- Vertrag mit der EVF unterzeichnet
- Einladung des Landrats anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Landkreises
- Weitere Schäden an Feldwegen
- Einwohnerzahl der Gemeinde Kuchen gestiegen
- Bilderausstellung von Barbara Drexler im Rathaus
- Aus „Helfensteiner Land“ wird „Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf“
- Fundbüro
- Parken entgegen der Fahrtrichtung
- Leinenzwang für Hunde
- Wespen und Hornissen
- Meldung defekter Straßenlampen
- Stellenausschreibung Freiwilliges Soziales Jahr
- Übermittlung von Meldedaten
- Hecken, Sträucher und Bäume an den Straßen und Gehwegen auslichten
- Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
- Anpflanzungen zurückschneiden!
- Ausweispapiere noch gültig?
- Anmeldung in den Kindergarten
- Schankgenehmigungen rechtzeitig beantragen
- Reisepass- und Personalausweisservice
- Sondernutzungen an Straßen
Vertrag mit der EVF unterzeichnet
EVF-Geschäftsführer Dr. Martin Bernhart (li) und BM Bernd Rößner bei der Vertragsunterzeichnung
Einladung des Landrats anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Landkreises
75 Jahre Landkreis Göppingen bedeuten auch 75 Jahre Erinnerung. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern aus dem gesamten Kreisgebiet, möchte die Landkreisverwaltung im Rahmen eines Kaffeenachmittags am 4. Juli 2013 um 15:00 Uhr im Hohenstaufen-Saal im Landratsamt diese Erinnerungen austauschen. Zu dieser Veranstaltung lädt Landrat Wolff Bürgerinnen und Bürger ein, die in diesem Jahr ihren 75. Geburtstag feiern oder diesen bereits gefeiert haben und schon lange im Landkreis Göppingen leben und sich hier zu Hause fühlen.
Weitere Schäden an Feldwegen
Feldweg zum „Pferch“ – teilweise unterspült und eingebrochen…
Gleich nach dem Unwetterwochenende hatte der gemeindliche Bauhof am 3. Juni mit dem Wiederherrichten bzw. der Beseitigung der Schäden an Feldwegen, Straßen, Hängen, Bächen usw. begonnen. Die Arbeiten dauern immer noch an. Teilweise waren die Arbeiten aber „umsonst“. Durch den starken Regen am Montag früh (rund 50 l/m²) wurden wieder etliche Feldwege ausgespült und der frisch eingebaute Schotter freigeschwemmt. Noch schlimmer am Feldweg zur Kleingartenanlage „Pferch“. Hier wurde der asphaltierte Weg so stark unterspült, dass nun größere Teilbereiche um ca. 20 - 30 cm eingebrochen sind. Bei einer Besichtigung war am Montag schnell klar, dass es hier mit „flicken“ nicht getan ist. Der Feldweg muss neu aufgebaut werden, d. h. unterkoffert und neuer Schwarzbelag. Dies macht aber nur Sinn, wenn man vorher ein weiteres Unterspülen verhindert – z. b. mit der Verbreiterung und Verlängerung des vorhandenen Bachlaufes, Einbau von Querrinnen usw. Erste Gespräche mit einem Ingenieurbüro haben stattgefunden. Sobald hier ein Vorschlag vorliegt, soll die Angelegenheit im Gemeinderat beraten werden. Mit größeren Kosten ist zu rechnen. Bis zur „großen Lösung“ wird der Weg nur provisorisch, d. h. durch Einbau von grobem Schotter hergerichtet. Anlieger und Spaziergänger werden um Verständnis gebeten.
Einwohnerzahl der Gemeinde Kuchen gestiegen
Das von vielen mit Spannung erwartete Ergebnis des Zensus 2011
(Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung) liegt seit dem
vergangenen Freitag vor.
Pünktlich um 11.00 Uhr konnte das Ergebnis zeitgleich mit einer
Pressekonferenz des Statistischen Landesamtes im Internet abgerufen
werden. Während viele Städte und Gemeinden künftig mit einer
deutlich niedrigeren Einwohnerzahl als bisher zurechtkommen müssen,
hat sich die Einwohnerzahl der Gemeinde Kuchen gegenüber der
bisherigen Zahlengrundlage um 32 Einwohner erhöht.
Statt bisher 5.420 Einwohner hatte die Gemeinde zum Stichtag
31.12.2011 5.452 Einwohner.
Da die neuen Einwohnerzahlen in den Jahren 2014 und 2015 zum Teil und ab 2016 ganz Grundlage für den Finanzausgleich und die Finanzzuweisungen an die Gemeinden sind, ergibt sich für die Gemeinde Kuchen hier im Vergleich zum seitherigen Stand eine gewisse Verbesserung.
Bürgermeisteramt
Bilderausstellung von Barbara Drexler im Rathaus
Sie liebt es in kräftigen Farben zu
malen und würde gerne jeden Tag ein Bild entwerfen, so die seit
2003 in Kuchen wohnende, vom bekannten Künstler Sigi Winkler
inspirierte, Malerin Barbara Drexler über sich selbst.
Aus „Helfensteiner Land“ wird „Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf“
Die Touristikgemeinschaft Gastgeber Helfensteiner Land e.V. hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt – nicht nur inhaltlich, sondern auch räumlich! Ausgangspunkt des Vereins waren ursprünglich die Versuche, den Tourismus in den Gemeinden im Oberen Filstal und rund um die Stadt Geislingen zu fördern. Mehr…Weniger…Fundbüro
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Auf dem Fundbüro wurden in dieser Woche folgende Fundsachen gemeldet:
Das Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro, Tel. 9882 22 bzw. 9882 24. |
Parken entgegen der Fahrtrichtung
Das Parken entgegen der Fahrtrichtung bzw. auf der linken
Fahrbahnseite ist nicht nur nach der StVO verboten, es ist auch
äußerst gefährlich.
Deshalb unsere Bitte an die Verkehrsteilnehmer:
Bedenken, dass Sie beim Parken entgegen der Fahrtrichtung und
einem darauf folgenden Ausfahren aus der Parklücke den
entgegenkommenden Verkehr von Ihrem linken Fahrersitz aus nicht
vollständig überblicken können und sich selbst und andere
Verkehrsteilnehmer gefährden. Außerdem müssen Sie gleichzeitig den
von hinten kommenden Verkehr beachten und sind doppelt gefordert.
Denken Sie daran, dass vor allem, in der Fahrtrichtung
entgegenkommende Radfahrer gefährdet sind, da diese nicht unbedingt
damit rechnen, dass Sie rechtsseitig aus der Parkreihe
herausfahren.
Der Gemeindevollzugsdienst wird in den kommenden Wochen ein
besonderes Augenmerk auf solche Falschparker legen.
Bürgermeisteramt
Leinenzwang für Hunde
Wir weisen alle Hundehalter darauf hin, dass im bebauten Ortsgebiet der Gemeinde Kuchen nach der gemeindlichen Polizeiverordnung ein Leinenzwang besteht. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden.
Wespen und Hornissen
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Nützliche Tipps zum Umgang mit Wespen und Hornissen erhalten Sie hier... |
Meldung defekter Straßenlampen
Vor einiger Zeit wurde die Kuchener Straßenbeleuchtung durch das
Albwerk beinahe vollständig umgerüstet. Die Wartung und Reparatur
der Straßenbeleuchtung ist auch weiterhin dem AlbWerk übertragen,
welches hierfür einen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen
hat.
Das AlbWerk führt eine bestimmte Anzahl an Wartungs- und
Reparaturfahrten im Rahmen des Vertrages zu einem Pauschalpreis
durch – jede weitere Fahrt kostet aber extra. Es ist daher für die
Gemeinde günstiger, wenn mehrere Schäden gesammelt und in einer
Fahrt erledigt werden. Im Schnitt wird alle drei bis vier Wochen
eine Reparatur veranlasst. In dringenden Fällen - z.B. bei
Kabelschäden, welche den Ausfall der Beleuchtung in einem ganzen
Straßenzug oder Gebiet zur Folge haben können – wird natürlich
sofort eine Reparatur beauftragt.
Die Verwaltung ist dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung über
defekte Straßenlampen, da die Schäden naturgemäß tagsüber nicht
wahrgenommen werden können. Es wird aus den dargestellten Gründen
aber darum gebeten, Schäden an der Straßenbeleuchtung direkt beim
Rathaus zu melden und davon abzusehen, das AlbWerk zu informieren.
Die Verwaltung sammelt die Meldungen und gibt sie an das AlbWerk
weiter. Wenden Sie sich hierzu bitte entweder an Herrn Potschkay,
Tel. 9882-15, hpotschkay@kuchen.de, oder nutzen
Sie die „Mängelmeldung“ auf unserer Homepage www.kuchen.de. Besten Dank für Ihr
Verständnis.
Stellenausschreibung Freiwilliges Soziales Jahr
Bei der Gemeinde Kuchen ist zum 01.09.2014 eine Stelle für ein
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) (männlich oder weiblich) zu
besetzen.
Es handelt sich um ein FSJ auf der Grundlage des Gesetzes zur
Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16.05.2008 in der
derzeit gültigen Fassung. Träger des FSJ-Einsatzes ist der Soziale
Friedensdienst Göppingen e.V.
Die Einsatzstellen sind in den Bereichen Kindergarten, Ganztagesbetreuung Schule und Kinder- und Jugendtreff vorgesehen. Neben dem Interesse an der Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen ist ein Führerschein erforderlich.
Nähere Informationen gibt es bei Jugendbetreuer René Schamarek, Tel. 0170 5893028 (E-Mail rschamarek@kuchen.de ) bzw. bei Herrn Rieker, Tel. 07331-9882 20 (grieker@kuchen.de).
Bewerbungen werden erbeten bis 15.03.2014 an das Bürgermeisteramt Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen.
Übermittlung von Meldedaten
Die Meldebehörde der Gemeinde Kuchen darf nach § 30 des Meldegesetzes für Baden- Württemberg (MG) einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft folgende Daten ihrer Mitglieder übermitteln:
- Familiennamen,
- Vornamen,
- früherer Namen,
- Doktorgrad,
- Ordensnamen/Künstlernamen,
- Tag und Ort der Geburt,
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeiten,
- gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
- Tag des Ein- und Auszugs,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht; zusätzlich bei Verheirateten: Tag der Eheschließung.
- Zahl der minderjährigen Kinder
- Übermittlungssperren
- Sterbetag und Ort
Von Familienangehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde übermittteln:
- Familiennamen,
- Vornamen,
- Tag und Ort der Geburt,
- Geschlecht,
- Anschriften,
- Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft
- Übermittlungssperren
- Sterbetag.
Die hiervon betroffenen Familienangehörigen können nach § 30
Abs. 2 MG verlangen, dass ihre Daten nicht übermittelt werden. In
Kuchen werden entsprechende Erklärungen im Bürgerbüro, Marktplatz
11 entgegengenommen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich wenn
bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden
ist.
Verlangt ein Ehegatte, dessen Daten für Zwecke des
Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft benötigt werden, darf der
Religionsgemeinschaft nur mitgeteilt werden, dass der Ehegatte
einer steuererhebenden Religionsgesellschaft angehört.
Hecken, Sträucher und Bäume an den Straßen und Gehwegen auslichten
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigen werden gebeten, die entlang der Gehwege oder Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurückzuschneiden.
Dabei müssen folgende Lichträume frei bleiben:
- 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
- 2,30 m über Fußwegen
- 4,00 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die
beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen.
Auch für Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden müssen. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig, damit die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ohne Behinderung verkehren können.
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Das Landratsamt Göppingen weist aus gegebenem Anlass auf
folgende Bestimmungen zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
hin.
Bevor Gartenabfälle oder Grüngut verbrannt werden dürfen, ist
zunächst zu prüfen, ob nicht eine Verwertung durch Liegenlassen,
Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren in Betracht kommt. Ist
eine Verwertung nicht möglich, gelten für die Verbrennung von
Gartenabfällen folgende Bedingungen:
• Gartenfeuer sind nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzten Grundstücken im Außenbereich zulässig.
• Gartenabfälle und Grüngut dürfen nur auf dem Grundstück verbrannt
werden, auf dem sie angefallen sind.
• Die Gartenabfälle müssen ausreichend trocken sein, damit sie
unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Frisches
Astmaterial, Heckenschnitt, Laub und nasses Gras o. ä. darf nicht
verbrannt werden.
• Die Verbrennung von Stamm- und Wurzelholz ist ebenfalls nicht
zulässig. Dies ist auch ökologisch nicht sinnvoll, da es sich hier
um Brennstoffe handelt, die nicht im Freien, sondern in einer
Feuerstätte zweckentsprechend verbrannt werden sollten.
• Das Feuer ist ständig zu überwachen und unter Kontrolle zu
halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle
vollständig erloschen sein. Die Feuerstelle am besten mit
ausreichend Wasser ablöschen.
• Gartenfeuer sind in der Nachtzeit oder bei starkem Wind
verboten.
• Es ist darauf zu achten, dass es durch die Rauchentwicklung zu
keinen Verkehrsbehinderungen oder erheblichen Belästigungen kommt.
Ebenso dürfen keine Gefahren durch unkontrollierten Funkenflug
entstehen. Aus diesem Grund sind auf jeden Fall die folgenden
Mindestabstände einzuhalten:
- zu Autobahnen 200 m
- zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 100 m
- zu Gebäuden und zum Wald 50 m
• Die Verbrennungsrückstände sind sobald als möglich in den
Boden einzuarbeiten.
• Das Gartenfeuer ist grundsätzlich rechtzeitig vorher bei der
Gemeinde (Tel. 9882 0) und bei der Feuerwehrleitstelle
(Tel.: 07161/956980) anzuzeigen.
Wir bitten die Grundstücksbesitzer um Beachtung. Infos erhalten Sie auch unter http://www.landkreis-goeppingen.de/servlet/PB/menu/1245671_l1/index.html
Bürgermeisteramt
Anpflanzungen zurückschneiden!
Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern.Häufig ragen Zweige von Bäumen und Sträuchern aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenzen hinaus in den Gehweg und in die Straße.
Nach § 11 Abs. 2 FStrG sowie § 28 Abs. 2 StrG Baden-Württemberg ist dies nicht zulässig, wenn dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann.
Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnrand mind. bis über den Geh- und Radweg bis mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
Der Bewuchs ist entlang von Geh- und Radwege bis zur Geh- und Radwegkante zurückzuschneiden.
Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitl. Sicherheitsraum von 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord (Randstein) vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 m verringert werden.
Das Austreiben während der Wachstumsperiode ist dabei jeweils zu berücksichtigen. Bezüglich der Sichtverhältnisse an Knotenpunkten muss zur Fahrbahnmitte gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei der Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge sicher einbiegen oder kreuzen kann. Die Grundstücksbesitzer werden auf Ihre Verpflichtung hingewiesen und gebeten Abhilfe zu schaffen, sofern die Verkehrssicherheit durch Bewuchs beeinträchtigt wird.
Ausweispapiere noch gültig?
Das Bürgermeisteramt empfiehlt, von Zeit zu Zeit, insbesondere
aber vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, auf die Gültigkeit
der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Ausstellung von
Personalausweisen und Reisepässen kann mehrere Wochen dauern.
Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht
möglich.
Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu
können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die
Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen.
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und
Kinderreisepässen nimmt das Bürgerbüro im Rathaus entgegen.
Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen.
Öffnungszeiten sind Mo 07.00 – 12.00, Di, Do und Fr. 08.00 – 12.00
Uhr, Mi 15.00 – 18.00 Uhr und Mo, Di und Do. 14.00 – 16.00
Uhr.
Für den Antrag sind erforderlich:
- die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde oder Familienbuch),
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend nachstehender Hinweise
- die jeweilige Gebühr
Hinweise zu Lichtbildern und biometrischen Merkmalen für elektronische Reisepässe und den neuen Personalausweis
- seit 1.November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Auskünfte dazu erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
- Noch gültige bisherige Reisepässe müssen nicht umgetauscht werden
- Ab 1.11.2007 wird die 2.Generation des elektronischen Reisepasses eingeführt. Hierzu werden von den Antragstellern 2 Fingerabdrücke abgenommen (näheres hierzu siehe Extra-Artikel).
- Für einen neuen Personalausweis wird ebenfalls ein biometrisches Lichtbild benötigt.
Wir bitten um Beachtung.
Bürgermeisteramt
Anmeldung in den Kindergarten
Die Vertreter der kirchlichen Kindergärten und der Gemeinde haben sich für die Beibehaltung eines gemeinsamen Anmeldeverfahrens für alle Kuchener Kindergärten ausgesprochen. Danach müssen alle Kinder, die
- ab dem 3.Lebensjahr den Regelkindergarten besuchen sollen bzw.
- in dem sog. Eingewöhnungskonzept ab 2 Jahren (sog. 2+-Gruppen) bzw. ab 2 Jahren und 9 Monaten den Kindergarten besuchen sollen
- für einen Krippenplatz angemeldet werden sollen
bei der Gemeindeverwaltung mind. 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetag schriftlich angemeldet werden. Anmeldeformulare sind bei der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) oder hier erhältlich.
Kinder, die noch bis zum 01.01.2014 in den Kindergarten aufgenommen werden sollen, müssen bis spätestens 30.06.2013 angemeldet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rieker (Tel.9882 20) oder Frau Kreutzer, (Tel. 9882 22).
Bürgermeisteramt
Schankgenehmigungen rechtzeitig beantragen
Veranstalter von Festen und Feierlichkeiten , bei denen aus besonderem Anlass Speisen und Getränke ausgegeben werden, benötigen hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.Wir weisen hiermit alle Veranstalter auf die Notwendigkeit einer solchen Gestattung hin. Dies ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung beim Bürgermeisteramt zu beantragen.
Reisepass- und Personalausweisservice
Mit diesem Formular können Sie sich in unsere Datenbank eintragen und wir benachrichtigen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Personalausweises oder Reisepasses.Wenn Sie Ihre Eintragungen abgeschlossen haben, klicken Sie bitte ein Mal auf den Button "Absenden" und schon sind Ihre Daten eingetragen.
Sondernutzungen an Straßen
Genehmigungspflichtig - die Aufstellung von Abfallcontainern
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von Straßen nur mit einer Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde zulässig ist. Diese Bestimmung des Straßengesetzes wird häufig nicht beachtet. Eine genehmigungspflichtige Sondernutzung liegt beispielsweise vor bei der Aufstellung von Baugerüsten, Containern, Baukränen oder der Lagerung von Holz oder Baumaterial auf der Straße oder dem Gehweg. Unter Umständen ist neben der Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde auch noch eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Göppingen notwendig. Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Herr Rieker, Tel. 9882 20, Rathaus, Zimmer 3.


Sie malt in Aquarell und Acryl und
liebt es gegenständlich zu malen. Realistische Landschafts- und
Blumenbilder sind ihre bevorzugten Motive – aber auch afrikanische
Motive nehmen den Betrachter auf eine gedankliche Reise.