Die derzeit sehr kalte Witterung sorgt dafür, dass Heizungen vielerorts auf Hochtouren laufen. Umso wichtiger ist die Frage, ob die erzeugte Wärme auch tatsächlich in den eigenen vier Wänden bleibt. Gerade jetzt sind die Bedingungen ideal, um den energetischen Zustand von Gebäuden mit Hilfe von Thermografieaufnahmen genauer zu untersuchen. Genau diese Gelegenheit nutzt die Kommune Kuchen in Kooperation mit der Energieagentur Landkreis Göppingen im Rahmen der Thermografie-Wochen und macht anhand von Wärmebildern potenzielle Schwachstellen sichtbar. Mit einer speziellen Infrarotkamera werden die Oberflächentemperaturen von Gebäuden gemessen. Die dabei entstehenden Wärmebilder machen energetische Schwachstellen sichtbar und zeigen auf, wo Wärme und Energie an einem Haus verloren gehen. Dafür führen die Energieberater*innen zunächst selbstständig Außenaufnahmen des Gebäudes durch, um optimale Bedingungen für die Wärmemessung zu nutzen. Anschließend findet ein gemeinsamer Beratungstermin mit einer Begehung des Gebäudes statt. Dabei wird das Haus auch von innen begutachtet und bei Bedarf ergänzende Innenaufnahmen mit der Wärmebildkamera erstellt. Erste Auffälligkeiten werden direkt vor Ort besprochen. Nach Abschluss der Beratung erhalten die Hausbesitzer*innen einen ausführlichen Thermografie-Bericht sowie eine schriftliche Auswertung zum Gebäude, in denen alle Erkenntnisse übersichtlich zusammengefasst sind.Die Thermografie-Wochen findet im Zeitraum vom 02.02.2026 bis zum 13.02.2026 statt. Die Beratung kostet 89 Euro und richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden in Kuchen. Für die ersten 10 Anmeldungen übernimmt die Kommune Kuchen einen Anteil von 20 Euro, so dass sich die Kosten auf 69 Euro reduzieren. Anmeldungen sind ab sofort telefonisch bei der Energieagentur unter 07161 651 65 00 möglich.Chance nutzen: Kostenfreie Thermografie-Beratung gewinnen! Unter allen Hausbesitzer*innen der Gemeinde Kuchen verlost die Kommune eine Thermografie-Beratung für ein Wohngebäude in Kuchen im Wert von 89 Euro. Einfach bis zum 29. Januar 2026 eine E-Mail mit Namen, Adresse und Telefonnummer an bma@kuchen.de senden. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird anschließend direkt benachrichtigt.
Energieagentur Göppingen
www.energieagentur-lkgp.de
der Kuchener Künstlerin
Winni-Sophie Gunzenhauser
ab sofort im Rathaus
(zu den jeweiligen Öffnungszeiten).
Bei Interesse an den Werken und der Künstlerin gerne im Sekretariat (Zimmer 13) melden.
Bürgermeisteramt
Wir bitten um Beachtung!
Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Kuchen weißt darauf hin, dass laut der Friedhofsordnung der Gemeinde Kuchen § 16 a (2) Urnenstelen, „ ….das Ablegen von Blumen, Pflanzschalen und sonstigen floristischen Gebinden oder anderen Gegenständen (z.B. Kerzen, Engel, usw.) vor den Urnenwänden(Stelen) ist nur innerhalb von 4 Wochen nach der Beisetzung gestattet……“
Ebenfalls gilt dies laut der Friedhofsordnung der Gemeinde Kuchen § 13b (4) für die Braumgrabanlage„… Das Ablegen von Blumen, Pflanzschalen und sonstigen floristischen Gebinden, Grablichtern, Grablaternen, Engel, usw. ist nicht gestattet bzw. nur innerhalb von 4 Wochen nach der Beisetzung gestattet….“
Die Gemeinde hat nach Ablauf dieser Frist das Recht zur ersatzlosen Beseitigung/Entsorgung dieser Gegenstände.
Die Gemeinde wird solche Gegenstände in den nächsten Tagen ersatzlos entfernen und entsorgen.
Bürgermeisteramt
Immer freitags
27.02. 17:00 bis 18:30 Uhr
13.03. 17:00 bis 17:45 Uhr
20.03. 17:00 bis 17:45 Uhr
27.03. 17:00 bis 18:30 Uhr
Bürgerhaus Kuchen
43,00 EUR
Um Anmeldung wird gebeten.
Wir freuen uns über Ihr Interesse,
Ihre BIK Kuchen
Sterbefälle:
27.11.2025 Christa Ingeborg Pantak geb. Wanka
20.12.2025 Annelies Schubert
Den Angehörigen gilt unser herzliches Beileid!
Bürgermeisteramt
Die Deutsche Telekom hat der Gemeinde Kuchen mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes im Gemeindegebiet beginnt. Damit hat sich neben dem bisher vorgesehenen Ausbaupartner, der UGG (Unsere Grüne Glasfaser), nun ein weiteres Telekommunikationsunternehmen angekündigt. Die Telekom startete zwischenzeitlich bereits mit der Vermarktung und plant den Baubeginn im Frühjahr dieses Jahres. Im nächsten Schritt wird die Telekom eine Ausbaufirma suchen.
Der geplante Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich durch die Telekom. Die Gemeinde Kuchen ist hierbei nicht aktiv in die Planung oder Durchführung eingebunden. Auch Entscheidungen über Zeitpunkt, Umfang oder konkrete Ausbaugebiete liegen ausschließlich bei den ausbauenden Unternehmen. Erschlossen werden über 2.900 Haushalte und Unternehmen.
Die Gemeinde informiert die Bürgerschaft an dieser Stelle über den aktuellen Stand der Entwicklungen. Sobald weitere, gesicherte Informationen vorliegen, werden diese wie gewohnt im Amtsblatt bekanntgegeben.
Bürgermeisteramt
Seit Anfang Januar verstärken zwei neue Mitarbeiterinnen das Team unseres Kindergartens in der Schule. Wir heißen Lisa-Marie Kislak und Kati Warth im Team herzlich willkommen und freuen uns sehr über die Unterstützung im pädagogischen Alltag. Wir wünschen den beiden einen guten Start und viel Freude in ihrer neuen Wirkungsstätte!
Außerdem gibt es seit einigen Wochen auch vierbeinige Unterstützung in unserer Einrichtung: Pudel Findus, der Hund unseres Einrichtungsleiters Jannis Petermüller, bereichert den Kindergartenalltag und zaubert groß und klein ein Lächeln ins Gesicht. Er wird zum pädagogischen Begleithund ausgebildet, um die pädagogische Arbeit sinnvoll zu ergänzen und den Kindern positive Erfahrungen im Umgang mit Tieren zu ermöglichen. Wir freuen uns sehr, diese Möglichkeit in unserer Gemeinde realisieren zu können!
Genehmigung der Haushaltssatzung 2026
I. Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 05. November 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 2.537.889 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 2.537.889 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.477.129 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 2.154.719 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 322.410 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 350.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.055.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -1.705.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -1.382.590
|
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.700.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 295.875 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 1.404.125 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 21.535 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.700.000 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 3.230.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €
§ 5 Verbandsumlage
Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Verbandsumlage 2026 beträgt vorläufig für die
| Stadt/Gemeinde | Betriebskosten- und Abschreibungsumlage | Zinsumlage | Investitions-umlage | Summe |
| € | € | € | € | |
| Salach | 518.912 | 18.624 | 0 | 537.536 |
| Süßen | 609.676 | 10.286 | 0 | 619.692 |
| Donzdorf | 604.686 | 9.878 | 0 | 614.565 |
| Gingen | 245.833 | 4.548 | 0 | 250.381 |
| Kuchen | 222.708 | 4.940 | 0 | 227.648 |
| Bad Überkingen für den Ortsteil Oberböhringen | 22.842 | 481 | 0 | 23.323 |
| Waldstetten für den Ortsteil Wißgoldingen | 63.825 | 955 | 0 | 64.780 |
| Gesamtumlage vorl. | 2.288.482 | 49.714 | 0 | 2.338.196 |
Hierauf leisten die Verbandsmitglieder nach § 11 Abs. 6 der Verbandssatzung angemessene Vorauszahlungen. Diese werden in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des laufenden Haushaltsjahres von der Verbandsverwaltung schriftlich angefordert.
II. Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 26. November 2025, AZ 12 – 902.5 gem. § 121 Abs. 2 in Verbindung mit § 81 Abs. 2 GemO und § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 bestätigt.
III. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 wird in der Zeit von 19.01.2026 bis 27.01.2026 (je einschließlich) im Rathaus, 2. OG, Zimmer Nr. 22 (Finanzverwaltung) während der üblichen Dienststunden ausgelegt und ist mit vorheriger Terminvereinbarung einsehbar.
IV. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen der Haushaltssatzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der letzten Bekanntmachung geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Dennis Eberle
Verbandsvorsitzender
Kostenfreie Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner
Viele Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dafür erhalten Rentenbeziehende die kostenfreie „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Bescheinigung enthält steuerrechtlich relevante Beträge für die Steuererklärung, wie die Höhe der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenhöhe für das vergangene Kalenderjahr.Erstmaliger Antrag – dann automatischer BezugRentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten diese 2026 automatisch. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ zum ersten Mal benötigt, kann diese ganz einfach über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?Diese Frage kann die Deutsche Rentenversicherung nicht individuell beantworten. Genaue Auskünfte darüber geben aber Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.InformationWeitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen werden.
Deutsche Rentenversicherung
Nach fast 40 Jahren im Dienst unserer Gemeinde verabschieden wir Frau Ellen Vossler mit großem Dank und Anerkennung. In dieser langen Zeit hat sie die Arbeit unserer Gemeindeverwaltung mit ihrem Einsatz, ihrer Erfahrung und ihrer positiven Art entscheidend mitgeprägt.
Am 01.04.1986 begann ihre berufliche Laufbahn im Bürgerbüro, wo sie stets ein offenes Ohr für die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger hatte. Erst einige Jahre später wechselte sie in das Sekretariat, in dem sie über viele Jahre hinweg eine unverzichtbare Stütze war. Mit großer Sorgfalt, Organisationstalent und Verantwortungsbewusstsein sorgte sie für einen reibungslosen Ablauf der Verwaltungsarbeit und bereicherte das Team durch ihre freundliche und hilfsbereite Art.
Für ihren langjährigen Einsatz, ihre Loyalität und die stets angenehme Zusammenarbeit danken wir Frau Vossler von Herzen und wünschen ihr für den neuen Lebensabschnitt alles Gute, vor allem Gesundheit, Zufriedenheit und viele freudige Erlebnisse im wohlverdienten Ruhestand.
Ihre Bürgermeisterin
Katja Schaible-Schmidt
mit Team
Das Landwirtschaftsamt Göppingen veranstaltet am Dienstag, dem 20.01.2026, zwei identische, praxisorientierte Schulungen zur Anwendung von „Düngung BW“. Jeweils am Vormittag (Beginn: 10 Uhr) und am Nachmittag (Beginn: 13:30 Uhr) haben Interessierte die Möglichkeit, sich unter Hilfestellung von Mitarbeitenden des Landwirtschaftsamtes Göppingen mit der Arbeit in „Düngung BW“ vertraut zu machen. Beide Veranstaltungen finden im Raum Staufeneck (E 14, Bauteil A) im Landratsamt Göppingen statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Bitte bringen Sie zur Veranstaltung Ihre Betriebsdaten (Schlagverzeichnis, Grundbodenuntersuchungen, Düngeaufzeichnungen usw.), die zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung und zur Dokumentation der Düngemaßnahmen benötigt werden, selbst mit. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl aufgrund der Anzahl an Computerplätzen im Landratsamt begrenzt ist. Eine Anmeldung mit Angabe des gewünschten Termins sowie von Name und Adresse ist zwingend erforderlich und wird vom Landwirtschaftsamt Göppingen bis zum 13.01.2026 unter landwirtschaftsamt@lkgp.de entgegengenommen.
Ansprechpartnerin Landwirtschaftsamt
Laura Hösle,Telefon: 07161 202-2502,
E-Mail: landwirtschaftsamt@lkgp.de, www.landkreis-goeppingen.de
Wer in den vergangenen Tagen an unserer Baustelle auf dem „Filba-Areal“ vorbeigekommen ist, hat sicher schon das neue Geschoss entdeckt. Zu Wochenbeginn wurde das 3. Obergeschoss erfolgreich durch die beauftragte Firma Holzbau Buchsteiner aus Kuchen aufgestockt bzw. angebaut.
Die Bauarbeiten schreiten planmäßig und richtig gut voran. Dies ist vor allem der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen dem Architekten, den Fachplanern und den ausführenden Unternehmen zu verdanken. Dass wir den Zeitplan trotz des im Sommer durch die entdeckten Fledermäuse verursachten Baustopps derzeit einhalten können, ist keineswegs selbstverständlich.
Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für das engagierte und verlässliche Miteinander!
Bürgermeisteramt
Liebe Kuchenerinnen und Kuchener,
der Neujahrsempfang im Januar hatte über viele Jahre hinweg einen festen Platz im Kalender unserer Gemeinde. Daher ist es mir sehr wichtig, Sie bereits heute darüber zu informieren, dass dieses Format im Januar des kommenden Jahres in seiner bisherigen Form nicht mehr stattfinden wird.
Wir haben in den vergangenen Wochen intensiv darüber nachgedacht, wie wir den Empfang weiterentwickeln und für noch mehr Menschen attraktiv gestalten können. Daher soll die Veranstaltung künftig ein neues Format und einen neuen Titel erhalten. Ziel ist es natürlich weiterhin, ein offenes, lebendiges und fröhliches Zusammenkommen für die gesamte Bürgerschaft zu schaffen!
Ich freue mich sehr darauf, diesen neuen Weg gemeinsam mit Ihnen zu gehen und Sie im Frühjahr zu unserem neuen Format einladen zu dürfen. Weitere Informationen folgen dann selbstverständlich zu gegebener Zeit.
Herzliche Grüße
Ihre
Katja Schaible-Schmidt
Bürgermeisterin
Bei Eis und Schnee sind der Bauhof und die Anlieger gefordert. Schnee muss geräumt und bei Eis muss gestreut werden. Nachfolgend weisen wir nochmals in Kürze auf die wichtigsten Dinge hin, die beim Winterdienst zu beachten sind und wer was tun muss.
Was haben die Anlieger zu tun?
Die Straßenanlieger haben die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Dies muss so geschehen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Falls nicht der gesamte Gehweg geräumt werden kann, ist er auf einer Breite von mindestens 1,00 m zu räumen. Wenn keine Gehwege vorhanden sind, gelten als solche die Flächen am Rande der Fahrbahn auf eine Breite von 2,00 m. Falls an einer Fahrbahn nur auf einer Seite ein Gehweg vorhanden ist, besteht nur für diese Seite die Räum- und Streupflicht.
Als Straßenanlieger in diesem Sinne gelten auch Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, welche nicht direkt an der Straße liegen, sondern von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen der Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 m beträgt.
Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil des Gehwegs oder, wenn dieser Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Straßenrinnen und Straßeneinläufe sind freizumachen.
Auf keinen Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geworfen werden. Dies kann zu Unfällen führen und ist verboten. Außerdem drückt das Räumfahrzeug des Fuhrparks den Schnee auf den Gehweg oder in Ihre Einfahrt zurück.
Auch ist natürlich zu beachten, dass der Schnee nicht bei sich selbst geräumt und dafür auf das Grundstück des Nachbarn geschoben wird.
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Grundsätzlich sollte Schnee und Eis zunächst mechanisch geräumt und danach mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt und Asche gestreut werden.
Was macht der Fuhrpark des Bauhofs?
Die Aufgabe des Bauhofs ist das Räumen und Streuen von Fahrbahnen und öffentlichen Flächen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist das Straßenbauamt zuständig. Das Räumen und Streuen durch den Bauhof geschieht aufgrund eines genau festgelegten Räum- und Streuplanes. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Dringlichkeit, wie geräumt und gestreut werden muss festgelegt.
Wir bitten hierbei um Verständnis, wenn der Räumwagen bei Schneefall nicht an allen Stellen gleichzeitig sein kann. Der Bauhof wird natürlich versuchen, so schnell wie möglich alle wichtigen Straßen freizumachen. Überall gleichzeitig kann er jedoch nicht sein. Stichstraße und kleinere Straßen werden nicht bzw. nur nachrangig geräumt.
Oft ist es dem Bauhof auch nicht möglich, in Wohnstraßen ausreichend zu räumen, da diese durch parkende Fahrzeuge zugestellt sind. Wir bitten deshalb darauf zu achten, dass die Fahrzeuge auf der Straße so abgestellt werden, dass die Räum- und Streufahrzeuge gefahrlos passieren können. Auch bitten wir um Verständnis, wenn durch das Räumfahrzeug eventuell von Ihnen bereits freigemachte Parkplatzzufahrten, Zugänge oder Ähnliches wieder zu geräumt werden sollten. Dies ist oft leider nicht anders möglich.
Bürgermeisteramt
Neue digitale Angebote für einen modernen, effizienten und ressourcenschonenden Informationsservice; Abfuhrtermine digital abrufbar
Wie bereits im Abfall ABC 2025 angekündigt, wird es künftig keine gedruckte Abfall-ABC-Broschüre mehr geben. Die Abfuhrtermine stehen ab sofort ausschließlich digital zur Verfügung, bequem über die AWB-App oder unter www.awb-gp.de. Nutzer können eine automatische Terminerinnerung per App oder E-Mail einrichten. Alternativ besteht die Möglichkeit, über die Internetseite individuelle Abfuhrkalender als PDF zu erstellen und auszudrucken.
Mit der Umstellung reagiert der AWB auf zwei klare Entwicklungen. Zum einen ist es in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung und des konsequenten Ressourcenschutzes nicht mehr zeitgemäß, Printmedien in sehr großen Auflagen zu produzieren. Zum anderen hat die Erfahrung der vergangenen Jahre gezeigt, dass ein Großteil der gedruckten Abfall-ABC-Broschüren ungelesen entsorgt wurde. Die digitalen Angebote hingegen werden intensiv genutzt, bieten aktuellere Inhalte und ermöglichen größere Flexibilität.
Personen ohne Zugang zu digitalen Angeboten können weiterhin einen gedruckten Abfuhrkalender erhalten. Dieser kann telefonisch unter 07161 202 8811 zu den üblichen Öffnungszeiten beim AWB angefordert werden. Der AWB appelliert aber ausdrücklich an die Bevölkerung, vor einer Bestellung zu prüfen, ob ein gedrucktes Exemplar wirklich benötigt wird. Die AWB-App bietet eine sehr einfache und komfortable Möglichkeit, jederzeit und automatisch an die Abfuhrtermine erinnert zu werden. Durch den Verzicht auf den Postversand können Ressourcen, Kosten und Aufwand deutlich reduziert werden.
Ergänzende allgemeine Informationen zur Abfallwirtschaft finden Interessierte künftig in der neuen AWB-Infobroschüre. Sie wird nicht mehr jährlich neu aufgelegt, sondern nur bei relevanten Änderungen aktualisiert. Eine flächendeckende Verteilung an alle Haushalte ist nicht vorgesehen. Stattdessen ist die Broschüre beim AWB, in den Wertstoffzentren, auf den Grüngutplätzen und in den Rathäusern erhältlich. Zusätzlich steht sie auf der Internetseite des AWB (www.awb-gp.de) als PDF zum Download bereit.
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Seit 2020 wird im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen der Natura 2000-Managementplan für das Vogelschutzgebiet 7422-441 „Mittlere Schwäbische Alb“ erarbeitet. Im Managementplan werden die Vorkommen von Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie dargestellt und der Zustand der Bestände bewertet. Auf dieser Grundlage wurden Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie Maßnahmen formuliert und in den Plan aufgenommen. Im Januar 2025 wurde der Entwurf im Beirat mit den Vertreterinnen und Vertretern verschiedener von der Planung berührter Institutionen und Verbände abgestimmt und die Ergebnisse im Plan ergänzt.
Der Entwurf des Natura 2000-Managementplans für das Vogelschutzgebiet 7422-441 „Mittlere Schwäbische Alb“ kann vom 01.12.2025. bis 31.01.2026 von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Er ist im Internet abrufbar unter
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung/ (unter Regierungsbezirk Tübingen).
Schriftliche Stellungnahmen können bis 31.01.2026 eingereicht werden (möglichst per Email an mathias.broghammer@rpt.bwl.de). Die eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Managementplan-Entwurf werden gesammelt, kommentiert und den Absendern zur Verfügung gestellt. Die Einwendungen werden fachlich geprüft und ggf. in der Endfassung berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Themenkomplex „Natura 2000“ finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/natur/seiten/natura2000/und
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/europaeische-naturschutzrichtlinien
Informationen zu Förderprogrammen des Landes finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser
Die genaue Lage des Natura 2000-Gebiets ist im „Daten- und Kartendienst“ einsehbar unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/3tZR9p5SYvVlopU85mawlb
Zwischenzeitlich haben die Erschließungsarbeiten auf dem ehemaligen Filba-Areal begonnen. Das Bürogebäude der Firma Webis und das gemeinde-eigene Gesundheitszentrum befinden sich bereits im Bau bzw. Umbau. Mit der neuen Straße wird das Gebiet erschlossen. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Tiefbaumaßnahmen durch die Firma Astra, Schwäbisch Gmünd, durchgeführt.
Nun ist der Entwässerungskanal im Gebiet verlegt worden. Es folgen nun die Tief- und Leitungsbauarbeiten für die Wasserversorgung. Im Anschluss wird der Kabelbau für die Strom- und Telekommunikationsversorgung durchgeführt. Das Gebiet wird hierbei mit Glasfaser versorgt.
Abschließend wird dann die neue Straße „Am Spitzenberg“ hergestellt.
Nächstes Jahr sind dann entsprechende Tief- und Straßenbauarbeiten in der Stichstraße zur B 10 hin vor dem Gesundheitszentrum durchzuführen. Dabei wird auch der Mischwasserkanal unter der B 10 ausgetauscht. Insgesamt investiert die Gemeinde rund 600.000 EUR für die Erschließungsarbeiten.
In einem zweiten Abschnitt sollen dann nächstes Jahr Stellplätze entlang der Hauptstraße im Abschnitt Hausnr. 175 – 189 hergestellt werden.
Bürgermeisteramt
Die Abbrucharbeiten am Gebäude des künftigen Gesundheitszentrums verlaufen mit Beachtung der naturschutzrechtlichen Vorgaben planmäßig und zügig. Seit Wiederaufnahme der Arbeiten bzw. Beginn der Abbrucharbeiten Anfang September, nachdem die Fledermäuse ihre Wochenstube verlassen haben, konnten bereits große Teile des Altbestandes fachgerecht zurückgebaut werden. So kann quasi täglich beobachtet werden, wie das Gebäude immer mehr seiner ursprünglichen Züge verliert und für seine neue Nutzung als Gesundheitszentrum vorbereitet wird.
Dank der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten liegen die Arbeiten im vorgesehenen Zeitrahmen. Die Gemeinde bedankt sich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern für ihr Verständnis und ihre Geduld während der laufenden Maßnahmen.
Schaible-Schmidt
Bürgermeisterin
Nachdem die Fledermäuse das ehemalige FILBA-Gebäude nach ihrer Wochenstube verlassen haben, konnte die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Göppingen die Freigabe zum Rückbau erteilen. Das Team unseres Bauhofes ist in den letzten Wochen intensiv mit den Abbruch-Arbeiten im 2. OG sowie im Keller beschäftigt, während im Erdgeschoss die Entkernung von der Firma Wurster Bauunternehmung GmbH weiter voranschreitet. An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich bei unserem Bauhof-Team für die mühsame, harte Arbeit! Etliche Gewerke sind vom Gemeinderat in der letzten Sitzung vor der Sommerpause – trotz Baustopp – vergeben worden, sodass die Arbeiten direkt nach Erteilung der Freigabe aufgenommen werden konnten. Der weitere Bauverlauf ist abhängig davon, ob die Fledermäuse zu ihrem Winterquartier an das Gebäude zurückkommen.
Bürgermeisteramt
Ab sofort können auch bei uns im Bürgerbüro digitale Lichtbilder erstellt werden. Dafür wurde am 07.08.2025 ein deutschlandweit einheitliches Aufnahmegerät bei uns im Bürgerbüro aufgestellt, die sogenannte PointID-Station der Bundesdruckerei GmbH.
Die digitalen Passfotos können aktuell nur für Angelegenheiten im Ausweiswesen (Personalausweis und Reisepass) genutzt werden. Die Kosten sind deutschlandweit einheitlich. Für ein Foto fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro an.
Ihr Bürgermeisteramt
Leider konnte am vergangenen Montag nicht wie geplant mit den Abbrucharbeiten am Gesundheitszeitrum auf dem Filba-Areal begonnen werden. Grund dafür ist ein vom Landratsamt verhängter Baustopp, da im Rahmen von Kartierungen im Umfeld des geplanten B10-Neubaus ein Fledermausquartier am Gebäude Hauptstr. 171 festgestellt wurde. Dies kam für die Verwaltung dahingehend sehr unerwartet, da im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Habitatpotenzialanalyse durchgeführt worden war, die keine konkreten Hinweise auf das Vorhandensein von Fledermausquartieren ergeben hatte.
Es wird nun eine vertiefende Untersuchung in Auftrag gegeben, um das weitere Vorgehen und ggfs. notwendige Maßnahmen definieren zu können. Die Abstimmung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltschutzamt mit dem gemeinsamen Ziel, eine tragfähige und rechtssichere Lösung im Sinne der Projektentwicklung und des Artenschutzes zu finden.
Bürgermeisteramt
Unter diesem Motto hatte der 1. stv. Bürgermeister, Andreas Kiene zum Spatenstich eingeladen. Rund 100 Personen folgten der Einladung und nahmen bei sommerlichen Temperaturen beim ersten Schritt zum neuen Kuchener Gesundheitszentrum teil. „Was hier entstehen wird, ist ein Meilenstein, ja ein Leuchtturmprojekt für die Daseinsvorsorge der Bürgerschaft und eine optische Aufwertung für den Ortseingang“. Mit diesen Worten begrüsste er zahlreiche Gemeinderäte, Archtitekt und Planer, künftige Mieter, die künftige Bürgermeisterin, Bauhof und Rathausmitarbeiter, aktuelle und neue Nachbarn und die Bürgerschaft. Dann übergab Andreas Kiene das Wort „an den Mann, der ganz viel Energie, Zeit und Herzblut in dieses Projekt gesteckt hat – Bernd Rößner“. Der scheidende Bürgermeister zeigte sodann die Entwicklung vom Kauf des Areals vor 2 Jahren, bis hin zum aktuellen Stand auf: Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts; Verkauf einer Teilfläche an die Steuerberater webis (im Mai war Baubeginn für das Bürogebäude); Verkauf einer Teilfläche zur Erstellung von ca. 26 Wohnungen (Eigentumswohnungen und mietpreisgebundene Wohnungen) – hier erfolgte am 30.06.25 die notarielle Beurkundung und jetzt der Bau des Geundheitszentrums. Hier sind zum Zeitpunkt des Spatenstichs folgende Belegungen fix: Cosmas-Apotheke Mollenkopf; Praxis für Allgemeinmedizin – Dr. Joachim und Alexander Kozak; Zahnharzt Alex Kainz, sowie neu – eine Kieferorthopädische Praxis. Ende 2026 soll die millionenschwere Sanierung fertig sein, um 2027 eröffnen zu können. BM Rößner dankte anschließend allen bisher Beteiligten und wünschte gutes Gelingen. Der bauleitende Architekt Erpo Wittlinger nannte dann noch einige interessante Daten und Fakten zum Bau.
Nach dem gemeinsamen symbolischen Spatenstich, u. a. von Mitgliedern des Bauausschusses, der Planer, der künftigen Nutzer- Frau Mollenkopf, Herr Dr. Kozak, Herr Kainz, bisheriger und neue Bürgermeister/in, Kreisbau -und webis-Vertreter lud stv. Bürgermeister Andreas Kiene noch zu einem letzten Baustellenimbiss und kühlen Getränken ein. Bis spät in die Nacht wurde dieses wichtige Ereignis noch gefeiert.
Bürgermeisteramt
Noch beim Spatenstich in der letzten Woche zeigte sich der scheidende Bürgermeister zuversichtlich, dass auch die letzten rund 130 qm im neu entstehenden Gesundheitszentrum zeitnah vermietet werden können. Und so kam es nun auch. An seinem letzten Arbeitstag, an diesem Montag, 30.06.25 durfte Bernd Rößner dem Gemeinderat erfreut vermelden: „mission completed – alle Flächen sind noch vor Baubeginn vermietet!“
Um 9.30 Uhr hatten ein Facharzt für Orthopädie und BM Rößner ihre Unterschriften unter den letzte Woche final verhandelten Mietvertrag für die künftige Praxis im Gesundheitszentrum gesetzt.
Bereits einen Tag vor dem Spatenstich erfolgte die Unterzeichnung des Mietvertrags samt Ausbauvereinbarung für die Einrichtung einer ca. 350 qm großen Praxis für Kieferorthopädie.
Mit diesen beiden weiteren Mosaiksteinen kann nun zu Recht vom neuen Kuchener Gesundheitszentrum gesprochen werden:
Die intensiven Bemühungen der Gemeinde, die in den letzten Wochen nochmals volle Kraft und Energie aller Beteiligten verlangten, sind damit von Erfolg gekrönt, wobei auch das notwendige Quäntchen Glück nicht fehlte!
Die Gemeinde Kuchen heißt schon heute die künftigen Mieter des künftigen Gesundheitszentrums willkommen und bedankt sich für ihre Bereitschaft, hier zu investieren und ihre Dienstleistungen im Gesundheitssektor anzubieten. Ein elementarer Bestandteil der in der Klausurtagung des Gemeinderats im Herbst 2022 entwickelten Vision „Kuchen 2030“ kann damit umgesetzt werden.
Katja Schaible-Schmidt und Vorgänger Bernd Rößner freuen sich nun gemeinsam darüber, dass die neue Bürgermeisterin ein komplett vermietetes Projekt übernehmen und gemeinsam mit Gemeinderat, Planern und anderen Beteiligten zur Umsetzung bringen kann.
Gutes Gelingen!
Bürgermeisteramt
Die Kuchener Einkaufstasche. Sie wollen auch eine? Kein Problem, wir haben noch welche… Die modernen Kuchener Filztaschen, in schickem steingrau mit schwarz abgesetztem Boden und dem roten Aufdruck „Kuchen“ sowie unserem Wappentier versehen, sind im Bürgerbüro für nur 10 Euro zu erwerben. Pro verkaufter Tasche wird der Reinerlös von 3 Euro für einen guten Zweck verwendet. Klingt gut? Ist gut! Also, nichts wie hin und diese coole Tasche sichern…so lange der Vorrat reicht.
Bürgermeisteramt
Ab sofort können Sie die Änderung Ihres Wohnsitzes komplett digital vornehmen, ohne dafür ins Rathaus zu kommen.
Voraussetzungen:
Wenn Sie Ihren Ausweis online aktualisiert haben, erhalten Sie automatisch ein Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für Ihren Ausweis an Ihre neue Wohnanschrift. Den Adressaufkleber können Sie dann selbst auf Ihrem Personalausweis aufkleben.
So gelangen Sie zum Onlineantrag: www.wohnsitzanmeldung.gov.de
Die Herren Ulrich Pfeffer und Jürgen Frey wurden offiziell als Stadtjäger für die Gemeinde Kuchen eingesetzt. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit Wildtieren auf Ihrem Grundstück oder im Haus haben, können Sie sich an die Herren wenden.
Der Stadtjäger wird nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger.
Kontakt:
Telefon : 07162 94 13 16 9 oder unter
E-Mail : kontakt@stadtjagd-gp.de
Bürgermeisteramt
Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.
Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:
| Gebäude | Adresse | Standort-Defi im Gebäude |
| Ankenhalle | Jahnstraße 30 | Technikraum |
| Aussegnungshalle | Friedhof | Eingangstür zum Feierraum |
| Bahnhofturnhalle | Bahnhofstr. 76 | Sporthalle |
| Bürgerhaus | Hafengasse 20 | EG rechts |
| Freibad | Jahnstr. 25 | Schwimmeisterraum |
| Grund- und Hauptschule | Staubstr. 14 | Lehrerzimmer und Hausmeister |
| Rathaus | Marktplatz 11 | EG vor Zimmer 3 |
| Schwimmbad-Turnhalle | Jahnstr. 23 | Sporthalle |
Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.
Bürgermeisteramt