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Kontakt

Bürgermeisteramt Kuchen
Marktplatz 11
73329 Kuchen
Tel.: 07331-9882 0
Fax: 07331-9882 13
e-mail: bma@kuchen.de

Öffnungszeiten Rathaus

Mo.,Di.,Do. u. Fr.
08.00 - 12.00 Uhr

Mi. 15.00 - 18.00 Uhr
Do. 14.00 - 16.00 Uhr

Zusätzlich Bürgerbüro: Mo. ab 07.00 sowie Montag und Dienstag, 14.00 - 16.00 Uhr

Vertrag mit der EVF unterzeichnet

EVF-Geschäftsführer Dr. Martin Bernhart (li) und BM Bernd Rößner bei der Vertragsunterzeichnung
Vor wenigen Tagen wurde der neue Gaskonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Kuchen und der Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) unterzeichnet. Im Anschluss an ein wettbewerbliches Verfahren hatte der Gemeinderat bereits im Februar, nach eingehender Prüfung, die Vergabe an die EVF beschlossen. Mehr…

Nachdem das Landratsamt die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens bestätigt hatte, wurde nun mit der Vertragsunterzeichnung die Fortsetzung der bisherigen guten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit dokumentiert. Der Vertrag beinhaltet für die EVF das Recht, aber auch die Verpflichtung, zum Betrieb des Gasversorgungsnetzes in der Gemeinde Kuchen. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2032, wobei der Gemeinde Sonderkündigungsrechte eingeräumt wurden. Die gesetzlich geregelte  Konzessionsabgabe an die Gemeinde ist u.a. abhängig vom jeweiligen Gasverkauf an die EVF-Kunden  und bewegt sich aktuell bei ca. 7.600 Euro pro Jahr.

Weniger…

Einladung des Landrats anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Landkreises

75 Jahre Landkreis Göppingen bedeuten auch 75 Jahre Erinnerung. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern aus dem gesamten Kreisgebiet, möchte die Landkreisverwaltung im Rahmen eines Kaffeenachmittags am 4. Juli 2013 um 15:00 Uhr im Hohenstaufen-Saal im Landratsamt diese Erinnerungen austauschen. Zu dieser Veranstaltung lädt Landrat Wolff Bürgerinnen und Bürger ein, die in diesem Jahr ihren 75. Geburtstag feiern oder diesen bereits gefeiert haben und schon lange im Landkreis Göppingen leben und sich hier zu Hause fühlen.

zur Einladung

Weitere Schäden an Feldwegen

Feldweg zum „Pferch“ – teilweise unterspült und eingebrochen…

Gleich nach dem Unwetterwochenende hatte der gemeindliche Bauhof am 3. Juni mit dem Wiederherrichten bzw. der Beseitigung der Schäden an Feldwegen, Straßen, Hängen, Bächen usw. begonnen. Die Arbeiten dauern immer noch an. Teilweise waren die Arbeiten aber „umsonst“. Durch den starken Regen am Montag früh (rund 50 l/m²) wurden wieder etliche Feldwege ausgespült und der frisch eingebaute Schotter freigeschwemmt. Noch schlimmer am Feldweg zur Kleingartenanlage „Pferch“. Hier wurde der asphaltierte Weg so stark unterspült, dass nun größere Teilbereiche um ca. 20 - 30 cm eingebrochen sind. Bei einer Besichtigung war am Montag schnell klar, dass es hier mit „flicken“ nicht getan ist. Der Feldweg muss neu aufgebaut werden, d. h. unterkoffert und neuer Schwarzbelag. Dies macht aber nur Sinn, wenn man vorher ein weiteres Unterspülen verhindert – z. b. mit der Verbreiterung und Verlängerung des vorhandenen Bachlaufes, Einbau von Querrinnen usw. Erste Gespräche mit einem Ingenieurbüro haben stattgefunden. Sobald hier ein Vorschlag vorliegt, soll die Angelegenheit im Gemeinderat beraten werden. Mit größeren Kosten ist  zu rechnen. Bis zur „großen Lösung“ wird der Weg  nur provisorisch, d. h. durch Einbau von grobem Schotter hergerichtet. Anlieger und Spaziergänger werden um Verständnis gebeten.

Einwohnerzahl der Gemeinde Kuchen gestiegen

Das von vielen mit Spannung erwartete Ergebnis des Zensus 2011 (Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung) liegt seit dem vergangenen Freitag vor.
Pünktlich um 11.00 Uhr konnte das Ergebnis zeitgleich mit einer Pressekonferenz des Statistischen Landesamtes im Internet abgerufen werden. Während viele Städte und Gemeinden künftig mit einer deutlich niedrigeren Einwohnerzahl als bisher zurechtkommen müssen, hat sich die Einwohnerzahl der Gemeinde Kuchen gegenüber der bisherigen Zahlengrundlage um 32 Einwohner erhöht.
Statt bisher 5.420 Einwohner hatte die Gemeinde zum Stichtag 31.12.2011 5.452 Einwohner.

Da die neuen Einwohnerzahlen in den Jahren 2014 und 2015 zum Teil und ab 2016 ganz Grundlage für den Finanzausgleich und die Finanzzuweisungen an die Gemeinden sind, ergibt sich für die Gemeinde Kuchen hier im Vergleich zum seitherigen Stand eine gewisse Verbesserung.

Bürgermeisteramt

Bilderausstellung von Barbara Drexler im Rathaus

Sie liebt es in kräftigen Farben zu malen und würde gerne jeden Tag ein Bild entwerfen, so die seit 2003 in Kuchen wohnende, vom bekannten Künstler Sigi Winkler inspirierte, Malerin Barbara Drexler über sich selbst.

Mehr…

Sie malt in Aquarell und Acryl und liebt es gegenständlich zu malen. Realistische Landschafts- und Blumenbilder sind ihre bevorzugten Motive – aber auch afrikanische Motive nehmen den Betrachter auf eine gedankliche Reise.
Kommen auch Sie vorbei und genießen Sie in Ruhe die ausdrucksstarken Werke, während der üblichen Öffnungszeiten.
Die Bilder sind ab Freitag, den 31.05.2013 im Kuchener Rathaus zu sehen.

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Aus „Helfensteiner Land“ wird „Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf“

Die Touristikgemeinschaft Gastgeber Helfensteiner Land e.V. hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt – nicht nur inhaltlich, sondern auch räumlich! Ausgangspunkt des Vereins waren ursprünglich die Versuche, den Tourismus in den Gemeinden im Oberen Filstal und rund um die Stadt Geislingen zu fördern. Mehr…

Der Name Helfensteiner Land war gleichzeitig das Band, das die Gemeinden einte und der Markenname für die touristischen Aktivitäten. Heute aber peilen die Bürgermeister der inzwischen 18 Mitglieds-Städte und -Gemeinden neue Ziele an, weit über das bisherige Helfensteiner Land und auch weit über die bisherigen Aktivitäten hinaus. Aus der „Touristikgemeinschaft Gastgeber Helfensteiner Land e.V.“ wurde auf der jüngsten Mitgliederversammlung am 14. Mai in Gingen die „Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf e. V.“.

Der Name soll die neuen Ziele des Vereins wiederspiegeln: die Schwäbische Alb touristisch vermarkten, in dem sich der einzigartige Albtrauf als Alleinstellungsmerkmal und Anziehungspunkt befindet. Dazu den Begriff  „Erlebnisregion“ als Zeichen dafür, dass Tages- und Übernachtungsgäste am Albtrauf viel erleben können. Mitgliedsgemeinden kommen nunmehr nicht nur aus dem Gebiet der „Helfensteiner“, sondern aus dem Gebiet des Landschaftsparks Albtrauf, zu dem 25 Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen gehören. Auch die Ziele des Vereins werden merklich erweitert und resultieren überwiegend aus dem Masterplan zum Landschaftspark, der viele interessante Projektvorschläge enthält.

Schöne Aussichtspunkte, Schutzgebiete, Wander- und Radwege, Lehrpfade, Genuss- und Wellnessangebote sowie viele Sehenswürdigkeiten kennzeichnen das wachsende Einzugsgebiet des Vereins, das zukünftig ein Gebiet von Böhmenkirch bis Aichelberg und Wiesensteig bis Eislingen umfassen könnte. Aber auch Gemeinden von außerhalb dieses Gebietes steht eine Mitgliedschaft weiter offen, sind doch Amstetten und Lonsee aus dem Alb-Donau-Kreis und Degenfeld aus dem Ostalb-Kreis bereits Mitglied im Verein.

Verkehrlich ist das Gebiet über die Autobahn A 8 und die Bundesstraße B 10 sowie die Bahnstrecke Stuttgart-Ulm hervorragend an den überörtlichen Verkehr angebunden. Hunderte Kilometer Rad- und Wanderwege, zum Teil schon zertifiziert oder im Zertifizierungsverfahren stehen für die Gäste bereit. Burgen, Schlösser, Kirchen und viele weitere historische Gebäude kennzeichnen ein landschaftlich einzigartig schönes Gebiet, das genügend Abwechslung auch für einen längeren Urlaub bietet. Gerade auch um dieses Angebot besser zu vermarkten, wurde der Name des Vereins geändert: unter dem neuen, markenrechtlich geschützten Namen mit einem noch zu entwickelndem Corporate Design (CD) und einem Corporate Identity (CI) sollen neben der Werbung  auch Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen, die Veranstaltung von Reisen und Dienstleistungen im Bereich Tourismus, die Durchführung von sportlichen und kulturellen Aktivitäten und Maßnahmen im Natur- und Landschaftsschutz angeboten werden.

Um dieses zu bewerkstelligen, soll die wirtschaftliche Basis gestärkt und eine leistungsfähige, professionelle Geschäftsstelle eingerichtet werden. Außerdem sollen die touristischen Betriebe im Vereinsgebiet enger in die Aktivitäten des Vereins eingebunden werden.

Das Ziel ist, so der Vorsitzende Bürgermeister Gerhard Ueding aus Bad Ditzenbach, die touristische Wertschöpfung in der Region zu verbessern. „Wir brauchen uns hinter der Bodensee-Region und dem Schwarzwald nicht verstecken“, gibt Ueding das Ziel vor und sein Stellvertreter, Oberbürgermeister Wolfgang Amann aus Geislingen ergänzt: „Wir wollen klotzen und nicht kleckern“.

Bürgermeister

Gerhard Ueding

 

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Fundbüro

Auf dem Fundbüro wurden in dieser Woche folgende Fundsachen gemeldet:

  • 1 Brille, 2-farbiges Gestell (gefunden bei der Volksbank)
  • 1 Kindertasche, türkis (gefunden Bushaltestelle Langwiesenstraße)

Das Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro, Tel. 9882 22 bzw. 9882 24.

Parken entgegen der Fahrtrichtung

Das Parken entgegen der Fahrtrichtung bzw. auf der linken Fahrbahnseite ist nicht nur nach der StVO verboten, es ist auch äußerst gefährlich.
Deshalb unsere Bitte an die Verkehrsteilnehmer:

Bedenken, dass Sie beim Parken entgegen der Fahrtrichtung und einem darauf folgenden Ausfahren aus der Parklücke den entgegenkommenden Verkehr von Ihrem linken Fahrersitz aus nicht vollständig überblicken können und sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Außerdem müssen Sie gleichzeitig den von hinten kommenden Verkehr beachten und sind doppelt gefordert. Denken Sie daran, dass vor allem, in der Fahrtrichtung entgegenkommende Radfahrer gefährdet sind, da diese nicht unbedingt damit rechnen, dass Sie rechtsseitig aus der Parkreihe herausfahren.
Der Gemeindevollzugsdienst wird in den kommenden Wochen ein besonderes Augenmerk auf solche Falschparker legen.

Bürgermeisteramt

Leinenzwang für Hunde

Wir weisen alle Hundehalter darauf hin, dass im bebauten Ortsgebiet der Gemeinde Kuchen nach der gemeindlichen Polizeiverordnung ein Leinenzwang besteht. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden.

Wespen und Hornissen

Nützliche Tipps zum Umgang mit Wespen und Hornissen erhalten Sie hier...

Meldung defekter Straßenlampen

Vor einiger Zeit wurde die Kuchener Straßenbeleuchtung durch das Albwerk beinahe vollständig umgerüstet. Die Wartung und Reparatur der Straßenbeleuchtung ist auch weiterhin dem AlbWerk übertragen, welches hierfür einen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen hat.
Das AlbWerk führt eine bestimmte Anzahl an Wartungs- und Reparaturfahrten im Rahmen des Vertrages zu einem Pauschalpreis durch – jede weitere Fahrt kostet aber extra. Es ist daher für die Gemeinde günstiger, wenn mehrere Schäden gesammelt und in einer Fahrt erledigt werden. Im Schnitt wird alle drei bis vier Wochen eine Reparatur veranlasst. In dringenden Fällen - z.B. bei Kabelschäden, welche den Ausfall der Beleuchtung in einem ganzen Straßenzug oder Gebiet zur Folge haben können – wird natürlich sofort eine Reparatur beauftragt.
Die Verwaltung ist dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung über defekte Straßenlampen, da die Schäden naturgemäß tagsüber nicht wahrgenommen werden können. Es wird aus den dargestellten Gründen aber darum gebeten, Schäden an der Straßenbeleuchtung direkt beim Rathaus zu melden und davon abzusehen, das AlbWerk zu informieren. Die Verwaltung sammelt die Meldungen und gibt sie an das AlbWerk weiter. Wenden Sie sich hierzu bitte entweder an Herrn Potschkay, Tel. 9882-15, hpotschkay@kuchen.de, oder nutzen Sie die „Mängelmeldung“ auf unserer Homepage www.kuchen.de. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Stellenausschreibung Freiwilliges Soziales Jahr

Bei der Gemeinde Kuchen ist zum 01.09.2014 eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) (männlich oder weiblich) zu besetzen.
Es handelt sich um ein FSJ auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten vom 16.05.2008 in der derzeit gültigen Fassung. Träger des FSJ-Einsatzes ist der Soziale Friedensdienst Göppingen e.V.

Die Einsatzstellen sind in den Bereichen Kindergarten, Ganztagesbetreuung Schule und Kinder- und Jugendtreff vorgesehen. Neben dem Interesse an der Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen ist ein Führerschein erforderlich.

Nähere Informationen gibt es bei Jugendbetreuer René Schamarek, Tel. 0170 5893028 (E-Mail rschamarek@kuchen.de ) bzw. bei Herrn Rieker, Tel. 07331-9882 20 (grieker@kuchen.de).

Bewerbungen werden erbeten bis 15.03.2014 an das Bürgermeisteramt Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen.

Übermittlung von Meldedaten

Die Meldebehörde der Gemeinde Kuchen darf nach § 30 des Meldegesetzes für Baden- Württemberg (MG) einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft folgende Daten ihrer Mitglieder übermitteln:

  1. Familiennamen,
  2. Vornamen,
  3. früherer Namen,
  4. Doktorgrad,
  5. Ordensnamen/Künstlernamen,
  6. Tag und Ort der Geburt,
  7. Geschlecht,
  8. Staatsangehörigkeiten,
  9. gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
  10. Tag des Ein- und Auszugs,
  11. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht; zusätzlich bei Verheirateten: Tag der Eheschließung.
  12. Zahl der minderjährigen Kinder
  13. Übermittlungssperren
  14. Sterbetag und Ort

Von Familienangehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde übermittteln:

  1. Familiennamen,
  2. Vornamen,
  3. Tag und Ort der Geburt,
  4. Geschlecht,
  5. Anschriften,
  6. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft
  7. Übermittlungssperren
  8. Sterbetag.

Die hiervon betroffenen Familienangehörigen können nach § 30 Abs. 2 MG verlangen, dass ihre Daten nicht übermittelt werden. In Kuchen werden entsprechende Erklärungen im Bürgerbüro, Marktplatz 11 entgegengenommen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist.
Verlangt ein Ehegatte, dessen Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft benötigt werden, darf der Religionsgemeinschaft nur mitgeteilt werden, dass der Ehegatte einer steuererhebenden Religionsgesellschaft angehört.

Hecken, Sträucher und Bäume an den Straßen und Gehwegen auslichten

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigen werden gebeten, die entlang der Gehwege oder Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurückzuschneiden.

Dabei müssen folgende Lichträume frei bleiben:
- 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
- 2,30 m über Fußwegen
- 4,00 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen.

Auch für Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden müssen. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig, damit die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ohne Behinderung verkehren können.

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Das Landratsamt Göppingen weist aus gegebenem Anlass auf folgende Bestimmungen zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen hin.
Bevor Gartenabfälle oder Grüngut verbrannt werden dürfen, ist zunächst zu prüfen, ob nicht eine Verwertung durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren in Betracht kommt. Ist eine Verwertung nicht möglich, gelten für die Verbrennung von Gartenabfällen folgende Bedingungen:

• Gartenfeuer sind nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich zulässig.
• Gartenabfälle und Grüngut dürfen nur auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie angefallen sind.
• Die Gartenabfälle müssen ausreichend trocken sein, damit sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Frisches Astmaterial, Heckenschnitt, Laub und nasses Gras o. ä. darf nicht verbrannt werden.
• Die Verbrennung von Stamm- und Wurzelholz ist ebenfalls nicht zulässig. Dies ist auch ökologisch nicht sinnvoll, da es sich hier um Brennstoffe handelt, die nicht im Freien, sondern in einer Feuerstätte zweckentsprechend verbrannt werden sollten.
• Das Feuer ist ständig zu überwachen und unter Kontrolle zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein. Die Feuerstelle am besten mit ausreichend Wasser ablöschen.
• Gartenfeuer sind in der Nachtzeit oder bei starkem Wind verboten.
• Es ist darauf zu achten, dass es durch die Rauchentwicklung zu keinen Verkehrsbehinderungen oder erheblichen Belästigungen kommt. Ebenso dürfen keine Gefahren durch unkontrollierten Funkenflug entstehen. Aus diesem Grund sind auf jeden Fall die folgenden Mindestabstände einzuhalten:

  •  zu Autobahnen 200 m
  •  zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 100 m
  •  zu Gebäuden und zum Wald 50 m

• Die Verbrennungsrückstände sind sobald als möglich in den Boden einzuarbeiten.
• Das Gartenfeuer ist grundsätzlich rechtzeitig vorher bei der Gemeinde (Tel. 9882 0) und bei der Feuerwehrleitstelle (Tel.: 07161/956980) anzuzeigen.

Wir bitten die Grundstücksbesitzer um Beachtung. Infos erhalten Sie auch unter http://www.landkreis-goeppingen.de/servlet/PB/menu/1245671_l1/index.html

Bürgermeisteramt

Anpflanzungen zurückschneiden!

Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern.
Häufig ragen Zweige von Bäumen und Sträuchern aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenzen hinaus in den Gehweg und in die Straße.
Nach § 11 Abs. 2 FStrG sowie § 28 Abs. 2 StrG Baden-Württemberg ist dies nicht zulässig, wenn dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann.
Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnrand mind. bis über den Geh- und Radweg bis mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
Der Bewuchs ist entlang von Geh- und Radwege bis zur Geh- und Radwegkante zurückzuschneiden.
Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitl. Sicherheitsraum von 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord (Randstein) vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 m verringert werden.
Das Austreiben während der Wachstumsperiode ist dabei jeweils zu berücksichtigen. Bezüglich der Sichtverhältnisse an Knotenpunkten muss zur Fahrbahnmitte gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei der Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge sicher einbiegen oder kreuzen kann. Die Grundstücksbesitzer werden auf Ihre Verpflichtung hingewiesen und gebeten Abhilfe zu schaffen, sofern die Verkehrssicherheit durch Bewuchs beeinträchtigt wird.

Ausweispapiere noch gültig?

Das Bürgermeisteramt empfiehlt, von Zeit zu Zeit, insbesondere aber vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen kann mehrere Wochen dauern. Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht möglich.

Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen.
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen nimmt das Bürgerbüro im Rathaus entgegen. Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen.

Öffnungszeiten sind Mo 07.00 – 12.00, Di, Do und Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Mi 15.00 – 18.00 Uhr und Mo, Di und Do. 14.00 – 16.00 Uhr.

Für den Antrag sind erforderlich:

  • die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde oder Familienbuch),
  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend nachstehender Hinweise
  • die jeweilige Gebühr

Hinweise zu Lichtbildern und biometrischen Merkmalen für elektronische Reisepässe und den neuen Personalausweis

  • seit 1.November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Auskünfte dazu erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
  • Noch gültige bisherige Reisepässe müssen nicht umgetauscht werden
  • Ab 1.11.2007 wird die 2.Generation des elektronischen Reisepasses eingeführt. Hierzu werden von den Antragstellern 2 Fingerabdrücke abgenommen (näheres hierzu siehe Extra-Artikel).
  • Für einen neuen Personalausweis wird ebenfalls ein biometrisches Lichtbild benötigt.

Wir bitten um Beachtung.

Bürgermeisteramt

Anmeldung in den Kindergarten

Die Vertreter der kirchlichen Kindergärten und der Gemeinde haben sich für die Beibehaltung eines gemeinsamen Anmeldeverfahrens für alle Kuchener Kindergärten ausgesprochen. Danach müssen alle Kinder, die

  • ab dem 3.Lebensjahr den Regelkindergarten besuchen sollen bzw.
  • in dem sog. Eingewöhnungskonzept ab 2 Jahren (sog. 2+-Gruppen) bzw. ab 2 Jahren und 9 Monaten den Kindergarten besuchen sollen
  • für einen Krippenplatz angemeldet werden sollen

bei der Gemeindeverwaltung mind. 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetag schriftlich angemeldet werden. Anmeldeformulare sind bei der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) oder hier erhältlich.

Kinder, die noch bis zum 01.01.2014 in den Kindergarten aufgenommen werden sollen, müssen bis spätestens 30.06.2013 angemeldet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rieker (Tel.9882 20) oder Frau Kreutzer, (Tel. 9882 22).

Bürgermeisteramt

Schankgenehmigungen rechtzeitig beantragen

Veranstalter von Festen und Feierlichkeiten , bei denen aus besonderem Anlass Speisen und Getränke ausgegeben werden, benötigen hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.
Wir weisen hiermit alle Veranstalter auf die Notwendigkeit einer solchen Gestattung hin. Dies ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung beim Bürgermeisteramt zu beantragen.

Reisepass- und Personalausweisservice

Mit diesem Formular können Sie sich in unsere Datenbank eintragen und wir benachrichtigen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Wenn Sie Ihre Eintragungen abgeschlossen haben, klicken Sie bitte ein Mal auf den Button "Absenden" und schon sind Ihre Daten eingetragen.
Anrede
Vorname
Familienname
Straße
E-Mail Adresse
Geburtsdatum
Ablaufdatum vom Personalausweis
Ablaufdatum vom Reisepass
 

Sondernutzungen an Straßen

Genehmigungspflichtig - die Aufstellung von Abfallcontainern

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von Straßen nur mit einer Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde zulässig ist. Diese Bestimmung des Straßengesetzes wird häufig nicht beachtet. Eine genehmigungspflichtige Sondernutzung liegt beispielsweise vor bei der Aufstellung von Baugerüsten, Containern, Baukränen oder der Lagerung von Holz oder Baumaterial auf der Straße oder dem Gehweg. Unter Umständen ist neben der Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde auch noch eine straßenverkehrs­recht­liche Genehmigung durch das Landratsamt Göppingen notwendig. Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Herr Rieker, Tel. 9882 20, Rathaus, Zimmer 3.