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Friedhofssatzung
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Bürgermeisteramt Kuchen
Marktplatz 11
73329 Kuchen
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Fax: 07331-9882 13
e-mail: bma@kuchen.de

Öffnungszeiten Rathaus

Mo.,Di.,Do. u. Fr.
08.00 - 12.00 Uhr

Mi. 15.00 - 18.00 Uhr
Do. 14.00 - 16.00 Uhr

Zusätzlich Bürgerbüro: Mo. ab 07.00 sowie Montag und Dienstag, 14.00 - 16.00 Uhr

Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung
(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs.1, 15, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 08. Dezember 2003 die nachstehende Satzung beschlossen:

Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung
(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

vom 08.12.2003

I. Die Friedhofsatzung der Gemeinde Kuchen vom 09. September 1991 in der Fassung vom 12. November 2001 wird wie folgt geändert:

Ziffer I der Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung (Gebührenverzeichnis) erhält folgenden Wortlaut:

"Anlage zur Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung
- G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s -

Nr. Gebührentatbestand/Amtshandlung Gebühr

I. Benutzungsgebühren

1. Für die Bestattung

1.1 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren               600,00 Euro

1.2 Zuschlag für Tieferlegung                                                34,00 Euro

1.3 für die Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab               175,00 Euro

1.4 für die Beisetzung einer Urne in einer Urnenstele             200,00 Euro

1.5 von unter 10 Jahren alten Personen                                190,00 Euro

1.6 Zuschlag zu Ziffer 1.1 - 1.5 für Beerdigungen
      an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen
      Feiertagen von je 50 %


2. Für die Überlassung von Grabstellen

2.1 Reihengrab für Personen im Alter von 10 und
      mehr Jahren                                                                 390,00 Euro

2.2 Urnenreihengrab                                                           195,00 Euro

2.3 Kindergrab für Personen unter 10 Jahren                          90,00 Euro

2.4 Urnenstelen für Einzelbelegung                                      290,00 Euro


3. Für die Verleihung von Grabnutzungsrechten

3.1 für ein Wahlgrab als 2-stell. Einfachgrab (Doppel-
      grab) für eine Nutzungszeit von 25 Jahren                     2.150,00 Euro

3.2 für ein Wahlgrab als 1-stell. Tiefgrab (Tieferlegung)
      für eine Nutzungszeit von 25 Jahren                                900,00 Euro

3.3 für ein Urnenwahlgrab für eine Nutzungszeit
      von 25 Jahren                                                                450,00 Euro

3.4 für eine Urnenbeisetzungsstätte in einer Urnen-
      stele für Doppelbelegungen für eine Nutzungszeit
      von 25 Jahren                                                                550,00 Euro

3.5 für die Verlängerung von Grabnutzungsrechten
      pro Jahr. Angefangene Jahre werden voll
      angerechnet. Ziff. 3.1 - 3.4                                      1/25 des Betrags


4. Aussegnungshalle

4.1 Benutzung zur Aufbahrung                                             250,00 Euro

4.2 Benutzung des Feierraums                                              90,00 Euro


5. Einfassungen der Gräber
(Belegung Grabzwischenwege der mit Natursteinplatten)

5.1 für ein 1-stell. Grab                                                      310,00 Euro

5.2 für ein 2-stell. Grab                                                      450,00 Euro

5.3 für ein Urnengrab                                                         180,00 €

II. Verwaltungsgebühren
     1. Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung
         a. eines Grabmals                                                        15,00 Euro
         b. einer Abdeckplatte für Urnenstelen                             10,00 Euro

III. Diese Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.