Streuobstförderung
| Beschreibung: | Nach der vom Landschaftsarchitekturbüro Ziebandt,
Böhmenkirch, ausgearbeiteten "Biotopverbundplanung Gemarkung
Kuchen" stellen die im Markungsbereich vorhandenen Streuobstwiesen
einen wertvollen Biotoptyp dar, der u.a. folgende Funktionen
hat. · Bodenschutz · Klimaverbesserung · Bienenweide · Artenschutz · Ortsrandeingrünung Zu dem Bereich der Streuobstbestände wird vom Biotopplaner u.a. die Empfehlung ausgesprochen, den Streuobstbau durch Zuschüsse für hochstämmige Obstbäume auf privaten Grundstücken zu fördern. Auf der Grundlage dieser Aussage hat der Gemeinderat auf Empfehlung des Arbeitskreises Biotopverbund zur Erhaltung und Ergänzung des Streuobstbaues folgende Richtlinien beschlossen:
Bitte beachten Sie, dass die De-minimis-Verordnung des EU-Rechts gilt. Eine gleichzeitige Förderung des Streuobstanbaus aus anderen staatlichen Programmen kann zu einer Kürzung/ Ablehnung der Förderung der Gemeinde führen. Die Höchstbeträge für so genannte De-minimis-Beihilfen sind zu beachten. |
| Kosten: | keine |
| Hinweise: | Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Bauamt, Rücksprache zu nehmen |
| Folgende Unterlagen sind vorzulegen: | Rechnungen über gepflanzte Bäume |
| Zuständiges Amt: | Baurechtsamt, Herr Potschkay, Rathaus, Zimmer 14, Tel. 9882 15 |

