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Wahl einer Vertretung des Gemeinderats zur Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeisterin Katja Schaible
Nach § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats. Die Sitzung soll möglichst rasch nach dem Amtsantritt der neuen Bürgermeisterin abgehalten werden. Der Termin wird zeitnah mit Frau Schaible abgestimmt.
Die Vereidigung und Verpflichtung haben jeweils nur formelle Bedeutung. Die Rechtsgültigkeit von Amtshandlungen hängt weder von der Vornahme der Vereidigung noch von der Verpflichtung ab. Das Gremium wählte in der vergangenen Sitzung den 1. Stv. Bürgermeister Andreas Kiene, die Vereidigung und Verpflichtung der neu gewählten Bürgermeisterin Katja Schaible vorzunehmen.
Entwicklung des FILBA-Areals – Aktueller Stand / Vergabe von Rückbau- und Rohbauarbeiten
Seit dem Erwerb des ehemaligen Filba-Areals wurde die Neuentwicklung der Flächen unter der Überschrift „Urbanes Gebiet“ Schritt für Schritt vorangetrieben. Neben der Verabschiedung eines Städtebaulichen Konzepts wurden u. a. (Vor)Verträge für ein gewerbliches Vorhaben, Wohnungsbau und ein neues Gesundheitszentrum abgeschlossen. Zudem wurde mittlerweile die alte Lagerhalle abgerissen sowie das ehemalige Hauptgebäude vom Bauhof entkernt.
In der vergangenen Sitzung informierten BM Rößner und Arch. Hr. Wittlinger über den aktuellen Stand der Entwicklungen. BM Rößner teilte zunächst mit, dass die Baugenehmigung für die Steuerberatungsgesellschaft WEBIS mittlerweile erteilt wurde und hier bereits mit dem Bau begonnen wurde. Erfreulicherweise konnte eine weitere Fläche an die Kreisbau veräußert werden, welche hier jeweils 12 Eigentums- und mitpreisgebundene Mietwohnungen realisieren wird. Somit konnten mittlerweile sämtliche zur Verfügung stehende Flächen vergeben werden. Durch zahlreiche Verpachtungen konnten über 90.000 € zur Gegenfinanzierung des Grundstückskaufs erwirtschaftet werden. Durch die Grundstücksveräußerungen konnte man den ursprünglichen Kauf des Areals nahezu zu 100 Prozent gegenfinanzieren. Hinsichtlich des Gesundheitszentrums teilt er mit, dass hier erfreulicherweise erste Mietverträge mit einer Apotheke, Hausarzt und Zahnarzt geschlossen werden konnten. Mit einem Kieferorthopäden, sowie einem weiteren Interessenten aus der Gesundheitsbranche befinde man sich in guten und fortgeschrittenen Verhandlungen. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen die Parkplätze, welche aufgrund der Praxisbetriebe ausreichend geschaffen werden müssen. Arch. Hr. Wittlinger erläuterte ergänzend den aktuellen Stand der Planung des Gesundheitszentrums. Hier liegen mittlerweile nahezu sämtliche Praxisplanungen der künftigen Mieter vor, welche in die Werkplanung übernommen wurden. Anschließend erläuterte er gemeinsam mit BM Rößner die aktuellen Kosten. Der ursprünglich mithilfe des Baukostenindexes (BKI) ermittelte Kostenrahmen von 3,6 Mio Euro ist Stand heute auf 4,3 Mio Euro angewachsen. Grund hierfür sind keine Kostensteigerungen im Allgemeinen, sondern die umfänglichere Belegung einzelner Teilbereiche im Gebäude mit Praxen. Ursprünglich waren hier Wohnungen vorgesehen. Zudem waren die Rückbau- und Rohbauarbeiten im bisherigen Kostenrahmen bekanntermaßen nicht enthalten. BM Rößner ergänzte, dass man aufgrund des anvisierten Energiestandards mit Förderungen von mindestens 150.000 € rechnen kann. Seiner Ansicht nach kann und sollte sich Kuchen ein Gesundheitszentrum auch mit diesem Kostenrahmen leisten.
Laut Bauzeitenplan stehen vor der Sommerpause erste Vergaben für das neue Gesundheitszentrum auf der Agenda. Als erste Vergabe wurden Rückbau- und Rohbauarbeiten auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Angebotseinholung wurden 13 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, 5 Firmen gaben letztlich Angebote mit einer Preisspanne von 441.392,35 € bis 661.220,76 € ab. Der Gemeinderat hat die Arbeiten an die günstigste Bieterin Fa. Wurster Bauunternehmen GmbH, Grafenberg zum Angebotspreis von 441.392,35 € vergeben. Weitere Gewerke (u.a. Elektro, Heizung/Sanitär, Fenster, Trockenbau) sollen in der Juli-Sitzung vergeben werden. Ziel ist und bleibt die Eröffnung des neuen Gesundheitszentrums – Januar 2027.
Sportstättenplanung / Umgestaltung des Außenbereichs Anken – Auftragsvergabe Calisthenics-Anlage
Vor dem Hintergrund, den teilweise maroden und unattraktiven Außenbereich des Sportzentrums Anken zu sanieren und wieder für möglichst viele verschiedene Sportarten attraktiv zu gestalten, wurden bereits im Oktober 2020 und März 2021 Gespräche mit TSV, FTSV und Schule geführt. Dabei wurden Wünsche, Vorschläge und mögliche Bedenken erarbeitet (Finnenbahn, Sanierung Tartanbahn, Sanierung Rinnen, Anlegung neues Multi-Kleinspielfeld, Calisthenics-Anlage, Erneuerung Leichtathletikanlagen, Beachvolleyball-Feld, Verkleinerung des Rasenspielfeldes….)
Im April 2021 wurde das Planungsbüro Fischer und Partner beauftragt, daraus resultierend mehrere Varianten zu erarbeiten. In der Folge wurde das Ankenstadion saniert und umgebaut. Was noch fehlt, ist die Calisthenicsanlage.
Wie eine frühere Umfrage unter Vereinen und Jugendtreff zeigte, wird man diese zwar nicht regelmäßig, aber immer wieder in die sportlichen Aktivitäten einbauen – insbesondere zur Saisonvorbereitung. Insofern ist der Bedarf hier nicht „überbordend“. Andererseits soll die Anlage auch der breiten Bevölkerung – und nicht nur den Sportvereinen – dienen. Wie Beispiele anderer Kommunen zeigen, werden diese dort „angenommen“. Die Bandbreite reicht von sehr großen, teueren Anlagen (z. B. Sportpark Lonsee) bis hin zu kleineren Anlagen (Fitalprak Bad Ditzenbach).
Seitens der Verwaltung wurde die Ditzenbacher Anlage „4FCIRCLE STATION Calisthenics Beyond zweimal besichtigt – während dem Bau und nach der Einweihung im Mai. Auch beim Gemeinderat sprach sich für die Beschaffung der Anlage aus und vergab den Auftrag zur Lieferung der Anlage an die Fa. Playpark Allwetter-Freizeit-Anlagenbau GmbH, Bad Driburg-Siebenstern zum Angebotspreis von 21.553,22 €.
Die Calisthenics-Anlage soll auf dem ehemaligen Spielplatz am Rande des Ankenstadions aufgebaut werden. In Richtung Parkplatz sollen hierzu Zaunelemente und Büsche entfernt werden, um eine Einsichtbarkeit zu gewährleisten und gleichzeitig einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen.
Bebauungsplan „Urbanes Quartier Spitzenberg“
Das Areal der früheren Baustoffhandlung „Filba“ soll in den nächsten Jahren vom bisher reinen Gewerbegebiet in eine gemischte Nutzung auch unter Einbeziehung von Wohnen und Bürogebäude entwickelt werden, wofür verschiedene Maßnahmen der Bauleitplanung erforderlich werden. Der nördliche, an der B 10 gelegene Bereich soll hierbei durch Umbau/ Sanierung einer neuen Nutzung zugeführt werden, welche der wohnortnahen Versorgung mit Gesundheitsangeboten dient. Hierfür wurde der Bebauungsplan „Wasserstall – Änderung Gesundheitszentrum“ aufgestellt (rechtskräftig seit 04.04.2025).
Der vorliegende Bebauungsplan befasst sich nun mit dem gesamten Areal. Das Plangebiet gliedert sich in folgende Bereiche: Im Norden befindet sich das Gesundheitszentrum mit dem anschließenden, derzeitigen freien Bereich der abgebrochenen Lagerhalle, im Osten soll ein Bürogebäude errichtet werden, während im Süden ein Mehrfamilienwohnhaus mit 20 – 30 Wohneinheiten entstehen soll. Das gesamte Gebiet wird als Urbanes Gebiet festgesetzt. Die beiden am Rand gelegenen Grundstücke Hauptstr. 173 (Südwesten) und Hauptstr. 163 (Nordosten) werden in den Bebauungsplan einbezogen (Hauptstr. 163 nur teilweise). Den einzelnen künftigen Nutzungen entsprechend werden für die Teilbereiche unterschiedliche Schwerpunkte festgesetzt. So ist im nördlichen Teilbereich Einzelhandel im Erdgeschoss möglich, im übrigen Gebiet jedoch ausgeschlossen (Agglomerationsverbot der Regionalplanung). Im östlichen Teilbereich soll kein Wohnen stattfinden. Die Gebäudehöhen werden den jeweiligen Vorhaben und vorhandenen Gebäuden entsprechend gestaffelt und zwischen 9,0 m und 17,5 m festgesetzt.
Für das Gebiet gelten derzeit die Bebauungspläne „Wasserstall“ (rechtskräftig seit 28.11.1975), „Wasserstall – Änderung Gesundheitszentrum“ (rechtskräftig seit 04.04.2025) und „Hauptstraße und Ortsmitte“, (rechtskräftig seit 17.09.2010). Festgesetzt war bisher ein Gewerbegebiet und ein Urbanes Gebiet. Der als Garten genutzte Teilbereich von Hauptstr. 163 ist bisher als Gewerbegebiet festgesetzt. Die im Osten angrenzenden Grundstücke mit Wohnhäusern einschl. dem bebauten Teil von Hauptstr. 163 befinden sich im Mischgebiet. Auch das Grundstück Hauptstr. 173 ist bisher als Gewerbegebiet festgesetzt. Auf Grund der tatsächlichen Wohnnutzung ist es sinnvoll für beide Flächen ebenfalls ein Urbanes Gebiet festzusetzen. Auch wenn planerisch zwar ein Gewerbegebiet neben ein Urbanes Gebiet platziert werden könnte, sind in einer solchen Konstellation städtebauliche Konflikte denkbar. Diesen wird durch die Festsetzung eines Urbanen Gebiets für den gesamten Bereich mit einheitlichen Immissionswerten vorgebeugt.
Die öffentliche Verkehrsfläche wird nicht weiter differenziert, sondern pauschal festgesetzt. Begrünung oder Stellplätze können dann innerhalb dieser Festsetzung später festgelegt werden. Für die Freifläche der abgebrochenen Lagerhalle wird ein Baufenster (überbaubare Grundstücksfläche) festgesetzt. Damit sind dort sowohl Stellplätze als auch Gebäude möglich.
Für den Artenschutz sind einzelne Maßnahmen erforderlich. Der Geltungsbereich umfasst rund 10.100 m². Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Umweltbericht aufgestellt. Die Voraussetzungen liegen vor, da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohnraum dient, eine Fläche von weniger als 20.000 m² umfasst, keine Zulässigkeit von Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung begründet, und keine Anhaltspunkte bestehen dass Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB beeinträchtigt werden oder dass bei der Planung § 50 S. 1 BImSchG zu beachten ist.
Der Gemeinderat fasste in der vergangenen Sitzung die notwendigen Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans „Urbanes Gebiet Spitzenberg“.
Bebauungsplan „Tinyhouses Freiheitstraße“
Im Jahr 2022 hatte der Eigentümer des Grundstücks Flurstück Nr. 1549/1 an der Freiheitstraße eine Bauvoranfrage auf Errichtung von drei Tinyhäusern eingereicht. Für das Grundstück gilt zwar der Bebauungsplan „Sport- und Freizeitzentrum Anken 1. Änderung“, jedoch ist in dem Bereich des Vorhabens eine private Grünfläche festgesetzt. Daher konnte die Voranfrage nicht positiv beschieden werden. Das Vorhaben könnte aus Sicht der Gemeinde im Wege einer Bebauungsplanaufstellung ermöglicht werden. Die Folgekosten, darunter auch die Herstellung der Erschließung, sind hierbei vom Vorhabenträger zu übernehmen. Mit der Privaterschließung können dann später auch die bestehenden überbaubaren Flächen des Flurst. 1549/1 erschlossen werden. Das Vorhaben ist als Maßnahme der innerörtlichen Nachverdichtung zu sehen und daher grundsätzlich zu befürworten. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden so getroffen, dass nur Tinyhäuser möglich sind. Insbesondere durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen und einer maximalen Grundfläche der baulichen Anlagen werden nur kleine Wohngebäude ermöglicht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Umweltbericht aufgestellt. Die Voraussetzungen liegen vor, da der Bebauungsplan der Nachverdichtung und Schaffung von Wohnraum dient, eine Fläche von weniger als 20.000 m² umfasst, keine Zulässigkeit von Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung begründet, und keine Anhaltspunkte bestehen dass Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB beeinträchtigt werden oder dass bei der Planung § 50 Abs. 1 BImSchG zu beachten ist. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange kann im beschleunigten Verfahren verzichtet werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 1.100 qm. Der Flächennutzungsplan ist in diesem Bereich von „Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“ zu berichtigen.
Das Gremium fasste in der vergangenen Sitzung die notwendigen Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans „Tinyhouses Freiheitstraße“.
Baugesuch
Dem Baugesuch auf Errichtung eines Carports, Adlerstraße 2, wurde das Einvernehmen erteilt.
Umstellung von Analog- auf Digitalfunk bei der Feuerwehr – Auftragsvergabe Umbau Zentrale
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2025 wurden in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Mittel für die weitere Umrüstung der Feuerwehr von Analog- auf Digitalfunk eingestellt. Nach der Umstellung der Funkgeräte in den Fahrzeugen soll nun die Funkzentrale auf „LARDIS“, sowie die Handfunkgeräte umgestellt werden, wobei lediglich für die Umstellung der Handsprechfunkgeräte eine Fördermöglichkeit (ca. 4.000 €) besteht. Für den Umbau der Einsatzzentrale auf „LARDIS“ gibt es keine Förderung, weshalb die Finanzierung komplett aus Eigenmitteln erfolgt. Aufgrund der potenziell langen Lieferzeiten wurden zunächst Angebote für den Umbau der Zentrale bei drei Herstellern eingeholt, welche jeweils ein Angebot mit einer Preisspanne von 28.135,96 Euro bis 32.719,05 Euro abgaben. Der Gemeinderat vergab den Auftrag zum Umbau der Einsatzzentrale an die günstigste Bieterin, Fa. Schmidt Funktechnik GmbH, Göppingen zum Angebotspreis von 28.135,96 €.
Bekanntgaben - Verschiedenes
Bürgermeister Rößner sprach das Thema Verschiebung Glasfaserausbau in Kuchen durch das Unternehmen Unsere Grüne Glasfaser (UGG) an. Wie berichtet hat die UGG den ursprünglich auf das zweite Quartal 2025 angekündigten Starttermin auf unbestimmte Zeit verschoben. Nach dem vorgesehenen Ausbauvorhaben der Deutschen Glasfaser eine weitere herbe Enttäuschung für alle interessierten Kuchener Bürger. Mangels Alternativen könne man aktuell nur abwarten, zumal die UGG grundsätzlich an den Ausbauplänen festhält. Bleibt abzuwarten, wann neue (verlässliche) Termine durch die UGG veröffentlicht werden – sehr unbefriedigend für alle Beteiligten.
Aus dem Gemeinderat wurde die Friedenstaube an der Lärmschutzwand angesprochen (GRin Funk).
Verabschiedung aus dem Gemeinderat des ausscheidenden Bürgermeisters Bernd Rößner
Am Schluss des öffentlichen Teils der Sitzung nutzten die Fraktionen die Gelegenheit, sich bei Bürgermeister Bernd Rößner für stolze 32 Jahre an der Spitze der Gemeinde zu bedanken.
Andreas Kiene (CDU-Fraktion) sprach seinen herzlichen Dank aus. Vor allem die pragmatische Art, den Sachverstand und sein Fingerspitzengefühl zeichneten BM Rößner während seiner Amtszeiten aus. Ein weiteres großes Plus sei seine ruhige und sachliche Führung der GR-Sitzungen gewesen.
Matthias Hettich (FW-Fraktion) dankte dem Schultes für seine Tätigkeit. Er habe viel Herzblut und Engagement in seine Tätigkeit gesteckt. In einer unterhaltsamen Rede stellte er die Frage in den Raum, ob er „überhaupt jemals wirklich zur Ruhe gekommen sei. Keine gute Work-Life-Balance – so die Einschätzung der FW-Fraktion. Aus seiner Sicht hinterlasse er „große Fußstapfen“ für die Nachfolgerin.
Rainer Kruschina (SPD-Fraktion) dankte für eine außerordentliche Leistung in den 32 Jahren für Kuchen. Er sprach seine Bewunderung dafür aus, wie er es geschafft hat, das Gremium von einzelnen Fraktionen in ein gemeinsames Miteinander zu verwandeln. Der gemeinsame Austausch innerhalb und außerhalb des Gremiums habe viel Spaß gemacht.
Albert Appenzeller (Grüne) stellte zunächst fest, dass es müßig wäre, sämtliche Taten und Projekte einzeln aufzuzählen. Er lobte Bernd Rößner als „Meister kommunaler Gremienarbeit“. Er habe den Gemeinderat zu einem guten Miteinander zusammengeführt. Mit den Kuchener Mitbürger habe er immer auf Augenhöhe kommuniziert.
Abschließend überreichten die GR-Mitglieder dem ausscheidenden Schultes ein gemeinsam initiiertes Geschenk und bedankten sich auch bei der ebenfalls anwesenden Gabi Rößner für den Verzicht ihres „Bernds“ vor allem an Wochenendterminen und fürs stetige „Rücken freihalten“. BM Rößner bedankte sich für die warmen Worte und zeigte sich sichtlich gerührt. Aus seiner Sicht war „Alles“ in den vergangenen 32 Jahre nicht sein Werk, sondern das gemeinsame Werk von Gemeinderat, Verwaltung und vieler anderer Beteiligter.
Bernd Rößner mit seiner Ehefrau gebührend im Gemeinderat verabschiedet.
Bürgermeisteramt