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Kuchener Bioteam wieder tätig


Erneut hat das Bioteam in diesem Winter wieder mit der Landschaftspflege begonnen. Bedingt durch den lang anhaltenden Schnee, der praktisch seit Dezember ununterbrochen die Wiesen bedeckte, konnte die Arbeit erst im Februar aufgenommen werden. Um nun im März die Tätigkeiten vollenden zu können, war eine Ausnahmegenehmigung des Landratsamts Göppingen erforderlich, da derartige Arbeiten nur in den Wintermonaten erlaubt sind. Ohne die Verlängerung der „Arbeitszeit“ hätten witterungsbedingt die umfangreichen Maßnahmen allerdings fast ganz entfallen müssen.
Im Gewann Hummelsloh, wo das Bioteam auch in der Vergangenheit schon mehrmals aktiv war, werden in der Nähe des Waldrandes am Tegelberg Gehölze und Hecken ausgelichtet. Außerdem wird eine Waldwiese am Spitzenberg von Verbuschung freigeschnitten und ausgelichtet. Beide Flächen sind besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG, deren Pflege nach der Landschaftspflegerichtlinie mit Mitteln des Landes und der EU gefördert wird.
Die Maßnahmen wurden vom Arbeitskreis Biotopverbund unter dem Vorsitzenden Gemeinderat Hans Jakober sowie Revierförster und Gemeinderat Wolfgang Stegmaier beschlossen und vorbereitet.
Bauamtsleiter Heiko Potschkay besuchte letzte Woche das Bioteam bei seiner Arbeit und überbrachte stellvertretend für Bürgermeister Bernd Rößner den Dank der Gemeinde an die sechs fleißigen Schaffer.

 

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Umrüstung der Straßenbeleuchtung


Im Jahr 2009 erhielt das AlbWerk den Auftrag, die Straßenbeleuchtung in Kuchen auf eine moderne und insbesondere energiesparende Technik umzurüsten. Mit einer Förderquote von 25 % aus dem Förderprogramm Klimaschutz plus werden nun für rund 120.000 € in Kuchen alle 973 Leuchten mit neuen Lampen bestückt, knapp die Hälfte davon erhält orangefarbenes Licht. Mit einer Reduzierung der Stromkosten für die Straßenbeleuchtung in Höhe von ca. 38 % im Jahr und einer CO2-Einsparung von rund 63 t im Jahr ist die Umrüstung nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, sondern auch ein nachhaltiger Beitrag zum Umweltschutz durch Energieeinsparung.
Im Wesentlichen geht es bei der Maßnahme um den Einbau energiesparender Lampen (orangefarbene Natriumdampfhochdruck-Lampen und langlebige, weiße Halogenmetalldampflampen bzw. weiße Leuchtstofflampen) und einer Regelungstechnik. Abhängig von der Tageszeit wird künftig über eine Art Dimmer die Helligkeit der Lampen gesteuert.
Die Umrüstung der Straßenlaternen und der Einbau der Regelungstechnik werden seit Anfang dieser Woche ausgeführt. Abhängig von der Witterung werden die Arbeiten in einigen Wochen beendet sein. Bedingt durch die Umrüstung sollte es zu keinen Störungen kommen – die Lampen funktionieren also wie bisher, auch die Halbnachtschaltung wird beibehalten. Durch die schrittweise Umrüstung kann es allerdings vorkommen, dass vorübergehend in einer Straße sowohl orangefarbene als auch weiße Lampen brennen. Sollte es dennoch zu Störungen kommen, bitte wie gewohnt im Rathaus melden. Die Verwaltung bzw. das AlbWerk sorgt dann schnellst möglich für Abhilfe.

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Verschmutzung durch Hundekot


Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Beschwerden über die Ver­schmutzung von Kinderspielplätzen, öffentlichen Grünanlagen und auch Geh­wegen durch Hundekot ein. Ein aktueller Hinweis betrifft eine massive Verschmutzung in der Badgasse und der Adlertraße.
Im Interesse der Gesundheit unserer Bevölkerung und der Sauberkeit der Gemeinde ergeht an alle Hundehalter die eindringliche Bitte, die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze nicht als Hundeklo zu benutzen. Besonders spielende Kinder auf den Spielplätzen sind durch den Hunde­kot stark gefährdet.
Weit verbreitet ist auch die Unsitte, Hunde zur Verrichtung ihrer Notdurft an fremde Grundstücke zu führen.

Nach der Polizeiverordnung zum Umweltschutz der Gemeinde Kuchen sind Hundehalter verpflichtet, abgelegten Kot ihres Hundes mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen. Ordnungsgemäß ist die Beseitigung allerdings nicht, wenn der Kot samt Papiertüte oder Papiertaschentuch einfach in den Abfluß-Gully geworfen wird. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist in der Polizeiverordnung ein Bußgeld vorgesehen. Dieses kann allerdings nur festgesetzt werden, wenn ein Hundehalter namentlich bekannt ist und der Verstoß gegen die Polizeiverordnung rechtssicher belegt werden kann.
Wie in vielen anderen Lebensbereichen gilt es auch hier, Zivilcourage zu zeigen und sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.

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Beratung der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert, berät, gibt Auskunft über

  • Renten
  • Heilmaßnahmen
  • Berufsförderung
  • Rentnerkrankenversicherung
  • Versicherungsfragen

    bei einem Schwerpunkt-Sprechtag in Geislingen, Schillerstr. 2 (MAG), Zimmer 3

am 18.03. und 25.03.2010
von 08:30 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr.

Terminvereinbarungen unter 07331/24-265.

Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit!

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Ergebnis der Online-Umfrage

Bei der kürzlich durchgeführten Online-Umfrage auf der Kuchener Homepage äußerten sich 46% der Abstimmungsteilnehmer mit einem "sehr gut" zu der Kuchener Homepage. Immerhin 39% fanden das Angebot für "gut" und weitere 15% bezeichneten es als "befriedigend.
38% der Abstimmenden besuchen die Homepage mehrmals pro Woche, 23% einmal pro Woche, 31% mehrmals im Monat und lediglich 8% nur gelegentlich. Die beliebtesten Seiten sind 'Aktuelles', 'Rathaus' und 'Kuchen'.
Bei Wünschen und Anregungen wünschte sich ein Teilnehmer alte Bilder vom Marktplatzviertel, ein anderer möchte das Mitteilungsblatt auf der Homepage veröffentlicht sehen. Letzteres lässt sich aus Copyright-Gründen leider nicht verwirklichen, wobei aber die Artikel der Gemeinde größtenteils im Internet eingestellt werden.
Alte Bilder vom Marktplatzviertel wollen wir gerne einstellen, wenn uns jemand entsprechendes Bildmaterial zur Verfügung stellt.

Bürgermeisteramt

 

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Bäume, Hecken und Gebüsch beseitigen ab 1.März verboten

Aufgrund des Naturschutzgesetzes gilt in der Zeit vom 1.März bis 30.September ein grundsätzliches Verbot, Bäume zu fällen sowie Hecken und Gebüsch zu roden. Die Vorschrift dient dem Schutz der wild lebenden Tierwelt durch Erhaltung ihrer Lebensstätten.
Sollte es im Rahmen einer Baumaßnahme oder aus anderen zwingenden Gründen notwendig sein, während der Schutzzeit Rodungen auszuführen, sollte man sich zwecks einer Ausnahmegenehmigung unbedingt vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Göppingen (Tel. 07161-202 412 oder -411) in Verbindung setzen.

 

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Landesfamilienpass 2010

Die neuen Gutscheinkarten 2010 zum Landesfamilienpass sind da

Seit Ende Januar sind im Rathaus – Bürgerbüro – für Inhaber des Landesfamilien­passes die neuen Gutscheinkarten erhältlich.

Landesfamilienpass – was ist das?
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neu erscheinenden Gutscheinkarte können Familien z. T. kostenlos oder zu ermäßigtem Eintritt ausgewählte Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg besuchen.

Voraussetzung zum Erhalt des Landesfamilienpasses:

  • Familien oder eheähnliche Gemeinschaften mit mind. 3 kindergeldberechtig­ten Kindern. Alle Personen müssen zusammen in Haushaltsgemeinschaft le­ben.
  • Familien mit nur einem Elternteil (alleinerziehend) und mind. 1 kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft.
  • Familien mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigtem Kind.
  • Keine Bedingungen hinsichtlich Einkommen und Vermögen.

Beispiele für Ausflugsziele :

  • ermäßigter Eintritt in die Wilhelma und das Blühende Barock in Ludwigsburg. 
  • Ermäßigung  für die Freizeitparks Tripsdrill Cleebronn und Europa-Park Rust, allerdings nur an einem bestimmten Tag im Jahr 2010.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt oder auf der Homepage des Sozialministeriums unter www.sozialministerium-bw.de.

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Fundbüro


Auf dem Fundbüro wurden in dieser Woche keine Gegenstände gemeldet

Das Fundamt befindet sich im Bürgerbüro, Tel. 9882 23 bzw. 9882 24.

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Zivildienststelle bei der Gemeinde zu besetzen

Für den SBI-Kindergarten der Gemeinde Kuchen wurde zum 01.10.2008 vom Bundesamt für den Zivildienst eine Zivildienststelle bewilligt. Es handelt sich um eine Stelle mit dem Einsatzschwerpunkt 01 „Pflege und/oder Betreuung im Dienst am Menschen“.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die Interesse an einem Heimschlafplatz (gem. Anerkennungsbescheid als ZDS) haben, können sich auf diese Zivildienststelle für den Einstellungstermin 01.10.2010 bewerben. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung (Herr Rieker, Tel. 9882 20) oder per E-Mail an grieker@kuchen.de

 

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Ausweispapiere noch gültig?

Das Bürgermeisteramt empfiehlt, von Zeit zu Zeit, insbesondere aber vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen kann mehrere Wochen dauern. Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht möglich.

Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen.
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen nimmt das Bürgerbüro im Rathaus entgegen. Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen.

Öffnungszeiten sind Mo 07.00 – 12.00, Di, Do und Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Mi 15.00 – 18.00 Uhr und Mo, Di und Do. 14.00 – 16.00 Uhr.

Für den Antrag sind erforderlich:

  • die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde oder Familienbuch),
  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend nachstehender Hinweise
  • die jeweilige Gebühr in Höhe von 13,00 € (Kinderreisepass), 8,00 € Personalausweis, 37,50 € (Pass für Antragsteller bis zur Vollendung des 24.Lebensjahres) bzw. 59,00 € (für alle übrigen Passantragsteller)

Hinweise zu Lichtbildern und biometrischen Merkmalen für elektronische Reisepässe

  • seit 1.November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Auskünfte dazu erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
  • Noch gültige bisherige Reisepässe müssen nicht umgetauscht werden
  • Für einen neuen Personalausweis genügt ein aktuelles Lichtbild wie bisher
  • Ab 1.11.2007 wird die 2.Generation des elektronischen Reisepasses eingeführt. Hierzu werden von den Antragstellern 2 Fingerabdrücke abgenommen (näheres hierzu siehe Extra-Artikel).

Wir bitten um Beachtung.

Bürgermeisteramt

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Reisepass- und Personalausweisservice

Mit diesem Formular können Sie sich in unsere Datenbank eintragen und wir benachrichtigen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Wenn Sie Ihre Eintragungen abgeschlossen haben, klicken Sie bitte ein Mal auf den Button "Absenden" und schon sind Ihre Daten eingetragen.

Anrede:
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Familienname:
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E-Mail Adresse:
Geburtsdatum:
Ablaufdatum vom Personalausweis:
Ablaufdatum vom Reisepass:
  
 



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Letzte Aktualisierung am 09.03.2010