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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Einbürgerung

Das Einbürgerungsrecht ist so komplex, dass im Internet nur dessen Grundzüge dargestellt werden können. Darüber hinaus bedarf es grundsätzlich einer Beratung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde. Zuständig für die Gemeinde Kuchen ist das Landratsamt Göppingen.

Wer nicht schon durch Geburt oder aufgrund eines besonderen gestzlichen Erwerbsgrundes die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, kann diese durch Einbürgerung erhalten.

Ein Ausländer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann grundsätzlich selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Die Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

Wann habe ich einen Anspruch auf Einbürgerung?
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Es dürfen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigung in Vergangenheit oder Gegenwart vorliegen.
* Sie müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, oder ein Antragsformular benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Telefon: 9882-22 - 24, Fax: 9882-13