Die Gemeinde Kuchen beabsichtigt, selbst einen Sammelantrag auf Förderung des Baumschnitts beim Land zu stellen.
Voraussetzung ist eine ausreichende Anzahl an Interessenten. Falls Sie als Eigentümer einer Streuobstwiese Interesse an der Teilnahme and er Baumschnittförderung haben, bitte bis spätestens 29. Mai 2026 den Antrag – Formular Einzelteilnehmer – ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen senden.
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben.
In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstbaum mit bis zu 18 Euro gefördert.
Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf dementsprechend auch nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden - auch wenn er mehr als einmal geschnitten wurde.
Antrag auf Teilnahme am kommunalen Sammelantrag (pdf, 242 KB)
Die weiteren Fördervoraussetzungen sind den Hinweisen (pdf 136 KB) zu entnehmen.
Die Gemeinde ergänzt die Landesförderung um 10 EUR pro Baum.