Mietkonditionen Bürgerhaus
| Raum | bis 4 Stunden Benutzungsdauer | über 4 Stunden Benutzungsdauer |
| 1. Gewölbekeller | 35,00 € | 50,00 € |
| 2. Bürgersaal + oberes Foyer - ohne Bestuhlung - mit Bestuhlung - mit Betischung |
45,00 € 55,00 € 65,00 € |
70,00 € 90,00 € 100,00 € |
| 3. Oberes Foyer | 35,00 € | 50,00 € |
| 4. Vereinsräume | 20,00 € | 30,00 € |
| 5. Küchenbenutzung |
mit Benutzung von Kochgeräten |
50,00 € 35,00 € |
| 6. Benutzung Kühlraum Benutzung Kühlschrank |
12,00 € 5,00 € |
|
| 7. Benutzung Musikanlage | 10,00 € | |
| 8. Benutzung Leinwand | 10,00 € | |
| 9. Reinigungspauschale |
- für Bürgersaal |
25,00 € (Winterhalbjahr 35,00 €) 15,00 € (Winterhalbjahr 20,00 €) |
| 10. Bereitstellungsgebühr für Tag vor/nach Veranstaltung |
20,00 € |
In dem Benutzungsentgelt Ziff. 1 – 5 sind die Kosten für Strom,
Beleuchtung, Wasserverbrauch enthalten. Für Heizung wird im
Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April ein Zuschlag von 15 % auf
die vorstehenden Entgeltbeträge erhoben.
2. Bei auswärtigen Benutzern wird ein Zuschlag von 20 % auf
die vorgenannten Sätze erhoben.
3. Bei gewerblichen Benutzern bzw. gewerblichen Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht wird ein Zuschlag von 40 % auf die vorgenannten Sätze erhoben.
4. Bitte beachten Sie, dass bei zusätzlichen Einsätzen des Hausmeisterehepaares eine Einsatzentschädigung in Rechnung gestellt wird (bis 22.00 Uhr 15 €, ab 22.00 Uhr 30 € pro angefangene Stunde).
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung.

