Gemeinde KUCHEN online
Abfallbeseitigung
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© 2012 Gemeinde Kuchen

Kontakt

Bürgermeisteramt Kuchen
Marktplatz 11
73329 Kuchen
Tel.: 07331-9882 0
Fax: 07331-9882 13
e-mail: bma@kuchen.de

Öffnungszeiten Rathaus

Mo.,Di.,Do. u. Fr.
08.00 - 12.00 Uhr

Mi. 15.00 - 18.00 Uhr
Do. 14.00 - 16.00 Uhr

Zusätzlich Bürgerbüro: Mo. ab 07.00 sowie Montag und Dienstag, 14.00 - 16.00 Uhr

Reklamationen und Rückfragen

Bitte wenden Sie sich wegen Reklamationen und Rückfragen an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen, Tel. 07161-202 7700.

Termine

 

Hausmüllabfuhr:           

Montag, 06.02.2012
Gelber Sack: Freitag, 03.02.2012 und 17.02.2012
Wertstoffhof
Im Gewerbepark:

Öffnungszeiten:
Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr (Dezember + Januar)
Samstags: 09.00 - 13.00 Uhr

Grüngutplatz Espan: Montag und Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 11.00 - 18.00 Uhr
Samstag 09.00 - 18.00 Uhr
ab 01.12. gilt Winteröffnungszeit Samstag 12 - 16 Uhr
Grünmasse:  Mittwoch, 04.04.2012
Altpapier

Samstag, 28.04.2012 (TSV Kuchen)
Papiertonne Fa. Fetzer: Montag, 30.01.2012 und 27.02.2012

Altglas  nur werktags von 7.00 bis 19.00 an den bekannten Containerstandorten einwerfen

Problemmüll:

Sammlung 1: 26.06.2012
Sammlung 2: 04.07.2012
Schrottabfuhr: Mittwoch, 25.07.2012
Sperrmüll: Abfuhr nur auf Anforderung
Elektronik-/ Elektronikgeräte: Hierfür werden gesonderte Abfuhren auf Anforderung durchgeführt. Anforderungskarten können im Rathaus - Bürgerbüro - und bei den Banken abgeholt werden.

Abfuhrtermine online
Bei Reklamationen oder Rückfragen ist der AbfallWirtschaftsBetrieb des Landkreises, Carl-Hermann-Gaiser-Str. 41, zuständig (Tel. 07161/202-7700).

Wir bitten um Beachtung:  
Die Mülltonnen müssen morgens um 6 Uhr bereitgestellt werden!

Wichtige Informationen zur Schrottabfuhr

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Einrichtungen

Wertstoffhof
im Gewerbepark 
Öffnungszeiten:
mittwochs: 15.00 bis 18.00 Uhr
samstags: 09.00 bis 13.00 Uhr 
Grüngutplatz
Im Espan,
neben der Kläranlage Geislingen
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr*
Freitag                      11:00 - 18:00 Uhr*
Samstag                     9:00 - 18:00 Uhr*
*im November jeweils bis 17.00 Uhr
Glas- und Metallconatainer
Standorte:
- Seetalbachstraße gegenüber Gebäude 7
- Seetalbachstraße gegenüber Gebäude 60
- Feuerwache/Bauhof, Langwiesenstraße
- Im Gewerbepark, Parkplatz M&H-Sport
- Parkplatz beim Friedhof
- Hauptstraße bei BMW-Fezer 
Öffnungszeiten:
nur werktags von 07.00 bis 19.00 Uhr
Müllheizkraftwerk
Göppingen, Iltishofweg 40
Tel. 07161-/6716-278 
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09.00 bis 17.00 Uhr
Samstag: 08.00 bis 13.00 Uhr 

Doppelte Bereitstellung von Mülltonnen

Ergaunerte Mülltonnen-Leerungen sind kein Kavaliersdelikt
Die Mülltonne wurde erst gestern geleert und ist heute schon wieder voll. Was nun? Findige Mitbürger kommen schon mal auf die Idee, die Tonne dann einfach für eine weitere Leerung in eine andere Straße zu bringen. So einfach ist das aber nicht: Mit der Müllgebühr ist eine Leerung innerhalb von 14 Tagen abgedeckt. Laut Abfallwirtschaftssatzung ist es nicht erlaubt, Abfallbehälter innerhalb des 14-tägigen Abfuhrzeitraums mehrmals zur Abfuhr bereit zu stellen. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Dennoch wurden in den vergangenen Tagen im Landkreis mehrere Mülltonnen doppelt zur Abholung bereit gestellt. Dies ist unseren aufmerksamen Müllwerkern nicht entgangen. Die Eigentümer der Mülltonnen wurden ausfindig gemacht und werden in den nächsten Tagen Post von der Bußgeldstelle bekommen. Die Mitarbeiter der Abholfirmen werden auch künftig verstärkt auf verdächtige Situationen achten und diese dem Abfallwirtschaftsbetrieb melden.

Express-Sperrmüllabfuhr

Seit.2008 gibt es im Landkreis Göppingen einen neuen Service: Die Express-Sperrmüllabfuhr. Wenn es besonders schnell gehen soll und etwas kosten darf, wird der Sperrmüll innerhalb von 3 Tagen nach dem Tag der Bestellung abgeholt. Die Bestellung für das Abfuhrgebiet Kuchen erfolgt bei der Fa. Heilemann, Tel. 07024/4000.

Das ist wichtig!

  • Mitgenommen werden nur sperrige, brennbare Abfälle aus Haushalten. Kein Schrott, kein Bauschutt, keine Elektrogeräte, keine Wertstoffe.
  • Maximale Menge pro Bestellung: 2 Kubikmeter, Einzelteile maximal 50 kg Gewicht, maximale Größe 0,6 x 1,2 x 2,0 m.
  • Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens am Straßen- oder Gehwegrand.
  • keine Abholung vom Privatgrundstück.
  • Stellen Sie Altholz und sonstigen Sperrmüll getrennt bereit. Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal.
  • Es ist nicht möglich, pro Haushalt mehrere Express-Abfuhren gleichzeitig zu bestellen.
  • Die Kosten belaufen sich auf 41,00 € pro Bestellung. Bitte geben Sie bei der Bestellung Ihre Bankverbindung an; der Betrag wird abgebucht.

Infos zur Grünmassesammlung

Mit den neuen Grüngutplätzen des Landkreises in Bad Ditzenbach, Deggingen und Kuchen wird die bisherige einfache Kompostierung durch eine hochwertige Verwertung desGrünguts abgelöst. Die neuen Verwertungswege haben Auswirkungen auf die Grünmassesammlungen. Fremdstoffe wie Papier, Plastik oder anderer Müll, die schon gerne mla in den Papiersäcken "versteckt" wurden, haben bei der Herstellung vonQualitätskompost sichts zu suchen. Papiersäcke werden in den Gemenden, deren Grüngut auf die neuen Plätze gebracht wird, daher nicht mehr mitgenommen.

Die nächste Grünmassesammlung in Kuchen findet am Mittwoch, 09.11.2011 statt. Wenn Sie an der Sammlung teilnehmen, beachten Sie bitte folgendes:

  • Bitte benutzen Sie für Laub, Grasschnitt und andere lose Grünabfälle offene Behältnisse z.B. Gartenbags oder Plastikwannen.
  • Sperrige Grünabfälle, die nicht in entsprechende Behältnisse passen, wie z.B. Hecken- und Baumschnitt, müssen gebündelt bereitgestellt werden. Bündel dürfen maximal 2m lang sein, Äste einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser, Baumstümpfe und Wurzelstöcke müssen auf der Deponie Stadler in Salach angeliefert werden. Öffnungszeiten: Freitag von 10.00 - 12.00 und von 14.00 - 16.00 Uhr.
  • Verschnüren Sie die Bündel ausschließlich mit Verpackungsschnur (kein Draht!).
  • Stellen Sie Ihre Grünabfälle am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Straßen- oder Gehwegrand bereit. Vom Privatgrundstück wird Grünabfall nicht abgeholt.
  • Das Sammelfahrzeug fährt nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Wochenendgrundstücke, Kleingartenanlagen oder landwirtschaftlich genutzte Flächen werden nicht angefahren.

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen

Elektrogeräte in den Wertstoffhöfen

Abgabe im Wertstoffhof: Größe der Altgeräte ist nicht maßgebliches Kriterium
Seit März 2006 gilt das neue Elektro-Gesetz mit dem vorrangigen Ziel, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte einer optimalen Verwertung zuzuführen. Um dies zu erreichen, müssen die Geräte direkt an der Anfallstelle - also im Haushalt bzw. bei der Annahme - getrennt werden. Die Mitarbeiter in den Wertstoffhöfen der Gemeinden wurden geschult und über die Trennungskriterien informiert. Galt bisher einfach das Merkmal „KLEIN“ für die Annahme im Wertstoffhof, hat sich nun durch die Vorgaben der Verwertungsfirmen, die letztendlich die Altgeräte abnehmen, etwas geändert: Angenommen werden Geräte der beiden Sammelgruppen „Haushaltskleingeräte“ sowie „Kommunikations- und Informationstechnik“. In den Wertstoffhöfen stehen jeweils zwei Gitterboxen für die separate Erfassung bereit, die Behälter sind mit Gerätelisten versehen. Die strikte Trennung ist eine wichtige Voraussetzung für das Recycling, auch wenn dadurch Bürgern und Mitarbeitern einiges abverlangt wird. Im Einzelfall über Annahmekriterien zu diskutieren, führt zu nichts. Ein Mikrowellengerät z. B. ist zwar klein, im Wertstoffhof kann es jedoch nicht angenommen werden, weil es verwertungstechnisch einem Elektroherd ähnlich ist. Dasselbe gilt beispielsweise für Raclette oder kleine Grillöfen. Für Bürger und Mitarbeiter ist es hilfreich, sich einfach an die Listen zu halten: Was nicht draufsteht, wird nicht im Wertstoffhof angenommen. Geräte, die zu groß sind oder nicht zu den beiden Sammelgruppen passen, können weiterhin kostenlos im Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk abgegeben werden. Auch die Abholung auf Abruf direkt beim Haushalt  ist ein komfortabler Service für die Bürger - ebenfalls ohne zusätzliche Kosten. Es ist zu wünschen, dass alle ihren Teil beitragen im Sinne einer optimalen Verwertung von Elektroschrott und auch für einen reibungslosen Ablauf im Wertstoffhof!

Weitere Info: info@awb-gp.de oder Tel.-Nr. 07161/202-764

Entsorgung von Elektroschrott am Wertstoffhof

Für die Entsorgung von Elektroschrott stehen am Wertstoffhof künftig 2 verschiedene Gitterboxen zur Verfügung

Gitterbox 1:
Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

  • Kleine Handstaubsauger
  • Sonstige kleine Reinigungsgeräte
  • Kleingeräte zum Nähen, Stricken, Weben oder sonstigen Bearbeitung von Textilien
  • Bügeleisen und sonstige Kleingeräte zur Pflege von Kleidung
  • Toaster und Friteusen
  • Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Schließen von Behältnissen oder Verpackungen
  • elektrische Messer, Waagen
  • Haarschneidegeräte und –trockner
  • elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
  • Wecker, Armbanduhren und Kleingeräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
  • alle möglichen Kleinwerkzeuge und kleinen Gartengeräte
  • elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen
  • Videospiele und –konsolen
  • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer etc.
  • Kleingeräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen (z. B. Blutdruckmessgeräte)
  • Rauchmelder
  • Heizregler und Thermostate
  • Kleingeräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt

Gitterbox 2:
Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik

  • PC, Kleinrechner
  • Drucker, Maus, Tastatur
  • Laptops mit Zubehör, Notebooks, elektronische Notizbücher
  • Taschen- und Tischrechner
  • sonstige kleinen Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung der Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln
  • Fax- und Telexgeräte
  • Telefone aller Art und Anrufbeantworter
  • Sonstige Kleingeräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln

Die Liste ist nicht abschließend und wird ggf. den praktischen Erfordernissen angepasst.

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen

Abfallvermeidung

Erst Abfälle vermeiden, dann Abfälle verwerten und nur, was übrigbleibt, sicher entsorgen; das ist die Zielsetzung unserer Abfallwirtschaft.

Helfen Sie auch in Zukunft mit, unsere Umwelt von unnötigen Abfallbergen zu entlasten. Sie haben es in der Hand, denn Abfallvermeidung fängt schon beim Einkauf an.

Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.
Beim Einkauf fällt die Entscheidung für:

  • Lose statt verpackte Ware
  • Stofftaschen statt Plastiktüten
  • Pfandflaschen statt Getränkedosen
  • Mehrweg- statt Einwegverpackungen
  • Packpapier statt Plastikfolie
  • Keramikgeschirr statt Plastikgeschirr
  • Langlebige Geräte statt Ex- und Hopp-Artikel

Altglassammelbehälter

Muss das sein??
Wer möchte schon mit den Bewohnern tauschen, die neben den Wertstoffcontainern bzw. in der unmittelbaren Umgebung wohnen? Immer wieder gibt es nämlich Mitbürger, die sich einfach nicht an die angewiesenen Einwurfszeiten halten. Besonders ärgerlich ist dies, wenn dies spätabends oder an Sonn- und Feiertagen geschieht.
Wir möchten deshalb nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass in der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Kuchen ausdrücklich geregelt ist, dass die Sammelbehälter nur Werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden dürfen.
Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden!
Viellecht sollte jeder, der sich gerne außerhalb der angegebenen Einwurfszeiten "bemerkbar macht" einmal darüber nachdenken!
Unsere Aufforderung und die Bitte der Anwohner:
Altglassammelbehälter dürfen nur Werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden! Halten Sie die Containerstandorte sauber! Es sind keine Müllplätze!

Müllgebühren

Für die Müllgebühren ist der Landkreis Göppingen zuständig. Näheres erfahren Sie hier...

Zu schade für den Müll

Was für den einen nutzlos ist, ausgemustert wird und schnellstens weg soll, kann ein anderer vielleicht gut gebrauchen. Schade nur, dass der eine nichts vom anderen weiß. Für diese Fälle gibt es nun die Sperrmüllbörse des Landkreises Göppingen im Internet. Wenn Sie Gegenstände haben, die Sie nicht mehr benötigen und verschenken möchten, weil sie zu schade für den Sperrmüll sind, dann haben Sie in der Sperrmüllbörse dazu Gelegenheit.
Mit dem Starten der virtuellen Gebrauchtwarenbörse erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an!

Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle (Reisig) auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
  • Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden. Insbesondere dürfen durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderungen, keine erheblichen Belästigungen und kein Gefahr bringender Funkenflug eintreten.
  • Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden:
    100 m zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,
    50 m zu Gebäuden und Baumbeständen
  • Bei starkem Wind ist ein Verbrennen nicht zulässig.
  • Spätestens bei Dämmerung müssen Feuer und Glut erloschen sein.
  • Rechtzeitig vor Beginn der Verbrennungsarbeiten ist die beabsichtigte Verbrennung der Feuerwehrleitstelle Göppingen, Tel. 07161-650581 und dem Bürgermeisteramt (Bürgerbüro, Tel. 9882 22 oder -23) anzuzeigen. Samstags ist die Feuerwehrleitstelle Göppingen und das Polizeirevier Geislingen (Tel. 9327 0) anzurufen.

Infos zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Altgeräte werden auf den Wertstoffhöfen in fünf verschiedenen Gerätegruppen separat gesammelt:

  1. Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte (letztere gehen i.d.R. direkt zurück zum Hersteller)
  2. Kühlgeräte
  3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
  4. Gasentladungslampen
  5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Für die Gruppe 3 muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass Bildschirmgeräte getrennt von den anderen Geräten erfasst werden.

Die Qualität der Erfassung trägt entscheidend dazu bei, ob der E-Schrott hochwertig verwertet werden kann. Daher kommt der Arbeit kommunaler Entsorgungsträger eine hohe Bedeutung zu. Um eine möglichst Wert erhaltende Sammlung der Altgeräte zu gewährleisten, darf qualifiziertes Personal nicht fehlen, z.B. können nur Bildschirme, die die Sammlung und den Transport unzerbrochen überstehen, verwertet werden.

Die genaue Anzahl der einzurichtenden Sammelstellen und auch die Einrichtung von Holsystemen ist von der jeweiligen Bevölkerungsdichte und den sonstigen örtlichen Gegebenheiten abhängig. Im Bundesdurchschnitt müssen jedoch mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr erfasst werden. Für die Erfassung muss in jeder Kommune für jede Gerätegruppe mindestens eine Sammelstelle bereitstehen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich eine zusätzliche Holsammlung, sei es über die Sperrmüllsammlung, das Schadstoffmobil oder eine gezielte Altgerätesammlung, häufig lohnt, da durch die getrennte Erfassung der Restmüll reduziert wird. Entsprechend sinken dann die Kosten für die Abfallbehandlung.

Einige Kommunen besitzen selbst Verwertungsanlagen oder kooperieren mit Recyclingunternehmen. Diese Verwertungswege können weiterhin genutzt werden, wenn sich die Kommune für ein Jahr zur Verwertung einer ganzen Geräte-Gruppe verpflichtet. Die gesammelten und verwerteten Gerätemengen und auch die einer Wiederverwendung zugeführten Mengen sind der Gemeinsamen Stelle der Hersteller, dem "Elektro-Altgeräte-Register" EAR zu melden.

Hier erhalten Sie nähere Informationen (PDF-Download)

Wohin mit den alten CDs?

Diese Frage haben Sie sich bestimmt auch schon gestellt angesichts der Flut ausgedienter Datenträger.
In vielen Zeitschriften finden sich CDs als Beilage oder sie kommen als Werbe-CD ins Haus. Aus dem gewerblichen Einsatz ist die silberne Scheibe nicht mehr wegzudenken und auch im privaten Bereich sind CDs als praktische und günstige Speichermedien unentbehrlich.
Laut Umweltbundesamt werden weltweit zur Zeit jährlich etwa 40 Milliarden Scheiben auf den Markt gebracht und das mit einer steigenden Tendenz von ca. 15 Prozent!
Rohstoffe, wie z.B. das Erdöl, sind wertvolle und begrenzt vorkommende Güter. Wir müssen verantwortungsvoll mit ihnen umgehen.
Ein wichtiger Beitrag um Ressourcen zu schonen ist das Recycling - also die Wiederverwertung von Rest- und Wertstoffen.

CDs und DVDs werden noch häufig über den Hausmüll "entsorgt" und landen in der Müllverbrennungsanlage. Doch weder dort noch im Gelben Sack sind CDs richtig aufgehoben, denn sie eignen sich hervorragend zur Wiederverwertung.
CDs bestehen größtenteils aus dem Trägermaterial Polycarbonat, auf welches eine dünne Aluminiumschicht aufgedampft wird. Im Recyclingprozess kann das Polycarbonat hoher Reinheit wiedergewonnen werden. Es dient dann als Ausgangsstoff für eine Vielzahl neuer Produkte von der Automobilindustrie bis hin zur Medizintechnik.

Zur Sammlung ausgedienter CDs steht im Bürgerbüro des Rathauses eine sogenannte Blueboxx, in der CDs gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden.

Auch im Wertstoffhof stehen nun Sammeltonnen zur Entsorgung von CDs und DVDs.