| Antrag: | Herzlich Glückwunsch zur
Geburt Ihres Kindes! Sie können anlässlich dieser Geburt einen Antrag auf Landeserziehungsgeld stellen. |
| Kosten: | Gebührenfrei |
| Hinweise: | Sie können den Antrag erst stellen, wenn das Kind
geboren ist. Spätestens drei Monate nach der Geburt, muss der
Antrag beim Bürgermeisteramt bzw. der L-Bank eingegangen
sein. Antragsformulare und weitere Auskünfte erhalten Sie im Bürgerbüro bzw. der L-Bank. |
| Folgende Unterlagen werden benötigt: |
siehe hier |
| Zuständiges Amt: | Bürgerbüro, Rathaus Bürgerbüro, Frau Janik, Tel. 9882-23, Fax 07331-9882-13 |

