Mit dem Landesfamilienpass und dem dazu gehörigen Gutscheinheft können staatliche Schlösser und Gärten sowie die staatlichen Museen des Landes unentgeltlich besucht werden. Die Einrichtungen sind im Gutscheinheft erwähnt. Weitere Infos
Voraussetzungen:
- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mind. 50% Erwerbsminderung
- Personalausweis/Reisepass
Der Landesfamilienpass kann nachstehend online beantragt werden. (Hinweis: die Daten werden unverschlüsselt übermittelt)
ANTRAGSFORMULAR

