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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Art Wann
Hausmüllabfuhr

Mo., 29.04.2024
Mo., 13.05.2024

Biomüll

Do. 25.04.2024
Fr.   03.05.2024
Fr.  10.05.2024

Gelber Sack

Sa., 04.05.2024
Fr.,  17.05.2024

Papiertonne

Mi. 15.05.2024

Grünmassesammlung

03.06., 26.07., 07.10., 18.11.2024

Wertstoffhof im Gewerbepark

März bis Oktober
Mi.  15 - 18 Uhr
Sa.  09 - 13 Uhr


November und Februar
Mi. 14 - 17 Uhr
Sa.   9 - 13 Uhr

Dezember und Januar
Mi.  13 - 16 Uhr
Sa.  09 - 13 Uhr


Grüngutplatz im Espan

April bis Oktober
Mo. und Mi. 14 - 18 Uhr
Fr. 11 - 18 Uhr
Sa. 09 - 18 Uhr)

Ab  01. November
Mo. und Mi. 14 - 17 Uhr
Fr. 11 - 17 Uhr
Sa. 09 - 17 Uhr

Ab Dez. - 31.01.
Sa. 12 - 16 Uhr

Ab 01.02. - 31. März
Mi.,  14 - 17 Uhr
Sa.,  12 - 16 Uhr


Altglas

nur werktags von 7.00 bis 19.00 an den bekannten Containerstandorten einwerfen

Problemmüll

Do.,  02.05.2024, 17.45 - 18.30 Uhr und
Mo., 06.05.2024, 15.00 - 15.30 Uhr jeweils auf dem
Ankenparkplatz, Jahnstraße 30.

Sperrmüll

Abfuhr nur auf Anforderung

Elektronik-/ Elektrogeräte:

Hierfür werden gesonderte Abfuhren auf Anforderung durchgeführt. Anforderungskarten können im Rathaus - Bürgerbüro - und bei den Banken abgeholt werden.

Abfall-App

Abfuhrtermine als App für iPhone und Android.


QR Code Abfallwirtschaftsbetrieb Göppingen, Abfall-App


QR-Code abscannen, App installieren und loslegen.

Hier finden Sie online "ihren" Abfuhrterminkalender
Bei Reklamationen oder Rückfragen ist der AbfallWirtschaftsBetrieb des Landkreises, Carl-Hermann-Gaiser-Str. 41, zuständig (Tel. 07161/202-8888) oder über die Homepage http://www.awb-gp.de/.
Service-Telefon für Abfuhr gelber Sack 07153 9845-23.

Die Abfallwirtschaftssatzung 2018 finden Sie hier.

Wir bitten um Beachtung:  
Die Mülltonnen müssen morgens um 6 Uhr bereitgestellt werden!


Grüngutplätze stellen auf Sommeröffnung um

Ab 02.04.2023 gelten die Sommeröffnungszeiten

Ab April gelten auf allen Grüngutplätzen des Landkreises die Sommeröffnungszeiten. Diese sind unter www.awb-gp.de, in der AWB-App und im Abfall ABC veröffentlicht.

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen


Problemstoffsammlung 2024

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen führt vom 06.04. bis 07.05.2024 wieder eine kreisweite Sammlung von Problemstoffen aus Haushalten durch.  

Diese sind in Kuchen am 
Donnerstag, 02.05.2024, 17:45 bis 18:30 Uhr, Ankenparkplatz, Jahnstr. 30 und
Montag,        06.05.2024, 15:00 bis 15:30 Uhr, Ankenparkplatz, Jahnstr. 30.

Folgende Problemstoffe werden angenommen:

  • Batterien (Auto- und Haushaltsbatterien), unbeschadete Lithium-Ionen-Batterien bis 500g (keine Fahrradakkus, Rücknahme über Fachhändler)
  • Farb- und Lackreste
  • Haushalts- und Hobbychemikalien
  • Leuchtstoffröhren
  • Lösungsmittelhaltige Produkte (z. B. Verdünner, Klebstoff, Fugendichtungsmittel)
  • PCB-haltige Kondensatoren aus Leuchtstoffröhren
  • Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Quecksilberhaltige Mess- und Schaltinstrumente (z. B. Thermometer)
  • Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel (z. B. Allzweckreiniger, Sanitärreiniger, Metallputzmittel, Entkalker)
  • Spraydosen mit Restinhalt
  • Feuerlöscher
  • Altöl nur in kleinen Mengen, max. 10 Liter 
     (Der Händler, bei dem es gekauft wurde, muss es kostenlos zurücknehmen. Die Entsorgungskosten haben Sie bereits mit dem Kaufpreis bezahlt.). 

Diese Stoffe können kostenlos in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. 

Nicht angenommen werden:

  • Gasflaschen
  • Asbesthaltige Abfälle und Mineralfaserabfälle
  • Problemabfälle aus Gewerbebetrieben

Um einen reibungslosen Verlauf der Sammlung zu gewährleisten und unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollten bei der Anlieferung folgende Punkte beachtet werden: 

  • Die Abfälle dürfen nicht vor Eintreffen der Sammelfahrzeuge am Sammelplatz abgestellt werden. Die teilweise hochgiftigen Substanzen können für spielende Kinder lebensgefährlich werden. 
  • Problemstoffe müssen in verschlossenen Behältnissen, möglichst in den Originalverpackungen, angeliefert werden. Anliefergefäße werden ggf. einbehalten. Abfälle in offenen Gefäßen werden nicht angenommen. 
  • Die Behälter dürfen maximal 20 Liter groß und 30 Kilogramm schwer sein. 
  • Verschiedene Stoffe, insbesondere Flüssigkeiten, dürfen nicht miteinander vermischt werden. 
  • Die Abfälle werden durch das fachkundige Begleitpersonal geprüft. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. 

Schadstoffhaltige Abfälle bergen ein erhebliches Gefährdungspotential für die Umwelt, wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden. Wer sich an der Problemstoffsammlung beteiligt, leistet somit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. 

Außerhalb der mobilen Sammlungen können Privatpersonen schadstoffhaltige Abfälle bei der Firma ETG in Göppingen-Holzheim kostenlos abgeben (Montag – Freitag 07:30 – 16:45 Uhr). 

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen


Abfallkalender 2024


Änderungen bei der Anlieferung von Bauschutt und Altholz

Anlieferung auf den Wertstoffhöfen nur noch mit Gutschein möglich

Mit dem Gebührenbescheid Anfang Februar erhalten alle Gebührenzahler zwei Gutscheine für die Anlieferung von je 20 Litern Bauschutt und einen Gutschein für die Anlieferung von einem Kubikmeter Altholz auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren. Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen sind dann nur noch mit Gutschein möglich. Bis Ende Februar gilt eine Übergangsfrist.

Größere Mengen werden nur noch in den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen gegen Gebühr angenommen. Das heißt, dass auch in den Wertstoffhöfen in Albershausen, Bad Boll, Böhmenkirch, Börtlingen, Donzdorf, Eislingen, Gingen, Hattenhofen, Salach, Uhingen und Wäschenbeuren, wo bisher bis zu 0,5 Kubikmeter Bauschutt abgegeben werden konnten, ab 01.01.2024 nur noch 20 Liter - bei Abgabe mehrerer Gutscheine entsprechend mehr - angeliefert werden können. 

Mischglas wird auch weiterhin nur in den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen gegen Gutschein oder Gebühr angenommen.

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen


 

Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal

Holz und sonstiger Sperrmüll werden getrennt abgeholt 

In letzter Zeit erreichen den Abfallwirtschaftsbetrieb vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, bei denen das Sammelfahrzeug nur einen Teil des Sperrmülls mitgenommen hat. In den meisten Fällen stellt sich schnell heraus, dass kein Grund zur Sorge besteht. Denn Altholz und sonstiger Sperrmüll werden getrennt voneinander abgeholt. Das Fahrzeug kommt zweimal vorbei. In der ersten Tour wird Holz mitgenommen, bei der zweiten Anfahrt sonstiger Sperrmüll. Am Abfuhrtag müssen deshalb Gegenstände aus Holz getrennt von anderen, z. B. Polstermöbeln, bereitgestellt werden.

Laut Entsorgungsfirma ist momentan ein guter Zeitpunkt, um Sperrmüll zu bestellen. Man bekommt sehr schnell einen Abholtermin, während die Wartezeit zum Jahresende erfahrungsgemäß wieder ansteigt und dann teilweise bis zu acht Wochen beträgt. 

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen


Bioabfall muss morgens ab 6 Uhr bereitstehen

Entsorgungsfirma ist am Abfuhrtag zwischen 6 und 17 Uhr unterwegs. 

Viele Haushalte und Arbeitsstätten nutzen seit Jahresbeginn kleinere Restmülltonnen. Dadurch sind die Sammelmengen beim Bioabfall deutlich gestiegen. Aus diesem Grund mussten zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt und Touren angepasst werden. Dadurch sind die Müllwerker in manchen Gegenden jetzt schon um kurz nach 6 Uhr unterwegs, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger an eine Abholung am Nachmittag bereits gewöhnt hatten. 

Auch durch neues Sammelpersonal, Baustellen oder andere Umstände können sich die vermeintlich immer gleichen Uhrzeiten von Woche zu Woche ändern. So haben einige Haushalte in den vergangenen Wochen ihre Biobeutel nicht rechtzeitig bereitgestellt. Diese bleiben dann liegen und müssen wieder reingeholt werden. 

Deswegen weist der AWB nochmals darauf hin, dass Abfälle am Abfuhrtag grundsätzlich im Zeitraum zwischen 6 und 17 Uhr abgefahren werden. Wer seine Abfälle nicht rechtzeitig bereitstellt, riskiert bis zum nächsten Termin warten zu müssen. 

Zudem mehren sich Fälle, in denen Küchenabfälle nicht in den offiziellen AWB-Biobeuteln, sondern anderen handelsüblichen Kunststoffsäcken bereitgestellt werden. Diese bleiben jedoch liegen. 

Auch sollten auf Eimern, in denen die Biobeutel bereitgestellt werden, der Deckel nicht rundum festgedrückt werden. Die Müllwerker bekommen sonst mit den Arbeitshandschuhen Probleme, die Deckel zügig zu entfernen. Dadurch verzögert sich die Abholung, wodurch möglicherweise ein Teil des Sammelgebietes nicht mehr am vorgesehenen Abfuhrtag abgeholt werden kann. Daher sollten die Deckel entweder nur leicht auf den Eimer aufgedrückt oder besser noch am Abfuhrmorgen ganz entfernt werden. 

Vereinzelnd werden auch deutlich zu kleine Eimer verwendet und der Biobeutel reingedrückt. Bei der Entnahme der Beutel reisen diese dann auf und führen zu unnötiger Verschmutzung des Bürgersteiges, was zu einem unschönen Straßenbild führt.  

Abfallwirtwschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen


Glas- und Metallcontainer

Einrichtungen Öffnungszeiten

Glas- und Metallconatainer
Standorte:

- Seetalbachstraße gegenüber Gebäude 7
- Seetalbachstraße gegenüber Gebäude 60
- Feuerwache, Langwiesenstraße
- Im Gewerbepark 2
- Parkplatz beim Friedhof
- Hauptstraße bei BMW-Fezer


Müllheizkraftwerk Göppingen
Iltishofweg 40
Tel. 07161-/6716-121 

nur werktags von 07.00 bis 19.00 Uhr







Montag bis Freitag: 09.00 bis 17.00 Uhr
Samstag: 08.00 bis 13.00 Uhr


Standorte der Hundetoiletten

Hier kommen Sie zur Übersicht der Hundetoiletten (PDF, 342 kB) in Kuchen.


Reklamationen und Rückfragen

Bitte wenden Sie sich wegen Reklamationen und Rückfragen direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen, Tel. 07161-202-8888.


Elektrogeräte in den Wertstoffhöfen

Abgabe im Wertstoffhof: Größe der Altgeräte ist nicht maßgebliches Kriterium
Seit März 2006 gilt das neue Elektro-Gesetz mit dem vorrangigen Ziel, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte einer optimalen Verwertung zuzuführen. Um dies zu erreichen, müssen die Geräte direkt an der Anfallstelle - also im Haushalt bzw. bei der Annahme - getrennt werden. Die Mitarbeiter in den Wertstoffhöfen der Gemeinden wurden geschult und über die Trennungskriterien informiert. Galt bisher einfach das Merkmal „KLEIN“ für die Annahme im Wertstoffhof, hat sich nun durch die Vorgaben der Verwertungsfirmen, die letztendlich die Altgeräte abnehmen, etwas geändert: Angenommen werden Geräte der beiden Sammelgruppen „Haushaltskleingeräte“ sowie „Kommunikations- und Informationstechnik“. In den Wertstoffhöfen stehen jeweils zwei Gitterboxen für die separate Erfassung bereit, die Behälter sind mit Gerätelisten versehen. Die strikte Trennung ist eine wichtige Voraussetzung für das Recycling, auch wenn dadurch Bürgern und Mitarbeitern einiges abverlangt wird. Im Einzelfall über Annahmekriterien zu diskutieren, führt zu nichts. Ein Mikrowellengerät z. B. ist zwar klein, im Wertstoffhof kann es jedoch nicht angenommen werden, weil es verwertungstechnisch einem Elektroherd ähnlich ist. Dasselbe gilt beispielsweise für Raclette oder kleine Grillöfen. Für Bürger und Mitarbeiter ist es hilfreich, sich einfach an die Listen zu halten: Was nicht draufsteht, wird nicht im Wertstoffhof angenommen. Geräte, die zu groß sind oder nicht zu den beiden Sammelgruppen passen, können weiterhin kostenlos im Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk abgegeben werden. Auch die Abholung auf Abruf direkt beim Haushalt  ist ein komfortabler Service für die Bürger - ebenfalls ohne zusätzliche Kosten. Es ist zu wünschen, dass alle ihren Teil beitragen im Sinne einer optimalen Verwertung von Elektroschrott und auch für einen reibungslosen Ablauf im Wertstoffhof!

Weitere Info: info@awb-gp.de oder Tel.-Nr. 07161/202-8888.


Entsorgung von Elektroschrott am Wertstoffhof

Für die Entsorgung von Elektroschrott stehen am Wertstoffhof künftig 2 verschiedene Gitterboxen zur Verfügung

Gitterbox 1:
Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

  • Kleine Handstaubsauger
  • Sonstige kleine Reinigungsgeräte
  • Kleingeräte zum Nähen, Stricken, Weben oder sonstigen Bearbeitung von Textilien
  • Bügeleisen und sonstige Kleingeräte zur Pflege von Kleidung
  • Toaster und Friteusen
  • Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Schließen von Behältnissen oder Verpackungen
  • elektrische Messer, Waagen
  • Haarschneidegeräte und –trockner
  • elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
  • Wecker, Armbanduhren und Kleingeräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
  • alle möglichen Kleinwerkzeuge und kleinen Gartengeräte
  • elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen
  • Videospiele und –konsolen
  • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer etc.
  • Kleingeräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen (z. B. Blutdruckmessgeräte)
  • Rauchmelder
  • Heizregler und Thermostate
  • Kleingeräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt

Gitterbox 2:
Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik

  • PC, Kleinrechner
  • Drucker, Maus, Tastatur
  • Laptops mit Zubehör, Notebooks, elektronische Notizbücher
  • Taschen- und Tischrechner
  • sonstige kleinen Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung der Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln
  • Fax- und Telexgeräte
  • Telefone aller Art und Anrufbeantworter
  • Sonstige Kleingeräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln

Die Liste ist nicht abschließend und wird ggf. den praktischen Erfordernissen angepasst.

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen


Abfallvermeidung

Erst Abfälle vermeiden, dann Abfälle verwerten und nur, was übrigbleibt, sicher entsorgen; das ist die Zielsetzung unserer Abfallwirtschaft.

Helfen Sie auch in Zukunft mit, unsere Umwelt von unnötigen Abfallbergen zu entlasten. Sie haben es in der Hand, denn Abfallvermeidung fängt schon beim Einkauf an.


Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.
Beim Einkauf fällt die Entscheidung für:

  • Lose statt verpackte Ware
  • Stofftaschen statt Plastiktüten
  • Pfandflaschen statt Getränkedosen
  • Mehrweg- statt Einwegverpackungen
  • Packpapier statt Plastikfolie
  • Keramikgeschirr statt Plastikgeschirr
  • Langlebige Geräte statt Ex- und Hopp-Artikel

Altglassammelbehälter

Muss das sein??
Wer möchte schon mit den Bewohnern tauschen, die neben den Wertstoffcontainern bzw. in der unmittelbaren Umgebung wohnen? Immer wieder gibt es nämlich Mitbürger, die sich einfach nicht an die angewiesenen Einwurfszeiten halten. Besonders ärgerlich ist dies, wenn dies spätabends oder an Sonn- und Feiertagen geschieht.
Wir möchten deshalb nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass in der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Kuchen ausdrücklich geregelt ist, dass die Sammelbehälter nur Werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden dürfen.
Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden!
Vielleicht sollte jeder, der sich gerne außerhalb der angegebenen Einwurfszeiten "bemerkbar macht" einmal darüber nachdenken!
Unsere Aufforderung und die Bitte der Anwohner:
Altglassammelbehälter dürfen nur Werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden! Halten Sie die Containerstandorte sauber! Es sind keine Müllplätze!


Müllgebühren

Für die Müllgebühren ist der Landkreis Göppingen zuständig. Näheres erfahren Sie hier...


Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle (Reisig) auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
  • Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden. Insbesondere dürfen durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderungen, keine erheblichen Belästigungen und kein Gefahr bringender Funkenflug eintreten.
  • Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden:
    100 m zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,
    50 m zu Gebäuden und Baumbeständen
  • Bei starkem Wind ist ein Verbrennen nicht zulässig.
  • Spätestens bei Dämmerung müssen Feuer und Glut erloschen sein.
  •  
  • Rechtzeitig vor Beginn der Verbrennungsarbeiten ist die  beabsichtigte Verbrennung der Feuerwehrleitstelle Göppingen,  Tel. 07161-918340 und dem Bürgermeisteramt (Sekretariat, Tel.  9882 -11 oder -12) anzuzeigen. Samstags ist die Feuerwehrleitstelle  Göppingen und das Polizeirevier Geislingen (Tel. 9327 0) anzurufen.

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen im Freien - Merkblatt des Umweltschutzamtes, Stand 03/2024 (pdf, 92 KB).


Infos zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Altgeräte werden auf den Wertstoffhöfen in fünf verschiedenen Gerätegruppen separat gesammelt:

  1. Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte (letztere gehen i.d.R. direkt zurück zum Hersteller)
  2. Kühlgeräte
  3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
  4. Gasentladungslampen
  5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Für die Gruppe 3 muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass Bildschirmgeräte getrennt von den anderen Geräten erfasst werden.

Die Qualität der Erfassung trägt entscheidend dazu bei, ob der E-Schrott hochwertig verwertet werden kann. Daher kommt der Arbeit kommunaler Entsorgungsträger eine hohe Bedeutung zu. Um eine möglichst Wert erhaltende Sammlung der Altgeräte zu gewährleisten, darf qualifiziertes Personal nicht fehlen, z.B. können nur Bildschirme, die die Sammlung und den Transport unzerbrochen überstehen, verwertet werden.

Die genaue Anzahl der einzurichtenden Sammelstellen und auch die Einrichtung von Holsystemen ist von der jeweiligen Bevölkerungsdichte und den sonstigen örtlichen Gegebenheiten abhängig. Im Bundesdurchschnitt müssen jedoch mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr erfasst werden. Für die Erfassung muss in jeder Kommune für jede Gerätegruppe mindestens eine Sammelstelle bereitstehen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich eine zusätzliche Holsammlung, sei es über die Sperrmüllsammlung, das Schadstoffmobil oder eine gezielte Altgerätesammlung, häufig lohnt, da durch die getrennte Erfassung der Restmüll reduziert wird. Entsprechend sinken dann die Kosten für die Abfallbehandlung.

Einige Kommunen besitzen selbst Verwertungsanlagen oder kooperieren mit Recyclingunternehmen. Diese Verwertungswege können weiterhin genutzt werden, wenn sich die Kommune für ein Jahr zur Verwertung einer ganzen Geräte-Gruppe verpflichtet. Die gesammelten und verwerteten Gerätemengen und auch die einer Wiederverwendung zugeführten Mengen sind der Gemeinsamen Stelle der Hersteller, dem "Elektro-Altgeräte-Register" EAR zu melden.

Im Info-Elektrogerätegesetz (PDF, 43 kB) erhalten Sie nähere Informationen.