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Kontakt

Bürgermeisteramt Kuchen
Marktplatz 11
73329 Kuchen
Tel.: 07331-9882 0
Fax: 07331-9882 13
e-mail: bma@kuchen.de

Öffnungszeiten Rathaus

Mo.,Di.,Do. u. Fr.
08.00 - 12.00 Uhr

Mi. 15.00 - 18.00 Uhr
Do. 14.00 - 16.00 Uhr

Zusätzlich Bürgerbüro: Mo. ab 07.00 sowie Montag und Dienstag, 14.00 - 16.00 Uhr

Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen
Aktuelle Blutspendetermine in
Kuchen
 

Nette Geschichte

Nette Post bekam das Rathaus dieser Tage vom Göppinger Kinderhaus Christkönig. Dort besucht derzeit der 6-jährige Nikolas Haupt die Elefantengruppe. Doch Nikolas und seine Familie ziehen demnächst nach Kuchen um.
Er freut sich schon sehr auf den Umzug, den Neuanfang und das schöne Haus in Kuchen.... doch: um dort wohnen zu können, braucht man auch ein Auto mit dem richtigen Kennzeichen; mit dem Göppinger Kennzeichen kann man in Kuchen nicht fahren.
Deshalb hat er letzte Woche im Kinderhaus ein Auto mit Kuchener Kennzeichen gebastelt und das Foto samt dazu gehörender Geschichte an das Rathaus geschickt.

 

Die Verschenkbörse

Die Verschenkbörse hat in dieser Woche folgende Gegenstände anzubieten:

  • 1 Schreibtisch, (55 x 76 x 110 cm), Tel. 824984
  • Profi-Tapeziermaschine, Tel. 65517
  • 2 Schonbezüge für DB, W210 (Lammfell), Tel. 83728
  • 1 Bügelmaschine, Tel. 82897

Wer Interesse an diesen Gegenständen hat, kann sich unter der angegebenen Telefonnummer direkt mit dem früheren Besitzer in Verbindung setzen.

Wer noch brauchbare Gegenstände zu verschenken hat, kann dies unter der Rufnummern 9882 -11 oder -12 mitteilen.
Wir veröffentlichen die angebotenen Gegenstände bis zu zweimal im Mitteilungsblatt und leiten Interessenten weiter. Irgendwelche Gewährleistungsansprüche o. Ä. werden allerdings nicht übernommen.

Mit diesem Formular können Sie uns Ihr Angebot für die Verschenkbörse mitteilen.

Schulwegplan - Empfehlungen für Schulanfänger

Liebe Eltern der einzuschulenden Kinder,
mit dieser Information möchten wir Ihnen Hinweise geben für ein aktives Verkehrstraining mit Ihrem Kind. Verkehrserziehung ist in allererster Linie Aufgabe der Eltern. Außerdem ist Verkehrserziehung selbstverständlich auch Aufgabe von Kindergarten und Schule.

Niemand kennt ein Kind und seine Umwelt besser als die Eltern und von niemand wird das Kind Hinweise besser annehmen, als von den Eltern, die mit ihm den Schulweg in Form eines Verkehrstrainings begehen.

Verkehrstraining ist notwendig.

Wir wissen, daß gerade in der Bundesrepublik der Anteil der verunglückten Kinder bei Verkehrsunfällen weit höher als in anderen vergleichbaren europäischen Ländern ist. Die auffälligsten Unfallursachen lassen sich nach 3 Gesichtspunkten zusammenfassen:

- Falsches Verhalten beim Überqueren bzw. unachtsames Betreten der
  Fahrbahn.
- Plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
- Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten. 

Verhaltensweisen von Kindern im Verkehr sind oft nur auf den ersten Blick unverständlich. Nähere Betrachtungen zeigen jedoch, dies haben Untersuchungen ergeben, Kinder sehen, hören und bewegen sich anders als Erwachsene.
Dies müssen vor allem Eltern wissen und darauf ihr Verkehrstraining abstellen.

Die 10 wichtigsten Merkmale, die die Verkehrssicherheit der Kinder beeinträchtigen sind:

1. Kinder haben ungünstige Sichtbedingungen wegen ihrer geringen Größe,
2. Kinder haben einen kleineren Sichtwinkel als Erwachsene,
3. Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen sehr schlecht
    abschätzen,
4. Kinder rechnen beim Anhalten des Autos nicht mit dessen Bremsweg,
5. Kinder unterbrechen ihren Bewegungsablauf nicht,
6. Kinder können sich nicht auf mehrere Dinge gleichzeitig konzentrieren,
7. Kinder bis zu 8 Jahren haben noch kaum ein Gefahrenbewußtsein,
8. Kinder hören gut, aber noch nicht richtungsbezogen,
9. Kinder reagieren spontan,
10. Kinder werden durch Dinge abgelenkt, die für den Erwachsenen nicht 
     wichtig sind und die er deswegen häufig übersieht.

In Arbeitsgruppen von Eltern, Lehrern, Gemeindeverwaltung und Gemeinderäten wurden Empfehlungen erarbeitet, die Ihnen eine Hilfeleistung sein können.

Aus beiliegendem Plan entnehmen Sie, daß jeweils ein Ausgangspunkt in jedem Ortsteil für einen Schulweg gekennzeichnet wurde.

Es wird Ihnen im Plan für Ihr Verkehrstraining mit dem Kind ein Schulweg empfohlen, der nach unserer Meinung aus diesem Gebiet der vermutlich günstigste sein kann. Bis zum Ausgangspunkt sollten Sie als Eltern mit Ihrem Kind den aus Ihrer Sicht besten Weg wählen. Ab dem Ausgangspunkt sollte im Verkehrstraining gezielt dem Kind gesagt werden, auf welcher Seite es entlang der Straße gehen soll und wo es die Straße überqueren sollte.

Erläuterungen zu den einzelnen Schulwegen: siehe Schulwegplan (1,6 MB)

Zu Ausgangspunkt 1 (Herrenwiesen):

Für Schüler, die im Gebiet Herrenwiesen wohnen, wird ein Schulweg über die Freiheitstraße und Adlerstraße empfohlen. Danach wird durch Überqueren des Zebrastreifens entlang der Bahnhofstraße in Richtung Staubstraße der Schulweg fortgesetzt. Alternativ wird der Schulweg über die Jahnstraße, Filssteg, Schillerstraße, Bahnhofstraße empfohlen. Die Querung der Bahnhofstraße erfolgt beim neuen Fußgängerüberweg an der Kreuzung Bahnhofstraße/Friedrichstraße.


Zu Ausgangspunkt 2 (Lange Straße):

Für Kinder aus dem Gebiet der östlichen Lange Straße wird ein Schulweg über die Bismarckstraße und die signalgesteuerte Fußgängerfurt über die B 10 ( bei ehem. Fa. Heinkel ) empfohlen. Weiter führt der Schulweg über die Silcherstraße und den Fuß- und Radweg bei zur Adlerstraße.

Üben Sie bitte mit Ihren Kindern das Bedienen der Signalanlage.


Zu Ausgangspunkt 3 (Seetal Marktplatz):

Aus den Gebieten Seetal/Marktplatz sollten die im Plan eingezeichneten Gehwege benutzt werden; sie führen zur Signalanlage im Kreuzungsbereich Bundesstraße 10/Bahnhofstraße/Pfarrgasse. Das Überqueren der Bundesstraße 10 erfolgt über eine Fußgängerfurt, die durch eine druckknopfgesteuerte Ampel gesichert ist. Üben Sie bitte mit Ihren Kindern das Bedienen dieser Signalanlage.


Zu Ausgangspunkt 4 (Eulengasse):

Für Kinder, die in der Eulengasse und westlich davon wohnen, bietet sich ein Schulweg über die Fußgängerampel im Kreuzungsbereich Bundesstraße 10/Richard-Wagner-Straße an. Auch hier ist unbedingt das Bedienen dieser Signalanlage zu üben.


Zu Ausgangspunkt 5 (Krapfenbach):

Für Schüler, die in der Straße Am Krapfenbach, Beethovenstraße, Brahmsstraße und Bachstraße wohnen, wird grundsätzlich der Schulweg über die Robert-Koch-Straße und Hohenstaufenstraße empfohlen.

Alternativ besteht die Möglichkeit des Schulweges über die Richard-Wagner-Straße. Hierbei sollte die Beethovenstraße benutzt werden, da von dieser Straße aus ein Überqueren der Richard-Wagner-Straße gefahrloser erfolgen kann als im Bereich der Johann-Strauß-Straße.


Zu Ausgangspunkt 6 ( Seewiesen südlich der Filsstraße):

Aus dem Gebiet "Seewiesen" südl. der Filsstraße kommende Schüler sollten angewiesen werden, die Filsstraße erst im Bereich des Fußgängerüberweges (Zebrastreifen zwischen Neckarstraße und Kath. Gemeindezentrum) zu überqueren.


Zu Ausgangspunkt 7 (Seewiesen nördlich der Filsstraße und Auf der Fabrik):

Hier wird den Schülern empfohlen, den nördlichen Gehweg der Neckarstraße und den Steg über die Fils zur Staubstraße - Schulhaus - zu begehen.


Zu Ausgangspunkt 8 (Sommerberg):

Der kritische Bereich dieses Schulweges stellt die Benutzung der Bahnunterführung im Zuge der Bahnhofstraße dar. Die Fahrbahn sollte erst im Bereich zwischen der Bahnunterführung und der Bahnhofturnhalle überquert werden. Danach ist der Zugang über den nördlichen Gehweg der Schallstraße zu wählen.


Sie sollten sich als Eltern auch nach diesen Erläuterungen bewußt sein, daß solche Empfehlungen noch nicht zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Mehr Sicherheit wird nur durch bewusstes Verkehrsverhalten und durch bewusstes Wählen des Schulweges erreicht.

Verzichten Sie auf das Auto, gehen Sie mit Ihren Erstklässlern am Anfang des Schuljahres wiederholt, zu Fuß zur Schule und zurück! Nehmen Sie dabei alleingehende Kinder mit!

Bedenken Sie nochmals, daß diese Verkehrstrainingshinweise den Eltern die Verantwortung für das Kind nicht abnehmen können.

Tragen Sie Ihre Aufgabe der Verkehrserziehung für und mit Ihren Kindern engagiert mit und werben Sie für ein besseres Verkehrsverhalten von Kindern und Erwachsenen auch bei Freunden und Nachbarn.

Bürgermeisteramt

Rücksichtnahme - Lärmbelästigungen vermeiden

In der wärmeren Jahreszeit häufen sich regelmäßig die Klagen über Lärmbelästigungen durch Tätigkeiten im Freien. Ob in Hof oder Garten, überall wird "geschafft". Solche Arbeiten sind aber leider oft mit gewissem Lärm verbunden. Sie sollten deshalb immer mit möglichst großer Rücksicht auf andere durchgeführt werden. Zum Schutz gegen Lärmbelästigungen enthält die Umweltschutz-Polizeiverordnung der Gemeinde zahlreiche Bestimmungen, auf die hier hingewiesen wird: 

  • Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur werktags von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 (ab 1.Oktober bis 19.00 Uhr) ausgeübt werden. Hierzu gehören insbesondere Sägen, Bohren Hämmern, Ausklopfen von Teppichen, der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten und Ähnliches.
  • Radio- und Fernsehgeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke und nur so betrieben werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte bei offenem Fenster, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben werden.
  • Für Rasenmäher gilt nach der Rasenmäherverordnung, dass sie darüber hinaus nur bis 19.00 Uhr betrieben werden dürfen. Rasenmäher, die Emissionswerte von unter 60 db(a) erreichen, dürfen an Werktagen jedoch sogar bis 22.00 Uhr betrieben werden (sogenannte lärmarme Rasenmäher).
  • Tiere sind so zu halten, dass niemand durch deren Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.