Grundbuchabschrift
Zur Vorlage bei Banken und Versicherungen wird oft ein
Grundbuchauszug bzw. eine Grundbuchabschrift benötigt. I.d.R. ist eine
unbeglaubigte Abschrift ausreichend.
Seit der Umstellung auf elektronische Grundbücher sind
Grundbuchabschriften nur noch beim zuständigen Bezirksnotariat
erhältlich.
Wenden Sie sich bitte hierzu an das Notariat II, Herrn Notar Birkhold, Parkstr. 2, 73312 Geislingen, Tel. 22327.
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