Das Einbürgerungsrecht ist so komplex, dass im Internet nur dessen Grundzüge dargestellt werden können. Darüber hinaus bedarf es grundsätzlich einer Beratung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde. Zuständig für die Gemeinde Kuchen ist das Landratsamt Göppingen.
Wer nicht schon durch Geburt oder aufgrund eines besonderen gestzlichen
Erwerbsgrundes die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, kann diese durch
Einbürgerung erhalten.
Ein Ausländer, der das 16. Lebensjahr vollendet
hat, kann grundsätzlich selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Die
Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
wirksam.
Wann habe ich einen Anspruch auf
Einbürgerung?
* Es dürfen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine
verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigung in Vergangenheit oder
Gegenwart vorliegen.
* Sie müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen
Sprache nachweisen.
* Ihre bisherige Staatsangehörigkeit muss aufgegeben
werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder ein Antragsformular
benötigen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro bzw. Frau Horwath, Standesamt, Zimmer 2,
Telefon: 9882-26, Fax: 9882-13

