Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle (Reisig) auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen. Hierbei ist folgendes zu beachten:
- Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
- Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden. Insbesondere dürfen durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderungen, keine erheblichen Belästigungen und kein Gefahr bringender Funkenflug eintreten.
- Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden:
100 m zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,
50 m zu Gebäuden und Baumbeständen - Bei starkem Wind ist ein Verbrennen nicht zulässig.
- Spätestens bei Dämmerung müssen Feuer und Glut erloschen sein.
- Rechtzeitig vor Beginn der Verbrennungsarbeiten ist die beabsichtigte Verbrennung der Feuerwehrleitstelle Göppingen, Tel. 07161/918340 und dem Bürgermeisteramt, Sekretariat (Tel. 07331/9882-11 Frau Vossler oder -12 Frau Benz) anzuzeigen.