

4.         Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: 

Anlage
(Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) 

Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg 

Nr.

Name

Gebiet

1

Stuttgart I

Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen

2

Stuttgart II

Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen

3

Böblingen

Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch

4

Esslingen

Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 

5

Nürtingen

Vom Landkreis Böblingen

die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch

vom Landkreis Esslingen 

die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen

6

Göppingen

Landkreis Göppingen

7

Waiblingen

Vom Rems-Murr-Kreis

die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach

8

Ludwigsburg

Vom Landkreis Böblingen

die Gemeinde Weissach

vom Landkreis Ludwigsburg

die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 

9

Neckar-Zaber

Vom Landkreis Heilbronn

die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld

vom Landkreis Ludwigsburg

die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim

10

Heilbronn

Stadtkreis Heilbronn

vom Landkreis Heilbronn

die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot

11

Schwäbisch Hall -Hohenlohe

Hohenlohekreis

Landkreis Schwäbisch Hall

12

Backnang-Schwäbisch Gmünd

Vom Ostalbkreis

die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten

vom Rems-Murr-Kreis

die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal

13

Aalen-          Heidenheim

Landkreis Heidenheim

vom Ostalbkreis

die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört

14

Karlsruhe-Stadt

Stadtkreis Karlsruhe

15

Karlsruhe-Land

Vom Landkreis Karlsruhe

die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen

16

Rastatt

Stadtkreis Baden-Baden

Landkreis Rastatt

17

Heidelberg

Stadtkreis Heidelberg

vom Rhein-Neckar-Kreis

die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim

18

Mannheim

Stadtkreis Mannheim

19

Odenwald-    Tauber

Main-Tauber-Kreis

Neckar-Odenwald-Kreis

20

Rhein-Neckar

Vom Rhein-Neckar-Kreis

die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen

 

 

 

21

 

 


Bruchsal-     Schwetzingen

 

 

 

Vom Landkreis Karlsruhe

die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel

vom Rhein-Neckar-Kreis

die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen

22

Pforzheim

Stadtkreis Pforzheim

Enzkreis

23

Calw

Landkreis Calw

Landkreis Freudenstadt

24

Freiburg

Stadtkreis Freiburg im Breisgau

vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Wittnau

25

Lörrach-       Müllheim

Landkreis Lörrach

vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg

26

Emmendingen-Lahr

Landkreis Emmendingen

vom Ortenaukreis

die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach

27

Offenburg

Vom Ortenaukreis

die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach

28

Rottweil-      Tuttlingen

Landkreis Rottweil

Landkreis Tuttlingen

29

Schwarzwald-Baar

Schwarzwald-Baar-Kreis

vom Ortenaukreis

die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach

30

Konstanz

Landkreis Konstanz

31

Waldshut

Landkreis Waldshut

vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt

32

Reutlingen

Landkreis Reutlingen

33

Tübingen

Landkreis Tübingen

vom Zollernalbkreis

die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen

34

Ulm

Stadtkreis Ulm

Alb-Donau-Kreis

35

Biberach

Landkreis Biberach

vom Landkreis Ravensburg

die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg

36

Bodensee

Bodenseekreis

vom Landkreis Sigmaringen

die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald

37

Ravensburg

Vom Landkreis Ravensburg

die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende

38

Zollernalb-    Sigmaringen

Vom Landkreis Sigmaringen

die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt 

vom Zollernalbkreis

die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg

Artikel 2
Inkrafttreten

 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu befürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“

Kuchen, den 02.08.2024

gez. Bernd Rößner


Wie groß sollte meine Photovoltaikanlage sein?

Mit Sonnenenergie vom eigenen Dach wird man unabhängiger vom schwankenden Strompreis und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Viele Hauseigentümer haben inzwischen die Vorteile einer eigenen Photovoltaikanlage erkannt und so ist die Nachfrage nach Solarstromanlagen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. 

Doch wie groß sollte die Photovoltaikanlage sein? Die Anlage nur so klein zu dimensionieren, dass sie für den Eigenverbrauch optimiert ist, stellt oft nicht die wirtschaftlich beste Variante dar, da kleine Anlagen pro Kilowatt Leistung teurer sind als größere. Deshalb sind größere Anlagen meist lohnender. Die Grenze setzen dann die verfügbare Dachfläche und das eigene Budget. Eine neutrale und unabhängige Beratung kann dabei helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Energieagentur Landkreis Göppingen bietet eine individuelle und umfassende Erstberatung für Eigenheimbesitzer an. Dabei ist sie nicht an bestimmte Hersteller oder Installateure gebunden. Dies gewährleistet eine objektive Einschätzung der individuellen Situation und Bedürfnisse. 

Dank öffentlicher Förderung betragen die Kosten für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.energieagentur-lkgp.de/energieberatung


Energieagentur Landkreis Göppingen


Die Kuchener Einkaufstasche - Praktisch. Günstig. Elefantastisch.

Die neue Kuchener Einkaufstasche. Sie wollen auch eine? Im Moment noch kein Problem, die ersten einhundert sind allerdings schon weg. Wir haben noch ca. 50 Taschen vorrätig und mittlerweile weitere Taschen nachbestellt…wobei der genaue Liefertermin noch offen ist. Die neuen Kuchener Filztaschen, in schickem steingrau mit schwarz abgesetztem Boden und mit dem roten Aufdruck „Kuchen“ sowie unserem Wappentier versehen, stehen im Bürgerbüro für nur 10 Euro zum Verkauf. Pro verkaufter Tasche wird der Reinerlös von 3 Euro für einen guten Zweck verwendet. Klingt gut? Ist gut! Also, nichts wie hin und diese coole Tasche sichern…so lange der Vorrat reicht, sonst heißt es warten auf die Nachlieferung.

Bürgermeisteramt


Wasserzählerwechsel 2024

Nach den Bestimmungen des Eichgesetzes müssen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen ausgewechselt und nachgeeicht werden. In der Regel ist ein Austausch nach Ablauf der Eichdauer von 6 Jahren notwendig. Dazu hat der Gesetzgeber die Versorgungsunternehmen zum Schutze des Verbrauchers verpflichtet.

Der Wasserzählerwechsel geht im Regelfall problemlos vonstatten. Am Zählerbügel werden die Armaturen geschlossen, das Wasser bleibt in den Leitungen und die Verschraubungen können gelöst werden. Der Austausch geht mitunter so schnell vor sich, dass der Kunde eine Unterbrechung der Wasserzufuhr nicht bemerkt. 

Dies setzt allerdings voraus, dass in allen bestehenden Trinkwasseranlagen ein Wassermessbügel und unmittelbar hinter dem Wasserzähler ein Rückflussverhinderer eingebaut sein muss. 

Nach den „Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen – TRWI DIN 1988“ müssen Trinkwasseranlagen angepasst werden, sofern diese nicht den DIN-Normen entsprechen und sich aus ihrem weiteren Betrieb Missstände ergeben können, die eine Gefährdung für Benutzer oder Dritte darstellen. Diese Vorschriften dienen - auch im Interesse des Wasserabnehmers - der Wasserhygiene und einer genauen Erfassung des Wasserverbrauchs. 

Wird beim Zählerwechsel festgestellt, dass die Trinkwasserinstallation nicht den vorgenannten Bestimmungen entspricht, wird der Hauseigentümer hiervon schriftlich informiert, die notwendigen Arbeiten umgehend von einem autorisierten Fachunternehmen durchführen zu lassen. 

Der Zählertausch im Gemeindegebiet wird ab Dienstag, 02.04.2024 im Auftrag der Gemeinde Kuchen von Herrn Peter Zwerina durchgeführt und erfolgt für den Kunden kostenlos. Der beauftragte Installateur meldet sich rechtzeitig bei den Kunden an, bei denen ein Zählertausch vorgesehen ist. Um Unannehmlichkeiten durch ungebetenen Besuch von vorneherein auszuschließen, sollten sich die Kunden vom beauftragten Monteur die Bescheinigung der Gemeindeverwaltung Kuchen vorzeigen lassen. 

Ist ein Kunde nicht zu Hause anzutreffen, wird vom Monteur eine schriftliche Nachricht hinterlassen, mit der Bitte, einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren. Nach telefonischer Terminabsprache steht einem reibungslosen Wasserzählertausch und der gewohnt zuverlässigen Wasserversorgung nichts mehr im Wege. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Frau Eck, Tel. 07331/9882-35) gerne zur Verfügung. 

Bürgermeisteramt


Meldebescheinigung in Kuchen jetzt auch online erhältlich

Meldebescheinigungen können Kuchener Bürger künftig online beantragen!

Voraussetzung ist dabei, dass man sich über www.service-bw.de ( = Serviceportal Baden-Württemberg) ein Servicekonto anlegt und die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert hat. Besonders hervorzuheben ist auch, dass die Online-Beantragung im Gegensatz zur Beantragung im Bürgerbüro kostenlos ist.

Eine Meldebescheinigung wird u.a. zur Anmeldung einer Eheschließung, zur Beantragung von Kindergeld, die Einbürgerung oder das Umschreiben ausländischer Führerscheine benötigt. 

Wir freuen uns, wenn dieses Angebot künftig rege genutzt wird.

Ihr Bürgermeisteramt


Neue Heizung gesucht?

Der Bundestag hat am 08. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das neue GEG tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Für Neubauten (in Neubaugebieten) besteht ab 2024 die Pflicht mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu heizen. Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen. Spätestens ab 01.07.2028 wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien jedoch auch hier verbindlich.

Doch welche Heizung passt zu meinem Haus? Nicht jede Heizung ist für jedes Haus und für jedes vorhandene Verteilsystem geeignet. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich unabhängig von der gesetzlichen Neuerung frühzeitig auf den Wechsel der Heiztechnik vorbereiten. Um die Entscheidung eines Heizungstauschs leichter treffen zu können, hilft die neutrale Energieberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen. Die qualifizierten Energieberater beraten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen individuell und unabhängig über die am besten geeignete Heiztechnik, zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten. 

Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung

Energieagentur Landkreis Göppingen 


Rentenantragstellung im Rathaus vorerst nicht möglich

Aufgrund personeller Engpässe können Rentenanträge vorerst nicht im Rathaus gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht dies schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. 

Selbstverständlich können Sie trotzdem Ihren Rentenantrag stellen. Dies erledigen Sie bitte wie folgt: 

  • Die Antragstellung soll vorrangig online getätigt werden. Hierzu nutzen Sie bitte die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de). Welche Unterlagen Sie benötigen sowie weitere Hilfestellungen und Informationen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Homepage. 

  • Sollten Sie keinen Online-Zugang haben, wenden Sie sich bitte an die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen für eine kostenlose persönliche Beratung zur Verfügung stehen.  

    Im Umkreis von ca. 20 km gibt es einige dieser Berater, u. a.:
    Herr Manfred Schneider, Geislingen, Tel. 0176 45680842
    Herr Bilgeri in Salach, Tel: 07162 460191 (privat)
    Herr Savelsberg in Eislingen/Fils, Tel: 07161 6549233 (privat)
    Herr Till in Heiningen, Tel: 07161 42281 (privat).
    Weitere Berater gibt es in Göppingen, Rechberghausen, ...
    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
     
  • Sie können sich außerdem an die Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung in Göppingen wenden. Bitte rechnen Sie mit etwas Wartezeit, die Termine sind oft schon für einige Wochen vergeben.  Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter Tel.: 0711 84830300.  

    Bürgermeisteramt

Übersicht über die Standorte der Defibrillatoren

Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.

Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:

Gebäude

Adresse

Standort-Defi im Gebäude

Ankenhalle

Jahnstraße 30

Technikraum

Aussegnungshalle

Friedhof

Eingangstür zum Feierraum

Bahnhofturnhalle

Bahnhofstr. 76

Sporthalle 

Bürgerhaus

Hafengasse 20

EG rechts

Freibad

Jahnstr. 25

Schwimmeisterraum

Grund- und Hauptschule

Staubstr. 14

Lehrerzimmer und Hausmeister

Rathaus

Marktplatz 11

EG vor Zimmer 3

Schwimmbad-Turnhalle  Jahnstr. 23  Sporthalle

Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.

Bürgermeisteramt


Imagefilm der Gemeinde