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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2024

Wasserversorgung Kuchen

Die Wasserversorgungsanlagen in Kuchen sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Wasserqualität hervorragend und alle Soll-Werte werden eingehalten, trotzdem besteht Handlungsbedarf. Im Januar 2022 wurde die Fa. Fritz Planung GmbH aus Bad Urach mit der Untersuchung und Bestandsaufnahme der Wasserversorgungsanlagen beauftragt. Das daraus resultierende Strukturgutachten sowie die Untersuchungsergebnisse und mögliche Maßnahmen wurden in der Sitzung von der Fa. Fritz vorgestellt und erläutert. Auch die mit der Betriebsführung der Wasserversorgung beauftragte Eislinger Wasserversorgungsgruppe (Herr Schwarz) nahm in der Sitzung teil, um aufkommende Fragen zu beantworten. Aus dem Strukturgutachten geht hervor, dass die Anlagen und die Technik in den vergangenen Jahren zwar gut gepflegt wurden, aufgrund aktueller Regelwerke und neuen Vorgaben allerdings Mängel aufweisen. Dies betrifft beispielsweise die Be- und Entlüftung, die Hydraulik, Feuchtigkeitsschäden, den Zustand der Wasserkammern, Fensteröffnungen und den Gebäudeschutz. Die Fa. Fritz Planung stellte drei verschiedene Varianten zur Sanierung bzw. Erneuerung der Anlagen vor, die der Gemeinderat zur Kenntnis nahm:

- Variante 1: Bestehende Infrastruktur erhalten und sanieren 

- Variante 2: Reduzierung Betriebsstätten (HB Sommerberg / HB Seetal) / Löschwasser HB Sommerberg 

- Variante 3: Reduzierung Betriebsstätten (HB Sommerberg / HB Seetal) / Vollversorgung über HB Ebene

 

Aufgrund der hohen Kosten der gesamten Maßnahme, die sich schätzungsweise auf 5-7 Mio. EUR belaufen werden, muss ein konkreter Maßnahmenplan mit Priorisierung erarbeitet werden. 

Als Priorität 1 wird die Umsetzung der Sanierung der Wasserfassung Brunnen/Pumpwerk Espan und ein Kleinwasserkraftwerk auf der Zuleitung der Landeswasserversorgung im Hochbehälter Ebene festgelegt. Die Gesamtkosten der ersten Maßnahme belaufen sich auf rund 855.000 EUR inkl. Nebenkosten. Diese ersten Maßnahmen können unabhängig von der Entscheidung der vorgestellten Varianten umgesetzt werden.

 Nach kurzer Diskussion und Rückfragen nahm der Gemeinderat vom vorgestellten Strukturgutachten Wasserversorgung Kuchen Kenntnis. Er beschloss einstimmig die Umsetzung der ersten Maßnahme, die Sanierung der Wasserfassung Brunnen/Pumpwerk Espan sowie den Einbau eines Kleinwasserkraftwerks im Hochbehälter Ebene. In der Finanzplanung 2025 werden entsprechende Mittel aufgenommen.  Zur Planung und Umsetzung dieser Maßnahme holt die Verwaltung entsprechende Honorarvorschläge ein. Außerdem fasste der Gemeinderat darüber Beschluss, dass für die drei vorgestellten Varianten im Strukturgutachten die Förderkulisse abgeklärt wird und diese dem Gremium als weitere Beschlussvorlage vorgelegt wird.

 

Örtliche Bauvorschriften über die Zulässigkeit von Einfriedungen (Einfriedungssatzung)

In der Sitzung vom 12.02.2024 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für Örtliche Bauvorschriften über die Zulässigkeit von Einfriedungen (Einfriedungssatzung). Im Zuge der Veröffentlichung gingen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ein. Diese Anmerkungen, die vor allem Formulierungen und Hinweise im schriftlichen Teil betreffen, wurden in den Entwurf der Satzung eingearbeitet. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgebracht. Aus der Öffentlichkeit ging ein Antrag ein, den Bereich der öffentlichen Zufahrt zu einem Grundstück in den Beckwiesen von der Satzung zu entnehmen. Dies ist jedoch als nicht zweckmäßig zu sehen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig Beschluss über die Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen in der Entwurfssatzung beschloss der Gemeinderat die erneute Veröffentlichung im Internet, öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Umstellung von Analog- auf Digitalfunk bei der Feuerwehr

Im Zuge der Umstellung von Analog- auf Digitalfunk bei der Feuerwehr erfolgte nach mehreren Abstimmungsgesprächen Anfang April die Angebotseinholung bei drei Anbietern für insgesamt 8 Digitalfunkgeräte (5x MRT, 2x FRT, 1x HRT). Es gingen drei Angebote ein. Nach Abstimmung mit der Feuerwehr soll der Auftrag an den günstigsten Bieter, Fa. Schmidt Funktechnik GmbH aus Göppingen vergeben werden. BM Rößner erläuterte, dass die Anschaffung der Geräte mit einer Förderung in Höhe von 4.450,00 EUR bezuschusst werde und der Einbau voraussichtlich im Juli 2024 erfolgt.

BM Rößner schlug in Absprache mit der Feuerwehr vor, im Haushalt 2025 weitere Mittel in Höhe von 50.000 – 60.000 EUR für die Umrüstung der Einsatz-/Funkzentrale auf „LARDIS“ sowie der vorhandenen Handsprechfunkgeräten einzustellen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag zur Lieferung und Inbetriebnahme der 8 Digitalfunkgeräte zum Angebotspreis von 26.900,32 EUR an die Fa. Schmid Funktechnik GmbH zu vergeben. Außerdem wurde der Umrüstung der Einsatz-/Funkzentrale sowie der Handsprechfunkgeräte vom Grundsatz zugestimmt, entsprechende Mittel werden im HHPL 2025 eingeplant.

Baugesuch auf Errichtung einer Werbetafel am Gebäude Hauptstr. 63, Kuchen

Der Antragsteller beabsichtigt am Gebäude eine Plakatanschlagtafel für Firmen-/Produktwerbung anzubringen. Laut Baurecht ist das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB erforderlich. Grundsätzlich sind Werbeanlagen im Mischgebiet zulässig und entlang der B 10 nicht unüblich.

Der Gemeinderat erteilte mit einer Gegenstimme sein Einvernehmen zum Baugesuch auf Errichtung einer Werbetafel am Gebäude Hauptstr. 63.

Bekanntgaben – Verschiedenes

AK Grün Baumschnitt

In der letzten Sitzung berichtete der AK Grün unter anderem über, von ihm angedachte Maßnahmen am SBI-Festplatz. BM Rößner informierte darüber, dass starke Rückschnitte aufgrund der derzeitigen Vegetationsphase bis zum 30. September nicht durchgeführt werden dürfen. Bezüglich eines Rollrasens sollen noch Gespräche mit Fachleuten geführt werden, so die Auffassung des Gremiums.

Haushaltsplan 2024

Kämmerer Sapper berichtete, dass die Haushaltssatzung 2024 und der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2024 vom Landratsamt Göppingen ohne Auflagen genehmigt wurde. 

Ermächtigung Einvernehmen für Baugesuche

Aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 ist noch nicht bekannt, wann das Gremium zum nächsten Mal tagt. Da bei eingehenden Baugesuchen die Gemeinde innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen muss, ermächtigte der Gemeinderat BM Rößner bis dahin das Einvernehmen zu erteilen.

Aus dem Gremium wurden folgende Themen angesprochen:

Aktueller Stand Glasfaser (GR Kruschina), Aktueller Stand RES Daten „Gebäudemanagement“ – Pilotgebäude SBI-Kindergarten (GR Kruschina), Ertragsbeteiligung Gemeinde an Windkraftanlagen (GR Kruschina), Lob aus Bürgerschaft für Seniorennachmittag (GR Frieß), Überwachungskameras  – Idee für Altkleidercontainer (GR Frieß), Entschädigung und Lohnfortzahlung für Mitarbeitende der Gemeinde bei Feuerwehreinsatz. 

Bürgermeisteramt