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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Einladung zum Maibaumhock der FFW Kuchen am 30.04.2024


Die neue Kuchener Einkaufstasche - Praktisch. Günstig. Elefantastisch.

Die neue Kuchener Einkaufstasche. Wir haben schon eine! Sie wollen auch eine? Kein Problem, wir haben über 200 davon… Ab sofort stehen die neuen Kuchener Filztaschen, in schickem steingrau mit schwarz abgesetztem Boden und mit dem roten Aufdruck „Kuchen“ sowie unserem Wappentier versehen, im Bürgerbüro für nur 10 Euro zum Verkauf. Pro verkaufter Tasche wird der Reinerlös von 3 Euro für einen guten Zweck verwendet. Klingt gut? Ist gut! Also, nichts wie hin und diese coole Tasche sichern…so lange der Vorrat reicht.

Bürgermeisteramt


Weitere 30 Balkonkraftwerke gefördert

Mini-Solaranlagen, die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus, oder Wohnung angeschlossen werden, sogenannte Balkonkraftwerke boomen seit einiger Zeit. Kein Wunder deshalb, dass auch in Kuchen immer mehr Anlagen an Balkonen, auf Garagen, auf Dächern usw. zu sehen sind. Begünstigt wird dies neben sinkenden Preisen - und damit steigender Wirtschaftlichkeit - sicherlich auch durch das kommunale Förderprogramm der Gemeinde. Kuchen war die erste Kommune im Landkreis, die im letzten Jahr überhaupt ein Förderprogramm und mit einem Volumen von 100 Anlagen auflegte. Innerhalb weniger Monate konnte der kompletten Fördertopf mit 20.000 Euro ausgeschüttet werden. Unter dem Motto: „Jede auch in Kuchen regenerativ selbsterzeugte Kilowattstunde Strom ist eine gute Kilowattstunde und hilft weiter auf dem weiten Weg zur Klimaneutralität“, ermuntert die Gemeinde Kuchen seit Mitte Februar in diesem Jahr erneut dazu, an ihrer Initiative mitzuwirken. Mit Erfolg! Anfang der Woche waren bereits weitere 30 Förderanträge bewilligt und die Gelder zur Auszahlung angewiesen. 60 % des Fördertopfes sind damit bereits ausgeschöpft. Etliche weitere Anträge sind bereits angekündigt, welche allerdings erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen berücksichtigt werden können. Auch interessiert? Ja, dann mitmachen, Gutes für unsere Umwelt tun und bis zu 200 Euro „mitnehmen“, solange noch Fördergelder da sind. 

Rahmendaten des Förderprogramms: 

  • Steckerfertige Photovoltaikanlage (Balkonkraftwerk / Balkonsolaranlage)
  • Maximalleistung Wechselrichter 800 Watt (aktuell zu drosseln auf 600 Watt) 
  • Förderfähig sind nur Kuchener Privatpersonen; max. 2 Module pro Haushalt
  • Nachweis: Rechnung, Zahlungsnachweis, Foto
  • Höhe des Zuschusses: einmalig pauschal pro Modul 100  = max. 200 Euro
  • Kaufen, installieren, Zuschuss beantragen („Windhund-Prinzip“)

Über die Homepage der Gemeinde können zudem Antragsformulare (149 KB) runtergeladen werden. Weitere Auskünfte zum Förderprogramm erteilt auch gerne Bürgermeister Bernd Rößner. E-Mail (broessner@kuchen.de) oder Anruf (9882-10) genügt. In diesem Sinne: sonnige Grüße aus dem Rathaus.

Bürgermeisteramt

 


Wilder Müll

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen von illegalen Müllablagerungen im Gemeindegebiet. Wer Müll auf Straßen, Plätzen oder neben dafür vorgesehenen Container liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Egal ob Altkleider, Sperrmüll, Restmüll, Gelbe Säcke oder Biobeutel, es verschandelt das Natur- und Gemeindebild und belastet die Umwelt, zusätzlich muss der Müll auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden. 

Wir bitten alle Bürger und Besucher der Gemeinde um die fachgerechte Entsorgung ihres Mülls. Der Sperrmüll wird nach Beantragung vom AWB Göppingen abgeholt. Die Altkleidercontainer werden vom Aufsteller nach eindringlicher Aufforderung der Gemeindeverwaltung nun mindestens einmal wöchentlich geleert und kontrolliert. Hier gab es in letzter Zeit leider zunehmend Probleme in Kuchen, aber auch anderen Kommunen. Auch was Glascontainer betrifft informiert die Gemeinde immer wieder aufs Neue die vom Landkreis beauftragte Entsorgungsfirma, um hier für Ordnung zu suchen, zumal dies – genauso wie bei den Altkleidercontainern - deren und nicht Aufgabe der Gemeinde bzw. des Bauhofes ist.  Für Restmüll, Gelbe Säcke und den Biobeutel sind Abfuhrtage festgelegt, diese finden Sie unter:  https://www.awb-gp.de/termine/abfuhrtermine/

Das Herausstellen erfolgt vor dem eigenen Wohnhaus und ist immer erst am Tag vor der Abholung ab 18:00 Uhr zulässig. Wird der Müll vor 18 Uhr, auf einem Nachbargrundstück oder bei den Glascontainerstandorten abgestellt, handelt es sich ebenfalls um eine Ordnungswidrigkeit.

Wer wilden Müll entdeckt und den Verursacher auf frischer Tat ertappt, kann das der Gemeinde Kuchen unter der E-Mail-Adresse bma@kuchen.de melden. Schade, dass sich hier immer Einige zum Leidwesen und auf Kosten der Allgemeinheit nicht an die Regeln halten. 

Bürgermeisteramt

 

 

 


Maischerze erlaubt – Straftaten nicht! Polizei mahnt auch Eltern.

Ein echter Scherz tut keinem weh. Wird der Scherz aber zur Straftat, ist es für die Betroffenen längst kein Spaß mehr. Sie müssen am nächsten Morgen dann nicht nur das Toilettenpapier aus dem Garten entfernen, teilweise ist auch bedeutender Schaden zu beklagen.

In der Nacht zum 1. Mai sind vor allem junge Menschen zu ihren berüchtigten Maischerzen unterwegs. Doch was einst originell und witzig erschien, ist heute vielen zu langweilig. Stattdessen werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmissbrauch nimmt zu. Die Polizei warnt: Der Vorabend zum 01. Mai ist kein „Ausnahmetag“. Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zudrückt. Ganz im Gegenteil, die Polizei geht auf Streife und wird Präsenz zeigen. Sie wird Jugendschutz- und Verkehrskontrollen durchführen. Diese sollen vor allem verhindern, dass junge Menschen über die Stränge schlagen oder Berauschte sich ans Steuer setzen und sich und andere gefährden. Die Verursacher von Schäden erwarten Strafen und Ersatzforderungen.

Die Polizei bittet die Eltern und Erziehungsberechtigten: 

Erklären Sie ihren Kindern, was erlaubt ist. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhalts auf. Geben Sie ihnen keine Gegenstände mit, die zu Sachbeschädigungen verleiten. Ermutigen Sie Ihre Kinder, auch ihre Freunde bei Bedarf von strafbaren Handlungen abzuhalten. So könnte nach Einschätzung der Polizei manche gefährliche Situation und mancher Schaden verhindert werden.

Bürgermeisteramt


Vorgezogener Redaktionsschluss für das Kuchener Mitteilungsblatt in KW 18

Wegen des kommenden Maifeiertages ändert sich der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt in wie folgt:

KW 18: Montag, 29. April 2024, 11.00 Uhr

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Bürgermeisteramt


Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl, des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung... sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl, des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung...sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024, (pdf 130 KB).


Sie suchen einen Abstellplatz? Wir haben ihn!

Wie bereits berichtet, verpachtet die Gemeinde auf dem ehemaligen Filba-Areal vorrübergehend, d. h. voraussichtlich bis mindestens zum Jahresende, nicht genutzte Flächen. Der ein oder andere sucht vielleicht noch einen Platz zum Abstellen von Wohnwagen, Camper, Anhänger oder ähnlichem. Es sind noch einige wenige Flächen frei. Wer Interesse hat, kann sich gerne bei der Gemeinde / BM Rößner (broessner@kuchen.de / 988210) melden.

Bürgermeisteramt


Heißes Wasser von der Sonne – Arbeitet Ihre Solarthermie-Anlage optimal?

Solarthermische Anlagen gewinnen Wärme aus Sonnenlicht – ohne teuren Brennstoff und ohne Emissionen. Perfekt für Hausbesitzer und die Umwelt. Leider wird bei vielen privaten Solarwärme-Anlagen das Potenzial der Technik nicht vollständig ausgeschöpft und im Betrieb weniger eingespart, als erhofft. Die Besitzer der Anlage merken davon im Zweifelsfall erst einmal nichts.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt daher, die Wirksamkeit der Anlage mittels eines Solarwärme-Checks überprüfen zu lassen. Dabei werden die Temperaturverläufe in den Leitungen der Solaranlage und dem Wasserspeicher über einige Tage mit speziellen Datenloggern aufgezeichnet. Die ermittelten Daten werden anschließend mithilfe von Aufzeichnungen der Strahlungsverhältnisse aus einer nahegelegenen Wetterstation analysiert. Voraussetzung für eine erfolgreiche Untersuchung ist mindestens ein Sonnentag innerhalb des Messzeitraumes. Einen Bericht mit der Gesamteinschätzung und hilfreichen Empfehlungen zur Optimierung der Anlage erhalten Sie als Anlagenbetreiber anschließend per Post.

Der Solarwärme-Check ist ein Angebot für alle privaten Hausbesitzer, die bereits eine funktionsfähige Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung besitzen. Termine für den Solarwärme-Check können direkt bei der Energieagentur Landkreis Göppingen unter 07161 - 651 65 00 vereinbart werden. Die Kostenbeteiligung beträgt 30 Euro.

Energieagentur Landkreis Göppingen
Bahnhofstraße 7
73033 Göppingen
Telefon: 07161 651 650 0
E-Mail energieagentur@ea-lkgp.de
www.klimaschutz-goeppingen.de


Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen

In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von April bis Ende November 2024 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. 

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten  (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können.

Bei Fragen steht Ihnen die LUBW unter der E-Mail-Adresse: poststelle@lubw.bwl.de gerne zur Verfügung.

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg


Wasserzählerwechsel 2024

Nach den Bestimmungen des Eichgesetzes müssen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen ausgewechselt und nachgeeicht werden. In der Regel ist ein Austausch nach Ablauf der Eichdauer von 6 Jahren notwendig. Dazu hat der Gesetzgeber die Versorgungsunternehmen zum Schutze des Verbrauchers verpflichtet.

Der Wasserzählerwechsel geht im Regelfall problemlos vonstatten. Am Zählerbügel werden die Armaturen geschlossen, das Wasser bleibt in den Leitungen und die Verschraubungen können gelöst werden. Der Austausch geht mitunter so schnell vor sich, dass der Kunde eine Unterbrechung der Wasserzufuhr nicht bemerkt. 

Dies setzt allerdings voraus, dass in allen bestehenden Trinkwasseranlagen ein Wassermessbügel und unmittelbar hinter dem Wasserzähler ein Rückflussverhinderer eingebaut sein muss. 

Nach den „Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen – TRWI DIN 1988“ müssen Trinkwasseranlagen angepasst werden, sofern diese nicht den DIN-Normen entsprechen und sich aus ihrem weiteren Betrieb Missstände ergeben können, die eine Gefährdung für Benutzer oder Dritte darstellen. Diese Vorschriften dienen - auch im Interesse des Wasserabnehmers - der Wasserhygiene und einer genauen Erfassung des Wasserverbrauchs. 

Wird beim Zählerwechsel festgestellt, dass die Trinkwasserinstallation nicht den vorgenannten Bestimmungen entspricht, wird der Hauseigentümer hiervon schriftlich informiert, die notwendigen Arbeiten umgehend von einem autorisierten Fachunternehmen durchführen zu lassen. 

Der Zählertausch im Gemeindegebiet wird ab Dienstag, 02.04.2024 im Auftrag der Gemeinde Kuchen von Herrn Peter Zwerina durchgeführt und erfolgt für den Kunden kostenlos. Der beauftragte Installateur meldet sich rechtzeitig bei den Kunden an, bei denen ein Zählertausch vorgesehen ist. Um Unannehmlichkeiten durch ungebetenen Besuch von vorneherein auszuschließen, sollten sich die Kunden vom beauftragten Monteur die Bescheinigung der Gemeindeverwaltung Kuchen vorzeigen lassen. 

Ist ein Kunde nicht zu Hause anzutreffen, wird vom Monteur eine schriftliche Nachricht hinterlassen, mit der Bitte, einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren. Nach telefonischer Terminabsprache steht einem reibungslosen Wasserzählertausch und der gewohnt zuverlässigen Wasserversorgung nichts mehr im Wege. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Frau Eck, Tel. 07331/9882-35) gerne zur Verfügung. 

Bürgermeisteramt


Mitgliederversammlung des Krankenpflegevereins erst im Herbst

Die vorab für den 10. April angekündigte Mitgliederversammlung muss leider verschoben werden.

Auf Bitte der Geislinger Diakonie-Sozialstation soll die Versammlung erst im Herbst des Jahres stattfinden. Hierzu werden wir rechtzeitig einladen.

Bernd Rößner
Vorsitzender


Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 zum herunterladen (pdf, 329 KB)


Verpachtung von Flächen auf dem ehemaligen Filba-Areal

Wie bereits berichtet, hat die Gemeinde Kuchen das an der B10 gelegene Areal der ehemaligen Filba-Baustoffhandlung erworben. Hier soll ein „urbanes Gebiet“ entstehen… so die gemeinsame Sichtweise von Gemeinderat und Verwaltung. Dabei wird das Jahr 2024 unter der Überschrift „Ideen zur Umsetzung entwickeln“ stehen, aber vermutlich keine baulichen Maßnahmen beinhalten. Zumindest für einige Monate wird es deshalb möglich sein, die Flächen im Außenbereich sowie des Gebäudes und der Lagerhallen zu verpachten. Etliche Pachtzusagen wurden bereits erteilt. Es gibt aber noch freie Flächen – sowohl im Außenbereich als auch im Hauptgebäude. Wer Interesse an der temporären Nutzung von Flächen hat – z. B. zum Abstellen von LKWs, Wohnmobilen/ Wohnwagen / nur zugelassenen Fahrzeugen (keine Schrottwagen!), Lagern von Materialien oder anderem mehr hat, wendet sich bitte mit Angabe von Platzbedarf, Nutzungsart, Zeitraum und einem Gebot für die monatliche Pacht an die Gemeinde (broessner@kuchen.de / Tel. 9882-10). Die Verwaltung wird dies dann entsprechend aus- und bewerten.

Bürgermeisteramt


Förderung von Balkonkraftwerken in Kuchen auch in 2024

Unter dem Motto: „Jede auch in Kuchen regenerativ selbsterzeugte Kilowattstunde Strom ist eine gute Kilowattstunde und hilft weiter auf dem weiten Weg zur Klimaneutralität“ hatte die Gemeinde Kuchen im letzten Jahr ein kommunales Förderprogramm „Steckerfertige Photovoltaikanlagen /Balkonkraftwerke“ aufgelegt. Kuchen war damit die erste Gemeinde im Kreis, die Balkonkraftwerke fördert. Insgesamt wurden 100 Anlagen mit einem Volumen von 20.000 Euro gefördert. Jetzt wurde der Fördertopf neu aufgefüllt. Damit sind wieder Förderanträge möglich.

Rahmendaten des Förderprogramms:

  • Steckerfertige Photovoltaikanlage (Balkonkraftwerk / Balkonsolaranlage)
  • Mindestleistung 250 Watt
  • Maximalleistung des Wechselrichters aktuell 600 Watt (zukünftig 800 Watt?)
  • Die Anlage benötigt ein CE-Zeichen und eine Konformitätserklärung
  • Förderfähig sind nur Kuchener Gebäude; max. 2 Module pro Haushalt
  • Bezuschusst werden nur Anlagen, die nach Inkrafttreten des Förderprogrammes erworben werden
  • Nachweis: Rechnung, Zahlungsnachweis, Foto
  • Höhe des Zuschusses: einmalig pauschal pro Modul 100  = max. 200 Euro
  • Gesamtbudget Förderprogramm für 2024: 10.000 Euro 
  • Kein Anspruch auf Fördermittel, da freiwillige Leistung der Gemeinde und Budgetabhängig – „Windhund-Prinzip“.

Dem Antrag sind folgende Anlagen bei Einreichung zwingend vorzulegen: 

- Kopie der Originalrechnung
- Foto der installierten Anlage
- Zahlungsnachweis

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeister Bernd Rößner. Ab sofort (16.02.2024) können Sie das Antragsformular hierzu heruntergeladen werden. 

Bürgermeisteramt


Meldebescheinigung in Kuchen jetzt auch online erhältlich

Meldebescheinigungen können Kuchener Bürger künftig online beantragen!

Voraussetzung ist dabei, dass man sich über www.service-bw.de ( = Serviceportal Baden-Württemberg) ein Servicekonto anlegt und die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert hat. Besonders hervorzuheben ist auch, dass die Online-Beantragung im Gegensatz zur Beantragung im Bürgerbüro kostenlos ist.

Eine Meldebescheinigung wird u.a. zur Anmeldung einer Eheschließung, zur Beantragung von Kindergeld, die Einbürgerung oder das Umschreiben ausländischer Führerscheine benötigt. 

Wir freuen uns, wenn dieses Angebot künftig rege genutzt wird.

Ihr Bürgermeisteramt


Neue Heizung gesucht?

Der Bundestag hat am 08. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das neue GEG tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Für Neubauten (in Neubaugebieten) besteht ab 2024 die Pflicht mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu heizen. Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen. Spätestens ab 01.07.2028 wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien jedoch auch hier verbindlich.

Doch welche Heizung passt zu meinem Haus? Nicht jede Heizung ist für jedes Haus und für jedes vorhandene Verteilsystem geeignet. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich unabhängig von der gesetzlichen Neuerung frühzeitig auf den Wechsel der Heiztechnik vorbereiten. Um die Entscheidung eines Heizungstauschs leichter treffen zu können, hilft die neutrale Energieberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen. Die qualifizierten Energieberater beraten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen individuell und unabhängig über die am besten geeignete Heiztechnik, zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten. 

Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung

Energieagentur Landkreis Göppingen 


Rentenantragstellung im Rathaus vorerst nicht möglich

Aufgrund personeller Engpässe können Rentenanträge vorerst nicht im Rathaus gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht dies schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. 

Selbstverständlich können Sie trotzdem Ihren Rentenantrag stellen. Dies erledigen Sie bitte wie folgt: 

  • Die Antragstellung soll vorrangig online getätigt werden. Hierzu nutzen Sie bitte die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de). Welche Unterlagen Sie benötigen sowie weitere Hilfestellungen und Informationen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Homepage. 

  • Sollten Sie keinen Online-Zugang haben, wenden Sie sich bitte an die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen für eine kostenlose persönliche Beratung zur Verfügung stehen.  

    Im Umkreis von ca. 20 km gibt es einige dieser Berater, u. a.:
    Herr Manfred Schneider, Geislingen, Tel. 0176 45680842
    Herr Bilgeri in Salach, Tel: 07162 460191 (privat)
    Herr Savelsberg in Eislingen/Fils, Tel: 07161 6549233 (privat)
    Herr Till in Heiningen, Tel: 07161 42281 (privat).
    Weitere Berater gibt es in Göppingen, Rechberghausen, ...
    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
     
  • Sie können sich außerdem an die Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung in Göppingen wenden. Bitte rechnen Sie mit etwas Wartezeit, die Termine sind oft schon für einige Wochen vergeben.  Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter Tel.: 0711 84830300.  

    Bürgermeisteramt

Übersicht über die Standorte der Defibrillatoren

Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.

Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:

Gebäude

Adresse

Standort-Defi im Gebäude

Ankenhalle

Jahnstraße 30

Technikraum

Aussegnungshalle

Friedhof

Eingangstür zum Feierraum

Bahnhofturnhalle

Bahnhofstr. 76

Sporthalle 

Bürgerhaus

Hafengasse 20

EG rechts

Freibad

Jahnstr. 25

Schwimmeisterraum

Grund- und Hauptschule

Staubstr. 14

Lehrerzimmer und Hausmeister

Rathaus

Marktplatz 11

EG vor Zimmer 3

Schwimmbad-Turnhalle  Jahnstr. 23  Sporthalle

Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.

Bürgermeisteramt


Imagefilm der Gemeinde