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Abfallbeseitigung
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Termine

Hausmüllabfuhr:            Donnerstag, 11.03.2010 und 25.03.2010
Gelber Sack: Freitag, 19.03.2010
Wertstoffhof
Im Gewerbepark:
Öffnungszeiten:
Mittwochs: 15.00 - 18.00 Uhr
Samstags: 09.00 - 13.00 Uhr
Grüngutplatz Espan: November bis Februar: Samstag, 12.00 - 16.00 Uhr
März - Oktober: Dienstag und Frreitag 14.00 - 18.00 Uhr
Samstag 13.00 - 18.00 Uhr
Grünmasse:  Samstag, 17.04.2010
Altpapier

Samstag, 17.04.2010 (TSV Kuchen)
Papiertonne Fa. Fetzer: Donnerstag, 01.04.2010

Altglas  nur werktags von 7.00 bis 19.00 an den bekannten Containerstandorten einwerfen

Problemmüll:

22.06.2010, 16 - 16.30 Uhr, Feuerwache, Langwiesenstr. 9
30.06.2010, 18.45 - 19.30 Uhr, Parkplatz Bahnhofturnhalle
Schrottabfuhr: Dienstag, 20.07.2010
Sperrmüll: Abfuhr nur auf Anforderung
Elektronik-/ Elektronikgeräte: Hierfür werden gesonderte Abfuhren auf Anforderung durchgeführt. Anforderungskarten können im Rathaus - Bürgerbüro - und bei den Banken abgeholt werden.

Abfuhrtermine online
Bei Reklamationen oder Rückfragen ist der AbfallWirtschaftsBetrieb des Landkreises, Carl-Hermann-Gaiser-Str. 41, zuständig (Tel. 07161/202-7700).

Wir bitten um Beachtung:  
Die Mülltonnen müssen morgens um 6 Uhr bereitgestellt werden!

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Versand der Müllgebührenbescheide 2010

Nähere Infos>>

 

 

Neuer Internet-Auftritt des Abfallwirtschaftsbetriebs

Seit 14.01.2010 ist die neue Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs Göppingen online. Unter www.awb-gp.de bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb dem Bürger rund um die Uhr einen einfachen und übersichtlichen Zugang zu den Informationen rund um das Thema Abfall. So finden sich unter der Rubrik Abfall von A bis Z zahlreiche Antworten  auf immer wieder gestellte Fragen. Mit wenigen Klicks erhält der Bürger alle Abfuhrtermine für seinen Ort auf einen Blick.

Auch die Sperrmüllbörse wurde neu gestaltet. Gemäß dem Motto „verschenken statt verschwenden“ kann man Gegenstände los werden, die zu schade für den Müll sind oder schöne und nützliche Gegenstände finden ohne Geld dafür ausgeben zu müssen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird seinen Internetauftritt weiter ausbauen und stetig neue Angebote hinzufügen. Bei der Webgestaltung wurde besonderes Augenmerk auf den barrierefreien Zugang gelegt, um die Zugänglichkeit auch für Menschen mit Behinderungen und Nutzern mit sonstigen Einschränkungen zu gewährleisten.

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Einrichtungen

Wertstoffhof
im Gewerbepark 
Öffnungszeiten:
mittwochs: 15.00 bis 18.00 Uhr
(in den Monaten Februar/ November 14.00 - 17.00 Uhr und
Dezember/ Januar 13.00 - 16.00 Uhr)
samstags: 09.00 bis 13.00 Uhr 
Grünmassesammelplatz
Neu: ab 11.04.09 im Espan, neben der Kläranlage Geislingen
Öffnungszeiten:
März - Oktober: Fr. 14.00 bis 18.00 Uhr
                        Sa. 13.00 bis 18.00 Uhr
Nov. - Februar:  Sa. 12.00 - 16.00 Uhr 
Glas- und Metallconatainer
Standorte:
- Seetalbachstraße gegenüber Gebäude 7
- Seetalbachstraße gegenüber Gebäude 60
- Feuerwache/Bauhof, Langwiesenstraße
- Im Gewerbepark, Parkplatz M&H-Sport
- Parkplatz beim Friedhof
- Hauptstraße bei BMW-Fezer 
Öffnungszeiten:
nur werktags von 07.00 bis 19.00 Uhr
Müllheizkraftwerk
Göppingen, Iltishofweg 40
Tel. 07161-/6716-278 
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09.00 bis 17.00 Uhr
Samstag: 08.00 bis 13.00 Uhr 

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Abfälle von A - Z

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Neues Batteriegesetz - AWB zieht grüne Batteriecontainer ab

Ursprünglich waren die Landkreise alleine für die Batteriesammlung und -entsorgung verantwortlich. Als Relikt aus diesen Zeiten stehen in den Wertstoffhöfen und verschiedenen öffentlichen Einrichtungen die grünen Sammelbehäiter des AWB für ausgediente Gerätebatterien.
Vor rund 10 Jahren wurden dann mit der Batterieverordnung auch die Hersteller und Vertreiber von Batterien mit ins Boot geholt und waren neben den Landkreisen verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzunehmen.
Ende 2009 geht die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme von Batterien ganz auf die Hersteller und Vertreiber von Batterien über. Danach besteht für den AWB keine Veranlassung mehr, parallel dazu ein eigenes Sammelsystem zu betreiben. Die grünen Batteriecontainer, an denen der Zahn der Zeit ohnehin schon stark genagt hatte, werden abgezogen und verschrottet. Schließlich kann man flächendeckend im ganzen Landkreis seine alten Gerätebatterien kostenlos abzugeben. Und zwar bei allen Verkaufsstellen, die Batterien anbieten. Und weil das ganze ein Geschäft auf Gegenseitigkeit ist, hat der Verbraucher im Gegenzug zur Rücknahmepflicht des Handels seinerseits die Pflicht zur Rückgabe der Batterien. Bestehen bleibt die Möglichkeit, Batterien bei der jährlichen Problemmüllsammlung oder bei der stationären Problemmüllannahme des Landkreises (bei der Firma ETG, Louis-WacklerStraße 5, Göppingen-Holzheim) abzugeben. Autobatterien nimmt auch das Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk in Göppingen an.

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Entsorgung von ausgedienten Energiesparlampen


Herkömmliche Glühbirnen sind out – her mit den Energiesparlampen! Was umweltbewusste Verbraucher schon lange praktizieren, wird noch in diesem Jahr durch gesetzliche Vorgaben forciert: Ab dem 1. September 2009 wird das Angebot an Glühbirnen in den Geschäften sukzessive reduziert, bis September 2012 sollen diese komplett aus den Regalen verschwunden sein. Die Verbraucher werden dann auf Energiesparlampen umsteigen, die zwar in der Anschaffung teurer sind, aber eine deutlich längere Nutzungsdauer aufweisen und weitaus weniger Energie verbrauchen. Um die umweltschonende Entsorgung zu gewährleisten, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb Abgabemöglichkeiten für Energiesparlampen eingerichtet: Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger die ausgedienten Lampen in allen Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben. Bitte die Energiesparlampen nur im Beisein des Aufsichtspersonals abgeben.

Achtung: Leuchtstoffröhren müssen ins Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk Göppingen gebracht werden oder über die Problemstoffsammlung entsorgt werden.

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Neu! Express-Sperrmüllabfuhr

Ab 01.01.2008 gibt es im Landkreis Göppingen einen neuen Service: Die Express-Sperrmüllabfuhr. Wenn es besonders schnell gehen soll und etwas kosten darf, wird der Sperrmüll innerhalb von 3 Tagen nach dem Tag der Bestellung abgeholt. Die Bestellung für das Abfuhrgebiet Kuchen erfolgt bei der Fa. Heilemann, Tel. 07024/4000.

Das ist wichtig!

  • Mitgenommen werden nur sperrige, brennbare Abfälle aus Haushalten. Kein Schrott, kein Bauschutt, keine Elektrogeräte, keine Wertstoffe.
  • Maximale Menge pro Bestellung: 2 Kubikmeter, Einzelteile maximal 50 kg Gewicht, maximale Größe 0,6 x 1,2 x 2,0 m.
  • Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens am Straßen- oder Gehwegrand.
  • keine Abholung vom Privatgrundstück.
  • Stellen Sie Altholz und sonstigen Sperrmüll getrennt bereit. Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal.
  • Es ist nicht möglich, pro Haushalt mehrere Express-Abfuhren gleichzeitig zu bestellen.
  • Die Kosten belaufen sich auf 41,00 € pro Bestellung. Bitte geben Sie bei der Bestellung Ihre Bankverbindung an; der Betrag wird abgebucht.

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Altholzverwertung im Landkreis Göppingen

Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal
Seit Juli 2006 wird im Landkreis Göppingen Altholz getrennt vom restlichen Sperrmüll erfasst und verwertet. Für den Erfolg der Sortierung ist die Mitarbeit der Bürger maßgeblich: Am Abfuhrtag sollen Gegenstände aus Holz getrennt von anderen sperrigen Teilen zur Abholung bereitgestellt werden. Wie gewohnt muss der Sperrmüll ab 6:00 Uhr morgens bei der auf der Sperrmüllkarte angegebenen Adresse am Straßenrand stehen. Neu ist, dass das Fahrzeug an diesem Tag zweimal kommt. Deshalb brauchen sich die Sperrmüllkunden keine Sorgen zu machen, wenn zunächst nur ein Teil der angemeldeten Gegenstände abgeholt wird - das Fahrzeug kommt ein zweites Mal und holt den Rest im Rahmen der vorgegebenen 2 m³ pro Sperrmüllkarte. Das getrennt erfasste Altholz wird ja nach Qualität stofflich oder thermisch verwertet. Dadurch wird die Sperrmüllmenge, die im Müllheizkraftwerk beseitigt werden muss, reduziert, und eine gewisse Ersparnis für den Müllgebührenzahler erreicht.

Bei Fragen können Sie gerne beim Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefon-Nummer 07161/202-764 oder –768 anrufen.

Ihre Ansprechpartnerin: Sieglinde Gebhardt, AWB Göppingen, Telefon: 07161/202-764

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Elektrogeräte in den Wertstoffhöfen

Abgabe im Wertstoffhof: Größe der Altgeräte ist nicht maßgebliches Kriterium
Seit März 2006 gilt das neue Elektro-Gesetz mit dem vorrangigen Ziel, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte einer optimalen Verwertung zuzuführen. Um dies zu erreichen, müssen die Geräte direkt an der Anfallstelle - also im Haushalt bzw. bei der Annahme - getrennt werden. Die Mitarbeiter in den Wertstoffhöfen der Gemeinden wurden geschult und über die Trennungskriterien informiert. Galt bisher einfach das Merkmal „KLEIN“ für die Annahme im Wertstoffhof, hat sich nun durch die Vorgaben der Verwertungsfirmen, die letztendlich die Altgeräte abnehmen, etwas geändert: Angenommen werden Geräte der beiden Sammelgruppen „Haushaltskleingeräte“ sowie „Kommunikations- und Informationstechnik“. In den Wertstoffhöfen stehen jeweils zwei Gitterboxen für die separate Erfassung bereit, die Behälter sind mit Gerätelisten versehen. Die strikte Trennung ist eine wichtige Voraussetzung für das Recycling, auch wenn dadurch Bürgern und Mitarbeitern einiges abverlangt wird. Im Einzelfall über Annahmekriterien zu diskutieren, führt zu nichts. Ein Mikrowellengerät z. B. ist zwar klein, im Wertstoffhof kann es jedoch nicht angenommen werden, weil es verwertungstechnisch einem Elektroherd ähnlich ist. Dasselbe gilt beispielsweise für Raclette oder kleine Grillöfen. Für Bürger und Mitarbeiter ist es hilfreich, sich einfach an die Listen zu halten: Was nicht draufsteht, wird nicht im Wertstoffhof angenommen. Geräte, die zu groß sind oder nicht zu den beiden Sammelgruppen passen, können weiterhin kostenlos im Wertstoffzentrum beim Müllheizkraftwerk abgegeben werden. Auch die Abholung auf Abruf direkt beim Haushalt  ist ein komfortabler Service für die Bürger - ebenfalls ohne zusätzliche Kosten. Es ist zu wünschen, dass alle ihren Teil beitragen im Sinne einer optimalen Verwertung von Elektroschrott und auch für einen reibungslosen Ablauf im Wertstoffhof!

Weitere Info: info@awb-gp.de oder Tel.-Nr. 07161/202-764

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Wichtige Informationen zur Schrottabfuhr

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit vielen Jahren hat der Landkreis Göppingen ein bewährtes System der Schrottentsorgung. Einmal im Jahr findet in allen Kreisgemeinden eine amtliche Schrottsammlung statt. Der gesammelte Schrott geht in eine ordnungsgemäße Verwertung, die Erlöse kommen dem Gebührenzahler zu Gute. Zudem kann auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Göppingen Schrott kostenfrei selbst angeliefert werden. Auch der Erlös aus diesen Schrottmengen hilft die Müllgebühren stabil zu halten. Seit einiger Zeit führen nun zahlreiche Klein- und Kleinstunternehmen private Schrottsammlungen im Kreisgebiet durch. Meist werden die Bürgerinnen und Bürger durch Handzettel auf diese Sammlungen aufmerksam gemacht. Durch diese privaten Sammlungen gehen dem Landkreis große Schrottmengen und somit auch Erlöse, die dem Gebührenzahler zugute kommen würden, verloren. Dies hat zur Folge, dass die Müllgebühren zwangsläufig steigen werden. Zudem hat sich gezeigt, dass ein Teil dieser kleinen Sammelunternehmen unzuverlässig ist. Mancher bereitgestellte Schrott wird einfach „übersehen" und dadurch zum Ärgernis. Oft werden auch nur die lukrativen Materialien wie Kupfer, Messing oder Aluminium eingesammelt. Der Rest bleibt liegen und muss vom Abfallwirtschaftsbetrieb als wilder Müll auf Kosten der Gebührenzahler entsorgt werden. Wir bitten daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihrem eigenen Interesse die Entsorgungsangebote des Abfallwirtschaftsbetriebs zu nutzen und private Schrottsammlungen nicht zu unterstützen.

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen

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Entsorgung von Elektroschrott am Wertstoffhof

Für die Entsorgung von Elektroschrott stehen am Wertstoffhof künftig 2 verschiedene Gitterboxen zur Verfügung

Gitterbox 1:
Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

  • Kleine Handstaubsauger
  • Sonstige kleine Reinigungsgeräte
  • Kleingeräte zum Nähen, Stricken, Weben oder sonstigen Bearbeitung von Textilien
  • Bügeleisen und sonstige Kleingeräte zur Pflege von Kleidung
  • Toaster und Friteusen
  • Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen und Schließen von Behältnissen oder Verpackungen
  • elektrische Messer, Waagen
  • Haarschneidegeräte und –trockner
  • elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
  • Wecker, Armbanduhren und Kleingeräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
  • alle möglichen Kleinwerkzeuge und kleinen Gartengeräte
  • elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen
  • Videospiele und –konsolen
  • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer etc.
  • Kleingeräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen (z. B. Blutdruckmessgeräte)
  • Rauchmelder
  • Heizregler und Thermostate
  • Kleingeräte zum Messen, Wiegen oder Regeln im Haushalt

Gitterbox 2:
Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik

  • PC, Kleinrechner
  • Drucker, Maus, Tastatur
  • Laptops mit Zubehör, Notebooks, elektronische Notizbücher
  • Taschen- und Tischrechner
  • sonstige kleinen Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung der Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln
  • Fax- und Telexgeräte
  • Telefone aller Art und Anrufbeantworter
  • Sonstige Kleingeräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln

Die Liste ist nicht abschließend und wird ggf. den praktischen Erfordernissen angepasst.

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Göppingen

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Abfallvermeidung

Erst Abfälle vermeiden, dann Abfälle verwerten und nur, was übrigbleibt, sicher entsorgen; das ist die Zielsetzung unserer Abfallwirtschaft.

Helfen Sie auch in Zukunft mit, unsere Umwelt von unnötigen Abfallbergen zu entlasten. Sie haben es in der Hand, denn Abfallvermeidung fängt schon beim Einkauf an.

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Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.
Beim Einkauf fällt die Entscheidung für:


  • Lose statt verpackte Ware
  • Stofftaschen statt Plastiktüten
  • Pfandflaschen statt Getränkedosen
  • Mehrweg- statt Einwegverpackungen
  • Packpapier statt Plastikfolie
  • Keramikgeschirr statt Plastikgeschirr
  • Langlebige Geräte statt Ex- und Hopp-Artikel


Altglassammelbehälter

Muss das sein??
Wer möchte schon mit den Bewohnern tauschen, die neben den Wertstoffcontainern bzw. in der unmittelbaren Umgebung wohnen? Immer wieder gibt es nämlich Mitbürger, die sich einfach nicht an die angewiesenen Einwurfszeiten halten. Besonders ärgerlich ist dies, wenn dies spätabends oder an Sonn- und Feiertagen geschieht.
Wir möchten deshalb nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass in der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Kuchen ausdrücklich geregelt ist, dass die Sammelbehälter nur Werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden dürfen.
Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden!
Viellecht sollte jeder, der sich gerne außerhalb der angegebenen Einwurfszeiten "bemerkbar macht" einmal darüber nachdenken!
Unsere Aufforderung und die Bitte der Anwohner:
Altglassammelbehälter dürfen nur Werktags in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden! Halten Sie die Containerstandorte sauber! Es sind keine Müllplätze!

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Müllgebühren

Für die Müllgebühren ist der Landkreis Göppingen zuständig. Näheres erfahren Sie hier...

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Zu schade für den Müll


Was für den einen nutzlos ist, ausgemustert wird und schnellstens weg soll, kann ein anderer vielleicht gut gebrauchen. Schade nur, dass der eine nichts vom anderen weiß. Für diese Fälle gibt es nun die Sperrmüllbörse des Landkreises Göppingen im Internet. Wenn Sie Gegenstände haben, die Sie nicht mehr benötigen und verschenken möchten, weil sie zu schade für den Sperrmüll sind, dann haben Sie in der Sperrmüllbörse dazu Gelegenheit.
Mit dem Starten der virtuellen Gebrauchtwarenbörse erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an!

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Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Abfälle (Reisig) auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Die Abfälle müssen trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
  • Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden. Insbesondere dürfen durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderungen, keine erheblichen Belästigungen und kein Gefahr bringender Funkenflug eintreten.
  • Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden:
    100 m zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,
    50 m zu Gebäuden und Baumbeständen
  • Bei starkem Wind ist ein Verbrennen nicht zulässig.
  • Spätestens bei Dämmerung müssen Feuer und Glut erloschen sein.
  • Rechtzeitig vor Beginn der Verbrennungsarbeiten ist die beabsichtigte Verbrennung der Feuerwehrleitstelle Göppingen, Tel. 07161-650581 und dem Bürgermeisteramt (Bürgerbüro, Tel. 9882 22 oder -23) anzuzeigen. Samstags ist die Feuerwehrleitstelle Göppingen und das Polizeirevier Geislingen (Tel. 9327 0) anzurufen.

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Infos zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz


Altgeräte werden auf den Wertstoffhöfen in fünf verschiedenen Gerätegruppen separat gesammelt:

  1. Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte (letztere gehen i.d.R. direkt zurück zum Hersteller)
  2. Kühlgeräte
  3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
  4. Gasentladungslampen
  5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Für die Gruppe 3 muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass Bildschirmgeräte getrennt von den anderen Geräten erfasst werden.

Die Qualität der Erfassung trägt entscheidend dazu bei, ob der E-Schrott hochwertig verwertet werden kann. Daher kommt der Arbeit kommunaler Entsorgungsträger eine hohe Bedeutung zu. Um eine möglichst Wert erhaltende Sammlung der Altgeräte zu gewährleisten, darf qualifiziertes Personal nicht fehlen, z.B. können nur Bildschirme, die die Sammlung und den Transport unzerbrochen überstehen, verwertet werden.

Die genaue Anzahl der einzurichtenden Sammelstellen und auch die Einrichtung von Holsystemen ist von der jeweiligen Bevölkerungsdichte und den sonstigen örtlichen Gegebenheiten abhängig. Im Bundesdurchschnitt müssen jedoch mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr erfasst werden. Für die Erfassung muss in jeder Kommune für jede Gerätegruppe mindestens eine Sammelstelle bereitstehen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich eine zusätzliche Holsammlung, sei es über die Sperrmüllsammlung, das Schadstoffmobil oder eine gezielte Altgerätesammlung, häufig lohnt, da durch die getrennte Erfassung der Restmüll reduziert wird. Entsprechend sinken dann die Kosten für die Abfallbehandlung.

Einige Kommunen besitzen selbst Verwertungsanlagen oder kooperieren mit Recyclingunternehmen. Diese Verwertungswege können weiterhin genutzt werden, wenn sich die Kommune für ein Jahr zur Verwertung einer ganzen Geräte-Gruppe verpflichtet. Die gesammelten und verwerteten Gerätemengen und auch die einer Wiederverwendung zugeführten Mengen sind der Gemeinsamen Stelle der Hersteller, dem "Elektro-Altgeräte-Register" EAR zu melden.

Hier erhalten Sie nähere Informationen (PDF-Download)

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Wohin mit den alten CDs?


Diese Frage haben Sie sich bestimmt auch schon gestellt angesichts der Flut ausgedienter Datenträger.
In vielen Zeitschriften finden sich CDs als Beilage oder sie kommen als Werbe-CD ins Haus. Aus dem gewerblichen Einsatz ist die silberne Scheibe nicht mehr wegzudenken und auch im privaten Bereich sind CDs als praktische und günstige Speichermedien unentbehrlich.
Laut Umweltbundesamt werden weltweit zur Zeit jährlich etwa 40 Milliarden Scheiben auf den Markt gebracht und das mit einer steigenden Tendenz von ca. 15 Prozent!
Rohstoffe, wie z.B. das Erdöl, sind wertvolle und begrenzt vorkommende Güter. Wir müssen verantwortungsvoll mit ihnen umgehen.
Ein wichtiger Beitrag um Ressourcen zu schonen ist das Recycling - also die Wiederverwertung von Rest- und Wertstoffen.

CDs und DVDs werden noch häufig über den Hausmüll "entsorgt" und landen in der Müllverbrennungsanlage. Doch weder dort noch im Gelben Sack sind CDs richtig aufgehoben, denn sie eignen sich hervorragend zur Wiederverwertung.
CDs bestehen größtenteils aus dem Trägermaterial Polycarbonat, auf welches eine dünne Aluminiumschicht aufgedampft wird. Im Recyclingprozess kann das Polycarbonat hoher Reinheit wiedergewonnen werden. Es dient dann als Ausgangsstoff für eine Vielzahl neuer Produkte von der Automobilindustrie bis hin zur Medizintechnik.

Zur Sammlung ausgedienter CDs steht im Bürgerbüro des Rathauses eine sogenannte Blueboxx, in der CDs gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden.

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Letzte Aktualisierung am 09.03.2010