- Neue Gesichter bei der Gemeinde
- Baumaßnahme Lange Straße angelaufen
- Freibadsaison nähert sich ihrem Ende
- Neu - die elektronische Lohnsteuerkarte
- Kuchener Lehrstellenbörse
- Bauarbeiten in der Lange Straße
- Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst
- Einrichtung einer Nestgruppe im Kindergarten Kirchgasse
- Sommerpause in der Ankenhalle
- Fundbüro
- Neuer Personalausweis ab 01.November
- Fotos gesucht
- Widerspruch gegen google street view
- Beratung der Deutschen Rentenversicherung
- Hecken, Sträucher und Bäume an den Straßen und Gehwegen auslichten
- Anbringen von Hausnummern
- Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
- Anpflanzungen zurückschneiden!
- Ausweispapiere noch gültig?
- Anmeldung in den Kindergarten
- Reisepass- und Personalausweisservice
Neue Gesichter bei der Gemeinde
Baumaßnahme Lange Straße angelaufen
Zahlreiche Aufgrabungen von Versorgungsträgern, zunehmendes Alter, Frost, schlechter Unterbau, u.a.m. hinterlassen deutlich sichtbar ihre Spuren auf etlichen Straßen und Gehwegen in Kuchen. Im Rahmen des von Gemeinderat und Verwaltung beschlossenen, kostenintensiven Straßenprogramms gibt es daher trotz bereits erfolgter Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen genügend zu tun. In diesem Jahr steht die Sanierung eines Großteils der Lange Straße und des nördlichen Bereichs der Bismarckstraße an. Die Straßen- und Tiefbauarbeiten hierfür wurden auf Vorschlag des bauleitenden Ingenieurbüros Wassermüller in der Junisitzung des Gemeinderats für rund 180.000 € an die Bauunternehmung Ulrich Keller vergeben. Der Auftrag für die Erneuerung der Wasserleitung ging für rund 65.000 € an die Eislinger Wasserversorgungsgruppe. Am vergangenen Montag wurde nun mit der Baumaßnahme begonnen, wobei zunächst der Oberflächenbelag über der Leitungstrasse auf die gesamte Länge abgefräst wurde. Mittlerweile sind die Grabarbeiten in vollem Gange, die Arbeiten an den Wasserleitungen, die den Schwerpunkt der nächsten Tage bilden, erfolgen Zug um Zug. Von der EVF werden in einigen Bereichen neue Gasanschlüsse verlegt. Nach einer ersten Baustellenbesprechung zeigt man sich im Rathaus zuversichtlich, dass die Arbeiten rechtzeitig vor Beginn der Frostperiode zum Abschluss gebracht werden können. Wobei trockenes Wetter die Arbeiten deutlich erleichtern würden.
Freibadsaison nähert sich ihrem Ende
Wann wird's mal wieder richtig Sommer?… selten war der aus dem Jahre 1975 stammende Schlager von Rudi Carell aktueller als in diesem Jahr. Schlechter geht kaum noch, mag mancher denken und viel ist wohl nicht mehr zu erwarten. So verwundert es auch nicht, dass im Freibad oftmals gähnende Leere herrscht. Mit Beginn des September gelten wieder die Öffnungszeiten von 09.00 – 19.00 Uhr – bitte beachten. Bei anhaltend schlechtem Wetter, vor allem bei Dauerregen ist auch in den nächsten Tagen damit zu rechnen, dass das Schwimmbad nur morgens (bis ca. 11.00 h) und abends (17.00 – 18.30 h) für eine gewisse Zeit zum „Bahnen schwimmen“ geöffnet wird. Sollte das Wetter bis zum Ende der Schulferien nicht besser werden, wird es danach wohl schnell mit dem Badebetrieb vorbei sein, zumal die Wassertemperaturen auch zusehends ungemütlicher werden.
Neu - die elektronische Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte in Papierform gehört der Vergangenheit an. Erstmals in diesem Jahr werden von der Gemeinde keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt. Dafür gibt es ab diesem Jahr die neue, elektronische Lohnsteuerkarte.
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige
Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ihr
Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen
(Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um
Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser
Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen
(Elektronischen LohnSteuer-AbzugsMerkmale – ELStAM) in einer
Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern
elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen
elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht
mehr notwendig.
Bis zur Anwendung des neuen Verfahrens behält die Lohnsteuerkarte
2010 ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B.
Freibeträge) werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011
zugrunde gelegt. Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011
Abweichungen bei Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden
Kinder zu Ihren Gunsten ergeben, sind Sie verpflichtet die
Eintragungen anpassen zu lassen. Diese Verpflichtung gilt auch,
wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die
Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im
Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.
Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt,
stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine
Ersatzbescheinigung aus.
Weitere Infos erhalten Sie hier...
Kuchener Lehrstellenbörse
Die Kuchener Lehrstellenbörse hat es sich zur Aufgabe gemacht,
ausbildungswillige Kuchener Jugendliche bei der Suche nach einer
Lehrstelle zu unterstützen und Ausbildungsbetriebe zu animieren,
neue Ausbildungsplätze zu schaffen.
Die Göppinger Firma Saxonia Umformtechnik GmbH bietet ab
sofort noch eine Lehrstelle als Werkzeugmacher an. Bei Bedarf
können sich Interessierte bei Herrn Dieter Frey unter der
Telefonnummer 07161 614276 melden.
Bürgermeisteramt
Bauarbeiten in der Lange Straße
Definitiv wird nun die Firma Keller, Süßen, mit den Bauarbeiten in der Lange Straße am 30.08.2010 beginnen. Während der Bauarbeiten ist die Lange Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt; es ist nur Anliegerverkehr möglich. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst
Public Management (Bachelor of
Arts)
Das moderne Berufsbild als
Beamter/Beamtinim gehobenen Verwaltungsdienst
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Sie sind interessiert an: |
· Hochschulstudium und Praxis in einem Ausbildungsgang · Interdisziplinäres Studium an der Hochschule in Kehl oder Ludwigsburg · Lehrveranstaltungen in kleinen Seminargruppen · Unmittelbarer Kontakt zu den Dozenten · Gesicherte Finanzierung der gesamten Ausbildung (ca. 1.000,58€ pro Monat)
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Dauer: |
3 ½ Jahre - Praxis und Studium im Wechsel: |
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· 6 Monate Einführungspraktikum bei einer Gemeinde/Stadt etc. · 3 Semester Grundlagenstudium an der Hochschule · 1 Jahr Praxis mit Wahlmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung im In- und Ausland sowie in öffentlichen und privaten Unternehmen · 1 Semester Vertiefungsstudium an der Hochschule
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Abschluss: |
Bachelor of Arts
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Inhalte: |
· Grundlagenstudium mit Lehrveranstaltungen u.a. in Rechtswissenschaften, Betriebs- und Volkswirtschaft, Finanzwirtschaft, Sozialwissenschaften, Informationsmanagement/Verwaltungsinformatik, Personalmanagement/Personalrecht · Vertiefungsstudium z.B. in den Bereichen Organisation/Personal/Information, Ordnungsverwaltung, Leistungsverwaltung, Wirtschaft/Finanzen/öffentliche Betriebe oder Kommunalpolitik/Führung im öffentlichen Sektor · Sprachen und Interkulturalität, Proseminare und Fachprojekte |
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Ziel: |
Qualifiziertes Personal für Landes- und Kommunalverwaltungen heranzubilden, das sowohl von der individuellen Persönlichkeit als auch nach allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für die gehobene Sachbearbeitung und für Führungsfunktionen geeignet und vielseitig einsetzbar ist. |
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Spätere Arbeitsplätze bei: |
· Städten und Gemeinden |
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Bewerbung und Zulassung: |
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Bewerbungsvoraussetzungen (müssen spätestens bis zum 01. September 2011 vorliegen): |
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Informationen sind
erhältlich bei
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Einrichtung einer Nestgruppe im Kindergarten Kirchgasse
Die Bildungs- und Erziehungsarbeit ist einem ständigen Wandel unterworfen. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Kindergärten, wo in den letzten Jahren etliche Neuerungen zu verzeichnen waren. So decken die vier Kuchener Kindergärten mittlerweile eine breite Palette ab: Von Kindergartenplätze ab 2 Jahren über Sprachförderung bis hin zum Ganztagesmodul wird vieles geboten. In einem weiteren Schritt soll nun eine sogenannte Nestgruppe im Kindergarten Kirchgasse eingerichtet werden. In dieser Nestgruppe werden Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in einer Gruppe zusammengefasst. Die unter Dreijährigen werden jedoch im Tagesverlauf zeitweise von der Gesamtgruppe getrennt, um den besonderen Betreuungsbedarf der Kleinen gerecht zu werden und andererseits die anspruchsvolleren Betreuungsangebote für die älteren Kinder zu gewährleisten. Die Zweijährigen sollen so langsam an den Kindergartenalltag herangeführt werden, wobei insbesondere das spielerische Element im Vordergrund steht. Damit soll auch Eltern ermöglicht werden, nach der Familienphase wieder früher in das Berufsleben einzusteigen. Die räumlichen Voraussetzungen sind im Kindergarten Kirchgasse gegeben. Da zum September nur 10 der 25 vorhandenen Plätze belegt werden, ist die Neuorientierung und damit die Umsetzung des Konzepts „Nestgruppe“ auch aus dieser Sicht sinnvoll. Die genauen Details, was Betreuungszeitraum, Kosten usw. betrifft sind noch nicht geklärt, da zunächst der Bedarf seitens der Eltern geklärt werden muss. Im Rathaus geht man davon aus, dass die Betreuungszeit in der Nestgruppe von ca. 8-12 Uhr statt findet. Die Einrichtung der Nestgruppe wäre bereits ab Oktober denkbar. Wer grundsätzliches Interesse an der Betreuung seines Kindes in dieser Nestgruppe hat, wird gebeten, sich mit Herrn Rieker (Tel. 9882-20 oder grieker@kuchen.de) in Verbindung zu setzen.Ab dem neuen Kindergartenjahr werden außerhalb dieser Nestgruppe im Kindergarten Kirchgasse auch Kinder ab 2 Jahren und 9 in der Regelgruppe Monaten aufgenommen. In allen drei anderen Kuchener Kindergärten ist dies bereits seit längerem der Fall.
Sommerpause in der Ankenhalle
Die Ankenhalle bleibt in der Zeit vom 30.07. bis 05.09 - je einschließlich für den Sportbetrieb geschlossen. In dieser Zeit erfolgen u.a. Reinigungs- und Wartungsarbeiten. Wie üblich steht die Halle dann ab der letzten Ferienwoche wieder für den Testbetrieb zur Verfügung. Das Stadion bleibt noch bis einschließlich 21.08. zur Regeneration des neu gerichteten Rasenspielfeldes gesperrt.Fundbüro
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Auf dem Fundbüro wurden in dieser Woche folgende Gegenstände gemeldet
Das Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro, Tel. 9882 23 bzw. 9882 24. |
Neuer Personalausweis ab 01.November
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Ab 01.November 2010 wird in Deutschland ein neuer Personalausweis eingeführt. Er hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Weitere Infos gibt es hier... |
Fotos gesucht
Wir suchen für die Neugestaltung unserer Homepage gute Fotos aus und über Kuchen. Wenn Sie im Besitz eines Fotos mit einem Kuchener Motiv sind und dieses der Gemeinde zur Verfügung stellen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit (E-Mail). Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.Widerspruch gegen google street view
Nachdem das Thema Google street view seit Wochen durch die Schlagzeilen der Presse geht und Datenschützer das Projekt mit großen Bedenken beobachten, hat sich der Gemeinderat auf Antrag der FWV-Fraktion in der letzten Sitzung ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Das Gremium war sich einig, dass sich die Gemeinde Kuchen mangels Zuständigkeit und wegen fehlender Rechtsgrundlagen nicht gegen das Befahren, Filmen und Fotografieren der Straßen durch die Fa. Google wehren kann.
Wohl hat aber jeder Bürger das Recht und die Möglichkeit, der Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen. Der Gemeinderat beschloss daher, einen Mustertext für einen Widerspruch an die Firma Google zu veröffentlichen.
Der Musterbrief kann auch im Internet heruntergeladen werden. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass keinerlei Gewähr für die Rechtswirksamkeit dieses Widerspruchs übernommen werden kann.
Bürgermeisteramt
Weitere Infos zum Thema gibts hier...
Beratung der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert, berät, gibt Auskunft über
- Renten
- Heilmaßnahmen
- Berufsförderung
- Rentnerkrankenversicherung
-
Versicherungsfragen
bei einem Schwerpunkt-Sprechtag in Geislingen, Schillerstr. 2 (MAG), Zimmer 3
am 02.09., 09.09., 16.09., 23.09.
und 30.09.2010
von 08:30 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr.
Terminvereinbarungen unter 07331/24-265.
Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren
Personalausweis mit!
Hecken, Sträucher und Bäume an den Straßen und Gehwegen auslichten
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigen werden gebeten, die entlang der Gehwege oder Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen zurückzuschneiden.
Dabei müssen folgende Lichträume frei bleiben:
- 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
- 2,30 m über Fußwegen
- 4,00 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die
beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen.
Auch für Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden müssen. Besonders zur Erntezeit ist ein ausreichendes Lichtraumprofil an den Feldwegen dringend notwendig, damit die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ohne Behinderung verkehren können.
Anbringen von Hausnummern
Nach § 18 der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde sind alle Hauseigentümer verpflichtet, an ihrem Gebäude eine Hausnummer anzubringen.
Nachdem immer wieder festgestellt wird, dass an zahlreichen Gebäuden diese Hausnummer fehlt, wird auf diese Bestimmung hingewiesen.
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Das Landratsamt Göppingen weist aus gegebenem Anlass auf
folgende Bestimmungen zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
hin.
Bevor Gartenabfälle oder Grüngut verbrannt werden dürfen, ist
zunächst zu prüfen, ob nicht eine Verwertung durch Liegenlassen,
Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren in Betracht kommt. Ist
eine Verwertung nicht möglich, gelten für die Verbrennung von
Gartenabfällen folgende Bedingungen:
• Gartenfeuer sind nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzten Grundstücken im Außenbereich zulässig.
• Gartenabfälle und Grüngut dürfen nur auf dem Grundstück verbrannt
werden, auf dem sie angefallen sind.
• Die Gartenabfälle müssen ausreichend trocken sein, damit sie
unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Frisches
Astmaterial, Heckenschnitt, Laub und nasses Gras o. ä. darf nicht
verbrannt werden.
• Die Verbrennung von Stamm- und Wurzelholz ist ebenfalls nicht
zulässig. Dies ist auch ökologisch nicht sinnvoll, da es sich hier
um Brennstoffe handelt, die nicht im Freien, sondern in einer
Feuerstätte zweckentsprechend verbrannt werden sollten.
• Das Feuer ist ständig zu überwachen und unter Kontrolle zu
halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle
vollständig erloschen sein. Die Feuerstelle am besten mit
ausreichend Wasser ablöschen.
• Gartenfeuer sind in der Nachtzeit oder bei starkem Wind
verboten.
• Es ist darauf zu achten, dass es durch die Rauchentwicklung zu
keinen Verkehrsbehinderungen oder erheblichen Belästigungen kommt.
Ebenso dürfen keine Gefahren durch unkontrollierten Funkenflug
entstehen. Aus diesem Grund sind auf jeden Fall die folgenden
Mindestabstände einzuhalten:
- zu Autobahnen 200 m
- zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 100 m
- zu Gebäuden und zum Wald 50 m
• Die Verbrennungsrückstände sind sobald als möglich in den
Boden einzuarbeiten.
• Das Gartenfeuer ist grundsätzlich rechtzeitig vorher bei der
Gemeinde (Tel. 9882 0) und bei der Feuerwehrleitstelle
(Tel.: 07161/956980) anzuzeigen.
Wir bitten die Grundstücksbesitzer um Beachtung. Infos erhalten Sie auch unter http://www.landkreis-goeppingen.de/servlet/PB/menu/1245671_l1/index.html
Bürgermeisteramt
Anpflanzungen zurückschneiden!
Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern.Häufig ragen Zweige von Bäumen und Sträuchern aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenzen hinaus in den Gehweg und in die Straße.
Nach § 11 Abs. 2 FStrG sowie § 28 Abs. 2 StrG Baden-Württemberg ist dies nicht zulässig, wenn dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann.
Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnrand mind. bis über den Geh- und Radweg bis mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
Der Bewuchs ist entlang von Geh- und Radwege bis zur Geh- und Radwegkante zurückzuschneiden.
Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitl. Sicherheitsraum von 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord (Randstein) vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 m verringert werden.
Das Austreiben während der Wachstumsperiode ist dabei jeweils zu berücksichtigen. Bezüglich der Sichtverhältnisse an Knotenpunkten muss zur Fahrbahnmitte gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei der Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge sicher einbiegen oder kreuzen kann. Die Grundstücksbesitzer werden auf Ihre Verpflichtung hingewiesen und gebeten Abhilfe zu schaffen, sofern die Verkehrssicherheit durch Bewuchs beeinträchtigt wird.
Ausweispapiere noch gültig?
Das Bürgermeisteramt empfiehlt, von Zeit zu Zeit, insbesondere
aber vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, auf die Gültigkeit
der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Ausstellung von
Personalausweisen und Reisepässen kann mehrere Wochen dauern.
Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht
möglich.
Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu
können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die
Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen.
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und
Kinderreisepässen nimmt das Bürgerbüro im Rathaus entgegen.
Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen.
Öffnungszeiten sind Mo 07.00 – 12.00, Di, Do und Fr. 08.00 – 12.00
Uhr, Mi 15.00 – 18.00 Uhr und Mo, Di und Do. 14.00 – 16.00
Uhr.
Für den Antrag sind erforderlich:
- die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde oder Familienbuch),
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend nachstehender Hinweise
- die jeweilige Gebühr in Höhe von 13,00 € (Kinderreisepass), 8,00 € Personalausweis, 37,50 € (Pass für Antragsteller bis zur Vollendung des 26.Lebensjahres) bzw. 59,00 € (für alle übrigen Passantragsteller)
Hinweise zu Lichtbildern und biometrischen Merkmalen für elektronische Reisepässe
- seit 1.November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Auskünfte dazu erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
- Noch gültige bisherige Reisepässe müssen nicht umgetauscht werden
- Für einen neuen Personalausweis genügt ein aktuelles Lichtbild wie bisher
- Ab 1.11.2007 wird die 2.Generation des elektronischen Reisepasses eingeführt. Hierzu werden von den Antragstellern 2 Fingerabdrücke abgenommen (näheres hierzu siehe Extra-Artikel).
Wir bitten um Beachtung.
Bürgermeisteramt
Anmeldung in den Kindergarten
Die Vertreter der kirchlichen Kindergärten und der Gemeinde haben sich für die Beibehaltung eines gemeinsamen Anmeldeverfahrens für alle Kuchener Kindergärten ausgesprochen. Danach müssen alle Kinder, die
- ab dem 3.Lebensjahr den Regelkindergarten besuchen sollen bzw.
- in dem sog. Eingewöhnungskonzept ab 2 Jahren und 9 Monaten den Kindergarten besuchen sollen
bei der Gemeindeverwaltung mind. 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetag schriftlich angemeldet werden. Anmeldeformulare sind bei der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) oder hier erhältlich.
Kinder, die noch bis zum 01.12.2010 in den Kindergarten aufgenommen werden sollen, müssen bis spätestens 01.09.2010 angemeldet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rieker (Tel.9882 20).
Bürgermeisteramt
Reisepass- und Personalausweisservice
Mit diesem Formular können Sie sich in unsere Datenbank eintragen und wir benachrichtigen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Personalausweises oder Reisepasses.Wenn Sie Ihre Eintragungen abgeschlossen haben, klicken Sie bitte ein Mal auf den Button "Absenden" und schon sind Ihre Daten eingetragen.


