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  • Landschaftsbild: Kuchen von oben

Herzliche Einladung zum Kuchener Pfingstmarkt am Sonntag, 19. Mai 2024

● Buntes Markttreiben rund um das Rathaus von 11.00 – 18.00 Uhr
● Feuerwehrhock, Pfingstkaffee der evang. Kirchengemeinde, TSV-Hock, traditionelles Kuttelessen in den Kuchener Gaststätten

Unser beliebter Pfingstmarkt, rund um das Kuchener Rathaus, findet wieder am kommenden Sonntag statt.
Es wäre schön, wenn Sie vorbeischauen würden. 

Allen großen und kleinen Kuchenern wünschen wir von dieser Stelle aus schöne Ferien, erholsame Urlaubstage ob zu Hause oder unterwegs und natürlich viel Spaß bei allen Aktivitäten.

Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Bernd Rößner


Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Kuchener Pfingstmarktes am Sonntag, 19.05.2024

Anlässlich des Kuchener Pfingstmarktes am Sonntag, 19.05.2024 sind folgende Verkehrsbeschränkungen notwendig:

Der Marktplatz ist am Sonntag, 19.05.2024 ab 6.00 Uhr für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Während des Marktes sind außerdem gesperrt: die Hafengasse, die Pfarrgasse, die Kirchgasse und die Gartenstraße.

Zur Vorbereitung des Marktes werden auf dem Marktplatz, in der Pfarrgasse und der Gartenstraße Halteverbotszeichen aufgestellt. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, in diesem Bereich keine Fahrzeuge abzustellen, um die Marktvorbereitungen nicht zu behindern. Es wird darauf hingewiesen, dass verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Die Omnibushaltestelle Marktplatz wird am Markttag von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr ersatzlos aufgehoben. Von den Buslinien werden während dieser Zeit lediglich die Haltestellen entlang der Hauptstraße angefahren.

Für die Besucher des Pfingstmarktes stehen ausreichend Parkmöglichkeiten bei der Ankenhalle zur Verfügung. Es wird daher gebeten, im unmittelbaren Bereich des Marktes (in der Seetalbachstraße, Gartenstraße und Lange Straße) nicht zu parken.

Bürgermeisteramt


Die neue Kuchener Einkaufstasche - Praktisch. Günstig. Elefantastisch.

Die neue Kuchener Einkaufstasche. Sie wollen auch eine? Im Moment noch kein Problem, die ersten einhundert sind allerdings schon weg. Wir haben noch ca. 50 Taschen vorrätig und mittlerweile weitere Taschen nachbestellt…wobei der genaue Liefertermin noch offen ist. Die neuen Kuchener Filztaschen, in schickem steingrau mit schwarz abgesetztem Boden und mit dem roten Aufdruck „Kuchen“ sowie unserem Wappentier versehen, stehen im Bürgerbüro für nur 10 Euro zum Verkauf. Pro verkaufter Tasche wird der Reinerlös von 3 Euro für einen guten Zweck verwendet. Klingt gut? Ist gut! Also, nichts wie hin und diese coole Tasche sichern…so lange der Vorrat reicht, sonst heißt es warten auf die Nachlieferung.

Bürgermeisteramt


Bereits 31 Balkonkraftwerke bezuschusst

Mini-Solaranlagen, die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus, oder Wohnung angeschlossen werden, sogenannte Balkonkraftwerke boomen gerade. Kein Wunder deshalb, dass auch in Kuchen immer mehr Anlagen an Balkonen, auf Garagen, auf Dächern usw. zu sehen sind. Die Anlagen werden mittlerweile zudem immer günstiger. Begünstigt wird dies sicherlich auch durch das kommunale Förderprogramm der Gemeinde. Kuchen war die erste Kommune im Landkreis, die schon im Frühjahr 2023 erstmals ein Förderprogramm auflegte. 100 Anlagen konnten so im letzten Jahr gefördert werden. Anfang diesen Jahres wurde der Fördertopf nun bereits zum dritten Mal aufgefüllt – weitere 10.000 Euro stehen damit in 2024 zur Verfügung. Aktuell sind bereits 6.200 Euro für 31 geförderte Anlagen verbraucht. 

Sollten Sie auch an einem Balkonkraftwerk interessiert sein, dann machen Sie doch auch mit. Gutes für unsere Umwelt tun und bis zu 200 Euro „mitnehmen“, solange noch Fördergelder da sind.

Rahmendaten des Förderprogramms: 

  • Steckerfertige Photovoltaikanlage (Balkonkraftwerk / Balkonsolaranlage), die nach dem 16.02.2024 gekauft wurden
  • Maximalleistung Wechselrichter 800 Watt (aktuell zu drosseln auf 600 Watt) 
  • Förderfähig sind nur Kuchener Privatpersonen; max. 2 Module pro Haushalt
  • Nachweis: Rechnung, Zahlungsnachweis, Foto
  • Höhe des Zuschusses: einmalig pauschal pro Modul 100  = max. 200 Euro
  • Kaufen, installieren, Zuschuss beantragen („Windhund-Prinzip“)

Über die Homepage der Gemeinde können zudem Antragsformulare (149 KB) runtergeladen werden. Weitere Auskünfte zum Förderprogramm erteilt auch gerne Bürgermeister Bernd Rößner. E-Mail (broessner@kuchen.de) oder Anruf (9882-10) genügt. In diesem Sinne: sonnige Grüße aus dem Rathaus.

Bürgermeisteramt

 


Ankenhalle über die Pfingstferien geschlossen

Die Ankenhalle bleibt in den Pfingstferien von Pfingstmontag, 20.05.24 bis einschl. Sonntag, 02.06.2024 für den gesamten Übungsbetrieb geschlossen.

Wir bitten um Beachtung.

Bürgermeisteramt


Vorgezogener Redaktionsschluss des Kuchener Mitteilungsblattes in KW 22

Wegen des kommenden Feiertages Fronleichnam ändert sich der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt wie folgt: 

Für KW 22: am Montag, 27. Mai 2024, 11.00 Uhr 

Wir bitten um Verständnis, dass nach Redaktionsschluss keine Beiträge mehr angenommen werden können.   

​Bürgermeisteramt


DRK-Blutspendedienst am 28.05.24 in Geislingen, Jahnhalle

Nächster Termin:
Dienstag, dem 28.05.2024 
von 14:30 bis 19:30 Uhr 
Jahnhalle, Eberhardstraße 16
73312 GEISLINGEN

Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine

Blut spenden? So einfach läuft‘s: 

1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken
2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalausweises
3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 
4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkontrolle
5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut, dauert nur 5-10 Minuten
6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende 

Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. 

Bildmaterialien stehen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Verfügung. 


Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann? 

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. 

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Seit Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Bürgermeisteramt


Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl, des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung... sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl, des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung...sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024, (pdf 130 KB).


Sie suchen einen Abstellplatz? Wir haben ihn!

Wie bereits berichtet, verpachtet die Gemeinde auf dem ehemaligen Filba-Areal vorrübergehend, d. h. voraussichtlich bis mindestens zum Jahresende, nicht genutzte Flächen. Der ein oder andere sucht vielleicht noch einen Platz zum Abstellen von Wohnwagen, Camper, Anhänger oder ähnlichem. Es sind noch einige wenige Flächen frei. Wer Interesse hat, kann sich gerne bei der Gemeinde / BM Rößner (broessner@kuchen.de / 988210) melden.

Bürgermeisteramt



Wasserzählerwechsel 2024

Nach den Bestimmungen des Eichgesetzes müssen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen ausgewechselt und nachgeeicht werden. In der Regel ist ein Austausch nach Ablauf der Eichdauer von 6 Jahren notwendig. Dazu hat der Gesetzgeber die Versorgungsunternehmen zum Schutze des Verbrauchers verpflichtet.

Der Wasserzählerwechsel geht im Regelfall problemlos vonstatten. Am Zählerbügel werden die Armaturen geschlossen, das Wasser bleibt in den Leitungen und die Verschraubungen können gelöst werden. Der Austausch geht mitunter so schnell vor sich, dass der Kunde eine Unterbrechung der Wasserzufuhr nicht bemerkt. 

Dies setzt allerdings voraus, dass in allen bestehenden Trinkwasseranlagen ein Wassermessbügel und unmittelbar hinter dem Wasserzähler ein Rückflussverhinderer eingebaut sein muss. 

Nach den „Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen – TRWI DIN 1988“ müssen Trinkwasseranlagen angepasst werden, sofern diese nicht den DIN-Normen entsprechen und sich aus ihrem weiteren Betrieb Missstände ergeben können, die eine Gefährdung für Benutzer oder Dritte darstellen. Diese Vorschriften dienen - auch im Interesse des Wasserabnehmers - der Wasserhygiene und einer genauen Erfassung des Wasserverbrauchs. 

Wird beim Zählerwechsel festgestellt, dass die Trinkwasserinstallation nicht den vorgenannten Bestimmungen entspricht, wird der Hauseigentümer hiervon schriftlich informiert, die notwendigen Arbeiten umgehend von einem autorisierten Fachunternehmen durchführen zu lassen. 

Der Zählertausch im Gemeindegebiet wird ab Dienstag, 02.04.2024 im Auftrag der Gemeinde Kuchen von Herrn Peter Zwerina durchgeführt und erfolgt für den Kunden kostenlos. Der beauftragte Installateur meldet sich rechtzeitig bei den Kunden an, bei denen ein Zählertausch vorgesehen ist. Um Unannehmlichkeiten durch ungebetenen Besuch von vorneherein auszuschließen, sollten sich die Kunden vom beauftragten Monteur die Bescheinigung der Gemeindeverwaltung Kuchen vorzeigen lassen. 

Ist ein Kunde nicht zu Hause anzutreffen, wird vom Monteur eine schriftliche Nachricht hinterlassen, mit der Bitte, einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren. Nach telefonischer Terminabsprache steht einem reibungslosen Wasserzählertausch und der gewohnt zuverlässigen Wasserversorgung nichts mehr im Wege. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Frau Eck, Tel. 07331/9882-35) gerne zur Verfügung. 

Bürgermeisteramt


Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 zum herunterladen (pdf, 329 KB)


Förderung von Balkonkraftwerken in Kuchen auch in 2024

Unter dem Motto: „Jede auch in Kuchen regenerativ selbsterzeugte Kilowattstunde Strom ist eine gute Kilowattstunde und hilft weiter auf dem weiten Weg zur Klimaneutralität“ hatte die Gemeinde Kuchen im letzten Jahr ein kommunales Förderprogramm „Steckerfertige Photovoltaikanlagen /Balkonkraftwerke“ aufgelegt. Kuchen war damit die erste Gemeinde im Kreis, die Balkonkraftwerke fördert. Insgesamt wurden 100 Anlagen mit einem Volumen von 20.000 Euro gefördert. Jetzt wurde der Fördertopf neu aufgefüllt. Damit sind wieder Förderanträge möglich.

Rahmendaten des Förderprogramms:

  • Steckerfertige Photovoltaikanlage (Balkonkraftwerk / Balkonsolaranlage), die nach dem 16.02.2024 gekauft wurden
  • Mindestleistung 250 Watt
  • Maximalleistung des Wechselrichters aktuell 600 Watt (zukünftig 800 Watt?)
  • Die Anlage benötigt ein CE-Zeichen und eine Konformitätserklärung
  • Förderfähig sind nur Kuchener Gebäude; max. 2 Module pro Haushalt
  • Bezuschusst werden nur Anlagen, die nach Inkrafttreten des Förderprogrammes erworben werden
  • Nachweis: Rechnung, Zahlungsnachweis, Foto
  • Höhe des Zuschusses: einmalig pauschal pro Modul 100  = max. 200 Euro
  • Gesamtbudget Förderprogramm für 2024: 10.000 Euro 
  • Kein Anspruch auf Fördermittel, da freiwillige Leistung der Gemeinde und Budgetabhängig – „Windhund-Prinzip“.

Dem Antrag sind folgende Anlagen bei Einreichung zwingend vorzulegen: 

- Kopie der Originalrechnung
- Foto der installierten Anlage
- Zahlungsnachweis

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeister Bernd Rößner. Ab sofort (16.02.2024) können Sie das Antragsformular hierzu heruntergeladen werden. 

Bürgermeisteramt


Meldebescheinigung in Kuchen jetzt auch online erhältlich

Meldebescheinigungen können Kuchener Bürger künftig online beantragen!

Voraussetzung ist dabei, dass man sich über www.service-bw.de ( = Serviceportal Baden-Württemberg) ein Servicekonto anlegt und die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert hat. Besonders hervorzuheben ist auch, dass die Online-Beantragung im Gegensatz zur Beantragung im Bürgerbüro kostenlos ist.

Eine Meldebescheinigung wird u.a. zur Anmeldung einer Eheschließung, zur Beantragung von Kindergeld, die Einbürgerung oder das Umschreiben ausländischer Führerscheine benötigt. 

Wir freuen uns, wenn dieses Angebot künftig rege genutzt wird.

Ihr Bürgermeisteramt


Neue Heizung gesucht?

Der Bundestag hat am 08. September die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das neue GEG tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Für Neubauten (in Neubaugebieten) besteht ab 2024 die Pflicht mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu heizen. Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen. Spätestens ab 01.07.2028 wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien jedoch auch hier verbindlich.

Doch welche Heizung passt zu meinem Haus? Nicht jede Heizung ist für jedes Haus und für jedes vorhandene Verteilsystem geeignet. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich unabhängig von der gesetzlichen Neuerung frühzeitig auf den Wechsel der Heiztechnik vorbereiten. Um die Entscheidung eines Heizungstauschs leichter treffen zu können, hilft die neutrale Energieberatung durch die Energieagentur Landkreis Göppingen. Die qualifizierten Energieberater beraten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen individuell und unabhängig über die am besten geeignete Heiztechnik, zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten. 

Dank öffentlicher Förderung beträgt der Eigenanteil für eine Beratung maximal 30 Euro. Bei Interesse melden Sie sich zur Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung gern unter 07161-6516500. Weitere Beratungsangebote und Informationen unter www.klimaschutz-goeppingen.de/energieberatung

Energieagentur Landkreis Göppingen 


Rentenantragstellung im Rathaus vorerst nicht möglich

Aufgrund personeller Engpässe können Rentenanträge vorerst nicht im Rathaus gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht dies schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. 

Selbstverständlich können Sie trotzdem Ihren Rentenantrag stellen. Dies erledigen Sie bitte wie folgt: 

  • Die Antragstellung soll vorrangig online getätigt werden. Hierzu nutzen Sie bitte die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de). Welche Unterlagen Sie benötigen sowie weitere Hilfestellungen und Informationen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Homepage. 

  • Sollten Sie keinen Online-Zugang haben, wenden Sie sich bitte an die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen für eine kostenlose persönliche Beratung zur Verfügung stehen.  

    Im Umkreis von ca. 20 km gibt es einige dieser Berater, u. a.:
    Herr Manfred Schneider, Geislingen, Tel. 0176 45680842
    Herr Bilgeri in Salach, Tel: 07162 460191 (privat)
    Herr Savelsberg in Eislingen/Fils, Tel: 07161 6549233 (privat)
    Herr Till in Heiningen, Tel: 07161 42281 (privat).
    Weitere Berater gibt es in Göppingen, Rechberghausen, ...
    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
     
  • Sie können sich außerdem an die Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung in Göppingen wenden. Bitte rechnen Sie mit etwas Wartezeit, die Termine sind oft schon für einige Wochen vergeben.  Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter Tel.: 0711 84830300.  

    Bürgermeisteramt

Übersicht über die Standorte der Defibrillatoren

Defibrillatoren können Lebensletter sein und sind sehr leicht zu bedienen. In den letzten Jahren wurden von der Gemeinde Kuchen daher nach und nach in den öffentlichen Gebäuden diese wirklich nützlichen Geräte angeschafft.

Hier eine Übersicht über die Standorte in Kuchen:

Gebäude

Adresse

Standort-Defi im Gebäude

Ankenhalle

Jahnstraße 30

Technikraum

Aussegnungshalle

Friedhof

Eingangstür zum Feierraum

Bahnhofturnhalle

Bahnhofstr. 76

Sporthalle 

Bürgerhaus

Hafengasse 20

EG rechts

Freibad

Jahnstr. 25

Schwimmeisterraum

Grund- und Hauptschule

Staubstr. 14

Lehrerzimmer und Hausmeister

Rathaus

Marktplatz 11

EG vor Zimmer 3

Schwimmbad-Turnhalle  Jahnstr. 23  Sporthalle

Scheuen Sie sich nicht im Notfall einen Defi einzusetzen. Es ist wirklich kinderleicht – einfach die vordere Klappe am Gerät öffnen und der sprachlichen Anweisung des Gerätes folgen.

Bürgermeisteramt


Imagefilm der Gemeinde