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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen

Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen für das Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik-Anlage Christofshof Geislingen / Eybach
Hier: Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur förmlichen öffentlichen Auslegung

In seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2026 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen die Änderungen des Flächennutzungsplanes für Geislingen/Eybach (Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-Anlage Christofshof), beschlossen. Sowie die Auslegungen der oben genannten Änderung gemäß § 3 (2) BauGB und die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan durchgeführt.  

Maßgebend ist der Lageplan mit Textteil, Begründung, Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, sowie Abwägungstabelle jeweils vom 13.01.2026 / 20.08.2025.

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist im Lageplan gestrichelt dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: 

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 (GRD 030/2025) u. a. die Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Sondergebiets für das Gebiet Geislingen Eybach (Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Christofshof) und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen.  

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 05.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025 statt. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 23.04.2025 bis einschließlich 13.06.2025 statt. 

Ein wesentlicher Teil der Stellungnahmen beschäftigt sich damit, dass die Planung im Widerspruch zu den Zielen des rechtskräftigen Regionalplans steht (Überplanung eines Regionalen Grünzugs). Nachdem die Regionalversammlung am 03.12.2025 die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen Photovoltaikanlagen als Satzung beschlossen hat, sind diese Bedenken ausgeräumt.

Die Verwaltungsgemeinschaft wurde beauftragt, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Die Unterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom  

vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 

auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:  

Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen öffentlich an folgenden Orten aus: 

  • In Geislingen im Sachgebiet 3.3 Stadtentwicklung, Hauptstraße 24, 73312 Geislingen, Alter Zoll, 1. OG, Foyer  
    Sprechzeiten: Montag bis Freitag, jeweils 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich am Montag und Donnerstag, jeweils 14 Uhr bis 17 Uhr 
  • In Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen, Rathaus, 1. OG, vor Zimmer 14 (Flur)
    Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und Montag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und am Mittwoch von 14.30 Uhr bis 18 Uhr 
  • In Bad Überkingen, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen, Rathaus, Foyer Erdgeschoss 
    Sprechzeiten: Montag und Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 16 Uhr bis 19 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15.30 Uhr 

Zeitgleich werden die berührten Behörden und betroffenen sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. 

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: 

  • Der Artenschutz-Fachbeitrag zeigt die Auswirkungen der Planung auf die Tier- und Pflanzenwelt auf
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Informationen zu den vorhandenen Umweltqualitäten und Belastungen des Plangebietes und den Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Arten und Biotope, Boden/Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung sowie den Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich bzw. Kompensation.
  • Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan eingingen mit Informationen zu Wasserschutzgebiet, Umgang mit Boden, zu Altlasten, zur Geologie und zum Naturhaushalt. 

Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können durch jedermann innerhalb der oben genannten Frist über stadtplanung@geislingen.de oder schriftlich in den oben genannten Adressen der jeweiligen Gemeinden abgegeben werden. 

Die Öffentlichkeit (dazu gehören auch Kinder und Jugendliche) kann sich innerhalb der oben genannten Frist bei den oben genannten Orten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.  

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 (3) Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, die nicht oder nicht rechtzeitig gelten gemacht, aber geltend gemacht hätten können. 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Stellungnahmen der Bürgerschaft personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt. 

Geislingen an der Steige, den 24.07.2026

Ignazio Ceffalia
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft