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Wärmekonzeption für die Ankenhalle
Einleitend zeigte BM Rößner den Wandel in der Energieversorgung auf. Während bisher oftmals die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stand, müsse man nun im „Zieldreieck der Energiepolitik“ (Wirtschaftlichkeit-Umweltverträglichkeit-Versorgungssicherheit) neu gewichten und versuchen einen möglichs optimalen Mix solcher Maßnahmen zu definieren und umzusetzen.
Aufbauend auf bereits durchgeführte energetische Analysen wurde die Fa. Rationelle Energie Süd GmbH (RES) beauftragt, detaillierte Vorplanungen für neue Wärmeerzeugungsvarianten zu erstellen. Untersucht wurden dabei die vier Varianten:
Variante 1: Wärmeversorgung mit Pelletkessel und bestehendem Gaskessel
Variante 2: Wärmeversorgung mit Geothermie/Solewärmepumpe und bestehendem Gaskessel
Variante 3: Wärmeversorgung mit Luftwärmepumpe und bestehendem Gaskessel
Variante 4: Wärmeversorgung mit neuem BHKW und bestehendem Gaskessel
Der umfangreiche Vorplanungsbericht wurde von Herrn Brenner der RES vorgestellt. Unter Berücksichtigung von Investitionskosten, Abschreibungen, Erlösen, Verfügbarkeit von Rohstoffen wurde von Herrn Brenner folgende Zusammenfassung erstellt und präsentiert.
Eine Umsetzung der Wärmekonzeption in 2023 erscheint im Hinblick auf notwendige Planungen, Lieferzeiten und Handwerker-Kapazitäten unrealistisch. Da zudem derzeit viel Bewegung im Bereich der Fördermöglichkeiten ist, wird empfohlen, die konkrete Umsetzung einer Wärmeerzeugungsvariante erst nach der Heizsaison 2023 / 2024 anzustreben. Im Herbst 2023 wird mit neuen verbindlichen Förderbedingungen gerechnet. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt in der Regel eine Förderung aus. Durch den im Jahr 2022 ausgetauschten Gas-Heizkessel und dem noch funktionierenden BHKW (Nach Instandsetzung ohne Probleme durch den Winter gekommen) ist man auch für die kommende Heizperiode gerüstet.
Durch die vorgeschlagene Vorgehensweise besteht auch der zeitliche Raum, die favorisierten Variante(n) in einer weiteren Runde auf technische Details eingehen und falls notwendig, ein Referenzobjekt vor Ort besichtigen zu können. Außerdem wäre eine zeitlich flexiblere Ausschreibung in Abhängigkeit einer erhofften Förderzusage der dann beschlossenen Ausführungsvariante, unter Berücksichtigung der Preisentwicklungen am Markt, durchführbar.
Der Gemeinderat nahm vom Vorplanungsbericht für die Wärmeerzeugung in der Ankenhalle von der Fa. RES, Geislingen Kenntnis.
Die technischen Details der beiden vom Gremium favorisierten Varianten (Wärmeversorgung mit Geothermie/Solewärmepumpe und bestehendem Gaskessel & Wärmeversorgung mit Luftwärmepumpe und bestehendem Gaskessel) werden in einer weiteren Runde geklärt.
Die Heizsaison 2023/24 wird mit dem bestehenden BHKW und Gas-Heizkessel bestritten.
Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen /Balkonkraftwerken in Kuchen
Seitens der Kuchener Kommunalpolitik und der Gemeindeverwaltung ist man sich schon seit langem seiner Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst, so BM Rößner einleitend. Unsere nachhaltig verfolgten kommunalen Klima- und Umweltschutzbemühungen sind vielfältig und oft auch direkt sicht- und spürbar.
Als weiterer kleiner Mosaikstein der kommunalen Klimaschutz-Bemühungen und angesichts der bevorstehenden sonnenreichen Jahreszeit schlug die Verwaltung die Verabschiedung eines kommunalen Kuchener Förderprogramms „Steckerfertige Balkonkraftwerke“ vor. Obwohl es sich nur um kleine PV-Anlagen handelt, könnte in der Summe mit vielen Anlagen in Deutschland doch ein nennenswerter Beitrag zur regernativen Energieerzeugung geleistet werden. Unsere Gemeinde kann ihren Beitrag dazu leisten. Motto: „Jede auch in Kuchen regenerativ selbsterzeugte Kilowattstunde Strom ist eine gute Kilowattstunde und hilft weiter auf dem weiten Weg zur (gesetzlich vorgegebenen) Klimaneutralität“.
In Deutschland ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks pro Haushalt seit 2015 erlaubt, ohne dass man dafür eine besondere Genehmigung braucht. Allerdings müssen einige Bestimmungen eingehalten werden. Eine Orientierung darüber gibt die VDE-Norm AR-N 4105-2018:11. Die maximale Leistung des Wechselrichters ist aktuell auf 600 W beschränkt.
Die Kosten für eine solche Anlage bewegen sich laut Stiftung Warentest pro Modul auf ca. 300 – 500 Euro. Mittlerweile gibt es viele Anbieter, selbst Discounter verkaufen mittlerweile solche Anlagen.
Der Gemeinderat begrüßte die Verwaltungsinitiative zur Förderung von Balkonkraftwerken. Dem Programm zur kommunalen Förderung von „Steckerfertigen Photovoltaikanlagen/ Balkonkraftwerken in Kuchen“ mit den genannten Rahmendaten wurde zugestimmt, dabei wurde das Fördervolumen für das Jahr 2023 zunächst auf 10.000 € begrenzt, für Folgejahre sind ggf. neue Fördervolumina festzulegen.
Die Verwaltung wurde zur eigenständigen Abwicklung des mit sofortiger Wirkung in Kraft getretenen Förderprogramms ermächtigt. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Auf die Berichterstattung an anderer Stelle des Mitteilungsblattes wird verwiesen; Antragsformulare sind auf der Homepage veröffentlicht.
Klausurtagung des Gemeinderats vom 07./08.10.2022
Bestätigung der Ergebnisse und Festlegung weiterer Schritte
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hatten zunächst die „Grünen“ am 01.03.2021 angemerkt, dass eine Klausurtagung zum Thema „Potentiale in der Kommune – Ideen für die zweite Hälfte des Jahrzehnts“ zielführend für die weitere Arbeit des GRs und der Verwaltung wäre. Die Verwaltung und die anderen Fraktionen unterstützten den Vorschlag.
Die von der „Demmelhuber Consulting“ moderierte Klausurtagung fand dann am 07. und 08.10.2022 in Steinheim statt. Dabei wurde von Gemeinderat und Verwaltung vereinbart, dass man die Ergebnisse dann 2023 im Gremium wieder aufgreift.
Unabhängig davon wurden mittlerweile seitens des Gemeinderats und/oder der Verwaltung gewisse Themen bereits aufgegriffen, aufbereitet und teilweise schon umgesetzt. Beispiele dafür sind die Einstellung zusätzlicher Finanzmittel für mögliche Grunderwerbungen, der Erwerb des ehemaligen Filba-Areals, die Durchführung einer Klimawerkstatt, Umrüstungen auf LED in den kommunalen Gebäuden, das Förderprogramm zu Balkonkraftwerken, E-Bike-Ladestationen oder das digitale Kassensystem im Freibad.
Der Gemeinderat nahm vom Inhalt der Sitzungsvorlage und den mündlichen Erläuterungen in der Sitzung Kenntnis und bestätigte die in der Klausurtagung erarbeiteten „Spielregeln“ für das Miteinander aller Beteiligten aus Gemeinderat, Fraktionen und Verwaltung.
Die Ergebnisse der Klausurtagung wurden im Sinne von „Leitplanken für künftiges Agieren“ als solches bestätigt.
Für die weiteren Umsetzungen wurden folgende Arbeitsgruppen gebildet:
Wahl von Schöffen/Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Gemäß Schreiben des Landgerichts Ulm vom 02.03.2023 hat die Gemeinde Kuchen für die Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gem. § 36 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes eine Vorschlagsliste mit insgesamt 8 Personen aufzustellen.
Für das Amt des Schöffen haben sich in Kuchen insgesamt 9 Personen beworben. In geheimer Wahl wurden dann die 8 in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen gewählt. Folgende Personen wurden in die Vorschlagsliste aufgenommen: Christoph Kruschina, Sylvia Pahic-Labsch, Christine Metzger, Matthias Claus, Eberhard Barth, Sebastian Drexler, Andreas Keine, Rainer Kruschina.
Abschließend wurde der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 zugestimmt.
Bekanntgaben/ Verschiedenes
BM Rößner gab bekannt, dass der Kauf des Filba-Areals in der vorangegangenen Woche abgeschlossen wurde.
Ordnungsamtsleiterin Langner stellte die neue Arbeitskleidung für den Bauhof vor.
Aus dem Gremium wurden folgende Themen angesprochen:
Auswirkungen der Steuerschätzungen von Bund und Land auf die Gemeinde (GR Kiene); Auswirkungen der Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes (GR Kiene); Grundsteuermessbescheide (GR Kiene); Babyschaukel auf Kuchener Spielplätzen (GR Brühl); Dringlichkeit von Gesprächen mit Schulleitung, Schulamt, Verwaltung und Schulbeirat zum Thema Ganztagsschulkonzept (GR Kruschina); Schlussaufstellung der Baumaßnahmen in der Schule (GR Buchsteiner); Raserei in der Staubstraße (GR Bilgery); WLAN-Hotspots (GR Rösch).
Bürgermeisteramt