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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle (Reisig) auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen. Merkblatt zum Herunterladen (pdf, 92KB).
Hierbei ist folgendes zu beachten: 

  • Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
  • Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden. Insbesondere dürfen durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderungen, keine erheblichen Belästigungen und kein Gefahr bringender Funkenflug eintreten.
  • Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden:
    100 m zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,
    50 m zu Gebäuden und Baumbeständen
  • Bei starkem Wind ist ein Verbrennen nicht zulässig.
  • Spätestens bei Dämmerung müssen Feuer und Glut erloschen sein.  
  • Rechtzeitig vor Beginn der Verbrennungsarbeiten ist die  beabsichtigte Verbrennung der Feuerwehrleitstelle Göppingen,  Tel. 07161/918340 und dem Bürgermeisteramt, Sekretariat  (Tel. 07331/9882-11 Frau Vossler oder -12 Frau Benz) anzuzeigen.