Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung
(Friedhofsordnung und
Bestattungsgebührensatzung)
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs.1,
15, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und
Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit §§ 4 und 11 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 und 9 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 08.
Dezember 2003 die nachstehende Satzung beschlossen:
Satzung zur
Änderung der Friedhofsatzung
(Friedhofsordnung und
Bestattungsgebührensatzung)
vom 08.12.2003
I. Die
Friedhofsatzung der Gemeinde Kuchen vom 09. September 1991 in der Fassung vom
12. November 2001 wird wie folgt geändert:
Ziffer I der Anlage zur
Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung (Gebührenverzeichnis) erhält folgenden
Wortlaut:
"Anlage zur Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung
- G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s -
Nr.
Gebührentatbestand/Amtshandlung Gebühr
I. Benutzungsgebühren
1. Für die Bestattung
1.1 von Personen im Alter von 10 und
mehr
Jahren
600,00 Euro
1.2 Zuschlag für
Tieferlegung
34,00 Euro
1.3 für die Beisetzung einer Urne in einem
Erdgrab
175,00 Euro
1.4 für die Beisetzung einer Urne in einer
Urnenstele
200,00 Euro
1.5 von unter 10 Jahren alten
Personen
190,00 Euro
1.6 Zuschlag zu Ziffer 1.1 - 1.5 für Beerdigungen
an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen von je 50 %
2. Für
die Überlassung von Grabstellen
2.1 Reihengrab für Personen im Alter
von 10 und
mehr
Jahren
390,00 Euro
2.2
Urnenreihengrab
195,00 Euro
2.3 Kindergrab für Personen unter 10
Jahren
90,00 Euro
2.4 Urnenstelen für
Einzelbelegung
290,00 Euro
3. Für die Verleihung von Grabnutzungsrechten
3.1 für ein Wahlgrab als 2-stell. Einfachgrab (Doppel-
grab) für eine Nutzungszeit von 25 Jahren
2.150,00 Euro
3.2 für ein Wahlgrab als 1-stell. Tiefgrab (Tieferlegung)
für eine Nutzungszeit von 25
Jahren
900,00 Euro
3.3 für ein Urnenwahlgrab für eine Nutzungszeit
von 25
Jahren
450,00 Euro
3.4 für eine Urnenbeisetzungsstätte in einer Urnen-
stele für Doppelbelegungen für eine
Nutzungszeit
von 25
Jahren
550,00 Euro
3.5 für die Verlängerung von Grabnutzungsrechten
pro Jahr. Angefangene Jahre werden voll
angerechnet. Ziff. 3.1 -
3.4
1/25 des Betrags
4. Aussegnungshalle
4.1 Benutzung
zur
Aufbahrung
250,00 Euro
4.2 Benutzung des
Feierraums
90,00 Euro
5. Einfassungen der Gräber
(Belegung
Grabzwischenwege der mit Natursteinplatten)
5.1 für ein 1-stell.
Grab
310,00 Euro
5.2 für ein 2-stell.
Grab
450,00 Euro
5.3 für ein
Urnengrab
180,00 €
II. Verwaltungsgebühren
1. Genehmigung zur
Aufstellung oder Veränderung
a. eines
Grabmals
15,00 Euro
b. einer
Abdeckplatte für
Urnenstelen
10,00 Euro
III. Diese Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

