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Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass eine Person nach deutschem Recht die Ehe schließen kann. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnorts oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.

Kosten: zwischen 40,00 Euro und 80,00 Euro

Zuständig ist  das Standesamt, Frau Hofmann, Zimmer 2, Telefon: 9882-26, Fax: 9882-13.