- Grüngutplatz Kuchen - neu: Samstags ab 09.00 Uhr geöffnet
- Termine
- Einrichtungen
- Abfälle von A - Z
- Neu! Express-Sperrmüllabfuhr
- Elektrogeräte in den Wertstoffhöfen
- Entsorgung von Elektroschrott am Wertstoffhof
- Abfallvermeidung
- Altglassammelbehälter
- Müllgebühren
- Zu schade für den Müll
- Verbrennung pflanzlicher Abfälle
- Infos zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Wohin mit den alten CDs?
Grüngutplatz Kuchen - neu: Samstags ab 09.00 Uhr geöffnet
Der Grüngutplatz in Kuchen, den der AWB vor gut einem Jahr in Betrieb genommen hat, ist ein Erfolgsmodell. Schon über 2.000 Tonnen Grünabfälle wurden bisher zu Holzhackschnitzeln oder Kompost verarbeitet. Die Bürger aus dem Raum Geislingen und Kuchen haben schnell erkannt, dass die überwachte Anlieferung und Kompostierung erhebliche Vorteile gegenüber den alten Kompostplätzen hat. Die hervorragende Qualität des fertigen Komposts führt bereits dazu, dass die Nachfrage größer ist als das Angebot.
Aufgrund des regen Anlieferbetriebs hat der AWB bereits letzten Sommer die Öffnungszeiten von zwei auf drei Tage erweitert. Unter der Woche geht es auf den Grüngutplatz eher ruhig zu. Hochbetrieb herrscht dagegen am Samstagnachmittag. Oft schon eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Betriebsbeginn um 13.00 Uhr bildet sich eine lange Schlange von Gärtlesbesitzern, die ihren Grünabfall abgeben wollen. Manchmal stehen die Autos bis vor zur Bundesstraße.
Das soll jetzt besser werden. Der Grüngutplatz wird künftig schon am Samstagvormittag öffnen. Damit sollen lange Wartezeiten und Verkehrsstaus der Vergangenheit angehören.
Am Samstag, 14.08.2010 ist es soweit. Bereits ab 9.00 Uhr öffnet der Grüngutplatz seine Pforten.
Hier die Öffnungszeiten im Überblick:
Dienstag 14.00 - 18.00
Uhr
Freitag 14.00 -
18.00 Uhr
Samstag 9.00 - 18.00
Uhr
Termine
| Hausmüllabfuhr: | Donnerstag, 09.09.2010 |
| Gelber Sack: | Freitag, 03.09.2010 und 17.09.2010 |
| Wertstoffhof Im Gewerbepark: |
Öffnungszeiten: Mittwochs: 15.00 - 18.00 Uhr Samstags: 09.00 - 13.00 Uhr |
| Grüngutplatz Espan: | November bis Februar: Samstag, 12.00 - 16.00
Uhr März - Oktober: Dienstag und Freitag 14.00 - 18.00 Uhr Samstag 09.00 - 18.00 Uhr |
| Grünmasse: | Samstag, 25.09.2010 |
| Altpapier |
Samstag, 09.10.2010 (TSV Kuchen) |
| Altglas | nur werktags von 7.00 bis 19.00 an den bekannten Containerstandorten einwerfen |
|
Problemmüll: |
Termin für 2011 noch nicht bekannt |
| Schrottabfuhr: | Termin für 2011 noch nicht bekannt |
| Sperrmüll: | Abfuhr nur auf Anforderung |
| Elektronik-/ Elektronikgeräte: | Hierfür werden gesonderte Abfuhren auf Anforderung durchgeführt. Anforderungskarten können im Rathaus - Bürgerbüro - und bei den Banken abgeholt werden. |
Abfuhrtermine online
Bei Reklamationen oder Rückfragen ist der AbfallWirtschaftsBetrieb des
Landkreises, Carl-Hermann-Gaiser-Str. 41, zuständig (Tel.
07161/202-7700).
Wir bitten um Beachtung:
Die Mülltonnen müssen morgens um 6 Uhr bereitgestellt
werden!
Einrichtungen
| Wertstoffhof im Gewerbepark |
Öffnungszeiten: mittwochs: 15.00 bis 18.00 Uhr (in den Monaten Februar/ November 14.00 - 17.00 Uhr und Dezember/ Januar 13.00 - 16.00 Uhr) samstags: 09.00 bis 13.00 Uhr |
| Grünmassesammelplatz Im Espan, neben der Kläranlage Geislingen |
Öffnungszeiten: März - Oktober: Di. und Fr. 14.00 bis 18.00 Uhr Sa. 09.00 bis 18.00 Uhr Nov. - Februar: Sa. 12.00 - 16.00 Uhr |
| Glas- und Metallconatainer Standorte: - Seetalbachstraße gegenüber Gebäude 7 - Seetalbachstraße gegenüber Gebäude 60 - Feuerwache/Bauhof, Langwiesenstraße - Im Gewerbepark, Parkplatz M&H-Sport - Parkplatz beim Friedhof - Hauptstraße bei BMW-Fezer |
Öffnungszeiten: nur werktags von 07.00 bis 19.00 Uhr |
| Müllheizkraftwerk Göppingen, Iltishofweg 40 Tel. 07161-/6716-278 |
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09.00 bis 17.00 Uhr Samstag: 08.00 bis 13.00 Uhr |
Abfälle von A - Z
Abfall-ABC des AbfallwirtschaftsbetriebsNeu! Express-Sperrmüllabfuhr
Ab 01.01.2008 gibt es im Landkreis Göppingen einen neuen Service: Die Express-Sperrmüllabfuhr. Wenn es besonders schnell gehen soll und etwas kosten darf, wird der Sperrmüll innerhalb von 3 Tagen nach dem Tag der Bestellung abgeholt. Die Bestellung für das Abfuhrgebiet Kuchen erfolgt bei der Fa. Heilemann, Tel. 07024/4000.
Das ist wichtig!
- Mitgenommen werden nur sperrige, brennbare Abfälle aus Haushalten. Kein Schrott, kein Bauschutt, keine Elektrogeräte, keine Wertstoffe.
- Maximale Menge pro Bestellung: 2 Kubikmeter, Einzelteile maximal 50 kg Gewicht, maximale Größe 0,6 x 1,2 x 2,0 m.
- Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens am Straßen- oder Gehwegrand.
- keine Abholung vom Privatgrundstück.
- Stellen Sie Altholz und sonstigen Sperrmüll getrennt bereit. Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal.
- Es ist nicht möglich, pro Haushalt mehrere Express-Abfuhren gleichzeitig zu bestellen.
- Die Kosten belaufen sich auf 41,00 € pro Bestellung. Bitte geben Sie bei der Bestellung Ihre Bankverbindung an; der Betrag wird abgebucht.
Elektrogeräte in den Wertstoffhöfen
Abgabe im Wertstoffhof: Größe der Altgeräte ist nicht maßgebliches
Kriterium
Seit März 2006 gilt das neue Elektro-Gesetz mit dem
vorrangigen Ziel, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte einer optimalen
Verwertung zuzuführen. Um dies zu erreichen, müssen die Geräte direkt an der
Anfallstelle - also im Haushalt bzw. bei der Annahme - getrennt werden. Die
Mitarbeiter in den Wertstoffhöfen der Gemeinden wurden geschult und über die
Trennungskriterien informiert. Galt bisher einfach das Merkmal „KLEIN“ für die
Annahme im Wertstoffhof, hat sich nun durch die Vorgaben der Verwertungsfirmen,
die letztendlich die Altgeräte abnehmen, etwas geändert: Angenommen werden
Geräte der beiden Sammelgruppen „Haushaltskleingeräte“ sowie
„Kommunikations- und Informationstechnik“. In den Wertstoffhöfen stehen
jeweils zwei Gitterboxen für die separate Erfassung bereit, die Behälter sind
mit Gerätelisten versehen. Die strikte Trennung ist eine wichtige Voraussetzung
für das Recycling, auch wenn dadurch Bürgern und Mitarbeitern einiges abverlangt
wird. Im Einzelfall über Annahmekriterien zu diskutieren, führt zu nichts. Ein
Mikrowellengerät z. B. ist zwar klein, im Wertstoffhof kann es jedoch nicht
angenommen werden, weil es verwertungstechnisch einem Elektroherd ähnlich ist.
Dasselbe gilt beispielsweise für Raclette oder kleine Grillöfen. Für Bürger
und Mitarbeiter ist es hilfreich, sich einfach an die Listen zu halten: Was
nicht draufsteht, wird nicht im Wertstoffhof angenommen. Geräte, die zu groß
sind oder nicht zu den beiden Sammelgruppen passen, können weiterhin kostenlos
im Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk abgegeben werden. Auch die Abholung
auf Abruf direkt beim Haushalt ist ein komfortabler Service für die Bürger
- ebenfalls ohne zusätzliche Kosten. Es ist zu wünschen, dass alle ihren Teil
beitragen im Sinne einer optimalen Verwertung von Elektroschrott und auch für
einen reibungslosen Ablauf im Wertstoffhof!
Weitere Info: info@awb-gp.de oder Tel.-Nr. 07161/202-764
Entsorgung von Elektroschrott am Wertstoffhof
Für die Entsorgung von Elektroschrott stehen am Wertstoffhof künftig 2 verschiedene Gitterboxen zur Verfügung
Gitterbox 1:
Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische
Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs-
und Kontrollinstrumente
- Kleine Handstaubsauger
- Sonstige kleine Reinigungsgeräte
- Kleingeräte zum Nähen, Stricken, Weben oder sonstigen Bearbeitung von Textilien
- Bügeleisen und sonstige Kleingeräte zur Pflege von Kleidung
- Toaster und Friteusen
- Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Schließen von Behältnissen oder Verpackungen
- elektrische Messer, Waagen
- Haarschneidegeräte und –trockner
- elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
- Wecker, Armbanduhren und Kleingeräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
- alle möglichen Kleinwerkzeuge und kleinen Gartengeräte
- elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen
- Videospiele und –konsolen
- Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer etc.
- Kleingeräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen (z. B. Blutdruckmessgeräte)
- Rauchmelder
- Heizregler und Thermostate
- Kleingeräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt
Gitterbox 2:
Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der
Unterhaltungselektronik
- PC, Kleinrechner
- Drucker, Maus, Tastatur
- Laptops mit Zubehör, Notebooks, elektronische Notizbücher
- Taschen- und Tischrechner
- sonstige kleinen Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung der Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln
- Fax- und Telexgeräte
- Telefone aller Art und Anrufbeantworter
- Sonstige Kleingeräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln
Die Liste ist nicht abschließend und wird ggf. den praktischen Erfordernissen angepasst.
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen
Abfallvermeidung
Erst Abfälle vermeiden, dann Abfälle verwerten und nur, was übrigbleibt, sicher entsorgen; das ist die Zielsetzung unserer Abfallwirtschaft.Helfen Sie auch in Zukunft mit, unsere Umwelt von unnötigen Abfallbergen zu entlasten. Sie haben es in der Hand, denn Abfallvermeidung fängt schon beim Einkauf an.
Beim Einkauf fällt die Entscheidung für:
- Lose statt verpackte Ware
- Stofftaschen statt Plastiktüten
- Pfandflaschen statt Getränkedosen
- Mehrweg- statt Einwegverpackungen
- Packpapier statt Plastikfolie
- Keramikgeschirr statt Plastikgeschirr
- Langlebige Geräte statt Ex- und Hopp-Artikel
Altglassammelbehälter
Muss das sein??
Wer möchte schon mit den Bewohnern
tauschen, die neben den Wertstoffcontainern bzw. in der unmittelbaren Umgebung
wohnen? Immer wieder gibt es nämlich Mitbürger, die sich einfach nicht an die
angewiesenen Einwurfszeiten halten. Besonders ärgerlich ist dies, wenn dies
spätabends oder an Sonn- und Feiertagen geschieht.
Wir möchten deshalb
nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass in der polizeilichen
Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Kuchen ausdrücklich geregelt ist, dass die
Sammelbehälter nur Werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden
dürfen.
Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt
werden!
Viellecht sollte jeder, der sich gerne außerhalb der
angegebenen Einwurfszeiten "bemerkbar macht" einmal darüber
nachdenken!
Unsere Aufforderung und die Bitte der
Anwohner:
Altglassammelbehälter dürfen nur Werktags in der Zeit von
07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden! Halten Sie die Containerstandorte sauber! Es
sind keine Müllplätze!
Müllgebühren
Für die Müllgebühren ist der Landkreis Göppingen zuständig. Näheres erfahren Sie hier...
Zu schade für den Müll
Was für den einen nutzlos ist, ausgemustert wird und
schnellstens weg soll, kann ein anderer vielleicht gut gebrauchen.
Schade nur, dass der eine nichts vom anderen weiß. Für diese Fälle
gibt es nun die Sperrmüllbörse des Landkreises Göppingen im Internet.
Wenn Sie Gegenstände haben, die Sie nicht mehr benötigen und
verschenken möchten, weil sie zu schade für den Sperrmüll sind,
dann haben Sie in der Sperrmüllbörse dazu Gelegenheit.
Mit dem Starten der virtuellen Gebrauchtwarenbörse erkennen
Sie die Nutzungsbedingungen an!
Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle (Reisig) auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen. Hierbei ist folgendes zu beachten:
- Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
- Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden. Insbesondere dürfen durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderungen, keine erheblichen Belästigungen und kein Gefahr bringender Funkenflug eintreten.
- Folgende Mindestabstände müssen eingehalten
werden:
100 m zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,
50 m zu Gebäuden und Baumbeständen - Bei starkem Wind ist ein Verbrennen nicht zulässig.
- Spätestens bei Dämmerung müssen Feuer und Glut erloschen sein.
- Rechtzeitig vor Beginn der Verbrennungsarbeiten ist die beabsichtigte Verbrennung der Feuerwehrleitstelle Göppingen, Tel. 07161-650581 und dem Bürgermeisteramt (Bürgerbüro, Tel. 9882 22 oder -23) anzuzeigen. Samstags ist die Feuerwehrleitstelle Göppingen und das Polizeirevier Geislingen (Tel. 9327 0) anzurufen.
Infos zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Altgeräte werden auf den Wertstoffhöfen in fünf verschiedenen Gerätegruppen separat gesammelt:
- Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte (letztere gehen i.d.R. direkt zurück zum Hersteller)
- Kühlgeräte
- Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
- Gasentladungslampen
- Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Für die Gruppe 3 muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass Bildschirmgeräte getrennt von den anderen Geräten erfasst werden.
Die Qualität der Erfassung trägt entscheidend dazu bei, ob der E-Schrott hochwertig verwertet werden kann. Daher kommt der Arbeit kommunaler Entsorgungsträger eine hohe Bedeutung zu. Um eine möglichst Wert erhaltende Sammlung der Altgeräte zu gewährleisten, darf qualifiziertes Personal nicht fehlen, z.B. können nur Bildschirme, die die Sammlung und den Transport unzerbrochen überstehen, verwertet werden.
Die genaue Anzahl der einzurichtenden Sammelstellen und auch die Einrichtung von Holsystemen ist von der jeweiligen Bevölkerungsdichte und den sonstigen örtlichen Gegebenheiten abhängig. Im Bundesdurchschnitt müssen jedoch mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr erfasst werden. Für die Erfassung muss in jeder Kommune für jede Gerätegruppe mindestens eine Sammelstelle bereitstehen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich eine zusätzliche Holsammlung, sei es über die Sperrmüllsammlung, das Schadstoffmobil oder eine gezielte Altgerätesammlung, häufig lohnt, da durch die getrennte Erfassung der Restmüll reduziert wird. Entsprechend sinken dann die Kosten für die Abfallbehandlung.
Einige Kommunen besitzen selbst Verwertungsanlagen oder
kooperieren mit Recyclingunternehmen. Diese Verwertungswege können
weiterhin genutzt werden, wenn sich die Kommune für ein Jahr zur
Verwertung einer ganzen Geräte-Gruppe verpflichtet. Die gesammelten
und verwerteten Gerätemengen und auch die einer Wiederverwendung
zugeführten Mengen sind der Gemeinsamen Stelle der Hersteller, dem
"Elektro-Altgeräte-Register" EAR zu melden.
Hier erhalten Sie nähere Informationen (PDF-Download)
Wohin mit den alten CDs?
Diese Frage haben Sie sich bestimmt auch schon gestellt
angesichts der Flut ausgedienter Datenträger.
In vielen Zeitschriften finden sich CDs als Beilage oder sie kommen
als Werbe-CD ins Haus. Aus dem gewerblichen Einsatz ist die
silberne Scheibe nicht mehr wegzudenken und auch im privaten
Bereich sind CDs als praktische und günstige Speichermedien
unentbehrlich.
Laut Umweltbundesamt werden weltweit zur Zeit
jährlich etwa 40 Milliarden Scheiben auf den
Markt gebracht und das mit einer steigenden Tendenz von ca. 15
Prozent!
Rohstoffe, wie z.B. das Erdöl, sind wertvolle und begrenzt
vorkommende Güter. Wir müssen verantwortungsvoll mit ihnen
umgehen.
Ein wichtiger Beitrag um Ressourcen zu schonen ist das
Recycling - also die Wiederverwertung von Rest- und
Wertstoffen.
CDs und DVDs werden noch häufig über den Hausmüll "entsorgt"
und landen in der Müllverbrennungsanlage. Doch
weder dort noch im Gelben Sack sind CDs richtig aufgehoben,
denn sie eignen sich hervorragend zur Wiederverwertung.
CDs bestehen größtenteils aus dem Trägermaterial Polycarbonat,
auf welches eine dünne Aluminiumschicht aufgedampft
wird. Im Recyclingprozess kann das
Polycarbonat hoher Reinheit wiedergewonnen werden. Es
dient dann als Ausgangsstoff für eine Vielzahl neuer
Produkte von der Automobilindustrie bis hin zur Medizintechnik.
Zur Sammlung ausgedienter CDs steht im Bürgerbüro des Rathauses eine sogenannte Blueboxx, in der CDs gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden.

