Bei der Neubeantragung muss der Antragsteller selbst vorbeikommen!
Folgende Unterlagen sind notwendig:
* Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung
* 1 Lichtbild
* die entsprechende Gebühr
Zuständiges Amt: Rathaus Bürgerbüro, Tel. 9882 22 - 24 Fax. 9882-28

