Hier können Sie o. g. Bekanntmachung (pdf, 153 KB) herunterladen.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 25.01.2026 mit der Deutschen Post verschickt. Wer bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Bürgerbüro (07331/98820) der Gemeinde Kuchen in Verbindung setzen. Wer die Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im zuständigen Wahlraum wählen.
Informationen zur Briefwahl
Zur Wahl am 08.03.2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins auch auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links (https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08117033) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind bereits hinterlegt. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Wahlscheins per Internet bzw. QR-Code nur bis Donnerstag, 05.03.2026 um 12 Uhr möglich ist. Direkt vor Ort im Bürgerbüro können Sie die Briefwahl bis Freitag, 06.03.2026, 15 Uhr beantragen.
Wichtig:
Um sicherzustellen, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig bis zum Wahlsonntag dem Wahlamt zugehen, empfehlen wir Ihnen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt im Briefkasten am Rathaus einzuwerfen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Ihr Bürgermeisteramt