Nette Geschichte
Nette Post bekam das Rathaus dieser Tage vom Göppinger
Kinderhaus Christkönig. Dort besucht derzeit der 6-jährige Nikolas
Haupt die Elefantengruppe. Doch Nikolas und seine Familie ziehen
demnächst nach Kuchen um.
Er freut sich schon sehr auf den Umzug, den Neuanfang und das
schöne Haus in Kuchen.... doch: um dort wohnen zu können, braucht
man auch ein Auto mit dem richtigen Kennzeichen; mit dem Göppinger
Kennzeichen kann man in Kuchen nicht fahren.
Deshalb hat er letzte Woche im Kinderhaus ein Auto mit Kuchener
Kennzeichen gebastelt und das Foto samt dazu gehörender Geschichte
an das Rathaus geschickt.
Die Verschenkbörse
Die Verschenkbörse hat in dieser Woche folgende Gegenstände anzubieten:
- 1 Schreibtisch, (55 x 76 x 110 cm), Tel. 824984
- Profi-Tapeziermaschine, Tel. 65517
- 2 Schonbezüge für DB, W210 (Lammfell), Tel. 83728
- 1 Bügelmaschine, Tel. 82897
Wer Interesse an diesen Gegenständen hat, kann sich unter der
angegebenen Telefonnummer direkt mit dem früheren Besitzer in
Verbindung setzen.
Wer noch brauchbare Gegenstände zu verschenken hat, kann dies unter
der Rufnummern 9882 -11 oder -12 mitteilen.
Wir veröffentlichen die angebotenen Gegenstände bis zu zweimal im
Mitteilungsblatt und leiten Interessenten weiter. Irgendwelche
Gewährleistungsansprüche o. Ä. werden allerdings nicht
übernommen.
Mit diesem Formular können Sie uns Ihr Angebot für die Verschenkbörse mitteilen.
Schulwegplan - Empfehlungen für Schulanfänger
Liebe Eltern der einzuschulenden
Kinder,
mit dieser Information möchten wir Ihnen Hinweise
geben für ein aktives Verkehrstraining mit Ihrem Kind.
Verkehrserziehung ist in allererster Linie Aufgabe der Eltern.
Außerdem ist Verkehrserziehung selbstverständlich auch Aufgabe von
Kindergarten und Schule.
Niemand kennt ein Kind und seine Umwelt besser als die Eltern und
von niemand wird das Kind Hinweise besser annehmen, als von den
Eltern, die mit ihm den Schulweg in Form eines Verkehrstrainings
begehen.
Verkehrstraining ist
notwendig.
Wir wissen, daß gerade in der Bundesrepublik der Anteil der
verunglückten Kinder bei Verkehrsunfällen weit höher als in anderen
vergleichbaren europäischen Ländern ist. Die auffälligsten
Unfallursachen lassen sich nach 3 Gesichtspunkten
zusammenfassen:
- Falsches Verhalten beim Überqueren bzw. unachtsames Betreten
der
Fahrbahn.
- Plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
- Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten.
Verhaltensweisen von Kindern im Verkehr sind oft nur auf den ersten
Blick unverständlich. Nähere Betrachtungen zeigen jedoch, dies
haben Untersuchungen ergeben, Kinder sehen, hören und bewegen sich
anders als Erwachsene.
Dies müssen vor allem Eltern wissen und darauf ihr Verkehrstraining
abstellen.
Die 10 wichtigsten Merkmale, die die Verkehrssicherheit der Kinder
beeinträchtigen sind:
1. Kinder haben ungünstige Sichtbedingungen wegen ihrer geringen
Größe,
2. Kinder haben einen kleineren Sichtwinkel als Erwachsene,
3. Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen sehr
schlecht
abschätzen,
4. Kinder rechnen beim Anhalten des Autos nicht mit dessen
Bremsweg,
5. Kinder unterbrechen ihren Bewegungsablauf nicht,
6. Kinder können sich nicht auf mehrere Dinge gleichzeitig
konzentrieren,
7. Kinder bis zu 8 Jahren haben noch kaum ein
Gefahrenbewußtsein,
8. Kinder hören gut, aber noch nicht richtungsbezogen,
9. Kinder reagieren spontan,
10. Kinder werden durch Dinge abgelenkt, die für den Erwachsenen
nicht
wichtig sind und die er deswegen häufig
übersieht.
In Arbeitsgruppen von Eltern, Lehrern, Gemeindeverwaltung und
Gemeinderäten wurden Empfehlungen erarbeitet, die Ihnen eine
Hilfeleistung sein können.
Aus beiliegendem Plan entnehmen Sie, daß jeweils ein Ausgangspunkt
in jedem Ortsteil für einen Schulweg gekennzeichnet wurde.
Es wird Ihnen im Plan für Ihr Verkehrstraining mit dem Kind ein
Schulweg empfohlen, der nach unserer Meinung aus diesem Gebiet der
vermutlich günstigste sein kann. Bis zum Ausgangspunkt sollten Sie
als Eltern mit Ihrem Kind den aus Ihrer Sicht besten Weg wählen. Ab
dem Ausgangspunkt sollte im Verkehrstraining gezielt dem Kind
gesagt werden, auf welcher Seite es entlang der Straße gehen soll
und wo es die Straße überqueren sollte.
Erläuterungen zu den einzelnen Schulwegen: siehe Schulwegplan (1,6 MB)
Zu Ausgangspunkt 1 (Herrenwiesen):
Für Schüler, die im Gebiet Herrenwiesen wohnen, wird ein
Schulweg über die Freiheitstraße und Adlerstraße empfohlen. Danach
wird durch Überqueren des Zebrastreifens entlang der Bahnhofstraße
in Richtung Staubstraße der Schulweg fortgesetzt. Alternativ wird
der Schulweg über die Jahnstraße, Filssteg, Schillerstraße,
Bahnhofstraße empfohlen. Die Querung der Bahnhofstraße erfolgt beim
neuen Fußgängerüberweg an der Kreuzung
Bahnhofstraße/Friedrichstraße.
Zu Ausgangspunkt 2 (Lange Straße):
Für Kinder aus dem Gebiet der östlichen Lange Straße wird
ein Schulweg über die Bismarckstraße und die signalgesteuerte
Fußgängerfurt über die B 10 ( bei ehem. Fa. Heinkel ) empfohlen.
Weiter führt der Schulweg über die Silcherstraße und den Fuß- und
Radweg bei zur Adlerstraße.
Üben Sie bitte mit Ihren Kindern das Bedienen der
Signalanlage.
Zu Ausgangspunkt 3 (Seetal Marktplatz):
Aus den Gebieten Seetal/Marktplatz sollten die im Plan
eingezeichneten Gehwege benutzt werden; sie führen zur Signalanlage
im Kreuzungsbereich Bundesstraße 10/Bahnhofstraße/Pfarrgasse. Das
Überqueren der Bundesstraße 10 erfolgt über eine Fußgängerfurt, die
durch eine druckknopfgesteuerte Ampel gesichert ist. Üben Sie bitte
mit Ihren Kindern das Bedienen dieser Signalanlage.
Zu Ausgangspunkt 4 (Eulengasse):
Für Kinder, die in der Eulengasse und westlich davon
wohnen, bietet sich ein Schulweg über die Fußgängerampel im
Kreuzungsbereich Bundesstraße 10/Richard-Wagner-Straße an. Auch
hier ist unbedingt das Bedienen dieser Signalanlage zu üben.
Zu Ausgangspunkt 5 (Krapfenbach):
Für Schüler, die in der Straße Am Krapfenbach,
Beethovenstraße, Brahmsstraße und Bachstraße wohnen, wird
grundsätzlich der Schulweg über die Robert-Koch-Straße und
Hohenstaufenstraße empfohlen.
Alternativ besteht die Möglichkeit des Schulweges über die
Richard-Wagner-Straße. Hierbei sollte die Beethovenstraße benutzt
werden, da von dieser Straße aus ein Überqueren der
Richard-Wagner-Straße gefahrloser erfolgen kann als im Bereich der
Johann-Strauß-Straße.
Zu Ausgangspunkt 6 ( Seewiesen südlich der Filsstraße):
Aus dem Gebiet "Seewiesen" südl. der Filsstraße kommende
Schüler sollten angewiesen werden, die Filsstraße erst im Bereich
des Fußgängerüberweges (Zebrastreifen zwischen Neckarstraße und
Kath. Gemeindezentrum) zu überqueren.
Zu Ausgangspunkt 7 (Seewiesen nördlich der Filsstraße und Auf
der Fabrik):
Hier wird den Schülern empfohlen, den nördlichen Gehweg
der Neckarstraße und den Steg über die Fils zur Staubstraße -
Schulhaus - zu begehen.
Zu Ausgangspunkt 8 (Sommerberg):
Der kritische Bereich dieses Schulweges stellt die
Benutzung der Bahnunterführung im Zuge der Bahnhofstraße dar. Die
Fahrbahn sollte erst im Bereich zwischen der Bahnunterführung und
der Bahnhofturnhalle überquert werden. Danach ist der Zugang über
den nördlichen Gehweg der Schallstraße zu wählen.
Sie sollten sich als Eltern auch nach diesen Erläuterungen bewußt
sein, daß solche Empfehlungen noch nicht zur Erhöhung der
Sicherheit beitragen. Mehr Sicherheit wird nur durch bewusstes
Verkehrsverhalten und durch bewusstes Wählen des Schulweges
erreicht.
Verzichten Sie auf das Auto, gehen Sie mit Ihren Erstklässlern am
Anfang des Schuljahres wiederholt, zu Fuß zur Schule und zurück!
Nehmen Sie dabei alleingehende Kinder mit!
Bedenken Sie nochmals, daß diese Verkehrstrainingshinweise den
Eltern die Verantwortung für das Kind nicht abnehmen können.
Tragen Sie Ihre Aufgabe der Verkehrserziehung für und mit Ihren
Kindern engagiert mit und werben Sie für ein besseres
Verkehrsverhalten von Kindern und Erwachsenen auch bei Freunden und
Nachbarn.
Bürgermeisteramt
Rücksichtnahme - Lärmbelästigungen vermeiden
In der wärmeren Jahreszeit häufen sich regelmäßig die Klagen über Lärmbelästigungen durch Tätigkeiten im Freien. Ob in Hof oder Garten, überall wird "geschafft". Solche Arbeiten sind aber leider oft mit gewissem Lärm verbunden. Sie sollten deshalb immer mit möglichst großer Rücksicht auf andere durchgeführt werden. Zum Schutz gegen Lärmbelästigungen enthält die Umweltschutz-Polizeiverordnung der Gemeinde zahlreiche Bestimmungen, auf die hier hingewiesen wird:
- Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur werktags von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 (ab 1.Oktober bis 19.00 Uhr) ausgeübt werden. Hierzu gehören insbesondere Sägen, Bohren Hämmern, Ausklopfen von Teppichen, der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten und Ähnliches.
- Radio- und Fernsehgeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke und nur so betrieben werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte bei offenem Fenster, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben werden.
- Für Rasenmäher gilt nach der Rasenmäherverordnung, dass sie darüber hinaus nur bis 19.00 Uhr betrieben werden dürfen. Rasenmäher, die Emissionswerte von unter 60 db(a) erreichen, dürfen an Werktagen jedoch sogar bis 22.00 Uhr betrieben werden (sogenannte lärmarme Rasenmäher).
- Tiere sind so zu halten, dass niemand durch deren Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.



