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Die Musikschule Geislingen ist eine nicht rechtsfähige gemeinnützige Einrichtung des öffentlichen Rechts der Stadt Geislingen an der Steige. Die Gemeinde Kuchen ist im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an der Musikschule beteiligt. Kinder aus der Gemeinde Kuchen können somit an der Musikschule Geislingen unterrichtet werden. Rechtliche Grundlage für den Musikschulbesuch bildet die Musikschulordnung der Stadt Geislingen. |

