Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen für das Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik-Anlage Christofshof Geislingen / Eybach
Hier: Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur förmlichen öffentlichen Auslegung
In seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2026 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen die Änderungen des Flächennutzungsplanes für Geislingen/Eybach (Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-Anlage Christofshof), beschlossen. Sowie die Auslegungen der oben genannten Änderung gemäß § 3 (2) BauGB und die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan durchgeführt.
Maßgebend ist der Lageplan mit Textteil, Begründung, Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, sowie Abwägungstabelle jeweils vom 13.01.2026 / 20.08.2025.
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist im Lageplan gestrichelt dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 (GRD 030/2025) u. a. die Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Sondergebiets für das Gebiet Geislingen Eybach (Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Christofshof) und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 05.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025 statt. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 23.04.2025 bis einschließlich 13.06.2025 statt.
Ein wesentlicher Teil der Stellungnahmen beschäftigt sich damit, dass die Planung im Widerspruch zu den Zielen des rechtskräftigen Regionalplans steht (Überplanung eines Regionalen Grünzugs). Nachdem die Regionalversammlung am 03.12.2025 die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen Photovoltaikanlagen als Satzung beschlossen hat, sind diese Bedenken ausgeräumt.
Die Verwaltungsgemeinschaft wurde beauftragt, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Die Unterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026
auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen öffentlich an folgenden Orten aus:
Zeitgleich werden die berührten Behörden und betroffenen sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können durch jedermann innerhalb der oben genannten Frist über stadtplanung@geislingen.de oder schriftlich in den oben genannten Adressen der jeweiligen Gemeinden abgegeben werden.
Die Öffentlichkeit (dazu gehören auch Kinder und Jugendliche) kann sich innerhalb der oben genannten Frist bei den oben genannten Orten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 (3) Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, die nicht oder nicht rechtzeitig gelten gemacht, aber geltend gemacht hätten können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Stellungnahmen der Bürgerschaft personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Geislingen an der Steige, den 24.07.2026
Ignazio Ceffalia
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Folgende Unterlagen können Sie hier herunterladen:
Anlage 1 Änderung FNP PV Christofshof Plandarstellung Entwurf 13.01.2026 (pdf, 322 KB)
Anlage 2 Änderung FNP PV Christofshof Begründung Entwurf 13.01.2026 (pdf, 2 MB)
Anlage 3 Abwägungstabelle FNP Christofshof 13.01.2026 (pdf, 172 KB)
Anlage 4 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 20.08.2025 (pdf, 2 MB)