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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Abbruch von Gebäuden

 

Beschreibung: Für den Abbruch von Gebäuden benötigen Sie in der Regel eine baurechtliche Genehmigung.

Kosten:

Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, abhängig von den Baukosten.

Hinweise:

Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Baurechtsamt Rücksprache zu nehmen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Antrag auf Abbruchsgenehmigung, Lageplan, Bauleitererklärung
Zuständiges Amt: Baurechtsamt, Herr Potschkay, Rathaus, Zimmer 14, Tel. 9882-15, Fax 9882-13