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Förderung von Baumschnitt durch das Land - Infos für Sammelantragsteller

Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen.

Die neue Förderperiode ist eröffnet und Sammelanträge können wie gewohnt bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschrift (VwV) Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 und deren EU-rechtlichen Notifizierung ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden. 

Mit einem Sammelantrag kann ab sofort die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt werden.

Hier können Sie den Sammelantrag herunterladen (pdf, 158 KB)

Die Details zum Förderverfahren finden Sie in den Hinweisen zur Sammelantragstellung (pdf,136 KB). Bitte beachten Sie diese beim Ausfüllen.

Hier finden Sie die VwV Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 vorbehaltlich der EU-rechtlichen Notifizierung (pdf, 403 KB).

Wichtiger Hinweis: Der Sammelantrag ist bei dem Regierungspräsidium (Stuttgart/ Karlsruhe/ Freiburg/ Tübingen) zu stellen, in dessen Regierungsbezirk der Sammelantragstellende seinen Wohnsitz hat.

Die Gemeinde bezuschusst die Sammelförderungen des Landes mit 10 EUR pro Baum als Ergänzungsförderung. Der Antrag auf die kommunale Ergänzungsförderung und weitere finden Sie hier:

Antrag auf kommunale Ergänzungsförderung (pdf, 159 KB).