- Wasser-/Abwasserabrechnung 2011
- Zensus 2011: Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten beginnt ab März 2012
- Information der DB zum Lärm während der Bahnsteigsanierung
- Stellenausschreibung Erzieherin
- Weiterer Spatenstich im Espan
- 6. Mai 2012 - Gewerbeschau im ESPAN
- Wasserzählerwechsel – Aktionsbeginn KW 5/2012
- Kostenlose Energieberatung
- Schnee und Eis
- Fundbüro
- Rechtswidriges Parken in Verkehrsberuhigten Bereichen
- Meldung defekter Straßenlampen
- Landesfamilienpass 2012
- Beratung der Deutschen Rentenversicherung
- Bäume, Hecken und Gebüsch beseitigen ab 1.März verboten
- Wasserzähler selbst ablesen
- Ausweispapiere noch gültig?
- Anmeldung in den Kindergarten
- Reisepass- und Personalausweisservice
- Sondernutzungen an Straßen
Wasser-/Abwasserabrechnung 2011
In den nächsten Tagen werden die Bescheide für die
Wasser-/Abwasserabrechnung 2011 versandt.
Die Wasser-/Abwasserabrechnung 2011 wird erstmals mit einem neuen
EDV-Programm des Rechenzentrums Stuttgart vorgenommen. Die neuen
Bescheide entsprechen vom Aufbau her in etwa den Stromabrechnungen
des AEW.
Hinweis:
Am Ende des Bescheids ist beim Vorjahresverbrauch eine Anzahl von
„0 Tage“ angedruckt. Dies ist natürlich nicht richtig, weil das
bisherige Abrechnungsprogramm hier keine entsprechende Tageszahl
abgespeichert hatte. Mit der Jahresendabrechnung werden Sie hier
korrekte Vergleichszahlen für laufendes Jahr und Vorjahr erhalten.
Die angedruckte Verbrauchsmenge entspricht der für das Jahr 2010
abgerechneten Menge.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung jederzeit zur Verfügung.
Bürgermeisteramt
Zensus 2011: Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten beginnt ab März 2012
Der Zensus 2011 geht mit der Befragung zur Klärung von
Unstimmigkeiten in die letzte Runde. Mit dieser Befragung klären
die Statistischen Ämter der Länder Unstimmigkeiten, die im Rahmen
des Zensus 2011 bei der Zusammenführung der Daten der
Einwohnermeldeämter mit den Angaben aus der Gebäude- und
Wohnungszählung aufgetreten sind. Diese Klärung dient der korrekten
Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden mit weniger
als 10 000 Einwohnern.
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten findet ausschließlich
an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung in Gemeinden mit
weniger als 10 000 Einwohnern statt. Den klassischen Fall
dieser Befragung stellen Einfamilienhäuser dar, an denen die
erwachsenen Kinder noch mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, aber dort
nicht mehr wohnen, da sie beispielsweise zum Studium weggezogen
sind. Bei Haushalten, die bereits im Rahmen der Haushaltebefragung
Angaben zu ihrem Wohnsitz gemacht haben, findet keine erneute
Befragung statt.
Zur Klärung der Unstimmigkeiten werden nur wenige Angaben benötigt:
Neben Hilfsmerkmalen wie Name und Anschrift werden insbesondere die
Erhebungsmerkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus
(Haupt- oder Nebenwohnsitz), Anzahl der Personen im Haushalt sowie
die Staatsangehörigkeit – bezogen auf den Zensusstichtag 9. Mai
2011 – erfragt.
Für die Beantwortung des Fragebogens besteht
Auskunftspflicht.
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten erfolgt durch ein
persönliches Interview. Befragte werden dazu in den kommenden
Wochen von einem Interviewer oder einer Interviewerin besucht.
Dieser/diese wird am Befragungstermin zusammen mit dem oder der
Befragten den Fragebogen ausfüllen. Alternativ können die Befragten
den Fragebogen selbst ausfüllen und entweder im ausreichend
frankierten Rückumschlag an die angegebene Adresse zurücksenden
oder in ihrer Erhebungsstelle abgeben.
Ebenfalls möglich ist die Online-Meldung unter http://www.zensus2011.de/. Hierzu muss der
Interviewer/in jedoch den Fragebogen persönlich übergeben.
Wie generell beim Zensus 2011 gilt auch bei der Befragung zur
Klärung von Unstimmigkeiten, dass die erhobenen Daten nur im
abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter verbleiben. Andere
Behörden oder Institutionen haben keinen Zugriff auf diese
Informationen – auch nicht die Meldebehörden.
Parallel zur Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten läuft
derzeit noch die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes. Hierbei
werden Personen befragt, bei denen im Melderegister unplausible
Angaben bezüglich des Hauptwohnsitzes festgestellt wurden: So kann
es vorkommen, dass eine Person mit mehreren Hauptwohnsitzen oder
ausschließlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Diese Befragung
dient damit ebenfalls der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl.
Auch bei dieser Erhebung sind die erhobenen Daten sicher, weil sie
den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter nicht
verlassen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer
07331/304215 der Zensusstelle des Landkreises Göppingen oder unter
der Hotline 0800/5887854 des Statistischen Landesamtes in Stuttgart
zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Zensus erhalten Sie auch im Internet unter www.statistik-bw.de/Zensus/
Information der DB zum Lärm während der Bahnsteigsanierung
Diese Woche stand Herr Zdzuj von der Deutschen Bahn den interessierten Anwohnern des Sommerbergs und den Fahrgästen Rede und Antwort rund um das Thema Lärm während der Bauarbeiten zur Bahnsteigsanierung, mit welcher im Juli 2012 begonnen werden soll. Als Bauamtsleiter Heiko Potschkay ihn im Rahmen eines Vororttermins aufsuchte, erklärte Herr Zdzuj, dass leider an diesem Tag nur wenige Personen dieses Angebot wahrgenommen hätten. Er würde sich aber im Laufe der Woche noch auf einige gute Gespräche freuen.
Stellenausschreibung Erzieherin
Wir suchen...Weiterer Spatenstich im Espan
Symbolischer Spatenstich von Geschäftsführer Markus Falk und Bürgermeister Bernd Rößner
Erfreuliches gibt es wieder aus dem neuen Kuchener Gewerbegebiet ESPAN zu berichten:
Vor wenigen Tagen fand der symbolische 1. Spatenstich mit der
KoCoS Engineering GmbH statt.Vor wenigen Tagen wurde mit dem Aushub
des Kellerbereichs bzw. den vorbereitenden Planierarbeiten auf der
rund 2.300 qm großen Fläche begonnen. Obwohl die Arbeiten
witterungsbedingt derzeit notgedrungen schon wieder ruhen, sollen
schon in wenigen Wochen die Konturen des neuen Betriebsgebäudes
deutlich sichtbar werden. Die Firma KoCoS lässt hier ein modernes
Firmengebäude mit Büros, Werkstatt, Arbeitsräumen, Nebenräumen und
Garagen erstellen. Die KoCoS Engineering GmbH, ein
Tochterunternehmen der KoCoS Messtechnik AG aus Korbach (bei
Kassel) bietet das gesamte Leistungsspektrum rund um die Planung,
Projektierung, Inbetriebnahme und Wartung elektrischer Anlagen an.
Durch die neuen Firmengebäude sollen Kapazitäten geschaffen werden,
um so ein weiteres Wachstum zu ermöglichen. Schon heute begleiten
Herrn Falk und das Team der KoCoS GmbH die besten Wünsche für einen
guten Start am neuen Firmenstandort.
Bereits einige Schritte weiter ist man bei der Kfz-Werkstatt Preiß.
Über den Jahreswechsel erfolgte der Umzug von Geislingen in den
Kuchener ESPAN. Am vergangenen Freitag nutzte Geschäftsinhaber
Preiß die Gelegenheit im Rahmen eines kleinen Umtrunks nun
Geschäftspartnern und Nachbarn die neuen Räumlichkeiten mit
Werkstatt, Lager, Büro und Nebenräumen zu zeigen und gleichzeitig
den am Bau beteiligten Handwerkern Danke zu sagen. Auch hier
wünschen wir gutes Gelingen am neuen Standort!
Wer die Entwicklung im Kuchener ESPAN in letzter Zeit aufmerksam
verfolgt hat, konnte mit eigenen Augen erleben, wie die Flächen
zunehmend knapper werden. Immer wieder gehen bei der Verwaltung
neue Anfragen ein, wobei teilweise schon auf den Türkheimer
Gewerbepark verwiesen wurde, bei dem die Gemeinde ebenfalls
beteiligt ist. Wer also Interesse an Flächen im Kuchener
Gewerbegebiet ESPAN hat, sollte sich sputen, um den Ball im
wahrsten Sinne des Wortes ins Rollen zu bringen.
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen im Kuchener Rathaus
Bernd Rößner (Tel. 9882-10, broessner@kuchen.de), Bauamtsleiter
Heiko Potschkay (Tel. 9882-15, hpotschkay@kuchen.de) gerne zur
Verfügung. Anruf oder E-Mail genügt.
6. Mai 2012 - Gewerbeschau im ESPAN
In einer Gemeinschaftsaktion organisieren der Kuchener Gewerbeverein und die Gemeindeverwaltung am 06. Mai 2012 eine Gewerbeschau im ESPAN. Die Initiative hierzu kam von Bürgermeister Bernd Rößner. 23 Firmen, Handwerksbetriebe und Dienstleister haben bei einer Besprechung in der letzten Woche nun verbindlich ihre Teilnahme zugesagt. Weitere Interessenten sind noch in der Überlegungsphase.
Der Vorsitzende des Gewerbevereis, Dieter Würthner, freute sich zur Besprechung in der Gaststätte Papagei 28 Teilnehmer begrüßen zu können. Nach den früheren, erfolgreichen Veranstaltungen, wie z. B. den Gewerbeschauen in der Ankenhalle und dem Kuchener Herbst sei es richtig, nun ein weiteres Zeichen für die Leistungsfähigkeit der Kuchener Betriebe zu setzen, so Kuchens Bürgermeister. Dies sahen auch die Besprechungsteilnehmer so. Kein Wunder, dass das Programm für diese verkaufsoffene Veranstaltung schnell konkrete Formen annahm. Einzelne Details sollen noch vom neu gegründeten Orga-Team festgelegt werden. Die Rahmenbedingungen stehen aber: Tag der offenen Tür bei den im ESPAN angesiedelten Betrieben, „Mobile“ Firmenpräsentationen von weiteren Mitgliedern des Gewerbevereins, Dauer 11.00 – 17.00 Uhr, Beginn mit Weißwurstfrühstück und musikalischer Umrahmung, bewirteter Hock im Bauhofareal, buntes Rahmenprogramm (z. B. Segwayfahren, Sandbaggern, Hüpfburg, Luftballonstart, Schaubacken, Riesenhubsteiger..), Ausstellung von Arbeitsgeräten, Shuttlebus zum Ankenparkplatz, Besichtigung des Solarparks, u.a.m.
Alle Teilnehmer haben es sich zum Ziel gesetzt, den hoffentlich zahlreichen Besuchern ein breites, informativ und abwechslungsreich gestaltetes Leistungsspektrum ihrer Firmen und Handwerksbetriebe zu präsentieren. Eine mehr als nur interessante Veranstaltung dürfte damit garantiert sein.
Fest zugesagt haben bisher: Gemeinde/ Bauhof, Holz- und Baustoffhandel Wölpert, Albwerk, Bronzebearbeitung Beuter, Kuchen-Grill Scheible, Braun Sanitär-/Heizungsgroßfachhandel, Holz- und Gerüstbau Buchsteiner, Dovids Elektrotechnik, Schlosserei Mann, Erb Elektro GmbH, Württembergische Versicherung Striegan, Fliesen-Gutjahr, P.S. Containerservice, Bäckerei Kiene, Gaststätte Papagei, Autohaus Maier, Neubrand Möbelwerkstätte, Kfz-Werkstatt Preiß, Holzbau Stahl, Steck Heizungsbau, Setzer Haustechnik, Rolands Tuning Schmiede und das Nachrichtenonlineportal Filstalexpress.de. Weitere Interessenten können selbstverständlich noch „aufspringen“ – E-Mail (broessner@kuchen.de) oder Anruf im Rathaus (988210) genügt.
Wasserzählerwechsel – Aktionsbeginn KW 5/2012
Nach den Bestimmungen des Eichgesetzes müssen Wasserzähler in
regelmäßigen Abständen ausgewechselt und nachgeeicht werden. Dazu
hat der Gesetzgeber die Versorgungsunternehmen zum Schutze des
Verbrauchers verpflichtet.
Der Wasserzählerwechsel geht im Regelfall problemlos vonstatten. Am
Zählerbügel werden die Armaturen geschlossen, das Wasser bleibt in
den Leitungen und die Verschraubungen können gelöst werden. Der
Austausch geht mitunter so schnell vor sich, dass der Kunde eine
Unterbrechung der Wasserzufuhr nicht bemerkt.
Dies setzt allerdings voraus, dass in allen bestehenden
Trinkwasseranlagen ein Wassermessbügel und unmittelbar hinter dem
Wasserzähler ein Rückflussverhinderer eingebaut sein muss.

Nach den „Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen –
TRWI DIN 1988“ müssen Trinkwasseranlagen angepasst werden, sofern
diese nicht den DIN-Normen entsprechen und sich aus ihrem weiteren
Betrieb Missstände ergeben können, die eine Gefährdung für Benutzer
oder Dritte darstellen. Diese Vorschriften dienen - auch im
Interesse des Wasserabnehmers - der Wasserhygiene und einer genauen
Erfassung des Wasserverbrauchs.
Wird beim Zählerwechsel festgestellt, dass die
Trinkwasserinstallation nicht den vorgenannten Bestimmungen
entspricht, wird der Hauseigentümer hiervon schriftlich informiert,
die notwendigen Arbeiten umgehend von einem autorisierten
Fachunternehmen durchführen zu lassen.
Der Zählertausch im Gemeindegebiet wird ab Montag, den 06.
Februar 2012 im Auftrag der Gemeinde Kuchen von einem Monteur
der Landeswasserversorgung durchgeführt und erfolgt für den Kunden
kostenlos. Um Unannehmlichkeiten durch ungebetenen Besuch von
vorneherein auszuschließen, sollten sich die Kunden vom
beauftragten Monteur die Bescheinigung der Gemeindeverwaltung
Kuchen vorzeigen lassen.
Ist ein Kunde nicht zu Hause anzutreffen, wird vom Monteur eine schriftliche Nachricht hinterlassen, mit der Bitte, einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren. Nach telefonischer Terminabsprache steht einem reibungslosen Wasserzählertausch und der gewohnt zuverlässigen Wasserversorgung nichts mehr im Wege. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Herr Schmid, Tel.Nr. 07331/9882-30) gerne zur Verfügung.
Bürgermeisteramt
Kostenlose Energieberatung
Wer als Hausbesitzer seine Energiekosten senken möchte, in sein Haus investiert oder einen Neubau plant, hat meist viele Fragen. Bereits seit letztem Jahr können sich Bürgerinnen und Bürger des Landkreises neutral und kostenlos von der Energieagentur des Landkreis Göppingen beraten lassen. Da viele Kuchener diesen Service im letzten Frühjahr nutzten, wollen wir auch in diesem Jahr wieder Beratungstermine im Rathaus anbieten. Diese Leistung ist für Sie völlig kostenlos und wird von neutralen und unabhängigen Fachleuten durchgeführt. Das Beratungsgespräch findet im Rathaus (1. OG, Trauzimmer) statt und dauert ca. 40 Minuten. Eine telefonische Anmeldung im Sekretariat von BM Rößner (Tel. 9882-11, 9882-12) ist zur Vermeidung von Terminüberschneidungen erforderlich.
Folgende neue Termine stehen zur Verfügung:
Mittwoch, 29.02.2012, 15.30 Uhr, 16.10 Uhr und 17.00 Uhr
Schnee und Eis
Wenn es schneit und sich auf Fußgängerwegen Glätte bildet, sind die Anlieger gefordert. Schnee muß geräumt und bei Eis muss gestreut werden. Allerdings sollte man dabei den Umweltschutz nicht vergessen. Was beim Winterdienst zu beachten ist, welche Aufgaben zu übernehmen sind und wie Sie auch Ihren Mitbürgern helfen können, das erfahren Sie nachstehend.
Kein Streusalz auf Gehwegen - umweltfreundlich streuen
Salz ist schädlich für Pflanzen und Grundwasser: Es ist einer der Schadstoffe, die das langsame, aber sichere Absterben von Bäumen und Sträuchern mitverursachen!
Bäume und Sträucher entlang von Verkehrswegen haben es schwer. Verkehr, Abgase, Sauerstoff- und Wassermangel unter dem Pflaster behindern ihr Wachstum und schwächen sie. Hinzu kommt das im Winter verwendete Streusalz, dessen Aufnahme die Blätter schon im Sommer braun werden läßt. Aber nicht nur Pflanzen leiden unter dem Salz: Tiere bekommen wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe, Kleidung, Straßen- und Gehwegbeläge, Metall und Beton an. Aus diesem Grund schreibt die Streupflichtsatzung der Gemeinde Kuchen vor: "Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist nur an Steilstrecken zulässig und auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. Wenn auf oder an einem Gehweg Bäume oder Sträucher stehen, die durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden könnten,ist das Bestreuen mit Salz oder salzhaltigen Stoffen verboten.". Wer gegen die genannte Satzung verstösst, kann mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR bestraft werden.
Auf das Wetter achten
Wann und wie oft gestreut
werden muss, hängt von der Wetterlage ab.
Die Satzung schreibt vor: Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt bzw. Schnee- bzw. Eisglätte auftritt ist, unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Ein Wort an die Kraftfahrer
Autofahrer müssen auch
in diesem Winter damit rechnen, dass teilweise auf Streusalz
verzichtet und allgemein nur sparsam Streusalz auf Fahrbahnen
verwendet wird.
Passen Sie bitte Ihre Fahrweise den winterlichen Verhältnissen an. Rüsten Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig wintertauglich aus.
Fahren Sie vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselenden Straßenverhältnissen.
Halten Sie genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und vermeiden Sie heftiges Lenken, Bremsen oder Beschleunigen. Erster Schnee und erstes Eis sind besonders gefährlich. Machen Sie sich zunächst auf geeigneten Plätzen oder Nebenstraßen mit den Winterverhältnissen vertraut.
Und denken Sie daran: Tempo 30 gilt in Kuchen auch und gerade im Winter!
Wer macht was?
Eis und Schnee können nur von Bauhof
und Bürgern gemeinsam beseitigt werden. Der Gemeindebauhof streut
Fahrbahnen und Hauptverkehrsstraßen, wichtige Verbindungsstraßen
und steile Wohnstraßen nach einer genau festgelegten
Prioritätenliste. Ebene und untergeordnete Wohnstraßen werden
zuletzt geräumt. Die Gemeinde bittet um Verständnis, daß mit
Rücksicht auf die Umwelt auch auf den Straßen möglichst wenig Salz
gestreut wird.
Aufgaben der Bürger
Die Anlieger streuen die Gehwege
vor den Grundstücken und räumen auch den Schnee. Das gilt auch für
entsprechende Flächen am Rand von Fußgängerzonen und
verkehrsberuhigten Bereichen. Bei Straßen ohne Gehwege muß am
Rand eine 2 m breite Fläche geräumt und gestreut werden
(Gehbahn).
So geht's leichter
Gemeinsam geht's besser, deshalb noch
einige Tips und Ratschläge für gute Zusammenarbeit: Besorgen Sie
sich rechtzeitig Schaufel, Schneeschieber und Streumaterial. Dann
kann Sie der Winter nicht überraschen.
Werfen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn. Das Räumfahrzeug des Bauhofs drückt den Schnee wieder auf den Gehweg oder in Ihre Einfahrt zurück. Sparen Sie sich also die doppelte Mühe. Geben Sie bitte den Streufahrzeugen die Vorfahrt. Diese kommen schneller durch, und Sie fahren sicherer auf gestreuten Straßen. Wichtig für Kraftfahrer mit Laternengarage: Parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass noch genügend Platz für das Räumfahrzeug bleibt. Bedenken Sie, dass der Schneepflug erheblich breiter ist, als ein normaler LKW. Sie sorgen so für eine freie Durchfahrt und schützen Ihr eigenes Auto vor möglichen Beschädigungen.
Für Ältere und Kranke schippen
Den einen freut die
alljährliche weiße Pracht, dem anderen macht sie schwer zu
schaffen: Für alte, kranke oder gebrechliche Menschen wird die
winterliche Kehrwoche oft zu einer kaum zu bewältigenden
Last.
Es ist allerdings nicht möglich, alte Menschen von der Räum- und
Streupflicht zu befreien. Ältere Mitbürger sollten aber daran
denken, dass sie in ihrer Hausgemeinschaft oder Nachbarschaft oft
mehr Hilfsbereitschaft und Unterstützung finden, als sie vielleicht
annehmen. Fragen Sie einfach nach oder bieten Sie von sich aus
älteren Mitbürgern Hilfe an. Wir sind gerne auch bereit,
Schneeräumdienste zu vermitteln. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
(Tel. 9882 0).
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns einfach an.
Tel. 9882-20 oder 9882-30 während den üblichen Dienstzeiten der
Gemeindeverwaltung
Fundbüro
|
Auf dem Fundbüro wurden in dieser Woche folgende Fundsachen gemeldet:
Das Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro, Tel. 9882 23 bzw. 9882 24. |
Rechtswidriges Parken in Verkehrsberuhigten Bereichen
Leider wird zur Zeit immer häufiger das rechtswidrige Parken in verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“), wie zum Beispiel im Bereich Weberallee und umliegenden Straßen, beobachtet.Die Fahrzeuge werden hier nicht nur außerhalb gekennzeichneter Flächen abgestellt, sondern behindern ebenso die gefahrlose Zu- und Abfahrt der privaten Stellplätze.Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken in ausgeschilderten verkehrsberuhigten Bereichen, nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Da der Gemeindevollzugsdienst in nächster Zeit dies verstärkt kontrollieren wird, muss in einem solchen Fall mit einer Verwarnung gerechnet werden. Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geltenden Vorschriften.
Bürgermeisteramt
Meldung defekter Straßenlampen
Letztes Jahr wurde die Kuchener Straßenbeleuchtung durch das
Albwerk beinahe vollständig umgerüstet. Die Wartung und Reparatur
der Straßenbeleuchtung ist auch weiterhin dem AlbWerk übertragen,
welches hierfür einen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen
hat.
Das AlbWerk führt eine bestimmte Anzahl an Wartungs- und
Reparaturfahrten im Rahmen des Vertrages zu einem Pauschalpreis
durch – jede weitere Fahrt kostet aber extra. Es ist daher für die
Gemeinde günstiger, wenn mehrere Schäden gesammelt und in einer
Fahrt erledigt werden. Im Schnitt wird alle drei bis vier Wochen
eine Reparatur veranlasst. In dringenden Fällen - z.B. bei
Kabelschäden, welche den Ausfall der Beleuchtung in einem ganzen
Straßenzug oder Gebiet zur Folge haben können – wird natürlich
sofort eine Reparatur beauftragt.
Die Verwaltung ist dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung über
defekte Straßenlampen, da die Schäden naturgemäß tagsüber nicht
wahrgenommen werden können. Es wird aus den dargestellten Gründen
aber darum gebeten, Schäden an der Straßenbeleuchtung direkt beim
Rathaus zu melden und davon abzusehen, das AlbWerk zu informieren.
Die Verwaltung sammelt die Meldungen und gibt sie an das AlbWerk
weiter. Wenden Sie sich hierzu bitte entweder an Herrn Potschkay,
Tel. 9882-15, hpotschkay@kuchen.de, oder nutzen
Sie die „Mängelmeldung“ auf unserer Homepage www.kuchen.de. Besten Dank für Ihr
Verständnis.
Landesfamilienpass 2012
Die neuen Gutscheinkarten 2012 zum Landesfamilienpass sind
da!
Seit Mitte Dezember sind im Rathaus – Bürgerbüro Zi. 5 – für
Inhaber des Landesfamilienpasses die neuen Gutscheinkarten
erhältlich.
In Verbindung mit dem Landesfamilienpass können auch dieses Jahr
insgesamt 20 Mal die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in
Baden Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt
besucht werden. Eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und
Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen
Einrichtungen sind auf der Homepage
www.sozialministerium-bw.de eingestellt.
Beispiele für Ausflugsziele :
- Ermäßigter Eintritt in die Wilhelma, Stuttgart und das Blühende Barock, Ludwigsburg.
- Ermäßigung für die Freizeitparks „Europa-Park, Rust“ und den „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“, allerdings nur an einem bestimmten Tag im Jahr 2011.
- Ebenso bietet Mercedes-Benz Museum in Stuttgart den Passinhabern an einem bestimmten Tag einen kostenfreien Eintritt an.
- Neu ist der Gutschein für das SENSAPOLIS am Flugfeld in Sindelfingen
- Neu ist auch das Freilichtmuseum in Beuren und die Galerie für Kunst und Technik in Schorndorf.
- Das Ravensburger Spieleland gewährt Landesfamilienpassinhabern mit mehr als 2 Kindern einen um 3 € ermäßigten Eintritt.
Voraussetzung zum Erhalt des Landesfamilienpasses:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind,
- Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro oder auf der Homepage des Sozialministeriums.
Beratung der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert, berät, gibt Auskunft über
- Renten
- Heilmaßnahmen
- Berufsförderung
- Rentnerkrankenversicherung
-
Versicherungsfragen
bei einem Schwerpunkt-Sprechtag in Geislingen, Schillerstr. 2 (MAG), Zimmer 3
am 08.03. und
22.03.2012
jeweils von 08:30 bis 12:00 und
von 13:00 bis 16:00 Uhr.
Terminvereinbarungen unter 07161 / 960730.
Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren
Personalausweis mit!
Bäume, Hecken und Gebüsch beseitigen ab 1.März verboten
Aufgrund des Naturschutzgesetzes gilt in der Zeit vom 1.März bis
30.September ein grundsätzliches Verbot, Bäume zu fällen sowie
Hecken und Gebüsch zu roden. Die Vorschrift dient dem Schutz der
wild lebenden Tierwelt durch Erhaltung ihrer Lebensstätten.
Sollte es im Rahmen einer Baumaßnahme oder aus anderen zwingenden
Gründen notwendig sein, während der Schutzzeit Rodungen
auszuführen, sollte man sich zwecks einer Ausnahmegenehmigung
unbedingt vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde beim
Landratsamt Göppingen (Tel. 07161-202 412 oder -411) in Verbindung
setzen.
Ausweispapiere noch gültig?
Das Bürgermeisteramt empfiehlt, von Zeit zu Zeit, insbesondere
aber vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, auf die Gültigkeit
der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Ausstellung von
Personalausweisen und Reisepässen kann mehrere Wochen dauern.
Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht
möglich.
Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu
können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die
Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen.
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und
Kinderreisepässen nimmt das Bürgerbüro im Rathaus entgegen.
Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen.
Öffnungszeiten sind Mo 07.00 – 12.00, Di, Do und Fr. 08.00 – 12.00
Uhr, Mi 15.00 – 18.00 Uhr und Mo, Di und Do. 14.00 – 16.00
Uhr.
Für den Antrag sind erforderlich:
- die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde oder Familienbuch),
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend nachstehender Hinweise
- die jeweilige Gebühr
Hinweise zu Lichtbildern und biometrischen Merkmalen für elektronische Reisepässe und den neuen Personalausweis
- seit 1.November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Auskünfte dazu erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
- Noch gültige bisherige Reisepässe müssen nicht umgetauscht werden
- Ab 1.11.2007 wird die 2.Generation des elektronischen Reisepasses eingeführt. Hierzu werden von den Antragstellern 2 Fingerabdrücke abgenommen (näheres hierzu siehe Extra-Artikel).
- Für einen neuen Personalausweis wird ebenfalls ein biometrisches Lichtbild benötigt.
Wir bitten um Beachtung.
Bürgermeisteramt
Anmeldung in den Kindergarten
Die Vertreter der kirchlichen Kindergärten und der Gemeinde haben sich für die Beibehaltung eines gemeinsamen Anmeldeverfahrens für alle Kuchener Kindergärten ausgesprochen. Danach müssen alle Kinder, die
- ab dem 3.Lebensjahr den Regelkindergarten besuchen sollen bzw.
- in dem sog. Eingewöhnungskonzept ab 2 Jahren und 9 Monaten den Kindergarten besuchen sollen
bei der Gemeindeverwaltung mind. 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetag schriftlich angemeldet werden. Anmeldeformulare sind bei der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) oder hier erhältlich.
Kinder, die noch bis zum 01.04.2012 in den Kindergarten aufgenommen werden sollen, müssen bis spätestens 01.01.2012 angemeldet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rieker (Tel.9882 20) oder Frau Ströhle, (Tel. 9882 22).
Bürgermeisteramt
Reisepass- und Personalausweisservice
Mit diesem Formular können Sie sich in unsere Datenbank eintragen und wir benachrichtigen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Personalausweises oder Reisepasses.Wenn Sie Ihre Eintragungen abgeschlossen haben, klicken Sie bitte ein Mal auf den Button "Absenden" und schon sind Ihre Daten eingetragen.
Sondernutzungen an Straßen
Genehmigungspflichtig - die Aufstellung von Abfallcontainern
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von Straßen nur mit einer Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde zulässig ist. Diese Bestimmung des Straßengesetzes wird häufig nicht beachtet. Eine genehmigungspflichtige Sondernutzung liegt beispielsweise vor bei der Aufstellung von Baugerüsten, Containern, Baukränen oder der Lagerung von Holz oder Baumaterial auf der Straße oder dem Gehweg. Unter Umständen ist neben der Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde auch noch eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Göppingen notwendig. Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Herr Rieker, Tel. 9882 20, Rathaus, Zimmer 3.

