Kuchener Bioteam wieder tätig

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Erneut hat das Bioteam in diesem Winter wieder mit der
Landschaftspflege begonnen. Bedingt durch den lang anhaltenden
Schnee, der praktisch seit Dezember ununterbrochen die Wiesen
bedeckte, konnte die Arbeit erst im Februar aufgenommen werden. Um
nun im März die Tätigkeiten vollenden zu können, war eine
Ausnahmegenehmigung des Landratsamts Göppingen erforderlich, da
derartige Arbeiten nur in den Wintermonaten erlaubt sind. Ohne die
Verlängerung der „Arbeitszeit“ hätten witterungsbedingt die
umfangreichen Maßnahmen allerdings fast ganz entfallen
müssen.
Im Gewann Hummelsloh, wo das Bioteam auch in der Vergangenheit
schon mehrmals aktiv war, werden in der Nähe des Waldrandes am
Tegelberg Gehölze und Hecken ausgelichtet. Außerdem wird eine
Waldwiese am Spitzenberg von Verbuschung freigeschnitten und
ausgelichtet. Beide Flächen sind besonders geschützte Biotope nach
§ 32 NatSchG, deren Pflege nach der Landschaftspflegerichtlinie mit
Mitteln des Landes und der EU gefördert wird.
Die Maßnahmen wurden vom Arbeitskreis Biotopverbund unter dem
Vorsitzenden Gemeinderat Hans Jakober sowie Revierförster und
Gemeinderat Wolfgang Stegmaier beschlossen und vorbereitet.
Bauamtsleiter Heiko Potschkay besuchte letzte Woche das Bioteam bei
seiner Arbeit und überbrachte stellvertretend für Bürgermeister
Bernd Rößner den Dank der Gemeinde an die sechs fleißigen
Schaffer.
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Umrüstung der Straßenbeleuchtung

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Im Jahr 2009 erhielt das AlbWerk den Auftrag, die
Straßenbeleuchtung in Kuchen auf eine moderne und insbesondere
energiesparende Technik umzurüsten. Mit einer Förderquote von 25 %
aus dem Förderprogramm Klimaschutz plus werden nun für rund 120.000
€ in Kuchen alle 973 Leuchten mit neuen Lampen bestückt, knapp die
Hälfte davon erhält orangefarbenes Licht. Mit einer Reduzierung der
Stromkosten für die Straßenbeleuchtung in Höhe von ca. 38 % im Jahr
und einer CO2-Einsparung von rund 63 t im Jahr ist die Umrüstung
nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, sondern auch ein
nachhaltiger Beitrag zum Umweltschutz durch
Energieeinsparung.
Im Wesentlichen geht es bei der Maßnahme um den Einbau
energiesparender Lampen (orangefarbene Natriumdampfhochdruck-Lampen
und langlebige, weiße Halogenmetalldampflampen bzw. weiße
Leuchtstofflampen) und einer Regelungstechnik. Abhängig von der
Tageszeit wird künftig über eine Art Dimmer die Helligkeit der
Lampen gesteuert.
Die Umrüstung der Straßenlaternen und der Einbau der
Regelungstechnik werden seit Anfang dieser Woche ausgeführt.
Abhängig von der Witterung werden die Arbeiten in einigen Wochen
beendet sein. Bedingt durch die Umrüstung sollte es zu keinen
Störungen kommen – die Lampen funktionieren also wie bisher, auch
die Halbnachtschaltung wird beibehalten. Durch die schrittweise
Umrüstung kann es allerdings vorkommen, dass vorübergehend in einer
Straße sowohl orangefarbene als auch weiße Lampen brennen. Sollte
es dennoch zu Störungen kommen, bitte wie gewohnt im Rathaus
melden. Die Verwaltung bzw. das AlbWerk sorgt dann schnellst
möglich für Abhilfe.
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Verschmutzung durch Hundekot
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Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Beschwerden über
die Verschmutzung von Kinderspielplätzen, öffentlichen Grünanlagen
und auch Gehwegen durch Hundekot ein. Ein aktueller Hinweis
betrifft eine massive Verschmutzung in der Badgasse und der
Adlertraße.
Im Interesse der Gesundheit unserer Bevölkerung und der Sauberkeit
der Gemeinde ergeht an alle Hundehalter die eindringliche Bitte,
die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen und
Kinderspielplätze nicht als Hundeklo zu benutzen. Besonders
spielende Kinder auf den Spielplätzen sind durch den Hundekot
stark gefährdet.
Weit verbreitet ist auch die Unsitte, Hunde zur Verrichtung ihrer
Notdurft an fremde Grundstücke zu führen.
Nach der Polizeiverordnung zum Umweltschutz der Gemeinde Kuchen
sind Hundehalter verpflichtet, abgelegten Kot ihres Hundes
mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen. Ordnungsgemäß ist die
Beseitigung allerdings nicht, wenn der Kot samt Papiertüte oder
Papiertaschentuch einfach in den Abfluß-Gully geworfen wird. Bei
Verstößen gegen diese Regelung ist in der Polizeiverordnung ein
Bußgeld vorgesehen. Dieses kann allerdings nur festgesetzt werden,
wenn ein Hundehalter namentlich bekannt ist und der Verstoß gegen
die Polizeiverordnung rechtssicher belegt werden kann.
Wie in vielen anderen Lebensbereichen gilt es auch hier,
Zivilcourage zu zeigen und sich als Zeuge zur Verfügung zu
stellen.
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Beratung der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg informiert,
berät, gibt Auskunft über
- Renten
- Heilmaßnahmen
- Berufsförderung
- Rentnerkrankenversicherung
-
Versicherungsfragen
bei einem Schwerpunkt-Sprechtag in Geislingen,
Schillerstr. 2 (MAG), Zimmer 3
am 18.03. und 25.03.2010
von 08:30 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr.
Terminvereinbarungen unter 07331/24-265.
Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren
Personalausweis mit!
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Ergebnis der Online-Umfrage
Bei der kürzlich durchgeführten Online-Umfrage auf der Kuchener
Homepage äußerten sich 46% der Abstimmungsteilnehmer mit einem
"sehr gut" zu der Kuchener Homepage. Immerhin 39% fanden das
Angebot für "gut" und weitere 15% bezeichneten es als
"befriedigend.
38% der Abstimmenden besuchen die Homepage mehrmals pro Woche, 23%
einmal pro Woche, 31% mehrmals im Monat und lediglich 8% nur
gelegentlich. Die beliebtesten Seiten sind 'Aktuelles', 'Rathaus'
und 'Kuchen'.
Bei Wünschen und Anregungen wünschte sich ein Teilnehmer alte
Bilder vom Marktplatzviertel, ein anderer möchte das
Mitteilungsblatt auf der Homepage veröffentlicht sehen. Letzteres
lässt sich aus Copyright-Gründen leider nicht verwirklichen, wobei
aber die Artikel der Gemeinde größtenteils im Internet eingestellt
werden.
Alte Bilder vom Marktplatzviertel wollen wir gerne einstellen, wenn
uns jemand entsprechendes Bildmaterial zur Verfügung stellt.
Bürgermeisteramt
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Bäume, Hecken und Gebüsch beseitigen ab 1.März verboten
Aufgrund des Naturschutzgesetzes gilt in der Zeit vom 1.März bis
30.September ein grundsätzliches Verbot, Bäume zu fällen sowie
Hecken und Gebüsch zu roden. Die Vorschrift dient dem Schutz der
wild lebenden Tierwelt durch Erhaltung ihrer Lebensstätten.
Sollte es im Rahmen einer Baumaßnahme oder aus anderen zwingenden
Gründen notwendig sein, während der Schutzzeit Rodungen
auszuführen, sollte man sich zwecks einer Ausnahmegenehmigung
unbedingt vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde beim
Landratsamt Göppingen (Tel. 07161-202 412 oder -411) in Verbindung
setzen.
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Landesfamilienpass 2010
Die neuen Gutscheinkarten 2010 zum Landesfamilienpass sind
da
Seit Ende Januar sind im Rathaus – Bürgerbüro – für Inhaber des
Landesfamilienpasses die neuen Gutscheinkarten erhältlich.
Landesfamilienpass – was ist das? Mit dem
Landesfamilienpass und der jährlich neu erscheinenden
Gutscheinkarte können Familien z. T. kostenlos oder zu ermäßigtem
Eintritt ausgewählte Schlösser, Gärten und Museen in
Baden-Württemberg besuchen.
Voraussetzung zum Erhalt des Landesfamilienpasses:
- Familien oder eheähnliche Gemeinschaften mit mind. 3
kindergeldberechtigten Kindern. Alle Personen müssen zusammen in
Haushaltsgemeinschaft leben.
- Familien mit nur einem Elternteil (alleinerziehend) und mind. 1
kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft.
- Familien mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigtem
Kind.
- Keine Bedingungen hinsichtlich Einkommen und Vermögen.
Beispiele für Ausflugsziele :
- ermäßigter Eintritt in die Wilhelma und das Blühende Barock in
Ludwigsburg.
- Ermäßigung für die Freizeitparks Tripsdrill Cleebronn und
Europa-Park Rust, allerdings nur an einem bestimmten Tag im Jahr
2010.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt
oder auf der Homepage des Sozialministeriums unter www.sozialministerium-bw.de.
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Fundbüro
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Auf dem Fundbüro wurden in dieser Woche keine
Gegenstände gemeldet
Das Fundamt befindet sich im Bürgerbüro, Tel.
9882 23 bzw. 9882 24. |
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Zivildienststelle bei der Gemeinde zu besetzen
Für den SBI-Kindergarten der Gemeinde Kuchen wurde zum
01.10.2008 vom Bundesamt für den Zivildienst eine Zivildienststelle
bewilligt. Es handelt sich um eine Stelle mit dem
Einsatzschwerpunkt 01 „Pflege und/oder Betreuung im Dienst am
Menschen“.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die Interesse an einem
Heimschlafplatz (gem. Anerkennungsbescheid als ZDS) haben, können
sich auf diese Zivildienststelle für den Einstellungstermin
01.10.2010 bewerben. Nähere Informationen
erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung (Herr Rieker, Tel. 9882 20)
oder per E-Mail an grieker@kuchen.de
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Ausweispapiere noch gültig?
Das Bürgermeisteramt empfiehlt, von Zeit zu Zeit, insbesondere
aber vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, auf die Gültigkeit
der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Ausstellung von
Personalausweisen und Reisepässen kann mehrere Wochen dauern.
Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht
möglich.
Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu
können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die
Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen.
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und
Kinderreisepässen nimmt das Bürgerbüro im Rathaus entgegen.
Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen.
Öffnungszeiten sind Mo 07.00 – 12.00, Di, Do und Fr. 08.00 – 12.00
Uhr, Mi 15.00 – 18.00 Uhr und Mo, Di und Do. 14.00 – 16.00
Uhr.
Für den Antrag sind erforderlich:
- die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder
sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde oder
Familienbuch),
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend nachstehender
Hinweise
- die jeweilige Gebühr in Höhe von 13,00 € (Kinderreisepass),
8,00 € Personalausweis, 37,50 € (Pass für Antragsteller bis zur
Vollendung des 24.Lebensjahres) bzw. 59,00 € (für alle übrigen
Passantragsteller)
Hinweise zu Lichtbildern und biometrischen Merkmalen für
elektronische Reisepässe
- seit 1.November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip
ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert
werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen
entsprechen. Auskünfte dazu erteilen Ihnen gerne die
Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
- Noch gültige bisherige Reisepässe müssen nicht umgetauscht
werden
- Für einen neuen Personalausweis genügt ein aktuelles Lichtbild
wie bisher
- Ab 1.11.2007 wird die 2.Generation des elektronischen
Reisepasses eingeführt. Hierzu werden von den Antragstellern 2
Fingerabdrücke abgenommen (näheres hierzu siehe
Extra-Artikel).
Wir bitten um Beachtung.
Bürgermeisteramt
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Reisepass- und Personalausweisservice
Mit diesem Formular können Sie sich in unsere Datenbank eintragen und wir
benachrichtigen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Personalausweises oder
Reisepasses. Wenn Sie Ihre Eintragungen abgeschlossen haben, klicken Sie
bitte ein Mal auf den Button "Absenden" und schon sind Ihre Daten
eingetragen.
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| So erreichen Sie uns |
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Marktplatz 11, 73329 Kuchen
-
Postfach 1120, 73327 Kuchen
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Telefon: (0 73 31) 98 82-0
-
Telefax: (0 73 31) 98 82-13
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