Menü
  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle (Reisig) auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
  • Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden. Insbesondere dürfen durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderungen, keine erheblichen Belästigungen und kein Gefahr bringender Funkenflug eintreten.
  • Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden:
    100 m zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,
    50 m zu Gebäuden und Baumbeständen
  • Bei starkem Wind ist ein Verbrennen nicht zulässig.
  • Spätestens bei Dämmerung müssen Feuer und Glut erloschen sein.  
  • Rechtzeitig vor Beginn der Verbrennungsarbeiten ist die  beabsichtigte Verbrennung der Feuerwehrleitstelle Göppingen,  Tel. 07161/918340 und dem Bürgermeisteramt, Sekretariat  (Tel. 07331/9882-11 Frau Vossler oder -12 Frau Benz) anzuzeigen.