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Kontakt

Bürgermeisteramt Kuchen
Marktplatz 11
73329 Kuchen
Tel.: 07331-9882 0
Fax: 07331-9882 13
e-mail: bma@kuchen.de

Öffnungszeiten Rathaus

Mo.,Di.,Do. u. Fr.
08.00 - 12.00 Uhr

Mi. 15.00 - 18.00 Uhr
Do. 14.00 - 16.00 Uhr

Zusätzlich Bürgerbüro: Mo. ab 07.00 sowie Montag und Dienstag, 14.00 - 16.00 Uhr

Wasser-/Abwasserabrechnung 2011

In den nächsten Tagen werden die Bescheide für die Wasser-/Abwasserabrechnung 2011 versandt.
Die Wasser-/Abwasserabrechnung 2011 wird erstmals mit einem neuen EDV-Programm des Rechenzentrums Stuttgart vorgenommen. Die neuen Bescheide entsprechen vom Aufbau her in etwa den Stromabrechnungen des AEW.

Musterbescheid

Hinweis:
Am Ende des Bescheids ist beim Vorjahresverbrauch eine Anzahl von „0 Tage“ angedruckt. Dies ist natürlich nicht richtig, weil das bisherige Abrechnungsprogramm hier keine entsprechende Tageszahl abgespeichert hatte. Mit der Jahresendabrechnung werden Sie hier korrekte Vergleichszahlen für laufendes Jahr und Vorjahr erhalten. Die angedruckte Verbrauchsmenge entspricht der für das Jahr 2010 abgerechneten Menge.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung jederzeit zur Verfügung.

Bürgermeisteramt

 

 

Zensus 2011: Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten beginnt ab März 2012

Der Zensus 2011 geht mit der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten in die letzte Runde. Mit dieser Befragung klären die Statistischen Ämter der Länder Unstimmigkeiten, die im Rahmen des Zensus 2011 bei der Zusammenführung der Daten der Einwohnermeldeämter mit den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung aufgetreten sind. Diese Klärung dient der korrekten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern. 
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten findet ausschließlich an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern statt. Den klassischen Fall dieser Befragung stellen Einfamilienhäuser dar, an denen die erwachsenen Kinder noch mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, aber dort nicht mehr wohnen, da sie beispielsweise zum Studium weggezogen sind. Bei Haushalten, die bereits im Rahmen der Haushaltebefragung Angaben zu ihrem Wohnsitz gemacht haben, findet keine erneute Befragung statt. 
Zur Klärung der Unstimmigkeiten werden nur wenige Angaben benötigt: Neben Hilfsmerkmalen wie Name und Anschrift werden insbesondere die Erhebungsmerkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz), Anzahl der Personen im Haushalt sowie die Staatsangehörigkeit – bezogen auf den Zensusstichtag 9. Mai 2011 – erfragt.

Für die Beantwortung des Fragebogens besteht Auskunftspflicht.
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten erfolgt durch ein persönliches Interview. Befragte werden dazu in den kommenden Wochen von einem Interviewer oder einer Interviewerin besucht. Dieser/diese wird am Befragungstermin zusammen mit dem oder der Befragten den Fragebogen ausfüllen. Alternativ können die Befragten den Fragebogen selbst ausfüllen und entweder im ausreichend frankierten Rückumschlag an die angegebene Adresse zurücksenden oder in ihrer Erhebungsstelle abgeben.

Ebenfalls möglich ist die Online-Meldung unter http://www.zensus2011.de/. Hierzu muss der Interviewer/in jedoch den Fragebogen persönlich übergeben.
Wie generell beim Zensus 2011 gilt auch bei der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten, dass die erhobenen Daten nur im abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter verbleiben. Andere Behörden oder Institutionen haben keinen Zugriff auf diese Informationen – auch nicht die Meldebehörden. 
Parallel zur Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten läuft derzeit noch die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes. Hierbei werden Personen befragt, bei denen im Melderegister unplausible Angaben bezüglich des Hauptwohnsitzes festgestellt wurden: So kann es vorkommen, dass eine Person mit mehreren Hauptwohnsitzen oder ausschließlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Diese Befragung dient damit ebenfalls der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Auch bei dieser Erhebung sind die erhobenen Daten sicher, weil sie den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter nicht verlassen. 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 07331/304215 der Zensusstelle des Landkreises Göppingen oder unter der Hotline 0800/5887854 des Statistischen Landesamtes in Stuttgart zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Zensus erhalten Sie auch im Internet unter www.statistik-bw.de/Zensus/

 

 

Information der DB zum Lärm während der Bahnsteigsanierung

Diese Woche stand Herr Zdzuj von der Deutschen Bahn den interessierten Anwohnern des Sommerbergs und den Fahrgästen Rede und Antwort rund um das Thema Lärm während der Bauarbeiten zur Bahnsteigsanierung, mit welcher im Juli 2012 begonnen werden soll. Als Bauamtsleiter Heiko Potschkay ihn im Rahmen eines Vororttermins aufsuchte, erklärte Herr Zdzuj, dass leider an diesem Tag nur wenige Personen dieses Angebot wahrgenommen hätten. Er würde sich aber im Laufe der Woche noch auf einige gute Gespräche freuen.

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Weiterer Spatenstich im Espan

Symbolischer Spatenstich von Geschäftsführer Markus Falk und Bürgermeister Bernd Rößner

Erfreuliches gibt es wieder aus dem neuen Kuchener Gewerbegebiet ESPAN zu berichten:

Vor wenigen Tagen fand der symbolische 1. Spatenstich mit der KoCoS Engineering GmbH statt.Vor wenigen Tagen wurde mit dem Aushub des Kellerbereichs bzw. den vorbereitenden Planierarbeiten auf der rund 2.300 qm großen Fläche begonnen. Obwohl die Arbeiten witterungsbedingt derzeit notgedrungen schon wieder ruhen, sollen schon in wenigen Wochen die Konturen des neuen Betriebsgebäudes deutlich sichtbar werden. Die Firma KoCoS lässt hier ein modernes Firmengebäude mit Büros, Werkstatt, Arbeitsräumen, Nebenräumen und Garagen erstellen. Die KoCoS Engineering GmbH, ein Tochterunternehmen der KoCoS Messtechnik AG aus Korbach (bei Kassel) bietet das gesamte Leistungsspektrum rund um die Planung, Projektierung, Inbetriebnahme und Wartung elektrischer Anlagen an. Durch die neuen Firmengebäude sollen Kapazitäten geschaffen werden, um so ein weiteres Wachstum zu ermöglichen. Schon heute begleiten Herrn Falk und das Team der KoCoS GmbH die besten Wünsche für einen guten Start am neuen Firmenstandort.
Bereits einige Schritte weiter ist man bei der Kfz-Werkstatt Preiß. Über den Jahreswechsel erfolgte der Umzug von Geislingen in den Kuchener ESPAN. Am vergangenen Freitag nutzte Geschäftsinhaber Preiß  die Gelegenheit im Rahmen eines kleinen Umtrunks nun Geschäftspartnern und Nachbarn die neuen Räumlichkeiten mit Werkstatt, Lager, Büro und Nebenräumen zu zeigen und gleichzeitig den am Bau beteiligten Handwerkern Danke zu sagen. Auch hier wünschen wir gutes Gelingen am neuen Standort!
Wer die Entwicklung im Kuchener ESPAN in letzter Zeit aufmerksam verfolgt hat, konnte mit eigenen Augen erleben, wie die Flächen zunehmend knapper werden. Immer wieder gehen bei der Verwaltung neue Anfragen ein, wobei teilweise schon auf den Türkheimer Gewerbepark verwiesen wurde, bei dem die Gemeinde ebenfalls beteiligt ist. Wer also Interesse an Flächen im Kuchener Gewerbegebiet ESPAN hat, sollte sich sputen, um den Ball im wahrsten Sinne des Wortes ins Rollen zu bringen.
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen im Kuchener Rathaus Bernd Rößner (Tel. 9882-10, broessner@kuchen.de), Bauamtsleiter Heiko Potschkay (Tel. 9882-15, hpotschkay@kuchen.de) gerne zur Verfügung. Anruf oder E-Mail genügt.

6. Mai 2012 - Gewerbeschau im ESPAN

In einer Gemeinschaftsaktion organisieren der Kuchener Gewerbeverein und die Gemeindeverwaltung am 06. Mai 2012 eine Gewerbeschau im ESPAN. Die Initiative hierzu kam von Bürgermeister Bernd Rößner. 23 Firmen, Handwerksbetriebe und Dienstleister haben bei einer Besprechung in der letzten Woche nun verbindlich ihre Teilnahme zugesagt. Weitere Interessenten sind noch in der Überlegungsphase.

Der Vorsitzende des Gewerbevereis, Dieter Würthner, freute sich zur Besprechung in der Gaststätte Papagei 28 Teilnehmer begrüßen zu können. Nach den früheren, erfolgreichen Veranstaltungen, wie z. B. den Gewerbeschauen in der Ankenhalle und dem Kuchener Herbst sei es richtig, nun ein weiteres Zeichen für die Leistungsfähigkeit der Kuchener Betriebe zu setzen, so Kuchens Bürgermeister.  Dies sahen auch die Besprechungsteilnehmer so. Kein Wunder, dass das Programm für diese verkaufsoffene Veranstaltung schnell konkrete Formen annahm. Einzelne Details sollen noch vom neu gegründeten Orga-Team festgelegt werden. Die Rahmenbedingungen stehen aber: Tag der offenen Tür bei den im ESPAN angesiedelten Betrieben, „Mobile“ Firmenpräsentationen von weiteren Mitgliedern des Gewerbevereins, Dauer 11.00 – 17.00 Uhr, Beginn mit Weißwurstfrühstück und musikalischer Umrahmung, bewirteter Hock im Bauhofareal, buntes Rahmenprogramm (z. B. Segwayfahren, Sandbaggern, Hüpfburg, Luftballonstart, Schaubacken, Riesenhubsteiger..), Ausstellung von Arbeitsgeräten, Shuttlebus zum Ankenparkplatz, Besichtigung des Solarparks, u.a.m.

Alle Teilnehmer haben es sich zum Ziel gesetzt, den hoffentlich zahlreichen Besuchern ein breites, informativ und abwechslungsreich gestaltetes Leistungsspektrum ihrer Firmen und Handwerksbetriebe zu präsentieren. Eine mehr als nur interessante Veranstaltung dürfte damit garantiert sein.

Fest zugesagt haben bisher: Gemeinde/ Bauhof, Holz- und Baustoffhandel Wölpert, Albwerk, Bronzebearbeitung Beuter, Kuchen-Grill Scheible, Braun Sanitär-/Heizungsgroßfachhandel, Holz- und Gerüstbau Buchsteiner, Dovids Elektrotechnik, Schlosserei Mann, Erb Elektro GmbH, Württembergische Versicherung Striegan, Fliesen-Gutjahr, P.S. Containerservice, Bäckerei Kiene, Gaststätte Papagei, Autohaus Maier, Neubrand Möbelwerkstätte, Kfz-Werkstatt Preiß, Holzbau Stahl, Steck Heizungsbau, Setzer Haustechnik, Rolands Tuning Schmiede und das Nachrichtenonlineportal Filstalexpress.de. Weitere Interessenten können selbstverständlich noch „aufspringen“ – E-Mail (broessner@kuchen.de) oder Anruf im Rathaus (988210) genügt.

Wasserzählerwechsel – Aktionsbeginn KW 5/2012

Nach den Bestimmungen des Eichgesetzes müssen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen ausgewechselt und nachgeeicht werden. Dazu hat der Gesetzgeber die Versorgungsunternehmen zum Schutze des Verbrauchers verpflichtet.
Der Wasserzählerwechsel geht im Regelfall problemlos vonstatten. Am Zählerbügel werden die Armaturen geschlossen, das Wasser bleibt in den Leitungen und die Verschraubungen können gelöst werden. Der Austausch geht mitunter so schnell vor sich, dass der Kunde eine Unterbrechung der Wasserzufuhr nicht bemerkt.
Dies setzt allerdings voraus, dass in allen bestehenden Trinkwasseranlagen ein Wassermessbügel und unmittelbar hinter dem Wasserzähler ein Rückflussverhinderer eingebaut sein muss.

Nach den „Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen – TRWI DIN 1988“ müssen Trinkwasseranlagen angepasst werden, sofern diese nicht den DIN-Normen entsprechen und sich aus ihrem weiteren Betrieb Missstände ergeben können, die eine Gefährdung für Benutzer oder Dritte darstellen. Diese Vorschriften dienen - auch im Interesse des Wasserabnehmers - der Wasserhygiene und einer genauen Erfassung des Wasserverbrauchs.  
Wird beim Zählerwechsel festgestellt, dass die Trinkwasserinstallation nicht den vorgenannten Bestimmungen entspricht, wird der Hauseigentümer hiervon schriftlich informiert, die notwendigen Arbeiten umgehend von einem autorisierten Fachunternehmen durchführen zu lassen.
Der Zählertausch im Gemeindegebiet wird ab Montag, den 06. Februar 2012 im Auftrag der Gemeinde Kuchen von einem Monteur der Landeswasserversorgung durchgeführt und erfolgt für den Kunden kostenlos. Um Unannehmlichkeiten durch ungebetenen Besuch von vorneherein auszuschließen, sollten sich die Kunden vom beauftragten Monteur die Bescheinigung der Gemeindeverwaltung Kuchen vorzeigen lassen.

Ist ein Kunde nicht zu Hause anzutreffen, wird vom Monteur eine schriftliche Nachricht hinterlassen, mit der Bitte, einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren. Nach telefonischer Terminabsprache steht einem reibungslosen Wasserzählertausch und der gewohnt zuverlässigen Wasserversorgung nichts mehr im Wege. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die  Gemeindeverwaltung (Herr Schmid, Tel.Nr. 07331/9882-30) gerne zur Verfügung.

Bürgermeisteramt

 

Kostenlose Energieberatung

Wer als Hausbesitzer seine Energiekosten senken möchte, in sein Haus investiert oder einen Neubau plant, hat meist viele Fragen. Bereits seit letztem Jahr können sich Bürgerinnen und Bürger des Landkreises neutral und kostenlos von der Energieagentur des Landkreis Göppingen beraten lassen. Da viele Kuchener diesen Service im letzten Frühjahr nutzten, wollen wir auch in diesem Jahr wieder Beratungstermine im Rathaus anbieten. Diese Leistung ist für Sie völlig kostenlos und wird von neutralen und unabhängigen Fachleuten durchgeführt. Das Beratungsgespräch findet im Rathaus (1. OG, Trauzimmer) statt und dauert ca. 40 Minuten. Eine telefonische Anmeldung im Sekretariat von BM Rößner (Tel. 9882-11, 9882-12) ist zur Vermeidung von Terminüberschneidungen erforderlich.

Folgende neue Termine stehen zur Verfügung:

Mittwoch, 29.02.2012, 15.30 Uhr, 16.10 Uhr und 17.00 Uhr

 

Schnee und Eis

Wenn es schneit und sich auf Fußgängerwegen Glätte bildet, sind die Anlieger gefordert. Schnee muß geräumt und bei Eis muss gestreut werden. Allerdings sollte man dabei den Um­weltschutz nicht vergessen. Was beim Winterdienst zu be­achten ist, welche Aufgaben zu übernehmen sind und wie Sie auch Ihren Mitbürgern helfen können, das erfahren Sie nach­stehend.

Kein Streusalz auf Gehwegen - umwelt­freundlich streuen

Salz ist schädlich für Pflanzen und Grund­was­ser: Es ist einer der Schadstoffe, die das lang­same, aber sichere Absterben von Bäu­men und Sträu­chern mitverursa­chen!

Bäume und Sträucher entlang von Verkehrswe­gen haben es schwer. Verkehr, Abgase, Sauer­stoff- und Wasserman­gel unter dem Pflaster behindern ihr Wachstum und schwächen sie. Hinzu kommt das im Winter verwendete Streu­salz, dessen Aufnahme die Blätter schon im Sommer braun werden läßt. Aber nicht nur Pflanzen leiden unter dem Salz: Tiere bekom­men wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe, Kleidung, Straßen- und Gehwegbeläge, Metall und Beton an. Aus diesem Grund schreibt die Streupflichtsat­zung der Gemeinde Kuchen vor: "Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist nur an Steilstrecken zulässig und auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. Wenn auf oder an einem Gehweg Bäume oder Sträucher stehen, die durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden könnten,ist das Bestreuen mit Salz oder salzhaltigen Stoffen verboten.". Wer gegen die genannte Satzung ver­stösst, kann mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR bestraft werden.

Auf das Wetter achten
Wann und wie oft gestreut werden muss, hängt von der Wetterlage ab.

Die Satzung schreibt vor: Die Gehwe­ge müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeit­punkt Schnee fällt bzw. Schnee- bzw. Eisglätte auftritt ist, unverzüglich, bei Bedarf auch wie­derholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.

Ein Wort an die Kraftfahrer
Autofahrer müssen auch in diesem Winter damit rechnen, dass teilweise auf Streusalz verzichtet und allgemein nur sparsam Streusalz auf Fahr­bahnen verwendet wird.

Pas­sen Sie bitte Ihre Fahrweise den winter­lichen Verhältnis­sen an. Rüsten Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig winter­taug­lich aus.

Fahren Sie vorausschauend und rech­nen Sie immer mit plötzlich wechselenden Straßenver­hältnissen.

Halten Sie genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahr­zeug und vermeiden Sie heftiges Lenken, Bremsen oder Beschleuni­gen. Erster Schnee und erstes Eis sind beson­ders gefähr­lich. Machen Sie sich zunächst auf geeigneten Plätzen oder Nebenstraßen mit den Winter­verhältnissen vertraut.

Und denken Sie daran: Tempo 30 gilt in Kuchen auch und gerade im Winter!

Wer macht was?
Eis und Schnee können nur von Bauhof und Bürgern ge­meinsam beseitigt werden. Der Ge­meindebauhof streut Fahrbahnen und Hauptver­kehrsstraßen, wichtige Verbin­dungsstraßen und steile Wohnstraßen nach einer genau festgeleg­ten Prioritätenliste. Ebene und untergeordnete Wohnstraßen werden zuletzt geräumt. Die Ge­meinde bittet um Verständnis, daß mit Rücksicht auf die Umwelt auch auf den Straßen möglichst wenig Salz gestreut wird.

Aufgaben der Bürger
Die Anlieger streuen die Gehwege vor den Grundstücken und räumen auch den Schnee. Das gilt auch für entspre­chende Flächen am Rand von Fußgängerzonen und ver­kehrsberu­higten Bereichen. Bei Straßen ohne Gehwege muß am Rand eine 2 m breite Fläche geräumt und ge­streut werden (Gehbahn).

So geht's leichter
Gemeinsam geht's besser, deshalb noch einige Tips und Ratschläge für gute Zu­sammenarbeit: Besorgen Sie sich recht­zeitig Schaufel, Schnee­schieber und Streumaterial. Dann kann Sie der Winter nicht überraschen.

Werfen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn. Das Räum­fahrzeug des Bauhofs drückt den Schnee wieder auf den Gehweg oder in Ihre Einfahrt zurück. Sparen Sie sich also die doppel­te Mühe. Geben Sie bitte den Streufahr­zeugen die Vorfahrt. Diese kommen schneller durch, und Sie fahren sicherer auf gestreuten Straßen. Wichtig für Kraftfahrer mit Laternenga­rage: Parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass noch genügend Platz für das Räumfahrzeug bleibt. Bedenken Sie, dass der Schneepflug erheblich breiter ist, als ein normaler LKW. Sie sorgen so für eine freie Durch­fahrt und schützen Ihr eige­nes Auto vor möglichen Be­schädigungen.

Für Ältere und Kranke schippen
Den einen freut die alljährliche weiße Pracht, dem anderen macht sie schwer zu schaffen: Für alte, kranke oder ge­brechliche Men­schen wird die winterliche Kehrwoche oft zu einer kaum zu bewältigenden Last.
Es ist allerdings nicht möglich, alte Menschen von der Räum- und Streupflicht zu befreien. Ältere Mitbürger sollten aber daran denken, dass sie in ihrer Hausgemeinschaft oder Nachbarschaft oft mehr Hilfsbereitschaft und Unterstützung finden, als sie vielleicht annehmen. Fragen Sie einfach nach oder bieten Sie von sich aus älteren Mitbürgern Hilfe an. Wir sind gerne auch bereit, Schneeräumdienste zu vermitteln. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf (Tel. 9882 0).

Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns einfach an. Tel. 9882-20 oder 9882-30 wäh­rend den übli­chen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung

Fundbüro

Auf dem Fundbüro wurden in dieser Woche folgende Fundsachen gemeldet:

  • 2 Schlüssel am Ring

Das Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro, Tel. 9882 23 bzw. 9882 24.

Rechtswidriges Parken in Verkehrsberuhigten Bereichen

Leider wird zur Zeit immer häufiger das rechtswidrige Parken in verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“), wie zum Beispiel im Bereich Weberallee und umliegenden Straßen, beobachtet.Die Fahrzeuge werden hier nicht nur außerhalb gekennzeichneter Flächen abgestellt, sondern behindern ebenso die gefahrlose Zu- und Abfahrt der privaten Stellplätze.Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken in ausgeschilderten verkehrsberuhigten Bereichen, nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt.

Da der Gemeindevollzugsdienst in nächster Zeit dies verstärkt kontrollieren wird, muss in einem solchen Fall mit einer Verwarnung gerechnet werden. Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geltenden Vorschriften.

Bürgermeisteramt

Meldung defekter Straßenlampen

Letztes Jahr wurde die Kuchener Straßenbeleuchtung durch das Albwerk beinahe vollständig umgerüstet. Die Wartung und Reparatur der Straßenbeleuchtung ist auch weiterhin dem AlbWerk übertragen, welches hierfür einen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen hat.
Das AlbWerk führt eine bestimmte Anzahl an Wartungs- und Reparaturfahrten im Rahmen des Vertrages zu einem Pauschalpreis durch – jede weitere Fahrt kostet aber extra. Es ist daher für die Gemeinde günstiger, wenn mehrere Schäden gesammelt und in einer Fahrt erledigt werden. Im Schnitt wird alle drei bis vier Wochen eine Reparatur veranlasst. In dringenden Fällen - z.B. bei Kabelschäden, welche den Ausfall der Beleuchtung in einem ganzen Straßenzug oder Gebiet zur Folge haben können – wird natürlich sofort eine Reparatur beauftragt.
Die Verwaltung ist dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung über defekte Straßenlampen, da die Schäden naturgemäß tagsüber nicht wahrgenommen werden können. Es wird aus den dargestellten Gründen aber darum gebeten, Schäden an der Straßenbeleuchtung direkt beim Rathaus zu melden und davon abzusehen, das AlbWerk zu informieren. Die Verwaltung sammelt die Meldungen und gibt sie an das AlbWerk weiter. Wenden Sie sich hierzu bitte entweder an Herrn Potschkay, Tel. 9882-15, hpotschkay@kuchen.de, oder nutzen Sie die „Mängelmeldung“ auf unserer Homepage www.kuchen.de. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Landesfamilienpass 2012

Die neuen Gutscheinkarten 2012 zum Landesfamilienpass sind da!
Seit Mitte Dezember sind im Rathaus – Bürgerbüro Zi. 5 – für Inhaber des Landesfamilien­passes die neuen Gutscheinkarten erhältlich.
In Verbindung mit dem Landesfamilienpass können auch dieses Jahr insgesamt 20 Mal die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden. Eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen Einrichtungen sind auf der Homepage www.sozialministerium-bw.de eingestellt.

Beispiele für Ausflugsziele :

  • Ermäßigter Eintritt in die Wilhelma, Stuttgart und das Blühende Barock, Ludwigsburg.
  • Ermäßigung für die Freizeitparks „Europa-Park, Rust“ und den „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“, allerdings nur an einem bestimmten Tag im Jahr 2011.
  • Ebenso bietet Mercedes-Benz Museum in Stuttgart den Passinhabern an einem bestimmten Tag einen kostenfreien Eintritt an.
  • Neu ist der Gutschein für das SENSAPOLIS am Flugfeld in Sindelfingen
  • Neu ist auch das Freilichtmuseum in Beuren und die Galerie für Kunst und Technik in Schorndorf.
  • Das Ravensburger Spieleland gewährt Landesfamilienpassinhabern mit mehr als 2 Kindern einen um 3 € ermäßigten Eintritt.

Voraussetzung zum Erhalt des Landesfamilienpasses:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind,
  • Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro oder auf der Homepage des Sozialministeriums.

Beratung der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert, berät, gibt Auskunft über

  • Renten
  • Heilmaßnahmen
  • Berufsförderung
  • Rentnerkrankenversicherung
  • Versicherungsfragen

    bei einem Schwerpunkt-Sprechtag in Geislingen, Schillerstr. 2 (MAG), Zimmer 3

am 08.03. und 22.03.2012
jeweils von 08:30 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr.

Terminvereinbarungen unter 07161 / 960730.

Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit!

Bäume, Hecken und Gebüsch beseitigen ab 1.März verboten

Aufgrund des Naturschutzgesetzes gilt in der Zeit vom 1.März bis 30.September ein grundsätzliches Verbot, Bäume zu fällen sowie Hecken und Gebüsch zu roden. Die Vorschrift dient dem Schutz der wild lebenden Tierwelt durch Erhaltung ihrer Lebensstätten.
Sollte es im Rahmen einer Baumaßnahme oder aus anderen zwingenden Gründen notwendig sein, während der Schutzzeit Rodungen auszuführen, sollte man sich zwecks einer Ausnahmegenehmigung unbedingt vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Göppingen (Tel. 07161-202 412 oder -411) in Verbindung setzen.

 

Wasserzähler selbst ablesen

Hier können Sie uns den Zählerstand mitteilen

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Ausweispapiere noch gültig?

Das Bürgermeisteramt empfiehlt, von Zeit zu Zeit, insbesondere aber vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen kann mehrere Wochen dauern. Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht möglich.

Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen.
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen nimmt das Bürgerbüro im Rathaus entgegen. Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen.

Öffnungszeiten sind Mo 07.00 – 12.00, Di, Do und Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Mi 15.00 – 18.00 Uhr und Mo, Di und Do. 14.00 – 16.00 Uhr.

Für den Antrag sind erforderlich:

  • die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde oder Familienbuch),
  • ein aktuelles Lichtbild entsprechend nachstehender Hinweise
  • die jeweilige Gebühr

Hinweise zu Lichtbildern und biometrischen Merkmalen für elektronische Reisepässe und den neuen Personalausweis

  • seit 1.November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Auskünfte dazu erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
  • Noch gültige bisherige Reisepässe müssen nicht umgetauscht werden
  • Ab 1.11.2007 wird die 2.Generation des elektronischen Reisepasses eingeführt. Hierzu werden von den Antragstellern 2 Fingerabdrücke abgenommen (näheres hierzu siehe Extra-Artikel).
  • Für einen neuen Personalausweis wird ebenfalls ein biometrisches Lichtbild benötigt.

Wir bitten um Beachtung.

Bürgermeisteramt

Anmeldung in den Kindergarten

Die Vertreter der kirchlichen Kindergärten und der Gemeinde haben sich für die Beibehaltung eines gemeinsamen Anmeldeverfahrens für alle Kuchener Kindergärten ausgesprochen. Danach müssen alle Kinder, die

  • ab dem 3.Lebensjahr den Regelkindergarten besuchen sollen bzw.
  • in dem sog. Eingewöhnungskonzept ab 2 Jahren und 9 Monaten den Kindergarten besuchen sollen

bei der Gemeindeverwaltung mind. 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetag schriftlich angemeldet werden. Anmeldeformulare sind bei der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) oder hier erhältlich.

Kinder, die noch bis zum 01.04.2012 in den Kindergarten aufgenommen werden sollen, müssen bis spätestens 01.01.2012 angemeldet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rieker (Tel.9882 20) oder Frau Ströhle, (Tel. 9882 22).

Bürgermeisteramt

Reisepass- und Personalausweisservice

Mit diesem Formular können Sie sich in unsere Datenbank eintragen und wir benachrichtigen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Wenn Sie Ihre Eintragungen abgeschlossen haben, klicken Sie bitte ein Mal auf den Button "Absenden" und schon sind Ihre Daten eingetragen.
Anrede
Vorname
Familienname
Straße
E-Mail Adresse
Geburtsdatum
Ablaufdatum vom Personalausweis
Ablaufdatum vom Reisepass
 

Sondernutzungen an Straßen

Genehmigungspflichtig - die Aufstellung von Abfallcontainern

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von Straßen nur mit einer Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde zulässig ist. Diese Bestimmung des Straßengesetzes wird häufig nicht beachtet. Eine genehmigungspflichtige Sondernutzung liegt beispielsweise vor bei der Aufstellung von Baugerüsten, Containern, Baukränen oder der Lagerung von Holz oder Baumaterial auf der Straße oder dem Gehweg. Unter Umständen ist neben der Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde auch noch eine straßenverkehrs­recht­liche Genehmigung durch das Landratsamt Göppingen notwendig. Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Herr Rieker, Tel. 9882 20, Rathaus, Zimmer 3.