Ehe- und Altersjubilare
Nach § 34 Abs. 2 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg (MG) darf das Bürgermeisteramt Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen. Im Gemeindeblatt der Gemeinde Kuchen und in der lokalen Tageszeitung werden diese Jubiläen veröffentlicht.
Altersjubilare:
Die Altersjubilare lassen sich bei
der Gemeinde Kuchen aus dem Melderegister ermitteln. Eine besondere
Mitteilung an die Gemeindeverwaltung ist deshalb nicht
erforderlich. Die Daten dürfen allerdings nicht veröffentlicht und
an die Presse weitergegeben werden, wenn der Betroffene dies
verlangt oder wenn eine Auskunftssperre nach den Voraussetzungen
des § 33 MG ins Melderegister aufgenommen wurde. Die Bürger, die
keine Veröffentlichung ihres Altersjubiläums im Gemeindeblatt
wünschen, werden gebeten, dies mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläum
auf dem Rathaus – Zimmer 13 - mitzuteilen.
Ehejubilare:
Aus technischen Gründen ist es dagegen
nicht in allen Fällen möglich, die Ehejubilare ohne deren
Mitwirkung zu ermitteln. Die Gemeinde Kuchen bittet daher die in
Kuchen wohnhaften Ehepaare, dem Bürgermeisteramt, mindestens 6
Wochen vor dem Festtag das Ehejubiläum mitzuteilen.
Nur die auf diese Weise gemeldeten Ehejubiläen können im Gemeindeblatt der Gemeinde veröffentlicht werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an das Sekretariat Frau Vossler, Telefon 9882-11 bzw. Frau Benz, Tel. 9882-12.

