Termine
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Hausmüllabfuhr: |
Donnerstag, 11.03.2010 und 25.03.2010 |
| Gelber Sack: |
Freitag, 19.03.2010 |
Wertstoffhof Im
Gewerbepark: |
Öffnungszeiten:
Mittwochs: 15.00 - 18.00 Uhr
Samstags: 09.00 - 13.00 Uhr |
| Grüngutplatz Espan: |
November bis Februar: Samstag, 12.00 - 16.00
Uhr
März - Oktober: Dienstag und Frreitag 14.00 - 18.00 Uhr
Samstag 13.00 - 18.00 Uhr |
| Grünmasse: |
Samstag, 17.04.2010 |
| Altpapier |
Samstag, 17.04.2010 (TSV Kuchen)
Papiertonne Fa. Fetzer: Donnerstag, 01.04.2010
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| Altglas |
nur werktags von 7.00 bis 19.00 an den bekannten
Containerstandorten einwerfen |
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Problemmüll:
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22.06.2010, 16 - 16.30 Uhr, Feuerwache, Langwiesenstr. 9
30.06.2010, 18.45 - 19.30 Uhr, Parkplatz Bahnhofturnhalle |
| Schrottabfuhr: |
Dienstag, 20.07.2010 |
| Sperrmüll: |
Abfuhr nur auf Anforderung |
| Elektronik-/ Elektronikgeräte: |
Hierfür werden gesonderte Abfuhren auf Anforderung
durchgeführt. Anforderungskarten können im Rathaus - Bürgerbüro
- und bei den Banken abgeholt werden. |
Abfuhrtermine online
Bei Reklamationen oder Rückfragen ist der AbfallWirtschaftsBetrieb des
Landkreises, Carl-Hermann-Gaiser-Str. 41, zuständig (Tel.
07161/202-7700).
Wir bitten um Beachtung:
Die Mülltonnen müssen morgens um 6 Uhr bereitgestellt
werden!
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Neuer Internet-Auftritt des Abfallwirtschaftsbetriebs
Seit 14.01.2010 ist die neue Homepage des
Abfallwirtschaftsbetriebs Göppingen online. Unter www.awb-gp.de bietet der
Abfallwirtschaftsbetrieb dem Bürger rund um die Uhr einen einfachen
und übersichtlichen Zugang zu den Informationen rund um das Thema
Abfall. So finden sich unter der Rubrik Abfall von A bis Z
zahlreiche Antworten auf immer wieder gestellte Fragen. Mit
wenigen Klicks erhält der Bürger alle Abfuhrtermine für seinen Ort
auf einen Blick.
Auch die Sperrmüllbörse wurde neu gestaltet. Gemäß dem Motto
„verschenken statt verschwenden“ kann man Gegenstände los werden,
die zu schade für den Müll sind oder schöne und nützliche
Gegenstände finden ohne Geld dafür ausgeben zu müssen. Der
Abfallwirtschaftsbetrieb wird seinen Internetauftritt weiter
ausbauen und stetig neue Angebote hinzufügen. Bei der Webgestaltung
wurde besonderes Augenmerk auf den barrierefreien Zugang gelegt, um
die Zugänglichkeit auch für Menschen mit Behinderungen und Nutzern
mit sonstigen Einschränkungen zu gewährleisten.
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Einrichtungen
Wertstoffhof
im Gewerbepark |
Öffnungszeiten:
mittwochs: 15.00 bis 18.00 Uhr
(in den Monaten Februar/ November 14.00 - 17.00 Uhr und
Dezember/ Januar 13.00 - 16.00 Uhr)
samstags: 09.00 bis 13.00 Uhr |
Grünmassesammelplatz
Neu: ab 11.04.09 im Espan, neben der Kläranlage
Geislingen |
Öffnungszeiten:
März - Oktober: Fr. 14.00 bis 18.00 Uhr
Sa. 13.00 bis 18.00 Uhr
Nov. - Februar: Sa. 12.00 - 16.00 Uhr |
Glas- und Metallconatainer
Standorte:
- Seetalbachstraße gegenüber Gebäude 7
- Seetalbachstraße gegenüber Gebäude 60
- Feuerwache/Bauhof, Langwiesenstraße
- Im Gewerbepark, Parkplatz M&H-Sport
- Parkplatz beim Friedhof
- Hauptstraße bei BMW-Fezer |
Öffnungszeiten:
nur werktags von 07.00 bis 19.00 Uhr |
Müllheizkraftwerk
Göppingen, Iltishofweg 40
Tel. 07161-/6716-278 |
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09.00 bis 17.00 Uhr
Samstag: 08.00 bis 13.00 Uhr |
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Abfälle von A - Z
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Neues Batteriegesetz - AWB zieht grüne Batteriecontainer ab
Ursprünglich waren die Landkreise alleine für
die Batteriesammlung und -entsorgung verantwortlich. Als Relikt aus
diesen Zeiten stehen in den Wertstoffhöfen und verschiedenen
öffentlichen Einrichtungen die grünen Sammelbehäiter des AWB für
ausgediente Gerätebatterien.
Vor rund 10 Jahren wurden dann mit der Batterieverordnung auch die
Hersteller und Vertreiber von Batterien mit ins Boot geholt und
waren neben den Landkreisen verpflichtet, gebrauchte Batterien
zurückzunehmen.
Ende 2009 geht die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme von
Batterien ganz auf die Hersteller und Vertreiber von Batterien
über. Danach besteht für den AWB keine Veranlassung mehr, parallel
dazu ein eigenes Sammelsystem zu betreiben. Die grünen
Batteriecontainer, an denen der Zahn der Zeit ohnehin schon stark
genagt hatte, werden abgezogen und verschrottet. Schließlich kann
man flächendeckend im ganzen Landkreis seine alten Gerätebatterien
kostenlos abzugeben. Und zwar bei allen Verkaufsstellen, die
Batterien anbieten. Und weil das ganze ein Geschäft auf
Gegenseitigkeit ist, hat der Verbraucher im Gegenzug zur
Rücknahmepflicht des Handels seinerseits die Pflicht zur Rückgabe
der Batterien. Bestehen bleibt die Möglichkeit, Batterien bei der
jährlichen Problemmüllsammlung oder bei der stationären
Problemmüllannahme des Landkreises (bei der Firma ETG,
Louis-WacklerStraße 5, Göppingen-Holzheim) abzugeben. Autobatterien
nimmt auch das Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk in Göppingen
an.
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Entsorgung von ausgedienten Energiesparlampen
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Herkömmliche Glühbirnen sind out – her mit den
Energiesparlampen! Was umweltbewusste Verbraucher schon lange
praktizieren, wird noch in diesem Jahr durch gesetzliche Vorgaben
forciert: Ab dem 1. September 2009 wird das Angebot an Glühbirnen
in den Geschäften sukzessive reduziert, bis September 2012 sollen
diese komplett aus den Regalen verschwunden sein. Die Verbraucher
werden dann auf Energiesparlampen umsteigen, die zwar in der
Anschaffung teurer sind, aber eine deutlich längere Nutzungsdauer
aufweisen und weitaus weniger Energie verbrauchen. Um die
umweltschonende Entsorgung zu gewährleisten, hat der
Abfallwirtschaftsbetrieb Abgabemöglichkeiten für Energiesparlampen
eingerichtet: Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger die
ausgedienten Lampen in allen Wertstoffhöfen des Landkreises
abgeben. Bitte die Energiesparlampen nur im Beisein des
Aufsichtspersonals abgeben.
Achtung: Leuchtstoffröhren müssen ins
Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk Göppingen gebracht werden
oder über die Problemstoffsammlung entsorgt werden.
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Neu! Express-Sperrmüllabfuhr
Ab 01.01.2008 gibt es im Landkreis Göppingen einen neuen
Service: Die Express-Sperrmüllabfuhr. Wenn es
besonders schnell gehen soll und etwas kosten darf, wird der
Sperrmüll innerhalb von 3 Tagen nach dem Tag der Bestellung
abgeholt. Die Bestellung für das Abfuhrgebiet Kuchen erfolgt bei
der Fa. Heilemann, Tel. 07024/4000.
Das ist wichtig!
- Mitgenommen werden nur sperrige, brennbare
Abfälle aus Haushalten. Kein Schrott, kein Bauschutt,
keine Elektrogeräte, keine Wertstoffe.
- Maximale Menge pro Bestellung: 2 Kubikmeter,
Einzelteile maximal 50 kg Gewicht, maximale Größe 0,6 x 1,2 x 2,0
m.
- Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens am
Straßen- oder Gehwegrand.
- keine Abholung vom Privatgrundstück.
- Stellen Sie Altholz und sonstigen Sperrmüll getrennt
bereit. Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal.
- Es ist nicht möglich, pro Haushalt mehrere Express-Abfuhren
gleichzeitig zu bestellen.
- Die Kosten belaufen sich auf 41,00 € pro Bestellung. Bitte
geben Sie bei der Bestellung Ihre Bankverbindung an; der Betrag
wird abgebucht.
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Altholzverwertung im Landkreis Göppingen
Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal Seit Juli 2006 wird
im Landkreis Göppingen Altholz getrennt vom restlichen Sperrmüll erfasst und
verwertet. Für den Erfolg der Sortierung ist die Mitarbeit der Bürger
maßgeblich: Am Abfuhrtag sollen Gegenstände aus Holz getrennt von anderen
sperrigen Teilen zur Abholung bereitgestellt werden. Wie gewohnt muss der
Sperrmüll ab 6:00 Uhr morgens bei der auf der Sperrmüllkarte angegebenen Adresse
am Straßenrand stehen. Neu ist, dass das Fahrzeug an diesem Tag zweimal kommt.
Deshalb brauchen sich die Sperrmüllkunden keine Sorgen zu machen, wenn zunächst
nur ein Teil der angemeldeten Gegenstände abgeholt wird - das Fahrzeug kommt ein
zweites Mal und holt den Rest im Rahmen der vorgegebenen 2 m³ pro
Sperrmüllkarte. Das getrennt erfasste Altholz wird ja nach Qualität stofflich
oder thermisch verwertet. Dadurch wird die Sperrmüllmenge, die im
Müllheizkraftwerk beseitigt werden muss, reduziert, und eine gewisse Ersparnis
für den Müllgebührenzahler erreicht.
Bei Fragen können Sie gerne beim Abfallwirtschaftsbetrieb unter der
Telefon-Nummer 07161/202-764 oder –768 anrufen.
Ihre Ansprechpartnerin: Sieglinde Gebhardt, AWB Göppingen, Telefon:
07161/202-764
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Elektrogeräte in den Wertstoffhöfen
Abgabe im Wertstoffhof: Größe der Altgeräte ist nicht maßgebliches
Kriterium Seit März 2006 gilt das neue Elektro-Gesetz mit dem
vorrangigen Ziel, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte einer optimalen
Verwertung zuzuführen. Um dies zu erreichen, müssen die Geräte direkt an der
Anfallstelle - also im Haushalt bzw. bei der Annahme - getrennt werden. Die
Mitarbeiter in den Wertstoffhöfen der Gemeinden wurden geschult und über die
Trennungskriterien informiert. Galt bisher einfach das Merkmal „KLEIN“ für die
Annahme im Wertstoffhof, hat sich nun durch die Vorgaben der Verwertungsfirmen,
die letztendlich die Altgeräte abnehmen, etwas geändert: Angenommen werden
Geräte der beiden Sammelgruppen „Haushaltskleingeräte“ sowie
„Kommunikations- und Informationstechnik“. In den Wertstoffhöfen stehen
jeweils zwei Gitterboxen für die separate Erfassung bereit, die Behälter sind
mit Gerätelisten versehen. Die strikte Trennung ist eine wichtige Voraussetzung
für das Recycling, auch wenn dadurch Bürgern und Mitarbeitern einiges abverlangt
wird. Im Einzelfall über Annahmekriterien zu diskutieren, führt zu nichts. Ein
Mikrowellengerät z. B. ist zwar klein, im Wertstoffhof kann es jedoch nicht
angenommen werden, weil es verwertungstechnisch einem Elektroherd ähnlich ist.
Dasselbe gilt beispielsweise für Raclette oder kleine Grillöfen. Für Bürger
und Mitarbeiter ist es hilfreich, sich einfach an die Listen zu halten: Was
nicht draufsteht, wird nicht im Wertstoffhof angenommen. Geräte, die zu groß
sind oder nicht zu den beiden Sammelgruppen passen, können weiterhin kostenlos
im Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk abgegeben werden. Auch die Abholung
auf Abruf direkt beim Haushalt ist ein komfortabler Service für die Bürger
- ebenfalls ohne zusätzliche Kosten. Es ist zu wünschen, dass alle ihren Teil
beitragen im Sinne einer optimalen Verwertung von Elektroschrott und auch für
einen reibungslosen Ablauf im Wertstoffhof!
Weitere Info: info@awb-gp.de oder
Tel.-Nr. 07161/202-764
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Wichtige Informationen zur Schrottabfuhr
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit vielen Jahren hat der Landkreis
Göppingen ein bewährtes System der Schrottentsorgung. Einmal im Jahr findet in
allen Kreisgemeinden eine amtliche Schrottsammlung statt. Der gesammelte Schrott
geht in eine ordnungsgemäße Verwertung, die Erlöse kommen dem Gebührenzahler zu
Gute. Zudem kann auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Göppingen Schrott
kostenfrei selbst angeliefert werden. Auch der Erlös aus diesen Schrottmengen
hilft die Müllgebühren stabil zu halten. Seit einiger Zeit führen nun zahlreiche
Klein- und Kleinstunternehmen private Schrottsammlungen im Kreisgebiet durch.
Meist werden die Bürgerinnen und Bürger durch Handzettel auf diese Sammlungen
aufmerksam gemacht. Durch diese privaten Sammlungen gehen dem Landkreis große
Schrottmengen und somit auch Erlöse, die dem Gebührenzahler zugute kommen
würden, verloren. Dies hat zur Folge, dass die Müllgebühren zwangsläufig steigen
werden. Zudem hat sich gezeigt, dass ein Teil dieser kleinen Sammelunternehmen
unzuverlässig ist. Mancher bereitgestellte Schrott wird einfach „übersehen" und
dadurch zum Ärgernis. Oft werden auch nur die lukrativen Materialien wie Kupfer,
Messing oder Aluminium eingesammelt. Der Rest bleibt liegen und muss vom
Abfallwirtschaftsbetrieb als wilder Müll auf Kosten der Gebührenzahler entsorgt
werden. Wir bitten daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihrem eigenen
Interesse die Entsorgungsangebote des Abfallwirtschaftsbetriebs zu nutzen und
private Schrottsammlungen nicht zu unterstützen.
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen
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Entsorgung von Elektroschrott am Wertstoffhof
Für die Entsorgung von Elektroschrott stehen am Wertstoffhof künftig 2
verschiedene Gitterboxen zur Verfügung
Gitterbox 1: Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische
Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs-
und Kontrollinstrumente
- Kleine Handstaubsauger
- Sonstige kleine Reinigungsgeräte
- Kleingeräte zum Nähen, Stricken, Weben oder sonstigen Bearbeitung von
Textilien
- Bügeleisen und sonstige Kleingeräte zur Pflege von Kleidung
- Toaster und Friteusen
- Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Schließen von
Behältnissen oder Verpackungen
- elektrische Messer, Waagen
- Haarschneidegeräte und –trockner
- elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte
für die Körperpflege
- Wecker, Armbanduhren und Kleingeräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen
der Zeit
- alle möglichen Kleinwerkzeuge und kleinen Gartengeräte
- elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen
- Videospiele und –konsolen
- Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer etc.
- Kleingeräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder
Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen (z. B.
Blutdruckmessgeräte)
- Rauchmelder
- Heizregler und Thermostate
- Kleingeräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt
Gitterbox 2: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der
Unterhaltungselektronik
- PC, Kleinrechner
- Drucker, Maus, Tastatur
- Laptops mit Zubehör, Notebooks, elektronische Notizbücher
- Taschen- und Tischrechner
- sonstige kleinen Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung,
Darstellung der Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln
- Fax- und Telexgeräte
- Telefone aller Art und Anrufbeantworter
- Sonstige Kleingeräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen
Informationen mit Telekommunikationsmitteln
Die Liste ist nicht abschließend und wird ggf. den praktischen Erfordernissen
angepasst.
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen
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Abfallvermeidung
Erst Abfälle vermeiden,
dann Abfälle verwerten und nur, was übrigbleibt, sicher entsorgen; das ist die
Zielsetzung unserer Abfallwirtschaft.
Helfen Sie auch in Zukunft mit, unsere Umwelt von unnötigen Abfallbergen zu
entlasten. Sie haben es in der Hand, denn Abfallvermeidung fängt schon beim
Einkauf an.
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Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Beim
Einkauf fällt die Entscheidung für:
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- Lose statt verpackte Ware
- Stofftaschen statt
Plastiktüten
- Pfandflaschen statt
Getränkedosen
- Mehrweg- statt
Einwegverpackungen
- Packpapier statt
Plastikfolie
- Keramikgeschirr statt
Plastikgeschirr
- Langlebige Geräte statt
Ex- und Hopp-Artikel
Altglassammelbehälter
Muss das sein?? Wer möchte schon mit den Bewohnern
tauschen, die neben den Wertstoffcontainern bzw. in der unmittelbaren Umgebung
wohnen? Immer wieder gibt es nämlich Mitbürger, die sich einfach nicht an die
angewiesenen Einwurfszeiten halten. Besonders ärgerlich ist dies, wenn dies
spätabends oder an Sonn- und Feiertagen geschieht. Wir möchten deshalb
nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass in der polizeilichen
Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Kuchen ausdrücklich geregelt ist, dass die
Sammelbehälter nur Werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden
dürfen. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt
werden! Viellecht sollte jeder, der sich gerne außerhalb der
angegebenen Einwurfszeiten "bemerkbar macht" einmal darüber
nachdenken! Unsere Aufforderung und die Bitte der
Anwohner: Altglassammelbehälter dürfen nur Werktags in der Zeit von
07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden! Halten Sie die Containerstandorte sauber! Es
sind keine Müllplätze!
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Müllgebühren
Für die Müllgebühren ist der Landkreis Göppingen zuständig.
Näheres erfahren Sie hier...
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Zu schade für den Müll
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Was für den einen nutzlos ist, ausgemustert wird und
schnellstens weg soll, kann ein anderer vielleicht gut gebrauchen.
Schade nur, dass der eine nichts vom anderen weiß. Für diese Fälle
gibt es nun die Sperrmüllbörse des Landkreises Göppingen im Internet.
Wenn Sie Gegenstände haben, die Sie nicht mehr benötigen und
verschenken möchten, weil sie zu schade für den Sperrmüll sind,
dann haben Sie in der Sperrmüllbörse dazu Gelegenheit.
Mit dem Starten der virtuellen Gebrauchtwarenbörse erkennen
Sie die Nutzungsbedingungen an!
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Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle
(Reisig) auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen. Hierbei ist
folgendes zu beachten:
- Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst
geringer Rauchentwicklung verbrennen.
- Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden. Insbesondere
dürfen durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderungen, keine erheblichen
Belästigungen und kein Gefahr bringender Funkenflug eintreten.
- Folgende Mindestabstände müssen eingehalten
werden:
100 m zu Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen, 50 m zu Gebäuden und Baumbeständen
- Bei starkem Wind ist ein Verbrennen nicht zulässig.
- Spätestens bei Dämmerung müssen Feuer und Glut erloschen sein.
- Rechtzeitig vor Beginn der Verbrennungsarbeiten ist die
beabsichtigte Verbrennung der Feuerwehrleitstelle Göppingen,
Tel. 07161-650581 und dem Bürgermeisteramt (Bürgerbüro, Tel.
9882 22 oder -23) anzuzeigen. Samstags ist die Feuerwehrleitstelle Göppingen
und das Polizeirevier Geislingen (Tel. 9327 0) anzurufen.
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Infos zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
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Altgeräte werden auf den Wertstoffhöfen in fünf verschiedenen
Gerätegruppen separat gesammelt:
- Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte (letztere gehen
i.d.R. direkt zurück zum Hersteller)
- Kühlgeräte
- Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der
Unterhaltungselektronik
- Gasentladungslampen
- Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und
elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte,
Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Für die Gruppe 3 muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass
Bildschirmgeräte getrennt von den anderen Geräten erfasst
werden.
Die Qualität der Erfassung trägt entscheidend dazu bei, ob der
E-Schrott hochwertig verwertet werden kann. Daher kommt der Arbeit
kommunaler Entsorgungsträger eine hohe Bedeutung zu. Um eine
möglichst Wert erhaltende Sammlung der Altgeräte zu gewährleisten,
darf qualifiziertes Personal nicht fehlen, z.B. können nur
Bildschirme, die die Sammlung und den Transport unzerbrochen
überstehen, verwertet werden.
Die genaue Anzahl der einzurichtenden Sammelstellen und auch die
Einrichtung von Holsystemen ist von der jeweiligen
Bevölkerungsdichte und den sonstigen örtlichen Gegebenheiten
abhängig. Im Bundesdurchschnitt müssen jedoch mindestens 4 kg pro
Einwohner und Jahr erfasst werden. Für die Erfassung muss in jeder
Kommune für jede Gerätegruppe mindestens eine Sammelstelle
bereitstehen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich eine
zusätzliche Holsammlung, sei es über die Sperrmüllsammlung, das
Schadstoffmobil oder eine gezielte Altgerätesammlung, häufig lohnt,
da durch die getrennte Erfassung der Restmüll reduziert wird.
Entsprechend sinken dann die Kosten für die Abfallbehandlung.
Einige Kommunen besitzen selbst Verwertungsanlagen oder
kooperieren mit Recyclingunternehmen. Diese Verwertungswege können
weiterhin genutzt werden, wenn sich die Kommune für ein Jahr zur
Verwertung einer ganzen Geräte-Gruppe verpflichtet. Die gesammelten
und verwerteten Gerätemengen und auch die einer Wiederverwendung
zugeführten Mengen sind der Gemeinsamen Stelle der Hersteller, dem
"Elektro-Altgeräte-Register" EAR zu melden.
Hier erhalten Sie nähere Informationen
(PDF-Download)
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Wohin mit den alten CDs?
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Diese Frage haben Sie sich bestimmt auch schon gestellt
angesichts der Flut ausgedienter Datenträger.
In vielen Zeitschriften finden sich CDs als Beilage oder sie kommen
als Werbe-CD ins Haus. Aus dem gewerblichen Einsatz ist die
silberne Scheibe nicht mehr wegzudenken und auch im privaten
Bereich sind CDs als praktische und günstige Speichermedien
unentbehrlich.
Laut Umweltbundesamt werden weltweit zur Zeit
jährlich etwa 40 Milliarden Scheiben auf den
Markt gebracht und das mit einer steigenden Tendenz von ca. 15
Prozent!
Rohstoffe, wie z.B. das Erdöl, sind wertvolle und begrenzt
vorkommende Güter. Wir müssen verantwortungsvoll mit ihnen
umgehen.
Ein wichtiger Beitrag um Ressourcen zu schonen ist das
Recycling - also die Wiederverwertung von Rest- und
Wertstoffen.
CDs und DVDs werden noch häufig über den Hausmüll "entsorgt"
und landen in der Müllverbrennungsanlage. Doch
weder dort noch im Gelben Sack sind CDs richtig aufgehoben,
denn sie eignen sich hervorragend zur Wiederverwertung.
CDs bestehen größtenteils aus dem Trägermaterial Polycarbonat,
auf welches eine dünne Aluminiumschicht aufgedampft
wird. Im Recyclingprozess kann das
Polycarbonat hoher Reinheit wiedergewonnen werden. Es
dient dann als Ausgangsstoff für eine Vielzahl neuer
Produkte von der Automobilindustrie bis hin zur Medizintechnik.
Zur Sammlung ausgedienter CDs steht im Bürgerbüro des
Rathauses eine sogenannte Blueboxx, in der CDs gesammelt und der
Wiederverwertung zugeführt werden.
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